Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 249

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 249 (NJ DDR 1951, S. 249); bedeckt hat, dadurch absichtlich Nachsicht gegenüber dieser Propaganda. Unter diesen Bedingungen hielt es die Sowjetische Delegation auf der fünften Generalversammlung der UN im Jahre 1950, indem sie unentwegt, gegen den hartnäckigen Widerstand der USA und ihrer Satelliten, um die Festigung der friedlichen Zusammenarbeit der Völker kämpfte, für notwendig, in dem der Generalversammlung vorgeschlagenen Entwurf einer Friedensdeklaration die Frage nach dem Kampf gegen die Propaganda der Aggression zu stellen. In seiner Rede am 28. Oktober 1950 in dem Politischen Ausschuß der UN sagte der Führer der Sowjetischen Delegation, A. J. Wyschinskij : „Ist es doch eine Tatsache, daß im Jahre 1947, als die Sowjetunion ihre Vorschläge über die Verurteilung der Propaganda eines neuen Krieges einbrachte, in den USA, in England und in einigen anderen Ländern verstärkt eine Propaganda für einen solchen Krieg geführt wurde. Wir führten damals nicht wenige Tatsachen an, nannten die Namen von Kriegsbrandstiftern und enthüllten ihre aggressiven Pläne. Die Tatsachen waren so unwiderlegbar und die Lage war eine derartige, daß die Generalversammlung genötigt war, die eine solche Propaganda verurteilende Resolution vom 3. November 1947 anzunehmen, daß sie gezwungen war, sie ungeachtet des hysterischen Geschreies von Austin, den sowjetischen Resolutionsentwurf zu ,vernichten“, anzunehmen. So war es im Jahr 1947. Aber uns interessiert nicht das, was 1947 war, uns interessiert das, was heute geschieht. Und das, was heute geschieht, gestattet uns zu behaupten, daß die Brandstifter eines neuen Krieges sich nicht beruhigen, daß die Propaganda eines neuen Krieges sich nicht vermindert, sondern verstärkt und neue schärfere und daher für den Frieden gefährlichere Formen annimmt. Daher kann die Organisation der Vereinten Nationen nicht abseits stehen, diese Erscheinungen, wie das z. B. Austin tut, übersehen und nicht auf solche üblen Erscheinungen reagieren, wie es die Hetze zu einem neuen Kriege, das ständige und systematische Ausstreuen einer giftigen Saat des Menschenhasses in immer weiterem Ausmaße und in immer drohenderen Formen sind.“ Und in diesem Kampfe gegen die Kriegspropaganda ist die UN weniger eine Weltorganisation, als eine Organisation für die Amerikaner, die den Forderungen der amerikanischen Aggressoren entsprechend handelt3).“ Auf der Sitzung des Politischen Ausschusses am 3. November 1950 wurde der gegen die Propaganda eines neuen Krieges gerichtete sowjetische Verbesserungsantrag mit 22 gegen 16 Stimmen bei 14 Stimmenthaltungen abgelehnt. Die amerikanischen Kriegsbrandstifter, welche die verbrecherische Aggression in Korea begannen, waren gegen die Bekämpfung der Aggressionspropaganda. Nur die gekauften Politiker und die von der Gier nach Überprofiten geblendeten „businessmen“ konnten die Ablehnung des Kampfes gegen die Kriegsbrandstifter durch die UN als Unterpfand ihrer Straflosigkeit betrachten. In Wirklichkeit geschah etwas anderes die Völker der ganzen Welt traten noch entschiedener für die Verteidigung des Friedens ein. Die den Frieden ersehnenden Völker konnten nicht passive Beobachter der verbrecherischen Propaganda bleiben, welche die Gefahr eines Krieges in höchstem Maße erhöht; und wenn die Versammlung der Organisation der Vereinten Nationen, indem sie ihrer Pflicht, „freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln“, Hohn spricht, die Kriegspropaganda bewußt fördert und noch mehr, mit ihrer Flagge die Aggression der USA in Korea deckt, hat die Versammlungder Völker, haben die Weltfriedenskongresse, entschlossen den Kampf gegen die Brandstifter und Propagandisten eines neuen Weltkrieges auf genommen. Der 2. Weltfriedenskongreß in Warschau nahm einmütig eine besondere Resolution über den Kampf gegen die Aggressionspropaganda an. Der 2. Weltfriedenskongreß verkündet die angenommene Resolution wendet sich unter Berücksichtigung dessen, daß die in einigen Ländern geführte Pro- 3) J. W. Stalin, Interview mit einem Korrespondenten der „Prawda“. paganda eines neuen Krieges eine höchste Bedrohung für die friedliche Zusammenarbeit der Völker darstellt, und daß daher die Propaganda eines neuen Krieges das schwerste Verbrechen gegen die Menschheit darstellt, an die Parlamente aller Länder mit dem Appell, ein besonderes Gesetz, ein „Gesetz zum Schutze des Friedens“, zu erlassen, das die strafrechtliche Verantwortung für jede Form der Propaganda eines neuen Krieges mündlich, schriftlich, in Presse, Rundfunk oder Film festlegt. Gleichzeitig wendet sich der Kongreß an die Parlamente aller Länder mit dem Appell, im Interesse der Festigung des Friedens die Erziehung der jungen Generation im Geiste der Zusammenarbeit mit anderen Völkern und der Achtung anderer Rassen und Nationen zu gewährleisten4). In einem besonderen Aufruf des 2. Weltfriedenskongresses an die UN wurde auch die Frage des Kampfes gegen die Propaganda der Aggression besonders aufgeworfen. „Wir sind der Ansicht, daß die Propaganda eines neuen Krieges eine höchste Bedrohung der friedlichen Zusammenarbeit der Völker und eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschheit darstellt. Wir wenden uns an die Parlamente aller Länder mit dem Appell, ein Gesetz zum Schutze des Friedens anzunehmen, das eine strafrechtliche Verantwortung für die Propaganda eines neuen Krieges in jeder Form vorsieht."3) So lautet der Wille der Völker. Er muß und wird verwirklicht werden, und er wird schon verwirklicht! II Der Genosse Stalin sagte schon im Jahr 1934 in seinem Rechenschaftsbericht auf dem XVII. Parteitag, als er die Beziehungen zwischen der UdSSR und den kapitalistischen Ländern charakterisierte: „Es ist leicht zu verstehen, wie schwer es der UdSSR war, ihre Friedenspolitik in dieser von Miasmen Kriegskombinationen veipesteten Atmosphäre durchzuführen. Inmitten dieser Vorkriegsraserei, die eine ganze Reihe von Ländern erfaßt hat, behauptete die Sowjet nion in diesen Jahren fest und unerschütterlich ihre Friedensposition, kämpfte sie gegen die Kriegsgefahr, für die Erhaltung des Friedens, kam sie den Ländern entgegen, die in dieser oder jener Weise für die Erhaltung des Friedens eintreten, entlarvte sie diejenigen, die den Krieg vorbereiten und provozieren, und riß ihnen die Maske herunter.“ Der Genosse Stalin stellt weiter die Frage: „Worauf stützte sich die Sowjetunion in diesem schwierigen und komplizierten Kampfe für den Frieden?“ Indem er eine Reihe von Kräften aufzählt, auf die sich die Sowjetunion in diesem Kampfe stützte, hebt der Genosse Stalin die moralische Unterstützung der Millionenmassen der Arbeiterklasse aller Länder, die an der Erhaltung des Friedens aufs stärkste interessiert sind“6), hervor. Die von dem Genossen Stalin vor 17 Jahren durchgeführte geniale Analyse der Friedenspolitik der UdSSR, welche unter den Verhältnissen eines Vorkriegshexentanzes entwickelt wurde, behält auch heute ihre volle Geltung. Unter den Verhältnissen der fieberhaften Vorbereitung des dritten Weltkrieges durch die imperialistischen Mächte führt die UdSSR den Kampf um den Frieden und stützt sich dabei auf die ehrlichen Menschen der ganzen Welt. Diese Stütze gewinnt mit jedem Tage eine immer tiefere politische Bedeutung, immer festere organisatorische und rechtliche Formen in der machtvollen Friedensbewegung aller Völker. Der Genosse Malenkow sagte in seinem Bericht vom 6. November 1949 mit vollem Recht vom Weltfriedenskongreß: „Dieser Kongreß hat in aller Anschaulichkeit gezeigt, daß der internationalen Bewegung der Friedensanhänger nicht die pazifistische Ideologie zugrunde liegt, die den Krieg in Worten ablehnt, zugleich aber faktisch völlig untätig zu sein pflegt, sondern die feste Entschlossenheit, die Kriegsbrandstifter aktiv zu bekämpfen und ihre heimtückischen Pläne und Absichten zu vereiteln.“7) 4) „Neue Welt“ 1950, Heft 24, S. 73 f. 6) ebenda. 6) J. W. Stalin, Fragen des Leninismus. Verlag für fremdsprachige Literatur, Moskau 1947, S. 526 f. 7) G. M. Malenkow, Rede anläßlich des 32. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution, „Neue Welt“ 1949, Heft 22, S. 11. 219;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 249 (NJ DDR 1951, S. 249) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 249 (NJ DDR 1951, S. 249)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Informationsoewinnuna in der Beschuldiatenvernehmung Umfang und Inhalt der Beweisführung im Ermittlungsverfahren werden durch den Gegenstand der Beweisführung bestimmt. Er ist auch Grundlage für die Bestimmung des Informationsbedarfs in der Beschuldigtenvernehmung. Wie bereits im Abschnitt begründet, sind die Rechtsgrundlagen Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit im gesamten Verantwortungsbereich, vorrangig zur Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und zur zielgerichteten Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, und der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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