Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 297

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 297 (NJ DDR 1951, S. 297); lesungen eine Reihe von Fragen über die Technik der Kodifizierung, über den Charakter des Staates als Rechtssubjekt, über Vertnagstypen und vieles andere beleuchtet. Aus all dem gehen schon die Forderungen klar hervor, die wir an den Inhalt jeder Vorlesung stellen müssen: ihre methodologische Diszipliniertheit, ihre Parteilichkeit, das Erfülltsein mit konkretem Material, insbesondere in bezug auf die gerichtliche und schiedsgerichtliche Praxis, die Notwendigkeit, den Studenten nicht nur bestimmte Tatsachen zu übermitteln, sondern sie auch zu erziehen usw. Daher beschränke ich mich nur auf einige Bemerkungen darüber, wie es zu erreichen ist, daß die Vorlesung den an sie gestellten Anforderungen entspricht. 1. Vor allem muß jede Vorlesung sorgfältig vorbereitet sein. Ich sage bewußt: jede Vorlesung. Es zeigt sich manchmal die Neigung, sich an alte Konzepte zu halten warum sich auf etwas vorbereiten, was schon vorbereitet ist! Ich halte das für schädlich, da die Konzepte, die ich besitze, das vergangene Jahr wiedergeben, ich die Vorlesung aber in diesem Jahr halte. Ich selbst habe es mir angewöhnt, das Konzept gleich nach der Vorlesung zu vernichten (das bezieht sich natürlich nicht auf Auszüge aus dem Material usw.), und mich im folgenden Jahr auf die Vorlesung neu vorzubereiten. Und das nicht nur deshalb, weil neues Material vorliegt, weil neue Fragen aufgetaucht sind, auf die man seine besondere Aufmerksamkeit richten muß, sondern hauptsächlich deshalb, weil ich selbst anders geworden bin: ich bin, wenn auch nicht viel, aber doch fortgeschritten und fange an, einzelne Fragen tiefer zu begreifen. Die alten Konzepte erneuern, bedeutet Flicken auf ein altes Gewand setzen. Sich neu auf die Vorlesung vorzubereiten, bedeutet, das gegebene Thema unter den Verhältnissen (sowohl den objektiven, als auch den subjektiven) des heutigen Tages zu „erleben“. Dabei ist es notwendig, sich auf jedes Thema doppelt vorzubereiten: einige Tage vorher ist die Vorlesung in ihrem vollen Umfange vorzubereiten (damit sie in den Kopf „hineinpaßt“) und am Tage vor der Vorlesung ist sie noch einmal zu durchdenken (und es kommt häufig vor, daß bei dieser wiederholten Vorbereitung vieles abgeändert werden muß). Auch erweist es sich als nützlich, gleich nach der Vorlesung die neuen Gedanken zu notieren, welche während der eben gehaltenen Vorlesung auftauchten andernfalls vergißt man sie , und diese Notizen nicht zu vernichten, da sie oft den Grundstock für künftige Arbeiten bilden. 2. Jede Vorlesung muß einen gut aufgebauten Plan haben. Ich will nicht von seinem Aufbau sprechen, da es hier keine allgemeinen Richtlinien geben kann und vieles sowohl von der Art des Materials wie auch von den individuellen Eigenschaften des Lektors abhängt, und allgemeine Rezepte zu schreiben (Einführung Darlegung Schlußbetrachtung) ist langweilig. Der Plan muß so aufgestellt werden, daß die Vorlesung ein geschlossenes Ganzes ist, daß das ganze Thema oder bestimmte Fragen daraus beleuchtet werden, daß der Lektor nicht mitten im Satz abbrechen und die Studenten bitten muß, sich eine Woche zu gedulden, um die Schlußfolgerungen aus der soeben formulierten These zu hören. Das macht einen schlechten Eindruck auf die Studenten, kühlt ihre Begeisterung ab und hindert daher ein festes Sich-Einprägen. Daher ist es notwendig, vorher zu durchdenken, wie der Plan mit der zur Verfügung stehenden Zeit abzustimmen ist, d. h. nur so viel Fragen vorzusehen, wie im Laufe der für die Vorlesung bestimmten Zeit ausführlich besprochen werden können. Das große Vermächtnis Lenins „Lieber weniger, aber besser“ findet auch hier seine volle Anwendung. 3. Die Vorlesung muß logisch aufgebaut sein, so, daß sie die natürliche und folgerichtige Entwicklung eines einheitlichen Gedankens darstellt und daß jedem Zuhörer die Schlußfolgerungen des Lektors vollkommen notwendig erscheinen: „anders kann es nicht sein“. Erinnern wir uns an die Worte Stalins darüber, daß die unüberwindliche Kraft der Logik in den Reden Lenins die stärkste Seite seiner Redekunst ist4). Ich sagte schon, daß jede Vorlesung ein geschlossenes Ganzes sein muß. Das bedeutet, daß jeder Teil der Vorlesung mit ihren anderen Teilen im organischen Zusammenhang stehen muß. Folglich muß jeder tatsächliche Hinweis entweder irgendeinen schon ausgesprochenen Satz bestätigen oder die Grundlage für eine Schlußfolgerung bilden; kein Teil der Vorlesung, keine der ausgeführten Tatsachen darf „in der Luft hängen“ und beim Zuhörer die Frage entstehen lassen: Warum sagt er das? Natürlich muß das Material nach der allgemein bekannten Formel geordnet werden: vom Bekannten zum Unbekannten, d. h. es ist mit den Sätzen zu beginnen, die den Studenten schon aus vorausgegangenen Lehrgängen (insbesondere aus den allgemein-methodologischen Fächern) oder aus vorausgegangenen Vorlesungen bekannt sind, und auf dieser Grundlage sind dann die Thesen zu entwickeln, die sich unmittelbar auf das gegebene Thema beziehen. Daher sind Hinweise auf vorausgegangene Vorlesungen sehr am Platze und auch „pädagogisch“ (was in einem Buche nicht möglich ist, in dem das Erinnern an Vorausgegangenes gewöhnlich durch die trockene Formel „siehe so und so“ ausgedrückt wird, und der Verfasser nicht daran denkt, an einzelnen Stellen den Inhalt dieser Stellen wiederzugeben). Jeder Hinweis auf etwas Vorausgegangenes ist in der Vorlesung eine nützliche Erinnerung an irgendeinen wichtigen Satz und fördert die Ausarbeitung einer geschlossenen Vorstellung von der gegebenen Wissenschaft. Unzweckmäßig und daher sorgfältig zu vermeiden ist jedoch jegliche „Vorausschau“ auf zukünftige Themen, weil der Lektor dabei die Studenten sozusagen veranlaßt, ihm aufs Wort zu glauben, was in der Vorlesung überhaupt nicht angebracht ist. Von diesem Gesichtspunkt aus sind für den Lektor die Anfangsthemen der Vorlesung zugleich besonders schwierig. Die ersten Vorlesungen müssen zweifellos dem Gegenstand der gegebenen Wissenschaft, der Abgrenzung des gegebenen Wissensgebietes gewidmet sein. Doch erfordert die Erkenntnis des Wesens der Wissenschaft das Kennen der konkreten Fragen des Unterrichtsfaches. Wie kann man zu Beginn des Vorlesungszyklus einen Schluß aus etwas ziehen, was der Student noch nicht kennt? Daher muß die zu Beginn des Vorlesungszyklus zu gebende Definition der Wissenschaft unbedingt eine zusammengedrängte sein. Sie erfüllt nicht so sehr die Aufgabe, den ganzen Inhalt des gegebenen Fachgebiets aufzuzeigen, als dieses Fach von den anderen abzugrenzen (indem man im wesentlichen Beispiele aus dem Leben bringt), d. h. auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Lehre von der Gesellschaft, auf der Grundlage der Bestimmungen der Stalinschen Verfassung, auf der Grundlage konkreten Materials, auf der Grundlage der den Zuhörern schon aus Lehrgängen bekannten Theorie und Geschichte des Staates und Rechtes zu versuchen, die Sphäre der gesellschaftlichen Beziehungen zu zeigen, die sich auf die gegebene Wissenschaft beziehen und ihre Hauptgrundsätze darzulegen. In den weiteren Vorlesungen schließt sich an diese allgemeine Charakteristik Zug um Zug das an, was die anfänglich gegebene Definition bereichert und die Ausarbeitung einer vollständigen Vorstellung von dem Inhalt des Unterrichtsfachs in all seinen Grundlagen unterstützt. 4. Jede These der Vorlesung muß genau bewiesen sein. Die Studenten sollen nicht dem Lehrer „glauben“, sondern die Überzeugung von der Wahrheit dessen, was er sagt, gewinnen. Man muß besonders auf das Anführen ausreichender Argumente zum Beweisen jeder These und auf eine richtige Anordnung der Argumente achten. Es versteht sich von selbst, daß alle in der Vorlesung enthaltenen Angaben sorgfältig überprüft sein müssen. Der Lektor darf sich nicht auf sein Gedächtnis verlassen, wenn er nicht vollständig von der Richtigkeit seiner Erinnerung überzeugt ist, und noch weniger darf er davon sprechen, was er „gehört“ hat. Oft stellen die Studenten die Frage, worauf die Aufstellung irgendeiner Regel zurückzuführen ist, wie sich in Zukunft irgendein konkretes Institut entwickeln wird usf. Dann darf der Lektor weder ungenügend begründete Hypothesen konstruieren noch sich mit Prognosen be- 297 4) s. W. I. Lenin, a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 297 (NJ DDR 1951, S. 297) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 297 (NJ DDR 1951, S. 297)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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