Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 313

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 313 (NJ DDR 1951, S. 313); die fortschrittlichen Studienmethoden der Studierenden der Sowjetunion und der Volksdemokratien, in welche einige unserer Freunde anläßlich der II. Weltfestspiele der Jugend und Studenten im August 1949 in Budapest Einblick erhielten, ausgewertet werden konnten. Auf dieser Basis wurde dann im Jahre 1949 der erste Schritt zur Überwindung des bürgerlichen Studienganges durch die Bildung der FDJ-Studiengruppen getan. Die Organisation der Studiengruppen erfolgte auf die Weise, daß die Mitglieder unseres Verbandes in Gruppen zu je etwa 15 Studenten eingeteilt und die Nichtmitglieder, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Gruppen, zur Teilnahme an der Studiengruppenarbeit aufgefordert und in persönlichen Aussprachen im Zusammenhang mit einer umfassenden Werbeaktion für unseren Verband von der Wichtigkeit und Notwendigkeit des kollektiven Studiums überzeugt wurden. Das Ergebnis war, daß in den damals niederen Semestern ein 100%ige Beteiligung an der Studiengruppenarbeit erreicht werden konnte und daß die Teilnahme in den höheren Semestern, in denen die Zahl derer, die nicht der FDJ angehörten, größer war, durchschnittlich 90 % der Studierenden betrug.5) Gegenwärtig, wo die Studiengruppen einen unerläßlichen Bestandteil des Studienbetriebes bilden, nehmen an unserer Fakultät die Studenten zu 100 °/o an der Studiengruppenarbeit teil. Das ist für uns selbstverständlich und ohne weiteres dadurch zu erklären, daß einmal alle Studierenden erkannt haben, daß ohne das kollektive Studium das Studienziel nicht zu erreichen ist, und daß zum anderen die Angehörigen unserer Fakultät bis auf vier, die im 6. Semester stehen, Mitglieder der FDJ sind. Es bestehen an der Fakultät z. Zt. 16 Studiengruppen mit einer Durchschnittsstärke von je 15 Freunden und zwar im 2. Semester sechs, im 4. Semester vier und im 6. Semester ebenfalls sechs. In einer besonderen Gruppe sind alle Examenskandidaten zusammengefaßt, die hier jedoch außer Betracht bleiben sollen, da sie sich jetzt ausschließlich mit der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung beschäftigen, so daß sie für die hier darzustellende systematische Studiengruppenarbeit nicht mehr in Frage kommen. 2. In den Anfangs-Arbeitsgemeinschaften hatten sich vorwiegend Interessenten des Zivilrechts zusammengefunden, aber auch für die Disziplinen Strafrecht und Verwaltungsrecht bestanden zeitweilig solche. Die Funktion des Arbeitsgemeinschaftsleiters lag jeweils in den Händen eines Studenten höheren Semesters. Ihm oblag neben der Durchführung der Arbeitsgemeinschaftstagungen auch die Auswahl des zu besprechenden Stoffes, wobei er sich natürlich, um die Zusammenkünfte so zu gestalten, daß die Teilnehmer etwas profitierten, weitgehend auf deren Wünsche und Anregungen stützte. Diese hatten in der Regel die Wiederholung einzelner Teile der Vorlesungen, das Klären dort aufgetretener Unklarheiten und das Ausfüllen von Lücken zum Inhalt, so daß sich die ganze Arbeit auf ein unsystematisches Praktizieren beschränkte, das während wöchentlich zweier Stunden so durchgeführt wurde, daß der Arbeitsgemeinschaftsleiter vortrug und Rechtsfälle durchgesprochen oder Klausuren geschrieben und besprochen wurden. Nach der Rückkehr unserer Freunde von den Buda-pester Weltfestspielen waren es neben der Frage der Organisation der FDJ-Studiengruppen vor allem drei Probleme in bezug auf deren Arbeitsweise, die im Erfahrungsaustausch über die Studienmethoden mit den Vertretern des Komsomol und der Volksdemokratischen Jugendverbände als bei uns unzulänglich gelöst erkannt und für deren Lösung wertvolle Anregungen aus der Praxis des Studienbetriebes dieser fortschrittlichen Länder gegeben wurden. Einmal mußte im Hinblick darauf, daß der Studienplan für die juristischen Fakultäten keineswegs geeignet war, den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechende Juristen neuen Typs auszubilden, der in 6) Das kommt auch in dem Artikel von Kaiser „Einige Erfahrungen hei der Durchführung des neuen Studienplanes für die juristischen Fakultäten“, NJ 1950 S. 391, zum Ausdruck. den Studiengruppen zu behandelnde Stoff so ausgewählt werden, daß er die große Lücke des alten Studienplanes, die darin bestand, daß er keine gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen vorsah, einigermaßen ausfüllte. Zum zweiten konnte es mit Einführung der Studiengruppen nicht den fachlichen Leitern derselben überlassen bleiben, welche Gebiete, Probleme oder Fragen selbst unter Beschränkung auf gesellschaftswissenschaftliche Fächer in den Gruppen durchgesprochen werden sollten, und drittens mußte eine neue Methode der Arbeit gefunden werden, die es ermöglichte, die Angehörigen der Studiengruppen aktiver werden zu lassen, die sie von Hörern, die sie in den Arbeitsgemeinschaften noch weitgehend waren, zu Mitarbeitern des Kollektivs machte. Aus dieser Aufgabenstellung und in Anlehnung an die vorbildlichen Studienmethoden der sowjetischen und volksdemokratischen Studenten ergab sich folgendes Arbeitssystem der neugebildeten Studiengruppen: Jeder Gruppe wurde für die wissenschaftliche Arbeit ein fachlicher Leiter (neben diesem hatte jede Studiengruppe einen organisatorischen Leiter, der alle organisatorischen Aufgaben zu erfüllen hatte und Bindeglied zwischen FDJ-Leitung und Studiengruppe war) aus einem höheren Semester für die damaligen 5. Semester übten später die Kandidaten des wissenschaftlichen Nachwuchses diese Funktionen aus zugewiesen. Dieser war verpflichtet, den von vornherein für die Zeit eines Semesters in Verbindung mit den fortschrittlichen Dozenten festgelegten Stoff gesellschaftswissenschaftlicher Gebiete mit der Studiengruppe durchzuarbeiten, und nur über diesen obligatorischen Stoff hinaus konnte er mit der Gruppe weitere Stoffgebiete oder Fragen zum Durcharbeiten vereinbaren. Den vorgeschriebenen gesellschaftswissenschaftlichen Stoff bildeten vor allem Engels „Anti-Dühring“ und die „Allgemeine Wirtschaftsgeschichte“ von J. Kuczinsky. Darüber hinaus besprachen die Gruppen neben aktuellen politischen Fragen vornehmlich die neuen Gesetze, die zu dieser Zeit in größerem Umfange in der Deutschen Demokratischen Republik ergingen. Die Stoffbesprechungen wurden so aufgezogen, daß ein Freund der Studiengruppe den in der Woche zu behandelnden Stoff in Form eines Referates darbot, an welches sich dann die Diskussion schloß. Dadurch wurde allgemein eine rege Mitarbeit erreicht. Die Zusammenkünfte der Studiengruppen in dieser Zeit, die sich durchschnittlich auf zwei volle Stunden wöchentlich erstreckten, lassen sich so charakterisieren, wie es schon Kaiser in seinem Artikel6) getan hat: sie ergänzten den veralteten Studienplan durch kollektives Studium grundlegender gesellschaftswissenschaftlicher Werke, förderten das individuelle Selbststudium besonders in den Gesellschaftswissenschaften und trugen damit entscheidend zur Umbildung des Bewußtseins der Studenten bei, was bei den Studierenden der damaligen höheren Semester von besonderer Bedeutung war. Im Zusammenhang mit dem gesamten Studiengang und unter Berücksichtigung der erfolgreichen Arbeit der Studiengruppen, die zu einem wesentlichen Bestandteil des studentischen Lebens geworden war, läßt sich sagen, daß in dieser Zeit der erste wirksame Schritt auf dem Wege zur Verbesserung des Studiums getan wurde und es der FDJ gelungen war, das bürgerliche Jurastudium in bezug auf seinen Inhalt und seine Methode zu überwinden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Studienplanes für die juristischen Fakultäten zu Beginn des Sommersemesters 1950 an der Universität Leipzig wurden die in ihm verankerten neuen Pflichtfächer schon mit Beginn des Wintersemesters 1949/50 für die damals Neuimmatrikulierten gelesen hätte sich notwendigerweise auch der Studienbetrieb an unseren Fakultäten ändern müssen. Aber nicht nur daß, wie Walter Ulbricht in seinem Referat auf der I. Funktionärkonferenz der FDJ7) ausführte, die Verwaltung hinter der Entwicklung herhinkte, auch die FDJ als Massen- 6) a. a. O. V a. a. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 313 (NJ DDR 1951, S. 313) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 313 (NJ DDR 1951, S. 313)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

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