Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 241

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 241 (NJ DDR 1951, S. 241); NUMMER 6 JAHRGANG 5 BERLIN 1951 JUNI ZEITSCHRIFT FOR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Volksbefragung ein deutscher Beitrag für den Frieden Von Dr. Leo Zuckermann, Berlin Als Adenauer und Lehr die Verfassung der Bundesrepublik brachen und die Volksbefragung untersagten, hofften sie, zur allgemeinen Tagesordnung übergehen und die Remilitarisierung im geheimen, gewissermaßen „ohne Lärm“, hinter dem Rücken des Volkes betreiben zu können. Auf dem Petersberg wird hinter verschlossenen Türen nach Mitteln gesucht, um die Verweigerung eines Friedensvertrages mit Deutschland juristisch zu frisieren. Einseitige Erklärungen der Siegerstaaten über die Beendigung des Kriegszustandes, Verträge mit der Bundesregierung über die Beibehaltung der Besetzung und die vertragsmäßige Einbeziehung der Bundesrepublik in den atlantischen Kriegspakt sollen die nächsten Schritte zur Vorbereitung der kriegerischen Aggression der Imperialisten in Europa sein. Das Ergebnis der Volksbefragung zeigt aber, daß das deutsche Volk keine einseitigen Kriegsbeendigungserklärungen, sondern den Abschluß eines Friedensvertrages noch in diesem Jahre, daß es nicht die Aufrechterhaltung der Besetzung, sondern den Abzug der Besatzungstruppen, daß es nicht Remilitarisierung und Einbeziehung in den Atlantikpakt, sondern die Sicherung des Friedens will. Angesichts des klaren Ergebnisses der Volksbefragung entpuppen sich die zur Zeit auf dem Petersberg zur Beratung stehenden Maßnahmen als Diktate reaktionärer imperialistischer Cliquen in den USA, England und Frankreich, die dem deutschen Volke unter Mithilfe der Adenauer-Regierung und ihrer staatlich konzessionierten Schumacher-Opposition mit Gewalt aufgezwungen werden sollen. Das überwältigende Ergebnis der Volksbefragung in der Deutschen Demokratischen Republik und die bisherigen Ergebnisse in der Bundesrepublik nehmen der Adenauer-Regierung das Recht, sich in der Durchführung der Remilitarisierung und in der Ablehnung eines Friedensvertrages auf das Einverständnis des deutschen Volkes zu berufen. Die Erklärungen und Handlungen der Bonner Regierung sind eine Sache, und eine andere sind die Forderungen und Wünsche des deutschen Volkes. Die Volksbefragung hat diese Kluft zwischen der deutschen Nation und den Bonner Möchtegern von Wallstreets Gnaden vor der gesamten internationalen Öffentlichkeit nochmals offenbart. Es besteht kein Zweifel darüber, daß das ziffernmäßige Ergebnis der Volksbefragung in der Bundesrepublik dem in der Deutschen Demokratischen Republik nicht nachstehen würde, wenn es in der Bundesrepublik politische Freiheit gäbe, die Volksbefragung den ihr zustehenden Verfassungs- und Rechtsschutz genösse und nicht jede einzelne Stimme unter Polizeiterror und Gerichtsverfolgung gesammelt werden müßte. Angesichts der Verhältnisse des Terrors und der imperialistischen Diktatur in Westdeutschland hat das Ergebnis der Volksbefragung in der Deutschen Demokratischen Republik, wo sie unter Gewährleistung der verfassungsmäßigen Grundrechte durchgeführt werden konnte, gesamtdeutsche Bedeutung. Sie ist die unwiderlegliche Beweisführung dafür, daß das deutsche Volk, wenn es an der Ausübung seiner Meinungsfreiheit nicht behindert wird, in seiner überwältigenden Mehrheit gegen die Remilitarisierung Deutschlands ist, gegen einen neuen Weltkrieg, für die Sicherung des Friedens und für den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland noch in diesem Jahre. Mit der Durchführung der Volksbefragung in der Deutschen Demokratischen Republik wurde die Propagandalüge der militaristischen Reaktion zerschlagen, daß die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wohl gegen eine Remilitarisierung Westdeutschlands, aber für die Remilitarisierung in ihrem Gebiete sei. Die Stimmzettel in der Deutschen Demokratischen Republik stellten die Frage für ganz Deutschland, mithin auch für die Deutsche Demokratische Republik. 241;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

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