Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 17 (NJ DDR 1951, S. 17); Zusammenhänge. Um Wissen vermitteln zu können, muß man selbst über ein großes Wissen verfügen. Deshalb müssen wir uns ständig schulen und an uns selbst arbeiten. Unsere Richter in der Praxis stellen oft fest, daß die Belegschaft eines ganzen Betriebes oder einer Abteilung Kenntnis von kleinen Entwendungen seitens einiger Kollegen hatte und nichts getan hat, um diese unsauberen Handlungen abzustellen. Wie ist so etwas möglich? Die Beantwortung der Frage ist gar nicht so schwer. Diese Kollegen haben noch nicht begriffen, daß sie sich selbst schädigen. Ihr Bewußtsein hat mit der Entwicklung der veränderten Eigentumsform ihres Betriebes nicht Schritt gehalten. Ihr Bewußtsein hinkt nach. Es muß zu unserer vornehmsten Aufgabe gehören, dieses Bewußtsein zu verändern. Hier gilt ein Satz von Stalin, der einmal gesagt hat, daß „unter den Arbeitern und Bauern eine moralische Atmosphäre geschaffen werden müsse, welche die Möglichkeit des Diebstahls ausschließt und die Existenz von Dieben und Menschen, die sich am Volksgut vergreifen, unmöglich macht .“. Es kann nicht mehr genügen, den Diebstahl zu bestrafen und damit auf alle labilen Mitglieder der Gesellschaft einzuwirken. Wir müssen neue Formen der Verhütung finden. Wir müssen prüfen, unter welchen Umständen gestohlen werden konnte. Wie arbeitete der Werkschutz, wer war in diesem Werkschutz tätig? Wie wird das Kontrollbuch geführt? Wer hat die Wachsamkeit verletzt? Um unsere Arbeit verbessern zu können, müssen wir die Organisation der Gerichte und ihrer Arbeit verbessern. Wenn die Angehörigen der Justiz alles tun, um die ihnen übertragenen Aufträge sachgemäß zu erfüllen, wird auch die Autorität des Gerichts ständig wachsen. Wenn wir ohne jeden Formalismus in den wahren Kern der Sache eindringen, jeden einzelnen Menschen, der vor Gericht steht, individuell behandeln, so werden wir die Anerkennung der gesamten werktätigen Bevölkerung erhalten. Doch das ist vorläufig noch ein Ziel. Noch gibt es viele Unzulänglichkeiten. Wir sprachen schon von der noch oft üblichen Prozeßverschleppung. Noch immer werden viele Termine vertagt. Mit der Vertagung eines Termins wird oft nicht nur die Entscheidung über eine brennende Frage, sondern auch über das Schicksal einer Partei und deren Familie aufgeschoben. Eine Vertagung führt auch zu großen Zeitverlusten für die Parteien, Anwälte, Sachverständigen und Zeugen. Viele hundert Arbeitsstunden gehen dadurch verloren. Für viele Betriebe bedeutet das eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung ihrer normalen Produktion. Nicht selten gibt es Prozesse, bei denen fünfmal, ja zehnmal vertagt wird. Ich erinnere an den Prozeß um ein Pferd, der über vier Jahre gedauert hat, nur weil eine Zeugin nicht zu erreichen war, und der zuletzt doch, da die Zeugin in der Zwischenzeit verstorben war, ohne die Aussage dieser Zeugin beendet wurde (vgl. NJ 1950 S. 399). Auf den ersten Blick erkennt man, daß diese Mängel oft rein technischer Natur sind. Solche Mängel fügen aber dem Gericht größten Schaden zu. Zu ihrer Beseitigung braucht man keine Reformen. Die Richter und Staatsanwälte müssen sich nur ernstlich um die Arbeit ihres Verwaltungsapparates kümmern und regelmäßig kontrollieren, wie die Geschäftsstellen arbeiten. Ein weiterer Mangel ist die Unvollständigkeit vieler Sitzungsprotokolle. Es fehlen wichtige Einzelheiten des Falles und auch der Sitzungsverlauf wird äußerst mangelhaft wiedergegeben. Das kommt davon, daß der Protokollführer oder die Protokollführerin nur mangelhaft die Zivilprozeßordnung und die Strafprozeßordnung kennt. Das wird abgestellt werden, wenn die Schulung des Personals verbessert wird. Es ist an der Zeit, daß die Ausbildung dieser Kategorie Justizangestellter einheitlich in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt wird. Von großer Bedeutung sind die Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit. Obwohl wir Verhandlungen dieser Art schon seit langer Zeit durchführen, soll noch einmal dazu Stellung genommen werden. Das hat seinen besonderen Grund darin, daß es bis heute nicht gelungen ist, die demokratische Presse so einzuschalten, wie das erforderlich wäre. Die Würdigung der Tätigkeit des Gerichts durch die Presse ist sehr mangelhaft. Die Presse muß erkennen, daß es notwendig ist, mehr über Prozesse zu schreiben, um die Arbeit der Justiz in der Öffentlichkeit bekannt werden zu lassen. Dabei soll niemals nur der konkrete Einzelfall in der Presse besprochen werden. Es geht darum, die Fragen des Schutzes der demokratischen Rechtsordnung sehr ernsthaft in der Presse zu besprechen. Selbstverständlich braucht nicht zu jedem Prozeß eine Besprechung gemacht werden. Vielmehr geht es um die Prozesse, die eine allgemeine, prinzipielle Bedeutung im Kampf gegen überkommene Formen des alten Bewußtseins und für die Erziehung unseres neuen Menschen haben. Die Justiz hat hier große Aufgaben zu lösen. Doch findet man gerade in den großen Tageszeitungen kaum einen Bericht über Prozesse, der diese Gesichtspunkte berücksichtigt. Doch genügt es nicht, nur über große Strafprozesse zu schreiben. Auch Zivil-, Ehe-, Alimenten-und andere Prozesse von politischer und gesellschaftlicher Bedeutung können bei geschickter Prozeßführung eine erzieherische Wirkung haben. Um aber erzieherisch wirken zu können, muß ein solcher Prozeßbericht alle charakteristischen Einzelheiten aufzeigen. Er darf weder Reportage noch Novelle sein. Es genügt nicht, wenn der Leser erfährt, wer gestohlen hat, was er gestohlen hat, wer der Richter war und welche Strafe verhängt worden ist. Das gibt dem Leser nichts, und er denkt darüber kaum nach. Ein Prozeßbericht muß auf die Ursachen der Tat eingehen, auf die Zusammenhänge und vor allem auf die gesellschaftliche Gefährlichkeit des Täters. Es empfiehlt sich für die Richter und Staatsanwälte, mit den Vertretern der Presse zu sprechen, ihnen Hinweise auf besondere Gesichtspunkte zu geben und, wenn es sich ermöglichen läßt, mit ihnen den Prozeß kurz durchzusprechen. Dann helfen sie der Presse bei ihrer großen erzieherischen Aufgabe und die Presse hilft der Justiz in ihrer Arbeit. Zusammen helfen sie der werktätigen Bevölkerung und dem demokratischen Aufbau. Von großer Bedeutung ist auch die Art und Weise, wie Urteile, besonders in Strafsachen, abgesetzt werden. Hier muß ein Durchbruch erzielt werden. Das ist nicht mehr so schwer; denn die Urteile des Obersten Gerichts sind Musterbeispiele dafür, wie ein wirklich fortschrittliches Urteil aussehen muß. Immer wieder vermissen wir in den verschiedenen Urteilen Ausführungen, die die politischen Zusammenhänge der Tat aufzeigen. Es genügt nicht, Anklagen und Urteile nur auf den gesetzlichen Tatbestand abzustellen. Anklageschriften und Urteile müssen auf die Bedeutung der Aufbaumaßnahmen hinweisen, es muß aufgezeigt werden, wer die Hintermänner des Täters waren, welche politischen Motive ihn zur Tat veranlaßt haben. Immer wieder vermissen wir Ausführungen über den Schaden, der der Gesellschaft durch die Straftat entstanden ist. In vielen Urteilen fehlt auch die konkrete Anleitung zur Selbstkritik und zur Erhöhung der Wachsamkeit. Urteile, die diese Momente nicht berücksichtigen, sind ohne Leben und werden von der großen Masse der Werktätigen nicht verstanden. Es ist auch an der Zeit, in der Justiz Kritik und Selbstkritik zu entwickeln. Wir können der uns gestellten erzieherischen Aufgabe nur gerecht werden, wenn wir Fehler offen zugeben, ihre Ursachen aufdecken und analysieren und, nachdem wir die Umstände, die zu den einzelnen Fehlern führten, erkannt haben, mit der Abstellung dieser Fehler beginnen. Wir brauchen die Selbstkritik nicht zu fürchten., denn aus ihr schöpfen wir die Kraft zur Überwindung der gemachten Fehler. Eine breit entfaltete Kritik der eigenen Arbeit ist daher die beste Waffe gegen jede Art von Konservativismus und Routine in der Arbeit. Indem wir gegen den Konservativismus kämpfen, werfen wir Überlebtes weg, stützen uns auf das Neue und Fortschrittliche und bleiben bewahrt von Anmaßung und Selbstbeschwichtigung. Die Erfahrung zeigt, daß alles, was überheblich wird und sich scheut, von seinen Schwächen zu sprechen, sich überlebt. Unsere Richter und Staatsanwälte müssen erkennen, daß die Kritik und Selbstkritik eine Form des Denkens ist, die die sich in der objektiven Wirklichkeit vollziehenden Veränderungen berücksichtigt und unser 17;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 17 (NJ DDR 1951, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 17 (NJ DDR 1951, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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