Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 383

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 383 (NJ DDR 1951, S. 383); Rechtsprechung noch nicht genügend bewußt geworden ist. Sodann wird von dem OLG unter Zitierung von Schänke dargestellt, wie das Tatbestandsmerkmal der Wissentlichkeit bisher ausgelegt wurde. Das OLG setzt sich mit der Auffassung von Schänke auseinander und lehnt diese ab. Methodisch richtig ist es aber, die eigene Meinung aus unserer Ordnung, unserer Wissenschaft heraus zu begründen. Dann mag man soweit es sich lohnt, daß heißt soweit uns wesentlich neue Erkenntnisse dadurch vermittelt werden sich auch mit der Meinung des ehemaligen Reichsgerichts oder irgendwelcher Kommentare auseinandersetzen. In der Sache selbst ist davon auszugehen, daß wir die Lehre von der Schuld auf neue Grundlagen stellen müssen. Dabei werden unsere jungen Wissenschaftler uns entscheidend helfen; für die Praxis müssen wir uns aber jetzt schon über folgendes klar sein: Es gibt zwei Formen, in denen das schuldhafte Verhalten eines Menschen in Erscheinung treten kann: Vorsatz und Fahrlässigkeit mit ihren Nebenformen des bedingten Vorsatzes und der bewußten Fahrlässigkeit. Daneben gibt es keine besondere Form oder Qualifizierung der Schuldformen. Unser StGB zeichnet sich nun dadurch aus, daß diese klare Form der Schuld durch eine Reihe anderer Begriffe wie Absicht, Böswilligkeit, Wissentlichkeit verwirrt ist und daß insbesondere durch die Rechtsprechung des ehemaligen Reichsgerichts eine widerspruchsvolle Kasuistik über die Bedeutung dieser Begriffe in bezug auf den Inhalt des Vorsatzes entstanden ist. Wir müssen demgegenüber festhalten: Wo das Gesetz von Absicht spricht, drückt dieses Wort das im gesetzlichen Tatbestand, in der Disposition der Norm ausdrücklich festgelegte Motiv oder auch das Ziel der Handlung aus, wobei insbesondere die Bedeutung des Motivs eines Verbrechens im allgemeinen uns noch sehr beschäftigen wird. Begriffe wie „böswillig“, „gewissenlos“, kennzeich- nen nicht den Vorsatz, sondern die Haltung des Täters; sie sind also ihrem Inhalt nach zwar ein wesentliches Moment der Schuld als Ausdruck der falschen Beziehung des Täters zu unserer Ordnung, aber sie ändern nichts an dem Inhalt des Vorsatzes als Form der Schuld. Auch den Begriff der Wissentlichkeit haben wir von uns aus auszulegen. Seine Erwähnung in einem Strafgesetz kann für uns nicht eine, im übrigen nicht einmal eingehaltene, Faustregel dafür sein, ob der „Gesetzgeber“ damit für einen bestimmten Tatbestand den bedingten Vorsatz ausschließen wollte. „Wissentlich handelt bereits, wer um die Möglichkeit eines Eintritts des strafrechtlichen Erfolges weiß, ohne daß ihn dieses Wissen davon abhielte, so zu handeln“, stellt das Oberlandesgericht mit Recht fest. Damit gibt es diesem Begriff eine Auslegung, die nicht nur den bedingten Vorsatz zuläßt, sondern sogar auch zu dem Schluß führen kann, daß ein derartiges Delikt bewußt fahrlässig begangen werden kann, soweit dies in seiner Natur liegt. Dieser Inhalt des Begriffes Wissentlichkeit gilt für alle Tatbestände des StGB, auch die §§ 346 und 257, und ohne daß es, wie im vorliegenden Fall, noch einer besonderen Begründung gerade für den § 346 StGB bedarf. Die Erörterung des OLG darüber, warum das ehemalige Reichsgericht bei § 346 den bedingten Vorsatz ausgeschlossen haben wollte, bei § 257 aber zuließ, kann man auf die kurze Formel bringen: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Diese Entscheidung zeigt, daß unsere Gerichte aus der Kenntnis unserer Ordnung, aus der Kenntnis der Wissenschaft des Marxismus-Leninismus, die sich unsere Richter ja immer mehr aneignen, kühner und selbständiger an ihre Entscheidungen herangehen müssen. Es kommt nicht nur auf das richtige Ergebnis an, sondern auch auf die klare Begründung der Entscheidung aus dem Bewußtsein unserer Ordnung heraus. H. Benjamin Literatur Bücher Kriegstreiber am Werk! Die Industriegewerkschaft Chemie und der Prozeß gegen die Solvay-Bande. Herausgegeben vom Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Chemie des FDGB. „Der öffentliche Prozeß, der vor dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik Mitte Dezember des vorigen Jahres im Kulturhaus zu Bernburg gegen eine Reihe ehemaliger leitender Angestellten der Solvay-Werke AG, im Volksmund „Die Solvay-Bande“ genannt, stattfand, war nicht nur für die Gewerkschaftler unserer Industriegewerkschaft Chemie, sondern für alle deutschen Gewerkschaftler, ja, für alle deutschen Werktätigen von prinzipieller Bedeutung. Er enthüllte sehr bemerkenswerte politische Zusammenhänge, insbesondere die Bestrebungen der Monopolisten des internationalen Chemiekapitals und die Tätigkeit ihrer Agenten gegen unseren demokratischen Aufbau.“ Mit diesen einleitenden Worten kennzeichnet die Schrift der Gewerkschaft treffend die Aufgabe, die sie sich gesetzt hat: Aufzuzeigen, daß der Prozeß gegen die Solvay-Bande nicht nur die Verurteilung der Angeklagten wegen ihrer Verbrechen, die sie unter Verheimlichung des Einflusses des IG-Farben-Trust auf die deutschen Solvay-Werke, durch systematisch betriebene Mißwirtschaft, durch Schieber- und Spionagetätigkeit begingen, ergab, sondern auch die Hintermänner der Angeklagten, die persönlich nicht auf der Anklagebank saßen, entlarvte, die Deute von den IG-Farben, die Deute vom „Rat der Götter“. Dies aufzuzeigen, das Wirken des internationalen Chemiekapitals zu beleuchten, hat heute, da wir das Wiederaufleben des deutschen Imperialismus als Hauptverbündeten des amerikanischen Imperialismus feststellen müssen, noch aktuellere, größere Bedeutung. Zur selben Zeit, als der Prozeß durchgeführt wurde, im Dezember 195D, wurde ein solcher Mammut des deutschen Monopolkapitals wie der Direktor der IG-Farben, Fritz ter Meer, aus der Haft entlassen; ihm folgten Flick und nicht viel später Krupp. Im Januar dieses Jahres mußte konstatiert werden, daß der angeblich entflochtene Chemie-Imperialismus der IG-Farben-Industrie in den westlichen Besatzungszonen nicht weniger als 81 Betriebe umfaßt. Bereits im Dezember 1950 gründeten die Deiter der westdeutschen Schwerindustrie offiziell den „Europa-Ausschuß des Bundesverbandes der deutschen Industrie“ einen Ausschuß, der der Einbeziehung der deutschen Industrie in die Aufrüstung dienen sollte. Die deutschen Monopolherren forderten dann die Aufhebung jeder Beschrän- kung für die Erzeugung aller tödlichen Waffen und Wiederherstellung der formell entflochtenen Konzerne. Nunmehr haben sie nach Paraphierung des Schuman-Plans praktisch die Aufhebung jeglicher Beschränkungen für die westdeutsche Rüstungsindustrie einschließlich der Chemie-Industrie nach Verhandlungen Adenauers und Erhards mit McCloy erreicht. In der chemischen Industrie hob man die Beschränkung in der Erzeugung von synthetischem Ammoniak, ölen und Treibstoffen auf. Eine Warnung vor den Folgen solcher Entwicklung, die den Hintermännern des Solvay-Prozesses wieder die Position schafft, als „Rat der Götter“ zu walten, die es ihnen ermöglicht, ihr kriegstreiberisches Werk neu zu entfalten, und ein Aufruf zum Kampf der Gewerkschaft, der Werktätigen und aller fortschrittlichen Menschen gegen diese Entwicklung das ist die durchgehende Note der uns vorliegenden Schrift. Sie findet besonders beredten Ausdruck in den Abschnitten der Schrift „Hinter den Solvays“, die „IG-Farben“ und die „Fabrikanten des Todes". Hier wird aufgezeigt, daß es bei der „E n t flechtung“ und der sogenannten .Neuordnung“ der IG-Farben um V e r flechtung derselben mit dem amerikanischen Chemiekapital ging und wie geschickt die IG-Farben mit Hilfe der rechten Gewerkschaftsführer zur Verwirrung der Chemiearbeiterschaft die alte Propaganda der sozialen Phrasen handhaben. Die Schrift enthält eine Zusammenstellung von Material, das einen verläßlichen Einblick in die Materie gibt: den amtlichen Bericht der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle „über nationalverräterische Betrügereien des ehemaligen IG-Farben-Konzerns und des Solvay-Konzerns im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik", weiter einen dem Urteil des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik entnommenen umfangreichen Abschnitt über die Vorgeschichte der Beziehungen zwischen IG-Farben und Solvay, der die Zusammenhänge und damit auch die Hintergründe des Prozesses aufzeigt (s. NJ 1951 S. 65 ff.). In diesem Abschnitt des Urteils wird in voller Klarheit das Spiel monopolistischer Machinationen aufgezeigt: Die IG-Farben besitzen das bessere und billigere Patent für Sodaerzeugung, doch wird das veraltete Patent von Solvay weiter ausgewertet, und beide Partner verdienen doppelt und dreifach auf Kosten der werktätigen Bevölkerung. Das ist der „Fortschritt“, der unter der Herrschaft des Imperialismus und des „freien Unternehmertums“ von den Konzernherren, die sich nach außen als Wohltäter des Volkes repräsentieren, erzielt wird. Die Schrift gibt ferner die bedeutsamen Artikel des Vorsitzenden der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, Fritz Dange, „Der Rat der Götter“ und „Die Solvay-Bande Das Ende eines Riesenbetruges“ aus der „Täglichen Rundschau“ vom 12. Dezember 1950 in vollem Umfange wieder. Die wenn 383;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 383 (NJ DDR 1951, S. 383) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 383 (NJ DDR 1951, S. 383)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit Hauptverwaltung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kommentar zur Richtlinie. Die Anf orderunqen an iei Mitarbeiter der. Die inhe der runq Staatssicherheit.

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