Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 314

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 314 (NJ DDR 1951, S. 314); organisation der Studenten verstand es nicht, eine wirksame Verbesserung der Studiengruppenarbeit herbeizuführen. An unserer Fakultät wurden zwar einige Änderungen vorgenommen, besonders wurde nunmehr der Stoff der gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen entsprechend ihrer Bedeutung handelte es sich um die Grundvorlesungen „Politische Ökonomie“ und „Dialektischer und historischer Materialismus“ in den Studiengruppen vertieft und gefestigt, die Funktionen der fachlichen Leiter wurden fachlich besonders qualiüzerten Angehörigen der Studiengruppen, also Freunden aus demselben Semester, übertragen und die Kandidaten des wissenschaftlichen Nachwuchses führten deren Anleitung durch und stellten die erforderliche Literatur für das die Gruppenzusammenkünfte vorbereitende Selbststudium zusammen, aber im großen und ganzen wurde auf die alte Art und Weise weiter gearbeitet. Die Studiengruppen besprachen in der Woche etwa vier Stunden den Stoff der beiden gesellschaftswissenschaftlichen Grundvorlesungen, führten als praktische Ergänzung dazu eine Zeitungsschau durch und setzten die Gesetzeskunde fort, größtenteils in der Form der Darbietung des Stoffes durch Referate der Freunde mit anschließender Diskussion durch die gesamte Gruppe. Erst auf Grund der richtungweisenden Ausführungen Walter Ulbrichts vor den Funktionären unseres Verbandes über die Aufgaben an den Hochschulen, in denen er den Studiengruppen der FDJ eine große Bedeutung beimaß und betonte, daß von ihnen im großen Maße das Ergebnis des Hochschulstudiums abhänge und nach der Erkenntnis, daß das bisher angewandte System des Studiums, also auch der Studiengruppenarbeit nicht geeignet sein konnte, Juristen auszubilden, wie sie zur Erfüllung der im 5-Jahrplan gestellten großen Aufgaben erforderlich sind und nach dessen Ablauf benötigt werden, erfolgte an unserer Fakultät durch die FDJ in Verbindung mit dem fortschrittlichen Teil der Dozentenschaft eine wirksame Reorganisation der Studiengruppenarbeit. Da es nicht ausreichen konnte, nur dia Studiengruppenarbeit als einen Teil des Studienbetriebes zu reorganisieren, sondern zugleich damit der gesamte Gang der studentischen Ausbildung auf seine Geeignetheit im Verhältnis zur gesellschaftlichen Entwicklung untersucht werden mußte, um die wirksamste Methode des Studiums anwenden zu können, machte es sich erforderlich, auch die Colloquien in die Neuregelung einzubeziehen; denn diese im neuen Studienplan vorgesehenen Stunden hatten nicht die Erfolge gezeitigt, die man sich von ihnen versprochen hatte. Einmal, weil der Kreis der Teilnehmer viel zu groß war, um eine rege Diskussion aufkommen zu lassen, zum anderen, weil die Studenten in Ermangelung des Überblicks über den Vorlesungsstoff nicht in der Lage waren, entscheidende Fragen zur Diskussion zu stellen, und weil der zu besprechende Stoff noch nicht genügend verarbeitet war, da das Colloquium oft unmitte'bar im Anschluß an die Vorlesung durchgeführt wurde.8) Die Lösung beider Probleme wurde an unserer Fakultät durch die Übernahme der Aufgabe und Methode der Colloquien in die Studiengruppenarbeit gefunden. Dadurch kam das Arbeitssystem zustande, welches wir nunmehr seit Beginn des laufenden Semesters praktizieren. Die Verbindung der Colloquien mit der Studiengruppenarbeit erfolgte im ganzen gesehen so, daß die für Colloquien im Studienplan vorgesehene Zeit zur Arbeit der Studiengruppen verwendet wird und daß die Dozenten, statt Colloquien abzuhalten, aktiv in die Studiengruppenarbeit einbezogen werden. Im einzelnen ist die Regelung folgende: Wir führen zu allen Hauptvorlesungen ein kollektives Studium innerhalb unserer Studiengruppen durch und zwar im 2. Semester je zwei Wochenstunden im dialektischen und historischen Materialismus, in Politischer Ökonomie und Staatslehre, im 4. Semester je zwei Wochenstunden in Verfassungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht und im 6. Semester je zwei Wochenstunden 8) Auf die Schwierigkeiten der Colloquien und die geteilte Meinung bezüglich ihres Wertes weisen auch die Artikel von Kaiser, Scheele und Brandt a. a. O. ausführlich hin. im dialektischen und historischen Materialismus, in Politischer Ökonomie, Planungsrecht, Arbeitsrecht und eine Wochenstunde im Wirtschaftsstrafrecht. Da es unbedingt erforderlich ist, die Studiengruppenzusammenkünfte nur mit wissenschaftlicher Arbeit auszufüllen, führen die FDJ-Gruppen, die sich fast ausnahmslos mit den Studiengruppen decken, da bis auf wenige Ausnahmen alle unsere Studenten der FDJ angehören und die Studiengruppen entsprechend der Zusammensetzung der FDJ-Gruppen gebildet wurden, mindestens einmal in 2 Wochen eine zweistündige Gruppenzusammenkunft durch auf Grund kollektiver Verpflichtungen der Gruppen führen diese fast sämtlich jede Woche eine solche Zusammenkunft von eineinhalb bis zwei Stunden durch! , in der einmal alle organisatorischen Fragen erledigt und ferner aktuelle politische Fragen (z. B. Der III. Parteitag der SED und die Aufgaben der Rechtswissenschaft, das rechtswidrige Verbot der Volksbefragung in Westdeutschland, die Fragen des Kosmopolitismus und Formalismus in der Kunst usw.) zur Diskussion gestellt werden. Durch diese Regelung stehen den Studiengruppen des 2. und 4. Semesters wöchentlich volle sechs und denen des 6. Semesters neun volle Stunden pro Woche für die wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung. Bei der angegebenen umfassenden Stoffbehandlung in unseren Studiengruppen ist es nicht möglich, daß ein Mitglied die Arbeit auf allen Wissensgebieten leitet. Deshalb hat jede Gruppe für jedes Fach einen fachlichen Leiter, d. h. die Gruppen im 2. und 4. Semester haben je drei und die des 6. Semesters je fünf fachliche Leiter, von denen jeder gewissermaßen „sein Spezialfach“ hat. Für die gesamte Arbeit der Studiengruppe ist der FDJ-Gruppenleiter verantwortlich. Das ist in der Regel der ideologisch und fachlich beste der fachlichen Leiter einer jeden Gruppe. Diesem obliegt auch die Durchführung und Leitung der Gruppenzusammenkünfte zur Behandlung der organisatorischen und politischen Fragen. Die Arbeit in den Studiengruppen erfolgt ausschließlich seminaristisch unter Leitung des fachlichen Leiters. Die Einführung der Methode der seminaristischen Stoffbehandlung wurde dadurch möglich, daß, nachdem das kollektive Studium zum nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil des Studiums geworden ist. alle Studenten aktiv im Kollektiv mitarbeiten, wodurch das Hinführen zur aktiven Beteiligung durch Übertragung von Referaten sich erübrigt, daß, ganz anders als in den Colloquien, in den relativ kleinen Kreisen der Freunde der Studiengruppe alle Teilnehmer eifrig diskutieren und durch das Einbeziehen der Dozenten in die Studiengruppenarbeit eine Basis für die Anwendung dieser viel erfolgreicheren Methode geschaffen wurde. Die direkte Einbeziehung der Dozenten in die Studiengruppenarbeit vom angestrebten, aber noch nicht voll durchgeführten Besuch der Dozenten in monatlich wenigstens einer Studiengruppe seines Vorlesungsgebietes, der ja auch eine Möglichkeit der Verbesserung des gesamten Studiums bildet, soll hier nicht ausführlich gesprochen werden erfolgte durch die Einführung der von diesen durchzuführenden Anleitung der fachlichen Leiter der Studiengruppen. Ausgegangen wurde hierbei davon, daß der Dozent, dessen Vorlesung Gegenstand der Studiengruppenarbeit ist, bestimmt, welche Gebiete, Probleme oder Fragen aus dem von ihm im Verlaufe einer Woche vorgetragenen Stoff in der folgenden Woche in den Studiengruppen seminaristisch bearbeitet werden sollen. Es ist verständlich, daß unseren Dozenten damit eine große Verantwortung übertragen wurde; denn von ihnen, genau gesagt von ihrer Anleitung, wird es abhängig sein, ob die Arbeit in den Studiengruppen gut oder schlecht sein, das Ziel des kollektiven Studiums und damit des Studiums überhaupt erreicht werden wird oder nicht. Von unseren Dozenten erfüllen diejenigen ihre verantwortungsvolle Aufgabe sehr gut, denen die Grundsätze unserer Studiengruppenarbeit völlig klar sind und die, gleich den Studenten, im kollektiven Studium eine wirksame Ergänzung der Vorlesungen und somit einen wesentlichen Bestandteil des gesamten Studiums erblicken. 314;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 314 (NJ DDR 1951, S. 314) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 314 (NJ DDR 1951, S. 314)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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