Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 251

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 251 (NJ DDR 1951, S. 251); Und endlich ist es notwendig, auch eine dritte sehr wesentliche Besonderheit zu vermerken, welche die Propaganda als strafrechtlich strafbare Handlung von der Anstiftung als einer strafbaren Art der Teilnahme unterscheidet. Die Anstiftung zieht in der Regel eine strafrechtliche Verantwortung dann nach sich, wenn die Aufforderung zur Begehung der Tat reale Ergebnisse hatte, wenn das Verbrechen begangen wurde. Die Kriegspropaganda muß die strafrechtliche Verantwortung unabhängig von den verbrecherischen Ergebnissen dieser Handlung nach sich ziehen. IV Um die verbrecherische Politik der Kriegsbrandstifter voll zu würdigen, muß man auch die folgende unbestreitbare und bedeutungsvolle Tatsache berücksichtigen: im imperialistischen Lager, vor allem in den USA, gibt es nicht nur keinen Kampf gegen die Propaganda der Aggression, sondern, im Gegenteil, der Kampf gegen die Friedenspropaganda entfaltet sich immer zynischer. Die Friedensanhänger werden verfolgt und gejagt, sie werden verurteilt und ins Gefängnis geworfen für jede gegen den Krieg und die Verteidigung der friedlichen Zusammenarbeit der Völker gerichtete Handlung. Hier einige Tatsachen: Im Staate Texas riefen die örtlichen Behörden die Bewohner auf, Personen, die Unterschriften für den Stockho’mer Appell sammeln, zu verprügeln. In der Stadt Hary (im Staate Indiana) wurde Frau Hartmann, die aktiv für den Frieden und gegen die Aggression in Korea eintrat, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. In New York verurteilte der Richter Joyce fünf fortschrittliche Vertreter der Jugend zu Gefängnisstrafen, weil sie „Frieden, aber keine Atombomben“ forderten. In Paris wurden die Redakteure der Zeitung „Avantgarde“ wegen eines Artikels verurteilt, in welchem gesagt war, daß das französische Volk niemals gegen die Sowjetunion kämpfen wird. In Marokko wurde Andre Serfati zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, „weil bei ihm zum Kampf um den Frieden aufrufende Flugblätter gefunden wurden.“ Der Kampf gegen die Friedenspropaganda drückt sich auch darin aus, daß die Pressemacht und ihre Lakaiendienste tuenden Mitarbeiter die Tätigkeit der Internationalen Journalistenorganisation, welche auf Friedenswacht steht, auf jede Weise hindern. So kam im August der Vorsitzende der Internationalen Journalistenorganisation, ein Engländer, um seinen Abschied ein, und die Belgier weigerten sich, den Kongreß der Internationalen Journalistenorganisation in Belgien durchzuführen. Die Ursachen dieser Entscheidung sind im Bericht des Generalsekretärs der Internationalen Journalistenorganisation auf der dritten Tagung der Organisation richtig wiedergegeben: „Die Führer der Joumalisten-vereine der USA und Englands schalteten sich immer offener in die gegen die demokratischen Kräfte der Welt gerichtete feindliche Verleumdungskampagne ein“. Als Antwort auf die Einladung, an der Sitzung des Exekutivausschusses der Internationalen Journalistenvereinigung im Februar 1948 teilzunehmen, sandte die philippinische Zeitungsgilde ein Entschuldigungstelegramm und teilte mit, daß es ihr nicht möglich sei, einen Delegierten zur Sitzung zu entsenden. Alle vom Exekutivausschuß nach Manila gesandten Briefe kamen mit dem Postvermerk zurück „Adressat unbekannt“. „Da die philippinische Zeitungsgilde eine fortschrittliche Organisation war, besteht Anlaß zur Befürchtung, daß sie nicht weiter bestehen konnte“, ist im Bericht gesagt. Diese Verfolgungen der ehrlichen Presse und der ehrlichen Journalisten, deren einziges Verbrechen darin besteht, daß sie Friedenspropaganda treiben, werden durch die Verfolgung der Internationalen Journalistenvereinigung durch die UN noch gekrönt, die laut ihrer Satzung berufen ist, die Sache des Friedens und die Friedensanhänger mit allen Mitteln zu unterstützen. Es folgt nun die kurze, aber lehrreiche Geschichte, wie die UN, auch hier „entsprechend den Bedürfnissen der amerikanischen Aggressoren“ handelnd, die dem Frieden dienende Tätigkeit der Internationalen Journalistenorganisation durchkreuzte und sie störte. Im März 1947 erhielt die Internationale Joumalisten-organisation eine beratende Stimme (der Kategorie B) im Wirtschafts- und Sozialrat der Organisation der Vereinten Nationen. Dies gab ihr, wie auch den anderen Nichtregierungsorganisationen, das Recht, „an den öffentlichen Sitzungen des Rates“ teilzunehmen und Memoranden einzureichen, welche „auf Anforderung wenn auch nur eines Mitgliedes des Rates dem Rat zur Beratung vorgelegt werden“. Die Internationale Joumalistenorganisation hatte Verbindung mit der UN, besonders mit der Informations- und Presseabteilung. Doch im Jahr 1950 erhielt sie folgende Mitteilung: „Hiermit habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß die Kommission des Rates, auch im Zusammenhang mit den Nichtregierungsorganisationen, am 12. Mai 1950 beschlossen hat, zu empfehlen, daß der Internationalen Journalistenorganisation das Stimmrecht entzogen wird. Der Wirtschaftsund Sozialrat beschloß am 20. Juli 1950, diese Empfehlung anzunehmen.“ So gab die UN der für den Frieden kämpfenden Internationalen Journalistenorganisation einen Denkzettel. Die französische Regierung erließ eine schmähliche Verordnung über das Verbot der Tätigkeit des Weltfriedensrates in Paris. Die Politik der Verfolgungen und Repressalien entlarvt nur die Kriegsbrandstifter und ihre Verbündeten; sie wird aber die tapferen Friedenskämpfer nicht zurückhalten. „Man muß verstehen“, sagte A. J. Wyschinskij im Politischen Ausschuß der UN am 28. Oktober 1950, „daß keinerlei Repressalien gegen die Friedensanhänger, welche, wie das zur Zeit in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist, das Bundes-Untersuchungs-büro und die Kommission zur Untersuchung sogenannter unamerikanischer Tätigkeit schon in die Liste der „gefährlichen“ Personen eintragen, weder Mißhandlungen noch Verhaftungen, wie das in einer Reihe von Ländern geschieht, wo die regierenden Kreise einen energischen Kampf gegen die Friedensanhänger führen, weder die Hetze gegen die Friedensanhänger, mit welcher sich achtbare und halbachtbare Gentlemen in ihren öffentlichen Reden befassen nichts kann natürlich das Wachstum und den Zusammenschluß der um den Frieden, gegen die den Krieg vorbereitenden Kräfte der Reaktion kämpfenden demokratischen Kräfte aufhalten.“12) Im November 1948 fand eine Sitzung des Exekutivausschusses der Internationalen Journalistenorganisation statt. In einer vom Exekutivausschuß angenommenen Resolution gegen die Kriegsbrandstifter wurde deutlich gesagt: „Der Exekutivausschuß brandmarkt die böswilligen Kriegsbrandstifter und Propagandisten unter den Journalisten Lawrence („New York Times“), Drew Pierson („Daily Mirror“), Paul Schubert („Colliers“), Ben Kotchivar („Look“), Niebur („Life“), Cecilia Brown („The Magazin“), Dschachid Jaltschin (Türkei), welche ihre Feder den Zeitungsmonopolen verkauft haben und das heilige Recht der Pressefreiheit zum Schaden der Menschheit gebrauchen. Der Exekutivausschuß ist der Ansicht, daß die Teilnahme an der Kriegspropaganda und Hetze auf den Seiten der Presse, ebenso wie die Verleumdung und falsche Berichterstattung, die Mißtrauen zwischen den Völkern säen, mit dem hohen und ehrlichen Stand eines Journalisten unvereinbar sind, und ruft die nationalen Organisationen auf, diejenigen Journalisten aus ihren Reihen ausizuschließen, welche sich mit Kriegspropaganda, Rassen- und Nationalhaß, falscher Berichterstattung und Verleumdung besudelt haben. Der Tag ist nicht fern, an dem auf diese Anklage auch das Strafurteil folgen wird. V. In den Jahren, in denen immer neue Maschinen zur Menschenvemichtung erfunden werden, in denen die Drohung mit Atom- und Wasserstoffbomben zum 12) „Iswestija“ vom 1. November 1950. 251;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 251 (NJ DDR 1951, S. 251) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 251 (NJ DDR 1951, S. 251)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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