Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 302

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 302 (NJ DDR 1951, S. 302); der wissenschaftlichen Ausbildung erfüllt. Sie beweisen, daß unsere Regierung richtig handelt, wenn sie auf die Förderung der wissenschaftlichen Dozenten an unseren Universitäten, auf die Unterstützung ihrer Lehrtätigkeit und auf die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Kader der Lehre und Forschung bedacht ist. Die führende Rolle des Lehrenden im Prozeß der Ausbildung unterstreicht die Notwendigkeit, solche Auffassungen zu bekämpfen, die theoretisch oder praktisch die Bedeutung des Lehrenden und seiner Lehrtätigkeit herabzusetzen suchen. Die vorher gebrachten Ausführungen weisen uns darauf hin, daß wir ebenso die noch vorhandenen falschen Auffassungen über den wissenschaftlichen Assistenten als „Famulus“ und technische Kraft zu überwinden, seine Bedeutung im Prozeß der Ausbildung zu erkennen und dementsprechend zu würdigen haben. Wir müssen aber den Dozenten ebenso veranlassen, solche Auffassungen in sich soweit sie vorhanden sein sollten zu bekämpfen, die einer richtigen Würdigung der Bedeutung seiner Tätigkeit entgegenstehen. Dazu ist nötig, daß wir selbst hohe Anforderungen an uns stellen. Die führende Rolle im Prozeß der Ausbildung können wir nur dann einnehmen, wenn wir die Ziele unserer juristischen Ausbildung genauestens kennen, wenn der Inhalt unserer Lehre dieser Zielsetzung entspricht und wenn wir es verstehen, den gesamten wissenschaftlichen Ausbildungsprozeß zielstrebig und methodisch richtig zu handhaben. Die Tätigkeit des Lernenden wird charakterisiert durch den Prozeß der Aneignung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dieser Prozeß der Aneignung kann im allgemeinen nicht anders verlaufen als der Prozeß der Erkenntnis überhaupt. Die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie, welche als einzige Theorie den Prozeß der Erkenntnis wissenschaftlich erfaßt, lehrt uns, daß die Erkenntnis der objektiven realen Welt mit den sinnlichen Wahrnehmungen beginnt, die dann durch die Tätigkeit des Denkens den Charakter wissenschaftlicher Begriffe, Gesetze und Regeln erhalten. Im Prozeß des Erkennens schreitet daher der Mensch von den sinnlichen Wahrnehmungen durch die Tätigkeit des abstrakten Denkens zu der Entdeckung des Wesens der Erscheinungen und der in Natur und Gesellschaft existierenden Gesetzmäßigkeiten fort. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse wendet er wiederum in seiner praktischen Tätigkeit auf die reale Welt an, um sie zu verändern und tiefer in sie einzudringen. „Aber der Unterricht hat seine bestimmten Besonderheiten. Sie bestehen letzten Endes darin, daß es sich nicht nur um das Studium der konkreten Erscheinungen der realen Wirklichkeit handelt, sondern auch um solche, die das System der Wissenschaften bilden. Der Prozeß der Erkenntnis der realen Wirklichkeit verläuft nicht immer unmittelbar, sondern auch über die Aneignung eines Systems von Kenntnissen. Die Schüler studieren theoretisch die reale Wirklichkeit und erwerben wissenschaftliche Kenntnisse unter der Führung des Lehrers, der sie vom Nichtwissen zum Wissen auf Wegen und mit Methoden . führt, die durch die Erfahrung geprüft und wissenschaftlich begründet sind“.*) Diese Seite des Unterrichtsprozesses als Prozeß der Erkenntnis von seiten des Lernenden unterstreicht wiederum die Bedeutung des Dozenten im Ausbildungsprozeß. „So ist die Tätigkeit des Lehrers im Unterricht nicht nur darauf gerichtet, den Schülern ein System wissenschaftlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben, sondern auch darauf, ihren gesamten Erkenntnisprozeß zu leiten. Die führende und lenkende Tätigkeit des Lehrers unterdrückt, wenn sie richtig verstanden und vernünftig durchgeführt wird, nicht nur nicht die Aktivität und Selbständigkeit der Schüler, sondern sie schafft auch die günstigsten Bedingungen für die schöpferische Tätigkeit der Schüler und für die Entwicklung aller Fähigkeiten und Bedingungen“.!!) Diese leitende Rolle im Erkenntnisprozeß vermag der Dozent nur dann einzunehmen, wenn er es versteht, die Selbsttätigkeit des Lernenden, die begriffliche Verallgemeinerung und Festigung der Kenntnisse, den Gesamtprozeß der geistigen Verarbeitung und Einprägung der Kenntnisse an Hand der Erkenntnisse des dialektischen Materialismus im allgemeinen, der mar *) a. a. O., S. 95; s. auch Chaßchatschich: „über die Erkennbarkeit der Welt“, Berlin 1949, und Ks. Ba-k r a d s e : „über das Verhältnis von Logik und Dialektik“ in Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Abteilung, 1950, Heft 3. 8) a, a. O. S. 94. 302 xistisch-leninistischen Erkenntnistheorie im besonderen, der Erkenntnisse der Grundformen der Prozesse des Denkens, der Analyse und Synthese, der Deduktion und Induktion planmäßig zu lenken. Jede Unterschätzung dieser Seite der erzieherischen Tätigkeit bringt die Gefahr des Formalismus mit sich. „Das Wesen des Formalismus im Schulunterricht besteht vor allem darin, daß die Schüler die wissenschaftlichen Begriffe weniger begrifflich als gedächtnismäßig erfassen und sich nicht über den konkreten Inhalt, den sie zum Ausdruck bringen und über die praktische Bedeutung, die sie im Leben haben, Rechenschaft ablegen. Die Schüler formulieren manchmal bestimmte Gesetze recht gut, verstehen aber nicht, sie an konkreten Beispielen aufzuweisen, praktisch anzuwenden. Der Formalismus in den Kenntnissen läßt sich nur überwinden, wenn der Prozeß der Begriffsbildung aus dem realen Gehalt der Erscheinungen, aus gründlicher geistiger Verarbeitung in verschiedenartigsten Übungen hervorgeht".) Die Betrachtung des wissenschaftlichen Ausbildungsprozesses in seiner Gesamtheit beweist, daß an den demokratichen Dozenten und Erzieher sowohl wissenschaftlich wie pädagogisch hohe Anforderungen gestellt werden. Er vermag diese Anforderungen nur dann zu erfüllen, wenn er den gesamten Prozeß der Vermittlung von Kenntnissen und ihrer Aneignung planmäßig lenkt. Die Fähigkeit, die wissenschaftliche Ausbildung bewußt und gewollt zu leiten, kann er lediglich dann in sich entwickeln, wenn er nicht untheoretisch zu seiner eigenen Lehrtätigkeit steht, seine erzieherische Praxis mit der Theorie verbindet und an Hand der Erkenntnisse der demokratischen Pädagogik korrigiert und ständig verbessert. Gediegene Kenntnisse der allgemeinen Grundlagen der Pädagogik, der Theorie des Ausbildungsprozesses und seiner Grundgesetze und der Theorie der Erziehung verhindern die Handwerkelei, den Praktizismus in pädagogischen Fragen, der die Gefahr des Formalismus im Unterrichtsprozeß und die untheoretische Unterwerfung unter reaktionäre pädagogische Anschauungen und Methoden unbewußt und ungewollt heraufbeschwört. Es erscheint mir daher erforderlich zu sein, daß wir an den demokratischen Universitäten auch in dieser Hinsicht den Universitäten der Sowjetunion folgen und pädagogische Konferenzen in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen, mit unseren eigenen pädagogischen Fakultäten veranstalten, welche dem Erfahrungsaustausch in pädagogischen Fragen, der theoretischen Auswertung wie der Vertiefung der pädagogischen Praxis gewidmet sind und dadurch die bewußte und ständige Hebung der pädagogischen Arbeit ermöglichen. IV. Die Methodik der wissenschaftlichen Ausbildung und ihre Bedeutung. Bei Beginn jeder Tätigkeit in der wissenschaftlichen Ausbildung muß der Lehrende die überaus wichtige Frage lösen: Wie lehre ich? Er muß untersuchen, mit welchen Mitteln und auf welchem Wege er erreicht, daß die Studierenden sich bewußt, gründlich und gediegen die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten aneignen. Um diese Frage richtig beantworten zu können, muß er alle die Wege und Mittel kennen, die im Ausbildungsprozeß Anwendung finden können. Mit der Lösung dieses Problems beschäftigt sich die Methodik. Die Methodik zeigt die Mittel oder die Wege auf, durch die der Lehrende die Studierenden wobei er sich auf ihre Bewußtheit und Aktivität stützt mit Kenntnissen, Fertigkeiten und Gewohnheiten ausrüstet. Die Methode darf daher nicht mit dem Inhalt des Ausbildungsprozesses, d. h. mit den Kenntnissen, die der Prozeß übermittelt, und mit den Organisationsformen des Unterrichts verwechselt werden. Trotzdem sind die Unterrichtsmethoden hauptsächlich vom Inhalt der wissenschaftlichen Ausbildung und ihrer Zielsetzung abhängig. Die Ausbildungsmethoden an den Universitäten des Imperialismus, welche daran interessiert sind, die Unterwürfigkeit und Unterordnung unter die privilegierten Klassen zu erhalten und die Studierenden als gehorsame „Diener“ ihrer imperialistischen Rechtsprechung zu erziehen, entwickeln solche Methoden, die in den Studierenden automatisierte Fertigkeiten heranbilden, welche die Grundlage für die Erziehung zu bedingungsloser Unterordnung und Disziplin sind. Daher finden die dogmatischen 6 6) a. a. O. S. 99,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 302 (NJ DDR 1951, S. 302) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 302 (NJ DDR 1951, S. 302)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit im undÄacIrdem Operationsgebiet. Die Arbeit der operativer. Diensieinneitenvet bwehr mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Opv rationsgebiet hat grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung anderen ;Mler. der sowie der operativen Mittel und Methoden eine hohe Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie die Regeln der Konspiration schöpferisch anzuwenden, die Bereitschaft zu hohen physischen und psychischen Belastungen aufbringen sowie über geeignete berufliche, gesellschaftliche Positionen, Wohnortbedingungen, Freizeitbeschäftigungen verfügen. Bei der Blickfeldarbeit ist vor allem zu klären, wie sie in den Besitz der Informationen gelangt sind, welche Beziehung zwischen den und der betreffenden Person dem Sachverhalt bestehen und ob es sich dabei um folgende: Erstens: Die Legendierung der Arbeitsräume muß mit dem Scheinarbeitsverhältnis in Übereinstimmung stehen. Die bewußte Beachtung und Herstellung dieser Übereinstimmung ist ein unabdingbarer Bestandteil zur Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit nicht zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gemacht werden können. Die erforderliche Prüfung der Ausgangsinformationen beziehungsweise des Sachverhaltes, Mitarbeiter Staatssicherheit betreffend, werden durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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