Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 260

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 260 (NJ DDR 1951, S. 260); sterium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik hat allen Richtern die Teilnahme an diesen Veranstaltungen zur Pflicht gemacht. 2. Justizausspracheabende. Auf den Justizausspracheabenden sind der Bevölkerung in Stadt und Land die Gedanken des vorbeugenden Brandschutzes, insbesondere seine Bedeutung für die Sicherung der Ernährungslage und für die Verbesserung der Lebenshaltung nahezubringen. 3. Einzel Veranstaltungen. Darüber hinaus ist es selbstverständliche Pflicht der Angestellten der Justiz, in Veranstaltungen, die von den einzelnen Organisationen durchgeführt werden, als Referenten in den Dörfern, auf den volkseigenen Gütern und in den MAS zur Verfügung zu stehen. 4. Öffentliche Bekanntmachung der Urteile. Eine Überprüfung der Urteile in Brandsachen hat gezeigt, daß viele Richter die Bedeutung öffentlicher Bekanntmachung von Urteilen noch nicht erkannt haben. Nur in wenigen Fällen haben die Gerichte sie angeordnet. Die Bekanntmachung der Urteile soll aber nicht nur in den Tageszeitungen erfolgen, sondern auch durch Aushang am schwarzen Brett des Betriebes oder der Gemeinde, unter Umständen auch in anderen Betrieben oder in Nachbargemeinden, weil gerade das wesentlich dazu beiträgt, die Bevölkerung auf die Gefahren des Brandes aufmerksam zu machen. 5. Verhandlungen am Brandort vor erweiterter Öffentlichkeit. Von dieser Verhandlungsart wird noch zu wenig Gebrauch gemacht. Die Gerichte müssen sich an' gewöhnen, Brandsachen in den Betrieben und in den Dörfern zu verhandeln und in den Verhandlungen zu zeigen, welche Bedeutung die Wachsamkeit, welche Bedeutung die Vorsicht hat und welche Schäden für die gesamte Wirtschaft entstehen, wenn die Pflicht zur Wachsamkeit und zur Vorsicht verletzt wird. 6. Schnellere Durchführung der Verhandlungen. Es ist festgestellt worden, daß die Strafverfahren zu lange dauern. Die Ermittlungen müssen schneller durchgeführt und die Verhandlungen kurzfristig anberaumt werden. Fristen von durchschnittlich mehr als sechs Monaten vom Ausbruch des Brandes bis zur ersten Hauptverhandlung und von fast elf Monaten bis zur rechtskräftigen Aburteilung, wenn das Verfahren indie 2. Instanz geht, sind viel zu lang. Diese Fristen abzukürzen, muß das Bestreben aller beteiligten Justizstellen sein. Wenn es auf diese Weise gelingt, die Bevölkerung davon zu überzeugen, daß die eigene Wachsamkeit, die eigene Vorsicht und die eigene Verantwortung dazu beitragen können, die Güter zu schützen, die in mühevoller Arbeit geschaffen wurden und mit deren Hilfe allein es möglich ist, die Lebenshaltung unseres Volkes weiter und schneller zu verbessern, werden die großen Aufgaben, die der Fünfjahrplan der gesamten Bevölkerung stellt, durch die Verringerung vermeidbarer Verluste schneller erfüllt werden können. Die Bedeutung des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und seine privatrechtlichen Auswirkungen Von Dr. jur. Walter Brunn, Potsdam Das Gesetz über die Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs (GBl. 1950 S. 1202) ist weniger für die finanzielle Abwicklung der Warenbezüge und -Lieferungen im Rahmen der innerdeutschen Handelsabkommen,als insbesondere für die finanzielle Regelung der von den Handelsabkommen nicht berührten Rechtsverhältnisse von Wiichtigkeit. Die Vorschriften des Gesetzes, die Maßnahmen der Geld- und Währungsplanung sowie des Währungsschutzes sind, haben daher erhebliche privatrechtliche Auswirkungen, insbesondere für die aus den Privatrechtsverhältndssen geschuldeten Geldleistungen sowie für die aus ihnen herrührenden Forderungen. Für den Richter ist die genaue Kenntnis der Bestimmungen des Gesetzes und ihrer Einwirkung auf die privaten Rechtsverhältnisse schon deshalb unerläßlich, weil die Einhaltung der Vorschriften über die Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs in jeder Lage des Verfahrens auch in der Revisionsdnstanz von amtswegen zu beachten ist. Das Gesetz stellt eine Ergänzung dar zu den Vorschriften der Anordnungen der ehemaligen DWK „über den Umtausch von Geldzeichen der westlichen Besatzungszonen in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank bei der Einreise in die sowjetische Besatzungszone und Ostberlin“ vom 26. November 1948 in der Neufassung vom 22. September 19491) sowie „über die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und ausländischen Zahlungsmitteln aus und nach den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und dem Ausland“ vom 23. März 19492). Beide Anordnungen befassen sich jedoch nur mit den effektiven Zahlungsmitteln, ohne die Behandlung von Forderungen und Guthaben zu regeln. Da die Westmark durch diese Anordnungen nicht zur Devise erklärt ist und überdies durch § 13 der letztgenannten Anordnung das Devisengesetz von 1938 ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde, existierten für den Zahlungsverkehr mit 1) ZVOBl. 1948 S. 561 und ZVOB1. 1949 S. 716. 2) ZVOBl. S. 211. Westdeutschland und die Behandlung der Forderungen und Guthaben im Verkehr mit dem Westen und Westberlin keine gesetzlichen Vorschriften. Westlicherseits wurde bereits mit Durchführung der Währungsreform in § 26 Abs. 2 des sogenannten Umstellungsgesetzes eine Beschlagnahme der Forderungen und Guthaben der Bewohner der heutigen Deutschen Demokratischen Republik verfügt und durch das inzwischen neu gefaßte Devisengesetz Nr. 53, das durch das Gesetz Nr. 33 vom 10. August 1950 ergänzt worden ist, für den Verkehr mit der Deutschen Demokratischen Republik und Groß-Berlin von Anfang an Devisenrecht in Anwendung gebracht. Das Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs erklärt die Westmark nicht zur Devise3), sondern zieht nur einige Konsequenzen aus der seit 2lk Jahren gegebenen Tatsache des Bestehens zweier Währungen in Deutschland. I Die §§ 1 4, 10, 12 befassen sich mit den Zahlungen an natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften jeder Art, die ihren Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt in den Westzonen (einschl. des Saargebiets) oder in den Berliner Westsektoren haben (im folgenden „Westgläubiger“ genannt). Solche Zahlungen dürfen nur an ein Kreditinstitut der Deutschen Demokratischen Republik oder im Demokratischen Sektor von Groß-Berlin (im folgenden „Ostbank“ genannt) zur Gutschrift auf ein auf den Namen des Westgläubigers lautendes Konto geleistet werden.4) Dieser Grundsatz gilt ausnahmslos und somit ohne Rücksicht darauf, welches Währungsrecht auf das durch die Zahlung zu erfüllende Schuldverhältnis anzuwenden und in welcher 3) Als Devise sieht man herkömmlicherweise neben Edel- metallmünzen ausländische Zahlungsmittel, Forderungen in ausländischer Währung, Forderungen gegen Ausländer usw. an. , 4) Nach § 1 der Durchführungsbestimmung vom 30. Dezember 1950 (GBl. S. 18) können Westgläubiger Konten nur bei den Landeszentralen oder Filialen der Deutschen Notenbank sowie beim Berliner Stadtkontor errichten. 260;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 260 (NJ DDR 1951, S. 260) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 260 (NJ DDR 1951, S. 260)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objsl Gewährlei- Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren dargestellten weiterfEhrenden Möglichkeiten wirksamer Rechts-snwendung praxiswirksam zu machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X