Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 306

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 306 (NJ DDR 1951, S. 306); Kausalzusammenhang zwischen den vorhergehenden und nachfolgenden Ereignissen dar. Nach dem Überblick über die einzelnen Hauptetappen zieht er die Schlußfolgerungen; er zeigt die Gesetzmäßigkeit der behandelten historischen Erscheinungen, ihre Stellung und ihre Bedeutung im allgemeinen Prozeß der historischen Entwicklung unseres Landes auf. So verbindet er die Analyse mit der Synthese. Der Strafrechtsdozent z. B. bringt den Tatbestand als Gesamtheit der Merkmale, die das Verbrechen beschreiben oder charakterisieren. Danach zergliedert er diesen Tatbestand in seine vier Hauptelemente, in die Gesamtheit der Merkmale, die 1. das Objekt, 2. die objektive Seite, 3. das Subjekt und 4. die subjektive Seite beschreiben oder charakterisieren. Während dieser Analyse weist er stets auf den Zusammenhang der Elemente mit den anderen und dem Gesamttatbestand hin; danach zeigt er die Einheit der Elemente auf und zieht daraus die Schlußfolgerung. Die analytisch-synthetische Methode erzieht den Studierenden zur Anwendung dieser beiden Grundformen des Denkens; sie gewöhnt die Studierenden daran, sich in jeden Gegenstand und jede Erscheinung zu vertiefen, sie aufmerksam zu betrachten, in ihre Grundbestandteile zu zerlegen, und das Ganze in seiner Kompliziertheit, Vielgestaltigkeit und Entwicklung zu sehen. b) Der genetische Weg der Darlegung von Kenntnissen. Noch größere Bedeutung für die Entwicklung des kritischen Denkens und für die Fähigkeit, den Stoff wissenschaftlich und selbständig zu durchdenken, hat der genetische Weg der Darlegung der Kenntnisse. „Das genetische Prinzip der Darlegungen verlangt, daß jedes wissenschaftliche Gebiet oder eine bestimmte wissenschaftliche Theorie, ein bestimmtes Gesetz usw. dem Schüler nicht nur dogmatisch übermittelt, sondern kurz auch ihre Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte mitgeteilt wird."0) Auf die Bedeutung dieser Methode der Darlegung und Forschung haben die Klassiker des Marxismus-Leninismus häufig hingewiesen. Diese genetische Methode wird vornehmlich dort anzuwenden sein, wo der Studierende eine historische Erscheinung in ihrem Entstehen, Werden und Vergehen erkennen und zur Erkenntnis des historischen Charakters einer Erscheinung erzogen werden muß. So wird der Dozent des Strafrechts, der z. B. die Lehre von der Rechtswidrigkeit vorzutragen hat, die bürgerliche Lehre der Rechtswidrigkeit in ihrem Entstehungsprozeß, ihrer weiteren Entwicklung und schließlich in ihrem Zerfall in der Periode des Imperialismus darstellen; dadurch wird der Klassencharakter dieser Lehre erkannt und die Haltlosigkeit der überlieferten Anschauungen über die Rechtswidrigkeit aufgedeckt. Diese Methode erzieht somit zur Unversöhnlichkeit gegenüber den bürgerlichimperialistischen Rechtsanschauungen. Die historische Betrachtungsweise ist vornehmlich dort von großer Bedeutung, wo der Vortragende Fragen berührt, die unmittelbar mit der Bildung der Weltanschauung und der Überzeugung der Studierenden Zusammenhängen. Ihre Anwendung ist aber falsch, wenn sie nicht zur Erweiterung des Blickfeldes, sondern zur Belastung mit überflüssigem und erdrückendem Material führt. So wird es überflüssig sein, bei der Darstellung des § 242 StGB auf seine Entwicklung einzugehen, da sich der Studierende an Hand von logischem Überlegungen vom formalen Charakter dieses Tatbestandes überzeugen kann. c) Die Einheit von Induktion und Deduktion, die Wechselwirkung zwischen Verallgemeinerung und Tatsachenmaterial. Wie Analyse und Synthese sich nicht trennen lassen, so sind auch die Induktion und Deduktion eng miteinander verbunden. Unter Induktion verstehen wir eine solche Denkmethode, bei der wir vom Besonderen zum Allgemeinen gehen. Wir gehen von bestimmten Tatsachen und Erscheinungen aus und stellen auf dieser Grundlage bestimmte Regeln und Thesen auf. Unter Deduktion verstehen wir den Weg vom Allgemeinen zum Besonderen. Beginnen wir mit der Formulierung einer Aufgabe, einer These, einer Regel und gehen wir dann zur Erklärung einzelner Erscheinungen und Tat- o) a. a. O. S. 165. Sachen an Hand der Regel über, so verhalten wir uns deduktiv. Im Ausbildungsprozeß wenden wir beide Methoden im gleichen Maße an und erziehen dadurch den Schüler zur richtigen Bildung einer Regel und zur wissenschaftlichen Anwendung von Verallgemeinerungen. Mit dieser Frage wird zugleich ein grundlegendes Problem unseres Unterrichts aufgeworfen: die Wechselwirkung zwischen Tatsachenmaterial und Verallgemeinerung. In dieser Frage gilt es zwei Hauptgefahren zu vermeiden: die eine ist die Überladung der Vorlesung mit Fakten und Beispielen, die nicht zum Denken anregen und keinen Stoff für Verallgemeinerungen dar stellen die andere ist die Vermittlung von fertigen Schlußfolgerungen, von Verallgemeinerungen, die sich nicht auf Tatsachen stützen. Die Darbietung von Schlußfolgerungen, die sich nicht auf Tatsachenmaterial stützt, erzieht zur gedächtnismäßigen Aneignung des Gehörten. Der Studierende vermag den Stoff nicht logisch zu erfassen; die Notwendigkeit der Verallgemeinerung drängt sich ihm nicht auf, damit entfällt die Umwandlung von Kenntnissen zu Überzeugungen und das Erziehungsziel wird nicht erreicht, da eine Weltanschauung nicht im fertigen Zustand, sondern nur auf dem Wege der Aneignung erfaßt werden kann. Daher wäre es z. B. falsch, sich mit der Feststellung zu begnügen, daß das Recht einen Klassencharakter habe. Der Vortragende ist verpflichtet, entweder diese These an Hand von konkretem geschichtlichen Material zu belegen oder das Material darzubringen und daraus die sich notwendigerweise ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen. Ebenso falsch ist die Übersättigung der Vorlesung mit nebensächlichem Material. Ein bestimmter Begriff kann nicht eingeprägt werden, wenn der Vortragende als Beispiele Ausnahmen bringt. Der absolute Staat z. B. kann nicht durch den preußischen Absolutismus, die bürgerliche Revolution nicht durch die Revolution von 1848, der revolutionäre Charakter der bürgerlichen Rechtsanschauung vor der Revolution nicht an Hand der Lehren von Feuerbach und die klassische bürgerliche Strafrechtsschule nicht durch Binding (obgleich Binding durch seine Gegner als Klassiker bezeichnet wurde) erläutert werden, da diese Beispiele atypisch sind. Ebenso muß man den häufig vorkommenden Fehler vermeiden, eine Norm des Zivilrechtes durch Ausnahmebeispiele zu veranschaulichen. Es gilt, erst die Regel an Hand von typischen Beispielen zu erklären und dadurch einzuprägen, ehe der Vortragende zu Ausnahmen von der Regel übergeht. Ein weiterer Fehler besteht in der Trennung von Verallgemeinerung und Beispielen. In einer Vorlesung über den dialektischen Materialismus z. B. brachte ein Vortragender klare und verständlich formulierte Thesen über die Dialektik und weiter treffende, aktuelle Beispiele. Da er jedoch darauf verzichtete, jedes Beispiel zu verallgemeinern, gelang es den Hörern nicht, das Tatsachenmaterial mit den Thesen zu verbinden; sowohl die Thesen wie die Beispiele blieben unverständlich. Die richtige Handhabung der Wechselbeziehung zwischen Fakten und Schlußfolgerungen ist somit von großer Bedeutung für den Erziehungsprozeß, da nur sie eine Garantie für die Beweiskraft der Schlußfolgerungen des Vortragenden bildet, zur gefestigten Überzeugung führt und somit die erzieherischen Aufgaben der Vorlesung verwirklicht. VI. Die Vorlesung als Anleitung zum Handeln. Der Prozeß der Vermittlung von Kenntnissen ist von Seiten des Studierenden ein Erkenntnisprozeß, den Lenin in prägnanter Form mit folgenden Worten zusammenfaßte: „Von lebendigen Anschauungen zum abstrakten Denken und von diesem zur Praxis ■ das ist der dialektische Weg der Erkenntnis der Wahrheit, der Erkenntnis der objektiven Realität“.10) Die Vorlesung muß daher eine Anleitung zur Praxis v) W. I. Lenin: Aus dem philos. Nachlaß, Berlin 1949, S. 89. 306;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 306 (NJ DDR 1951, S. 306) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 306 (NJ DDR 1951, S. 306)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der das sich zur Mitarbeit anbieten, aber auch sonstige, diese ausländischen Einrichtungen, Organisationen und Kräfte unterstützende Handlungen, wenn die Täter damit die Interessen der schädigen wollen.

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