Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 24 (NJ DDR 1951, S. 24); Aus der Praxis für die Praxis Wie es nicht sein soll . Am 31. Oktober 1950 veröffentlichte die „National-Zeitung“ eine Leserzuschrift unter der Überschrift „Ein sonderbares Dokument“. Die dem Pressereferat des Ministeriums der Justiz übersandte Testamentsabschrift, auf die sich der kritische Beitrag bezog, verdient den von der „National-Zeitung“ gebrauchten Ausdruck zu Recht. In diesem Dokument wimmelt es nicht nur von Tippfehlern, sondern es enthält auch Angaben, die in der Urschrift des Testaments nicht enthalten sind. So ist z. B. in diesem „Testament“ bestimmt worden, daß die Enkelin verschiedene Gegenstände, darunter „meine vollständige Kücheneinrichtung“ erhalten soll. In der Abschrift heißt es aber „eine vollständige Kücheneinrichtung“. Wie war das möglich? Die mit der Abschrift des Testaments beauftragte Justizangestellte erklärte, daß sie seinerzeit noch Telefondienst in der Zentrale machen mußte, dieser Dienst sehr anstrengend und sie daher nicht in der Lage gewesen sei, die ihr außerdem übertragenen Aufgaben exakt zu erledigen. Das kann man der Angestellten ohne weiteres glauben, und es scheint an der Zeit zu sein, daß sich die aufsichtführenden Richter mehr um die Arbeitsverteilung im Gericht kümmern. Unverantwortlich ist die Arbeitsweise des Registrators M., der sämtliche Abschriften des Testaments beglaubigte, ohne sie gleichzeitig auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Der Einsender der Leserzuschrift schreibt, daß seine Ehefrau die unbeglaubigte Testamentsabschrift beanstandet und um eine neue fehlerfreie und beglaubigte Abschrift gebeten habe, doch seien inzwischen drei Monate vergangen, ohne daß das Amtsgericht Weißenfels etwas veranlaßt habe. Hierzu äußert der aufsichtsführende Richter des Amtsgerichts Weißenfels, daß aus den Akten nicht zu ersehen sei, daß ein solcher Antrag eingegangen sei. Diese negative Äußerung ist nicht dazu angetan, das Vertrauen der Bevölkerung zur demokratischen Rechtspflege zu heben. Richtiger wäre es gewesen, der Amtsrichter hätte berichtet, daß die öffentliche Kritik ihn veranlaßt hätte, die Arbeit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu überprüfen, um ähnliche Fehler für die Zukunft zu verhindern. Wir müssen aus der Kritik lernen. Wenn wir das tun und die engste Verbindung zur Bevölkerung halten, wird unsere Arbeit einen wirksamen Beitrag zum Gelingen unseres großen Fünfjahrplanes darstellen. Ministerium der Justiz Pressereferat Wie es sein soll! In einem großen Mietshaus in Dresden gab es Streitigkeiten zwischen Vermieterin und Mietern, die das Mietgericht in zahlreichen Prozessen beschäftigt hatten. Jetzt klagte die Grundstückseigentümerin gegen die acht Mietparteien auf Zahlung von je etwa 20, DM. Die Mieter hatten seit 1931 für Wasserspülanlagen, die damals eingebaut worden waren, monatliche Zuschläge auf die Mieten bezahlt. Im Jahre 1946 entstanden wegen des Restbetrages Differenzen zwischen den Parteien, und die Preisstelle für Miet- und Pachtzinsen setzte, nachdem die Mieter die Zuschlagszahlungen eingestellt hatten, den Restbetrag fest, der etwa 20, DM für jeden Mieter betrug. Die Mieter, die nur über geringe Einnahmen verfügten sie zahlten Monatsmieten von 20, bis 25, DM , beschlossen unter Führung ihres Hausvertrauensmannes, diese Beträge mit monatlich 1, DM zu tilgen. Die Grundstückseigentümerin erklärte sich damit einverstanden und nahm 6 Monate lang ohne Widerspruch und ohne einen Vorbehalt auf der Quittung anzubringen diese Beträge entgegen. Eines Tages glaubte sie, nicht mehr so lange warten zu können, bis die Summe in Raten abgetragen sei, und beantragte, ohne die Mieter von ihrem Vorhaben zu verständigen, Zahlungsbefehle über die gesamten Restbeträge. Auf alle acht Zahlungsbefehle gingen fristgemäß die Widersprüche der überraschten und empörten Mieter ein. Da die Widersprüche zeitlich sehr verschieden eingingen, gelangten die Sachen an zwei Richter. Der eine wies bei sechs Sachen die Klage ab, der andere, ein Richter im Ehrendienst, gab bei zwei Sachen der Klage statt. Seine Entscheidung war fehlerhaft. Da der Streitwert unter der Rechtsmittelgrenze lag, wurden die Urteile aber sofort rechtskräftig. Ähnlich erging es bei zwei anderen gleichgelagerten Sachen, die ebenfalls an zwei Richter gelangten und gegensätzlich entschieden wurden. Auch hier waren die Urteile sofort rechtskräftig. Ob dieser unterschiedlichen Rechtsprechung wandten sich die Mieter zunächst an die Landeskontrollkommission und wurden danach im Ministerium der Justiz vorstellig. Es ging den in ihrem Recht beeinträchtigten Mietern nicht mehr nur um die auf Grund der fehlerhaften Urteile in einer Summe zu zahlenden Beträge; ihr Rechtsempfinden war verletzt und ihr Vertrauen zur demokratischen Justiz erschüttert. Es gab nach dem ersten Anschein nur eine Möglichkeit der Hilfe, nämlich die Kassation der fehlerhaften Urteile beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik anzuregen. Bei der Geringfügigkeit der Beträge hätte sich der dafür nötige Aufwand an Arbeit und Zeit aber nicht gelohnt. Es fand sich ein anderer Weg, der zwar neu und nicht gesetzlich verankert, dafür aber vollkommen unformalistisch, demokratisch und vor allem verständlich für den Personenkreis war, den es betraf. Es wurde eine Besprechung aller Hausbewohner angesetzt, und eine Vertreterin des Ministeriums, eine Volksrichterin, mit der Klärung des ganzen Komplexes betraut. Am Gründungstag der Deutschen Demokratischen Republik versammelten sich die Parteien im Treppenhaus ihres Wohngebäudes. Nach kurzen einführenden Worten über die allgemeinen Aufgaben der Rechtspflege sprach die Referentin über Mietprozesse. Sie leitete dann auf die Vorkommnisse im Haus der Versammelten über und stellte die Frage, wie es zur Einheit Deutschlands und zur Erhaltung des Weltfriedens kommen solle, wenn nicht einmal eine Hausgemeinschaft von neun Parteien Frieden im eigenen Haus halten könne. In der anschließenden Aussprache, in der sowohl die Mieter wie auch die Vermieterin ausreichend zu Wort kamen, wurden alle gegenseitigen Beschwerden vorgebracht und so erschöpfend geklärt, daß ein voller Erfolg in der Bereinigung der Streitigkeiten erzielt werden konnte Die Hauseigentümerin verzichtete nicht nur auf die Vollstrek-kung der Fehlurteile; es konnten %ei dieser Gelegenheit alle Streitpunkte durch gegenseitige Verständigung aus der Welt geschafft werden. Von der Vermieterin wurden Zugeständnisse gemacht, um die die Mieter seit langem vergeblich gekämpft hatten. Zur sofortigen Verbesserung der Atmosphäre im Haus sollte das gegenseitige Grüßen wieder aufgenommen werden. Nach zwei Stunden lebhaften Diskutierens gingen die Parteien auseinander mit dem Gefühl, daß durch das tatkräftige Eingreifen der demokratischen Justiz der Hausfrieden wiederhergestellt worden war. Dem Gericht sind darüberhinaus weitere unerfreuliche Prozesse erspart geblieben. Mit dieser operativen neuen Methode der Arbeit der Justiz ist ein neuer Weg zur weiteren Festigung des Vertrauens zu unserer demokratischen Justiz gewiesen worden. 24 N. Hölzer, Hauptreferent;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 24 (NJ DDR 1951, S. 24) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 24 (NJ DDR 1951, S. 24)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten. Dazu gehören zum Beispiel solche Festlegungen wie die Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der konkreten Situation im Sicherungsbereich und das Erkennen sich daraus ergebender operativer Schlußfolgerungen sowie zur Beurteilung der nationalen KlassenkampfSituation müssen die politische Grundkenntnisse besitzen und in der Lage sein, diese in der eigenen Arbeit umzusetzen und sie den anzuerziehen zu vermitteln. Dabei geht es vor allem um die Kenntnis - der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Tatsache, daß eine Reihe von Waren auf dem Binnenmarkt nicht in nicht ausreichender Weise vorhanden ist oder nur über die Forum-GmbH vertrieben werden. Die Erfahrungen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu beziehen. Dennoch sind die Beweisführungsprodse in der politisch-operativen Arbeit einschließlich der Utitersuchunoscrbeit und die im Straf- verfahren nicht miteinander identisch. Dio Unterschiede zwisehen ihnen werden vor allem durch die strafrechtliche Einschätzung von komplizierten Sachverhalten, die Realisierung operativer Überprüfungen und Beweisführungsmaßnahmen sowie durch die Sicherung und Würdigung von Beweismitteln unter-stützt.

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