Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 22 (NJ DDR 1951, S. 22); wurden die Aufgaben von Woche zu Woche nach Rücksprache mit den betreffenden Dozenten festgelegt. Das Fehlen von langfristigen Arbeitsplänen war insofern ein Hemmnis, als es den fachlichen Leitern und den Studenten nicht immer möglich war, sich rechtzeitig und gründlich auf die Tagungen der Studiengruppen vorzubereiten. Der FDJ-Studiengruppenfunktionär der Fakultät hat nicht genügend Initiative entwickelt, um in Zusammenarbeit mit den Dozenten und den fachlichen Leitern rechtzeitig langfristige Arbeitspläne für alle Studiengruppen aufzustellen. Das lag zum Teil daran, daß einige Dozenten in der ersten Hälfte des Semesters keine detaillierten Dispositionen für ihre Vorlesungen geben konnten. Dieser Mangel wurde inzwischen behoben. Jetzt liegen für alle Studiengruppen (mit Ausnahme der Gruppe der Examenskandidaten) feste Arbeitspläne für die zweite Semesterhälfte vor. Gleich zu Beginn des kommenden Semesters wird dafür gesorgt werden, daß für alle Studiengruppen detaillierte Arbeitspläne für das ganze Semester aufgestellt werden. Dazu ist erforderlich, daß jeder Dozent seine Vorlesungsdisposition (mit Literatur- und Terminangaben) bei Beginn des Semesters vorlegt. Am Anfang des Semesters findet eine Besprechung der jeweiligen Dozenten mit den fachlichen Leitern statt, um die Arbeitspläne für die Studiengruppen im Entwurf aufzustellen. Die Entwürfe werden in den Studiengruppen diskutiert und u. U. nach Rücksprache mit dem Dozenten abgeändert. Die fertigen Arbeitspläne werden vervielfältigt, damit sie jedes Mitglied der Studiengruppe als Grundlage für sein systematisches Selbststudium in den Händen hat. Zur erfolgreichen Gestaltung der Arbeit der Studiengruppen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Dozenten, fachlichen Leitern und Studenten notwendig. Hier zeigen sich an unserer Fakultät insbesondere im 1. Semester gute Ansätze. Vierwöchentlich findet eine Zusammenkunft der Dozenten, deren Vorlesungen in den Studiengruppen vertieft und ergänzt werden, mit den fachlichen und politischen Leitern der Studiengruppen des 1. Semesters statt. Auf dieser Zusammenkunft wird über Erfolge und Mängel derArbeit in den vergangenen vier Wochen diskutiert, um daraus Schlußfolgerungen für die Beseitigung der aufgetretenen Schwächen und für die Verbesserung der Vorlesungen und der Studiengruppenarbeit zu ziehen. Jeder fachliche und politische I eiter berichtet über Erfolge und Mängel in der Arbeit seiner Studiengruppe sowie 'über die Freunde, die sich besonders aktiv an der Studiengruppenarbeit beteiligt haben, und über die Studenten, die aus diesem oder jenem Grunde weniger aktiv waren. Auf diese Weise werden die Dozenten über die Arbeit der Studiengruppen unterrichtet und auf die Studenten hingewiesen, denen sie ihre besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, denn das Ziel unserer Studiengruppen, das wissenschaftliche Gesamtniveau zu heben, kann nur erreicht werden, wenn man die Förderung der „schwachen“ Freunde nicht aus dem Auge läßt. Aus dem gleichen Grunde und um zu verhindern, daß die Studiengruppen in einen Nachhilfeunterricht ausarten, übernehmen gute Studenten die Patenschaft über zwei oder drei „schwache“ Freunde, damit diese so schnell wie möglich den Anschluß gewinnen. Ein Mangel bestand darin, daß die Dozenten in diesem Semester bisher an keiner Tagung der Studiengruppen teilgenommen haben, um sich persönlich von der Arbeit in den Studiengruppen zu überzeugen. Dieser Mangel muß so schnell wie möglich beseitigt werden. Die Arbeit der Studiengruppen des 1. Semesters wird durch die Dozenten Frau Prof. Dr. Zahn und Dr. Scheele dadurch unterstützt, daß sie in den Vorlesungen und Colloquien ständig auf die Bedeutung der Studiengruppen hinweisen und den Studiengruppen Aufgaben stellen, die innerhalb der Studiengruppen gelöst werden. Ungeklärte Fragen werden im Colloquium vorgetragen und geklärt. Um den Dozenten den Überblick über die Arbeit der einzelnen Studiengruppen zu erleichtern und um ihnen die Möglichkeit zu geben sich von der Mitarbeit jedes einzelnen Studenten ein Bild zu machen, sitzen die Studenten des 1. Semesters, die zu einer Studiengruppe gehören, in den Vorlesungen und Col- loquien zusammen. Die Verbindung der Vorlesungen und Colloquien mit der Arbeit der Studiengruppen muß jedoch noch enger werden, damit die Studiengruppen wirklich zum festen Bestandteil des Studiums werden. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß noch nicht alle Lehrkräfte die Bedeutung der Studiengruppen erkannt haben und sie daher nicht in genügendem Maße unterstützen. Eine Gefahr der Studiengruppenarbeit liegt darin, daß die Freunde glauben, sie könnten das Selbststudium vernachlässigen, da ja alle Fragen im Kollektiv geklärt werden. Um diese Gefahr zu vermeiden, muß eine ständige Kontrolle des Selbststudiums durch die Dozenten, die fachlichen und politischen Leiter und die Studenten selbst durchgeführt werden. Auf der anderen Seite müssen die Dozenten vermeiden, zuviel Literatur anzugeben, da sonst die Studenten nicht in der Lage sind, sie gründlich zu studieren. Sie sollten Schwerpunkte angeben, um die Studenten auf das Wesentliche hinzuweisen. Besonders im 1. Semester ergab sich das Problem, daß viele Studenten nicht in der Lage waren, sich den Inhalt der angegebenen Literatur selbständig anzueignen, da sie nicht das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden vermochten. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde auf einer Arbeitsbesprechung der Dozenten mit den fachlichen und politischen Leitern der Studiengruppen des 1. Semesters folgender Weg vorgeschlagen: Jedes Studiengruppenmitglied beantwortet von den Kontrollfragen der Dozenten eine Frage schriftlich, muß sich jedoch auf die Beantwortung aller Kontrollfragen vorbereiten. Der fachliche I eiter sieht die schriftlichen Antworten durch und bespricht sie auf der nächsten Tagung der Studiengruppe. Außerdem soll jeder Student aneehalten werden, von jedem gelesenen Buch und jedem gelesenen Zeitschriftenartikel in einem Konspekt das Wesentliche in Stichworten festzuhalten. Ein anderer Weg zur Kontrolle des Selbststudiums und der Kenntnisse im allgemeinen besteht darin, daß der fachliche Leiter hin und wieder ohne vorherige Ankündigung die Leitung einer Studiengruppentagung einem Mitglied der Studiengruppe überträgt und gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Studiengruppe etwaige Fehler korrigiert. Auf diese Weise wird die Aktivität der Freunde erhöht, und ihre Schwächen treten klarer als sonst hervor und können daher leichter überwunden werden. Zur Verbesserung des Studiums wurde von der FDJ-Gruppe unserer Fakultät die Kontrolle des regelmäßigen Besuchs der Vorlesungen, Colloquien usw. und der Studiengruppentagurgen organisiert. Es gab einige Studenten, die in dieser Kontrolle eine Einschränkung der „akademischen Freiheit“ sahen. Diesen Studenten haben wir klargemacht, daß an unseren Universitäten die akademische Freiheit darin besteht, so viel und so gut wie nur möglich zu lernen. Freunde, die ohne triftigen Grund häufig Vorlesungen oder Studiengruppentagungen versäumen, werden in der Studiengruppe zur Kritik gestellt. Es gab und gibt bei uns Studenten in den höheren Semestern, die die Vorlesungen einiger Dozenten nicht besuchen, weil sie der Meinung sind dort zu wenig zu lernen. Sie ziehen es vor, sich ins Seminar zu setzen, um sich den Stoff selbst zu erarbeiten. Diese Studenten haben wir darauf hingewiesen, daß es zu den Aufgaben der Studenten gehört, den Dozenten durch ständige Kritik zu helfen, ihre Arbeit zu verbessern. Das können sie aber nur, wenn sie die Vorlesungen regelmäßig besuchen. Zwischen den einzelnen Studiengruppen der unteren Semester findet an unserer Fakultät ein Wettbewerb statt, um eine Leistungssteigerung der Freunde zu erreichen. Bewertet werden neben der Anwesenheit bei den Tagungen der Studiengruppen, dem Literaturvertrieb und einigen anderen Punkten die fachlichen Leistungen auf Grund von Klausuren, die entweder in den Übungen oder ausnahmsweise in den Studiengruppen selbst geschrieben werden. In den Studiengruppen des 3. Semesters wird das Ergebnis der Zwischenprüfung bewertet. Bei der Durchführung des 22;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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