Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 248

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 248 (NJ DDR 1951, S. 248); Das Gesetz zum Schutze des Friedens Von A. N. Trainin, Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der UdSSR I Am 12. März 1951 hat das oberste Organ der Staatsgewalt des Sowjetstaates, der Oberste Sowjet der UdSSR, das „Gesetz zum Schutz des Friedens“ angenommen. Dieses Gesetz hat eine außerordentliche politische Bedeutung: es ist ein neues und hervorragendes Zeugnis der Friedenspolitik der UdSSR, ein neues und hervorragendes Zeugnis des organischen Zusammenhangs dieser Politik mit der großen Friedensbewegung aller Völker. Angefangen von den ersten Oktobertagen führte und führt die Sowjetmacht unentwegt und konsequent den Kampf um den Frieden. Im ersten Dekret über den Frieden, das von W. I. Lenin am 8. November 1917 unterzeichnet wurde, wurde der imperialistische Krieg zum „schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erklärt. In der ganzen Zeit ihres Bestehens war die Friedenspolitik der Sowjetunion unentwegt und unveränderlich. In dem Interview mit dem Korrespondenten der „Prawda“, das am 17. Februar 1951 veröffentlicht wurde, sagte der Genosse Stalin: „Was die Sowjetunion betrifft, so wird sie auch weiterhin unbeirrbar eine Politik der Verhinderung des Krieges und der Erhaltung des Friedens verfolgen.“ Die Stalinsche Friedenspolitik bestimmt die gesamte Tätigkeit des Sowjetstaates. In dem Interview mit dem Korrespondenten der „Prawda“ wies der Genosse Stalin darauf hin, daß „ . kein einziger Staat, also auch die Sowjetunion nicht, in vollem Umtange die Friedensindustrie entwickeln kann, große Bauvorhaben, wie die Wasserkraftwerke an der Wolga, am Dnjepr und am Amu Darja, die Milliardensummen staatlicher Ausgaben erfordern, beginnen kann, die Politik der systematischen Preissenkung für Massenbedarfsartikel, die ebenfalls Dutzende von Milliarden erfordert, fortsetzen kann, Hunderte von Milliarden für den Wiederaufbau der durch die deutschen Okkupanten zerstörten Volkswirtschaft aufwenden und außerdem gleichzeitig seine Streitkräfte vergrößern und seine Kriegsindustrie entfalten kann.“ Der vom Obersten Sowjet der UdSSR kürzlich angenommene Staatshaushaltsplan des Sowjetstaates ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Haushaltsplan des Friedens. Der Kampf um den Frieden hängt untrennbar mit dem Kampf gegen die Kriegsbrandstifter, gegen die Propaganda der Aggression zusammen. Daher legte schon im Jahre 1947 die Sowjetische Delegation in Durchführung der Stalinschen Friedenspolitik der UN konkrete Vorschläge über den Kampf gegen die Kriegspropaganda vor. „Im Aufträge der Sowjetischen Regierung“, sagte A. J. Wyschinskij, „erklärt die Delegation der Sowjetunion, daß die UdSSR es für unaufschiebbar halte, daß die Organisation der Vereinten Nationen Maßnahmen gegen die in einigen Ländern und hauptsächlich in den USA be triebene Propaganda eines neuen Krieges ergreife.“ Zu diesem Zweck schlug die Sowjetische Delegation vor, folgende Resolution anzunehmen: „1. Die Vereinten Nationen verurteilen die verbrecherische Propaganda für einen neuen Krieg, die von reaktionären Kreisen in einer Reihe von Ländern insbesondere in den Vereinigten Staaten, der Türkei und Griechenland durch Verbreitung aller möglichen Einflüsterungen durch Radio, Presse, Film und öffentliche Erklärungen betrieben wird und die eine offene Aufforderung zum Angriff gegen friedliebende demokratische Länder enthält. 2. Die Vereinten Nationen betrachten die Duldung oder gar Unterstützung einer solchen Propaganda zu einem neuen Krieg, aus dem sich unvermeidlich ein dritter Weltkrieg entwickeln würde, als Verletzung der von den Mitgliedern der Vereinten Natione* übernommenen Pflichten. Die Charta der Vereinten Nationen fordert die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen unter den Nationen auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker sowie die Ergreifung von weiteren geeigneten Maßnahmen zur Festigung des allgemeinen Friedens. Die Charta verlangt ferner von den Mitgliedsstaaten, daß der internationale Friede, die Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. 3. Die Vereinten Nationen erachten es für notwendig, den Regierungen aller Länder bei Strafe nahezulegen, Kriegspropaganda jeglicher Art zu verbieten und Maßnahmen zur Verhütung und Niederhaltung der Kriegspropaganda als einer sozialgefährlichen Tätigkeit, *) Veröffentlicht in „Sowjetstaat und Recht“, 1951, Heft 4, S. 17 25. 248 welche die lebenswichtigen Interessen und das Wohlergehen der friedliebenden Nationen bedroht, zu ergreifen.“ i) Die Sowjetische Delegation erkannte auf diese Weise mit aller Bestimmtheit die Notwendigkeit an, nicht nur eine Propaganda der Aggression zu verurteilen, sondern auch den Regierungen aller Länder nahezulegen, bei Strafe Kriegspropaganda jeglicher Art zu verbieten“. Die Generalversammlung lehnte jedoch gerade diese auf eine wirkliche Zügelung der Kriegsbrandstifter gerichtete konkrete Maßnahme ab. Die Generalversammlung beschränkte sich darauf, einen deklamatorischen Tadel der Propaganda der Aggression auszusprechen. Die Folgen dieser verbrecherischen Heuchelei sind gut bekannt: die Propaganda eines neuen Krieges hat in den imperialistischen Ländern, besonders in den USA, zügellose Formen angenommen. Die in Washington erscheinende Zeitung „Times Herald“ schrieb: „Wir werden Flugzeuge entsenden, welche 40 000 Fuß hoch fliegen, wir werden sie mit Bomben versehen, mit Atombomben, Brandbomben, mit Bomben, gefüllt mit Bakterien und auch mit Nitrotoluol, um die Säuglinge in der Wiege, die Greise beim Gebet und die Werktätigen an der Arbeit zu erschlagen.“ In die Propaganda schalteten sich Mitglieder des Kongresses und Minister ein. „Es naht die Zeit, da das erzürnte Amerika Rußland mit Atombomben überschwemmen wird Es wird nicht eine Bombe abgeworfen werden. Es wird eine Überschwemmung werden. Wir haben wenigstens 250 Bomben und Hunderte von Arten, um bis nach Rußland zu gelangen“, erklärte John Walsh, ein Abgeordneter des Staates Indiana. In seiner Rede auf der ersten Sitzung des Weltfriedensrates sagte der Vertreter Kanadas, James Edicott: „Werft einen Blick auf die Überschrift in der Zeitschrift .United States News and World Report“ vom 16. Februar 1951: Wir bereiten uns zum allgemeinen Kriege vor.“ Das ist das Hauptleitmotiv, das überall anklingt. Die Zeitschrift der kanadischen Geschäftskreise „Monetary Times“ geht sogar noch weiter: „Da die Russen offensichtlich mehr Gewinn vom Frieden haben, müssen wir den Krieg anfangen.“ „Die Vereinigten Staaten werden nicht mehr Krieg in entfernten Winkeln der Welt führen, sondern werden ihn in das Herz des kommunistischen Rußland tragen“, schrieb der Senator des Staates Süd-Carolina, Johnston. Mit grenzenlosem Zynismus schrieb das Organ der amerikanischen Geldleute „United States News“: „Wenn der Friede wirklich gesichert wird, dann geht alles aus den Fugen.“ Die Weltöffentlichkeit erinnert sich gern an die wunderbaren Worte des Führers der Sowjetischen Delegation, A. J. Wyschinskij, auf der Sitzung der Generalversammlung der UN am 9. Dezember 1948: „Man kann es nicht zulassen, sagte A.J. Wyschinskij, „daß Leute mit brennenden Fackeln, die bereit sind, unsere Häuser in Brand zu setzen und uns selbst ins Verderben zu stürzen, frei in den Straßen der Städte umherlaufen. Eine solche Freiheit erkennen wir nicht an .“* S. 1 2) Drei Jahre nach der „Verurteilung“ der Propaganda der Aggression durch die UN (Resolution vom 3. November 1947) stand die Welt vor zahllosen Tatsachen einer zügellosen Zersetzungsarbeit der Kriegsbrandstifter. Indem sie heuchlerisch die Autorität der UN lobte, tat die amerikanische Regierung auch hier alles zur Untergrabung dieser Autorität: die Resolution vom 3. November 1947, welche die Propaganda der Aggression in jeder Form und in jedem Lande verurteilte, hat zwar nicht aufgehört zu gelten, aber und das ist unermeßlich wichtiger die „Tätigkeit“ der Kriegsbrandstifter hat sich noch mehr erweitert. Noch mehr, der anglo-amerikanische Block übt, indem er die systematische Propagierung der Aggression mit dem Feigenblatt der „verurteilenden“ Resolution 1) „Neue Welt“ 1947, Nr. 18, S. 24. 2) „Iswestija“ vom 12. Dezember 1948.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 248 (NJ DDR 1951, S. 248) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 248 (NJ DDR 1951, S. 248)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

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