Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 18

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 18 (NJ DDR 1951, S. 18); Denken mit diesen Veränderungen in Einklang bringt. Das ist besonders für die Rechtsprechung von außer- ordentlicher Bedeutung. J. Stalin schrieb: „Die Dialektik besagt, daß es auf der Welt nichts Ewiges gibt; auf der Welt ist alles vergänglich und veränderlich, es verändert sich die Natur, es verändert sich die Gesellschaft, es verändern sich die Sitten und Gebräuche, es verändern sich die Gerechtigkeitsbegriffe, ja, es verändert sich selbst die Wahrheit; deshalb sieht die Dialektik auf alles, und deshalb leugnet sie auch eine für ewig aufgestellte Wahrheit.“ Viele Urteile sind ein Beweis dafür, daß auch bei unseren Richtern ein Zurückbleiben des Bewußtseins hinter der materiellen Entwicklung zu verzeichnen ist. Unsere Richter suchen noch zu oft fertige Antworten auf ganz neue Probleme und sind bestrebt, die neuen Probleme mit alten Methoden zu meistern. Das ist jener Konservativismus, gegen den wir kämpfen müssen. Wir müssen erkennen, daß die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse neue Formen des Kampfes gegen diese neuen gesellschaftlichen Verhältnisse bringen. Die entmachteten Monopolisten und Großgrundbesitzer verteidigen das Überlebte und Rückständige und kämpfen gegen das Neue, gegen den Fortschritt. Gerade deshalb darf es bei den Richtern keinen Konservativismus im Denken geben. Konservativismus im Denken führt zum Dogmatismus. Dogmatismus in der Rechtsprechung heißt neue Erscheinungen dadurch verstehen zu wollen, daß man sie in Begriffe von alten Gesetzmäßigkeiten hineinzwängt. Dogmatismus bedeutet eine Abkehr von der Wirklichkeit, von den sich vollziehenden Veränderungen, von den realen Gegebenheiten des täglichen Lebens. Durch die Anwendung der Kritik und Selbstkritik werden wir den Konservativismus auch in der Rechtsprechung überwinden, überlebte Begriffe zerbrechen, und sie durch neue Begriffe ersetzen, die ein genaues Bild der Wirklichkeit abgeben. Indem wir uns nicht fürchten, gegen das Überlebte die Hand zu erheben, werden wir gegenüber dem Neuen aufgeschlossener und erringen uns das Vertrauen der Massen. Werktätige! Verwirklicht die Gesetze unserer Regierung! Sie dienen der Erfüllung des Fünfjahrplanes. Losung des Bundesvorstandes des FDGB zum Beginn des Fünfjahrplans Einheitliches Strafrecht für die Deutsche Demokratische Republik Von Dr. Rudolf R einar t z, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Nach dem Zusammenbruch des Faschismus im Mai 1945 waren die wenigen damals amtierenden Richter vielfach der Auffassung, daß für die Rechtsprechung allgemein von dem Rechtszustand am 30. Januar 1933 auszugehen sei. Bald erkannte man jedoch, daß diese Auffassung verfehlt war. Man hatte übersehen, daß ein Teil der nach 1933 ergangenen Novellen auf früheren Reformarbeiten beruhte. Nunmehr schloß man sich überwiegend der Meinung an, daß nur die nach 1933 erlassenen Bestimmungen nicht anzuwenden seien, die typisch nazistisch sind. Den Gerichten fiel damit die schwierige Aufgabe zu, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob die nach 1933 erlassenen Vorschriften typisch nazistisch sind oder ob sie das Ergebnis einer fortschrittlichen Rechtsentwicklung darstellen. Diese Arbeit wurde durch einige Gesetze des Alliierten Kontrollrats für Deutschland erleichtert. Der Kontrollrat hob durch die Proklamation Nr. 3 über die Grundsätze für die Umgestaltung der Rechtspflege vom 20. Oktober 1945 und durch die Gesetze Nr. 1, Nr. 11 und Nr. 55 zahlreiche Nazigesetze und strafrechtliche Vorschriften auf. Damit war das deutsche Recht von dem gröbsten nazistischen Unrat befreit und es war zu einem Teil den Forderungen des Potsdamer Abkommens Rechnung getragen worden, nach dessen Abschnitt III A 4 alle Gesetze, die die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert hatten oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischen Überzeugung errichteten, abzuschaffen waren. Die Hauptarbeit aber zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Durchsetzung des Grundsatzes des Potsdamer Abkommens, daß keine derartige Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder in irgendeiner anderen Art geduldet werden dürfe, war von den neuen demokratischen Justizorganen, insbesondere den Richtern und Staatsanwälten, selbst zu leisten. Diese Arbeit wurde durch die zahlreichen Textausgaben des Strafgesetzbuches, die nach dem Erlaß dieser Kon-trollratsgesetze von geschäftstüchtigen Verlagsunternehmen in Berlin und Westdeutschland herausgebracht wurden, nicht gefördert, sondern eher erschwert. Die Bearbeiter dieser Textausgaben machten sich ihre Arbeit leicht: alles, was der Kontrollrat nicht ausdrücklich aufgehoben hatte, wurde als geltendes Recht abgedruckt. So ist es zu erklären, daß viele Richter und Staatsanwälte, viele Kollegen in den Dienststellen der deutschen Volkspolizei und der Wirtschaftsverwaltung, denen Gesetzessammlungen nicht zur Verfügung standen, diese neuen unkritischen Textausgaben erwarben und mit ihnen nicht immer kritisch an ihre tägliche Berufsarbeit herangingen. Die Rechtsprechung der Gerichte, der Amts- und Landgerichte ebenso wie die der Oberlandesgerichte, war für die Befreiung des deutschen Rechts von nazistischem Rechtsdenken bedeutsam. Wenn auch die Oberlandesgerichte mitunter in ihren Auffassungen, welche der Fassungen strafrechtlicher Bestimmungen anzuwenden ist, voneinander abwichen, so war doch meist das ehrliche Bemühen zu erkennen, die einzelnen Fassungen kritisch gegeneinander abzuwägen und typisch nazistische Bestimmungen auszusondern. Diese Vorarbeit mag von manchem Kollegen, der in den vom Gesetzespositivismus beherrschten Jahrzehnten seine Ausbildung erfahren hatte, als lästig empfunden worden sein, hatte aber einen hohen erzieherischen Wert. Die Arbeit der Gerichte wurde durch die Deutsche Justizverwaltung und die von ihr herausgegebene Zeitschrift „Neue Justiz“ wirksam unterstützt. Seit ihrem Erscheinen im Januar 1947 hat die „Neue Justiz“ eine große Zahl von Entscheidungen der Gerichte veröffentlicht und in gründlichen Kommentaren gewürdigt. Die Richter und Staatsanwälte wurden so zum 18;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 18 (NJ DDR 1951, S. 18) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 18 (NJ DDR 1951, S. 18)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des für das Ermittlungsverfahren geregelt. Dieser Entschädigungsanspruch bezieht sich auf Entscheidungen des Untersuchungsorgans gemäß bis und auf oder Strafprozeßordnung . Entschädigung ist gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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