Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 319

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 319 (NJ DDR 1951, S. 319); Inkrafttreten des Besatzungsstatuts gegebenen Lage unterscheidet. Die Haager Konvention, und zwar einschließlich des Art. 25, auf den hier Bezug genommen wird, ist daher aus den bereits angeführten Gründen unanwendbar. Nun wird in der Berufungsbegründung auf den derzeitigen unbewohnten Zustand Helgolands hingewiesen und vorgetragen, daß Art. 25 gleichwohl auf die gegenwärtigen Verhältnisse anzuwenden sei, obwohl die Insel nicht mehr bewohnt und möglicherweise auch nicht mehr bewohnbar sei, weil die Bombardierung durch die Alliierten Luftstreitkräfte diese Lage herbeigeführt oder zu ihr beigetragen habe. Diese Argumente fördern die Sache nicht. Wenn Art. 25 der Haager Konvention nicht anwendbar ist und es niemals war, so wie es der Fall ist und war, dann ist für den Streitfall die Frage irrelevant, ob die Insel infolge der Bombardierung oder aus irgendwelchen anderen Gründen unbewohnbar ist. Wenn man in diesem Argument jedoch den Vorwurf unmenschlicher Behandlung von Bewohnern des besetzten Gebietes erblickt (und hierauf kommt es im Ergebnis hinaus), dann ist es ebenso wenig begründet. Es ist allgemein bekannt, daß gegen Kriegsende schwere Luftangriffe auf die Insel stattfanden und in der Folge Unterseebootbunker und andere Kriegsmarineeinrichtungen auf Befehl der Besatzungsmacht durch Sprengung zerstört wurden. Wenn sich zu dieser Zeit irgendwelche Bewohner auf der Insel befunden hätten, so hätte sich die Notwendigkeit ergeben, sie zu evakuieren. Die in der Folge einsetzende Bombardierung betraf also offensichtlich ein unbewohntes Gebiet. Obgleich der Umstand, daß es sich um eine Insel handelt, sie für den Bombardierungszweck offensichtlich geeigneter macht, besteht nach unserer Ansicht im Grundsatz kein Unterschied zwischen einer Verwendung Helgolands oder irgendeines anderen geeigneten Gebiets für derartige militärische Zwecke. Es liegen keinerlei Anzeichen dafür vor, daß die Besatzungsbehörden von den Gesetzen der Menschlichkeit abgewichen wären oder irgendeine Handlung im Gegensatz zu den Forderungen des öffentlichen Gewissens begangen hätten; und es ist bei einer Überprüfung des Falles tatsächlich schwierig, nicht zu der Schlußfolgerung zu gelangen, daß es sich hier um eine lediglich vorgetäuschte und unberechtigte Agitation handelt, die nur darauf ausgeht, den Behörden Schwierigkeiten zu bereiten. Wir haben Dr. W. Vorbringen nur im Hinblick auf die zu entscheidende Frage geprüft, ob Verordnung 224 gegen Regeln des Völkerrechts verstößt. Wir sind der Auffassung, daß wir durch die Verordnung 68, Abschnitt 4 (A) daran gehindert werden, außerhalb dieser Grenzen die Frage der Rechtswirksamkeit oder Gesetzmäßigkeit der Verordnung .224 zu prüfen oder zu entscheiden. Wir sind der Ansicht, daß es nicht innerhalb unseres Aufgabenbereiches liegt, uns über solche Fragen zu äußern, die eine Prüfung innerhalb des Bereiches der Gesetzgebungskompetenz oder der Arbeit der Regierung erfordern würden. Wir entscheiden, daß diese Berufung völlig unbegründet ist, sie wird daher zurückgewiesen. Am 30. April 1951. Für den COURT OF APPEAL D. N. O’SULLIVAN Oberrichter GRAHAM ROGERS Richter. Dieses Urteil des höchsten britischen Besatzungsgerichts zeigt, wie kaum ein anderes Urteil vorher, daß die westlichen Besatzungsmächte den Standpunkt vertreten, daß der Bonner Bundesstaat kein souveräner Staat ist. Die durch das Urteil gerade in der gegenwärtigen Situation aufgeworfenen politischen und rechtlichen Fragen sind so bedeutsam, daß im nächsten Heft der „Neuen Justiz“ zu ihnen ausdrücklich Stellung genommen werden wird. Die Redaktion Die Vertreter des Objektivismus, der sogenannten Neutralität, des Kosmopolitismus, gehören zu den aktiven Kämpfern (in akademischer Rüstung) auf seiten der Reaktion. Und die Kämpfer gegen diese pseudowissenschaftliche Haltung, die Kämpfer für die Umwandlung der Gesellschaft, für die Fortentwicklung der großen wissenschaftlichen Leistungen der Menschheit, an ihrer Spitze die Vertreter höchsterWissen-schaft, die Marxisten-Leninisten, sind die künftigen Meister der neuen Gesellschaft Darum ist es die Pflicht und die Ehre aller Wissenschaftler, aller Lehrer und Forscher, kämpferisch und im Bündnis mit der Arbeiterklasse, in vorderster Stellung und mit ganzer Kraft an der breiten Kampagne zur Erhaltung des Friedens teilzunehmen. 319 Aus einem Artikel „Warum es nur eine kämpferische Wissenschaft geben kann“, den Professor Jürgen Kuczynski in der „Täglichen Rundschau“ vom 13. und 14. Juli 1951 veröffentlicht hat.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 319 (NJ DDR 1951, S. 319) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 319 (NJ DDR 1951, S. 319)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der ausstellenden Diensteinheit geöffnet werden. Der Vordruck ist von der ausstellenden Diensteinheit zu versiegeln. Jeder festgestellte Siegelbruch ist sofort dieser Diensteinheit mitzuteilen.

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