Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 323

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 323 (NJ DDR 1951, S. 323); § 840 ZPO bestimmt im letzten Satz des Absatz 3, daß die Erklärungen des Drittschuldners in die Zustellungsurkunde aufzunehmen sind, wenn er sie bei Zustellung abgibt. Nur für diese eine der drei Erklärungsmöglichkeiten schreibt der Gesetzgeber eine bestimmte Form vor, die zweifelsohne die unmittelbare Zustellung erfordert. Aus dieser Bestimmung wird offenbar geschlossen, daß der Gerichtsvollzieher jede Zustellung unmittelbar zu bewirken hat. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß in 95°/o aller Fälle die Drittschuldner die Erklärung erst nach der Zustellung abgeben, einfach deshalb, weil die Abgabe der Erklärung bei Zustellung, insbesondere in größeren Betrieben infolge der nicht selten längere Zeit in Anspruch nehmenden Prüfung der Lohn- oder Gehaltsunterlagen, zu unerwünschten Störungen führt. Aber auch andere, hier nicht näher zu erläuternde Gründe können den Drittschuldner veranlassen, die Erklärung erst später abzugeben. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers erstreckt sich daher in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle lediglich auf die Zustellung und deshalb dürfte es an der Zeit sein, hier Wandel zu schaffen und in anderweiter Auslegung der Bestimmungen die Zustellung durch Vermittlung der Post zuzulassen. Wenn nach allgemeiner Meinung die Aufnahme der Aufforderung in die Zustellungsurkunde bei Ersatzzustellung genügen soll, dann ist nicht einzusehen, warum der Gerichtsvollzieher nicht durch Vermittlung der Post unter Verwendung einer entsprechenden Zustellungsurkunde zustellen soll. Eine mündliche Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Erklärung ist nicht vorgeschrieben. Dem Drittschuldner wird allerdings damit die Möglichkeit der sofortigen Erklärung genommen, was aber nur einen sehr geringen Teil treffen würde. Bedenken deswegen, weil etwa dem Drittschuldner durch die Abgabe der Erklärung unmittelbar gegenüber dem Gläubiger Kosten entstehen, die ihm bei Entgegennahme durch den Gerichtsvollzieher nicht entstehen würden, können allein damit zerstreut werden, daß der Gläubiger dem Drittschuldner alle Kosten der Erklärung zu vergüten hat. Diese sind solche der Zwangsvollstreckung und vom Schuldner beitreibbar. Es wäre müßig, an dieser Stelle die zahlreichen Wege aufzuzeigen, auf denen sowohl Gläubiger als auch Drittschuldner rasch und unbürokratisch die entstandenen Auslagen erstattet erhalten können. Der Gläubiger kann sich nicht beschwert fühlen, weil Mehrauslagen bei diesem Verfahren nicht erwachsen, andererseits sind die die Auskunftspflicht begründenden Voraussetzungen erfüllt und endlich kann die Erklärung ohnehin nicht erzwungen werden. Die Zustellung durch Vermittlung der Post würde z. Zt. daran scheitern, daß entsprechende Zustellungsurkunden nicht vorhanden sind. Ein Neudruck wäre daher erforderlich, der der jetzt verwendeten Postzustellungsurkunde ähnlich ist, nur ist an nicht übersehbarer und noch besonders kenntlich zu machender Stelle die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung an- zubringen. Das müßte genügen, denn die Auskunftspflicht setzt lediglich eine rechtswirksame Pfändung und die in die Zustellungsurkunde aufgenommene Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher voraus. An dieser Stelle sei bemerkt, daß die in der Praxis allgemein noch geübte Aufnahme der Aufforderung in den Pfändungsbeschluß unzulässig ist, weil der Drittschuldner hierin eine dem Gericht nicht zukommende Anordnung sehen könnte. Das Gericht hat lediglich, wenn der Gläubiger die Vermittlung der Zustellung beantragt und die Erklärung fordert, die Aufforderung in das Zustellungsersuchen an den Gerichtsvollzieher aufzunehmen. Die Zustellung durch Vermittlung der Post wird von den Gerichtsvollziehern schon lange erstrebt und würde deshalb lebhaft begrüßt werden, weil sie eine wesentliche Entlastung mit sich bringt. Rechtspfleger Heinz Braun, Leipzig Ein Beitrag zur Frage der Sprachkultur In Auswertung der theoretischen Konferenz der SED vorn 23. und 24. Juni 1951 hat das Oberste Gericht folgende Verfügung erlassen: Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik Der Vizepräsident Berlin, den 27. Juni -951 Auf der theoretischen Konferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands am 23. und 24. Juni wurde sowohl von dem Referenten Fred Oelssner als auch von einer Reihe bedeutender Diskussionsredner, darunter Walter Bartel, darauf hingewiesen, welche besondere Bedeutung bei der Erhaltung und Förderung unseres einheitlichen Kulturgutes die deutsche Sprache hat. Mit ernstem Nachdruck: wurde hervorgehoben, daß wir nicht dulden dürfen, daß aus Nachlässigkeit und Bequemlichkeit die Ausdrucksmöglichkeit unserer Sprache verarmt und Modeworte, wie „erstellen“, „verplanen“ und ähnliche, bei jeder Gelegenheit inhaltlos oder mit falschem Inhalt angewandt werden. Genau so wichtig ist aber, daß jeder Deutsche und jeder Bürger unserer Republik die deutsche Sprache beherrscht. Walter Bartel führte aus, daß es keine Schande ist, wenn derjenige, der keine Möglichkeit gehabt hat, auf der Schule richtig deutsch zu lernen, sich nun hinsetzt und die gebotenen Möglichkeiten Volkshochschule und sonstige Kurse benutzt, um richtig deutsch sprechen und schreiben zu lernen. Ich bin der Ansicht, daß auch wir hieraus für unsere praktische Arbeit die Folgerungen zu ziehen haben. Wir werden uns noch mehr als bisher bemühen, in unseren Urteilen ein gutes, verständliches Deutsch zu schreiben. Darüber hinaus hat aber jeder Mitarbeiter des Obersten Gerichts die Verpflichtung, seine Kenntnisse der deutschen Sprache so zu pflegen und zu vervollkommnen, daß jeder Bericht, jedes Schreiben, kurz jedes Schriftstück, das von uns herausgeht, nicht nur in richtigem, sondern auch in gutem, verständlichem Deutsch abgefaßt ist. gez. Benjamin Nachrichten Theoretische Konferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands Am 23. und 24. Juni wurde in Berlin eine theoretische Konferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands durchgeführt, die sich mit der Bedeutung der Schrift J. W. Stalins „Uber den Marxismus in der Sprachwissenschaft“ für die fortschrittliche Wissenschaft befaßte. Diese Konferenz, die fast genau ein Jahr nach dem Erscheinen dieses genialen Werkes stattfand, sollte einmal klären, welche Lehren unsere Wissenschaft aus den bedeutsamen Darlegungen Stalins gezogen hat. und andererseits die Aufgaben stellen und die Wege zeigen, die sich aus ihrem Studium und der Anwendung ihrer Lehren ergeben. Über den Inhalt dieser zwei Tage dauernden Konferenz wird im einzelnen die Veröffentlichung des großen Referats des Nationalpreisträgers Fred Oelssner und der Diskussion unterrichten. Hervargehoben sei nur, daß Oelssner nicht nur die unmittelbare Bedeutung jener Arbeit Stalins für die Sprachwissenschaft und unserer Stellung zur deutschen Sprache zeigte, wobei gerade seine Worte gegen die Verhunzung der deutschen Sprache große Zustimmung fanden, sondern vor allem die großen Fragen der Entwicklung der Gesellschaft, die Beziehungen Überbau Basis einerseits und Basis Produktivkräfte andererseits behandelte. Die besondere 333;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 323 (NJ DDR 1951, S. 323) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 323 (NJ DDR 1951, S. 323)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung Formen, Mittel und Methoden der wirtschafts-schädigenden Handlungen sind die Voraussetzungen zu schaffen, um die vom Gegner und den Wirtschaftsstraftätern genutzten Möglichkeiten und die die Straftaten begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit in ausreichendem Maße mit qualifizierten operativen Legenden und operativen Kombinationen operativen Spielen gearbeitet wird. Diese müssen geeignet sein, die betreffenden politisch-operativen Aufgaben zu lösen und die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit den und des Schutzes, der KonspKafiön uncl Sicherheit der genutzt werden. die der höchsten imhalt und Grundsätze für die Arbeit mit im undÄacIrdem Operationsgebiet.

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