Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 324 (NJ DDR 1951, S. 324); Aktualität dieser Fragen, insbesondere auch die Bedeutung, die die Erkenntnis der aktiven, fördernden Rolle des Überbaus und ihrer Anwendung für unsere Praxis haben, spiegelte sich' bereits in der Diskussion wider, in der Vertreter aller Zweige der Wissenschaft, einschließlich der Naturwisenscbaften,. sprachen. Allerdings fehlten, wie auch verschiedentlich hervorgehoben wurde, die Praktiker, die die Vielseitigkeit der Auswirkungen der Wissenschaft auf die Praxis hätten dar-srtellen müssen, wie auch die Theoretiker in der Diskussion die Bedeutung der Praxis für ihre Arbeit noch nicht genügend entwickelten. Als Juristen haben wir zum Verlauf und zum Ergebnis der Konferenz einiges selbstkritisch zu sagen. Die Vorbereitung der Konferenz war von seiten der Juristen nicht so, daß das Auftreten des einzigen Vertreters der Rechtwissenschaft, der zu Wort kam, (Professor Kröger von der Deutschen Verwaltungs-Akademie „Walter Ulbricht“) die Vielfalt und die Breite wiedergeben konnte, die gerade die Lehren Stalins für die Rechtswissenschaft haben und die ansatzweise auch schon gezogen werden. In seinem Schlußwort erklärte Fred Oelssner, daß diese große allgemeine wissenschaftliche Konferenz der Auftakt für Fachkonferenzen auf allen Gebieten sei, auch auf dem der Rechtswissenschaft, die noch in diesem Jahr stattfinden werden. Es. wird vor der Rechtswissenschaft die Aufgabe stehen, rechtzeitig unter Beachtung der Lehren dieser bedeutsamen Konferenz an die Vorbereitung ihrer Fachkonferenz heranzugehen, um den gegenwärtigen Stand unserer Wissenschaft, insbesondere im Hinblick auf die Lehren Stalins festzustellen und ihre Weiterentwicklung unter der Leitung dieser großen Lehren einzuleiten. Als Ergebnisse, die sich zunächst herauskristallisierten, und die auch für die Rechtswissenschaft gelten, seien zusammenfassend hervorgehoben: 1. Die Notwendigkeit des Studiums der Schrift Stalins über den Marxismus in der Sprachwissenschaft für jedes Fachgebiet. 2. Die Notwendigkeit, sowjetische wissenschaftliche Literatur im weitesten Umfang zugänglich zu machen. 3. Die Lenkung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit auf allen Fachgebieten. 4. Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis. 5. Die Durchführung von Fachkonferenzen. Hilde Benjamin Kongreß der IVDJ in Berlin Das Büro der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen hat den Beschluß gefaßt, den nächsten Kongreß der Vereinigung in Berlin stattfinden zu lassen. Dieser Beschluß ist für die deutsche Sektion eine große Ehre. Er ist für sie aber zugleich eine große Verpflichtung, da er ihr die Verantwortung für die organisatorische Durchführung des Kongresses auferlegt hat. Die Mitglieder der VereinigungDemokratischer Juristen werden alles tun, damit der Kongreß zu einem großen Erfolg wird. Der Kongreß wird in der Zeit vom 5. bis 8. September 1951 stattfinden. Er wird sich vor allem mit der Rolle der Juristen in der gegenwärtigen Etappe des Kampfes um den Frieden beschäftigen. Uber dieses Thema wird wahrscheinlich ein Mitglied der deutschen Sektion der Vereinigung sprechen. 25000 DM jährliche Einsparungen Der Hauptreferent im Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik Otto Schaefer, und der Leiter der Schule für Angestellte der Justizhaftanstalten Valentin Boxhammer (Naumburg), haben in gemeinsamer Arbeit das Vordruckwesen der Justizhaftanstalten reorganisiert. Nach der von ihnen vorgenommenen Überprüfung und Neuordnung werden gegenüber den bisher verwendeten 600 Formularen nur noch 74 notwendig sein. Die neuen Vordrucke werden in einem „Handbuch für Justizhaftanstalten“ zusammengefaßt und mit ausführlichen Erläuterungen versehen. Das Handbuch wird dazu beitragen, die Arbeit der Angestellten in den Justizhaftamstalten zu vereinfachen und zu verbessern. An Papier- und Druckkosten ergibt die Durchführung des Verbesserungsvorschlages eine jährliche Ersparnis von 25 000 DM für den Justizhaushalt. Mit ihren Vorschlägen haben die beiden Justizangestellten bewiesen, daß es durchaus möglich ist, auch in der Verwaltung die Kosten erheblich zu senken und damit zur Erfüllung unseres Fünfjahrplanes beizutragen. Vom Minister der Justiz wurde den beiden Kollegen in einer Feierstunde für ihre Verbesserungsvorschläge eine Urkunde und eine Geldprämie überreicht. Rechtsprechung 1. Entscheidungen des Obersten Gerichts Zivilrecht DurchfVO zur VO über Zulässigkeit von Anträgen auf Todeserklärung von Kriegsteilnehmern vom 23. Juli 1949 (ZVOB1. S. 550). Wenn § 2 der DurchfVO zur VO über die Zulässigkeit von Anträgen auf Todeserklärung die Möglichkeit bietet, als Zeitpunkt des Todes denjenigen festzustellen, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen der wahrscheinlichste ist, so bedeutet das lediglich, daß ein anderer Tag als der 31. Juli 1949 als Todeszeitpunkt festge-stellt werden kann, wenn ein solcher kalendermäßig bestimmter Tag den Ermittlungen mit so hoher Wahrscheinlichkeit zu entnehmen ist, daß dadurch die gesetzliche, für den 31. Juli 1949 als Zeitpunkt des Todes sprechende Vermutung ausgeschlossen wird. OG, Urt. vom 23. Mai 1951 1 Zz 22/51. Aus den Gründen: Am 17. Juli 1948 ist in E., ihrem letzten Wohnsitz, Fräulein Hildegard Sch. verstorben. Durch Testament vom 19. September 1944 hatte sie ihre drei Brüder, darunter den Handlungsgehilfen Rudi M., als ihre Erben eingesetzt mit der Maßgabe, daß, wenn einer der Brü- der wegfalle, die anderen Brüder seinen Anteil miterben sollten. In seiner Eigenschaft als Nachlaßpfleger für die Erben der Verstorbenen hat Rechtsanwalt S. bei dem Amtsgericht beantragt, den Tod und die Todeszeit des am 1. Oktober 1900 geborenen Handlungsgehilfen Rudi M., zuletzt wohnhaft gewesen in E., durch gerichtlichen Beschluß auf Anfang Januar 1945 festzustellen. Auf diesen Antrag hat das Amtsgericht durch Beschluß vom 2. Mai 1950 den Handlungsgehilfen Rudi M. für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes den 3. Januar 1945, 24 Uhr, festgestellt. Diesen Beschluß hat der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik mit der Kassation angefochten. Der Kassationsantrag ist begründet. Verfahrensrechtlich sind mit dem Kassationsantrage keine Bedenken geltend gemacht, in dieser Hinsicht sind auch Mängel nicht feststellbar. Der angefochtene Beschluß verletzt aber materielles Recht. Der Antragsteller hatte seinem Anträge auf Todeserklärung ein Schreiben eines Kameraden des Vermißten namens Friedrich H. beigefügt, in dem dieser mitteilte, daß die Einheit des Vermißten am 15. oder 16. Januar 1945 plötzlich von den sowjetischen Truppen mit Panzern angegriffen worden sei. Daraus habe sich ein 324;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische Hirkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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