Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 166

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 166 (NJ DDR 1951, S. 166); b) Die Schulungsarbeit muß zentral geleitet und kontrolliert und in Zusammenhang mit der Auswertung der Revisions- und Kontrolltätigkeit gebracht werden. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, daß die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und die Veröffentlichungen in der „Neuen Justiz“ regelmäßig zum Gegenstand der Schulungsarbeit gemacht werden. c) Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung im Sinne der Grundsatzrechtsprechung des Obersten Gerichts werden die Oberlandesgerichte ihre Entscheidungen nicht mehr selbständig veröffentlichen oder den Gerichten ihres Landes bekannt geben. Eine Auswertung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird einheitlich für die gesamte Republik erfolgen. 2. In den Justizveranstaltungen müssen die Schwerpunktaufgaben des Fünf jahrplanes in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Wirtschaftsverwaltungen erörtert werden. 3. Wichtige Prozesse, die vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführt werden, müssen entsprechend ihrer großen politischen und erzieherischen Bedeutung eingehend vorbereitet und in einer sorgfältigen und für die Zuhörer überzeugenden Form durchgeführt werden. 4. Die Arbeitsrückstände, dfle im Berichtszeitraum größer geworden sind, beeinträchtigen die wirksame Arbeit der Justiz, insbesondere die schnelle Erledigung von Verfahren. Zur Aufarbeitung dieser Arbeitsrückstände sollen im zweiten Quartal 1951 durch die Betriebsgewerkschaftsleitung der Amtsund Landgerichte Wettbewerbe entfaltet werden, mit dem Ziele, in kollektiver Zusammenarbeit aller in der Justiz Tätigen die Arbeitsrückstände aufzuarbeiten. In den Wettbewerbsbedingungen muß gewährleistet sein, daß die Qualität der Arbeit der Gerichte durch den Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird. III. Wenn die Justiz auf diese Weise arbeitet, wird sie den Kampf der werktätigen Bevölkerung um die Erfüllung des Fünf jahrplanes und damit die Festigung der Deutschen Demokratischen Republik entscheidend unterstützen. Die historische und internationale Bedeutung der Pariser Kommune für die Lehre vom Staat Von Hermann Kley er, Leiter des Fernstudiums der deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“, Forst Zinna Fortsetzung*) III Schon die Pariser Kommune brachte die wertvolle Erfahrung, daß die ökonomische Befreiung der Arbeiterklasse nur unter den Bedingungen einer proletarischen Demokratie vor sich gehen kann, in einem Staat also, der sich notwendig auf die breiten Massen der Arbeiterklasse und der übrigen Werktätigen stützt. Lenin weist darauf hin, daß das Geheimnis des Aufbaus der proletarischen Staatsmacht gerade darin besteht, daß dieser Staat sich auf die Werktätigen selbst, auf die ausgebeuteten Massen stützen kann. Er sagt: „Darüber hinaus besitzen wir .Wundermittel', um unseren Staatsapparat sofort, mit einem Schlage, zu verzehnfachen, ein Mittel, über das kein einziger kapitalistischer Staat jemals verfügt hat oder je verfügen kann. Dieses Wundermittel ist die Heranziehung der Werktätigen, die Heranziehung der armen Bevölkerung zur täglichen Arbeit an der Verwaltung des Staates.“ 25) Die Pariser Kommune wurde durch den Kampf gegen die konterrevolutionären Armeen Thiers, durch die Sabotage der bürgerlichen Beamtenmaschinerie spontan darauf gestoßen, die Säulen des bürgerlichen Staates, das stehende Heer, die Beamtenmaschinerie und den bürgerlichen Parlamentarismus zu zerschlagen. Die Pariser Kommune stand vor der gewaltigen Aufgabe, an Stelle des alten einen vollständig neuen Staatsapparat zu schaffen. Sie begann mit dem Heer und ersetzte das stehende Heer durch die allgemeine Bewaffnung der Bürger. Sie löste die Polizei auf und übertrug den Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit in der Stadt der National-Garde, zu der alle waffenfähigen Bürger gehören sollten. Sie zerschlug den Justizapparat, indem sie eine Reihe von alten Gerichtsinstituten und die privilegierte Kaste der Advokaten und Notare aufhob. Sie führte die Wählbarkeit der Richter ein. Die Beamtenmaschinerie zerschlug sie dadurch, daß alle Beamten ohne Ausnahme wählbar wurden, sich vor ihren Wählern verantworten mußten und jederzeit ab- * S. ) vgl. NJ 1951 S. 101 ff. 25) w. I. Lenin, Werden die Bolschewiki die Staatsmacht behaupten in „Lenin Stalin“, „Das Jahr 1917“, DV Bl. 49, S. 591. setzbar waren. Sie reduzierte das Gehalt aller Staatsbeamten auf die Höhe des Lohnes einfacher Arbeiter. Die Pariser Kommune hat sich nicht gescheut, einfache Arbeiter auf die Kommandostellen der Staatsführung zu stellen. Das höchste Staatsorgan, der Rat der Kommune, wurde durch eine allgemeine Wahl gebildet. Der Rat der Kommune erließ Gesetze. Für die Durchführung dieser Gesetze wurden Kommissionen gebildet (für Finanzen, öffentliche Sicherheit, Ernährung usw.). Diese Kommissionen wurden von einem Mitglied des Rates der Kommune geleitet. Dadurch beseitigte die Kommune die Gewaltenteilung. Die Kommune sollte, wie Marx sagte, „nicht eine parlamentarische, sondern eine arbeitende Körperschaft sein, vollziehend und gesetzgebend zu gleicher Zeit“2). Lenin hat in hervorragender Weise diese Veränderung im Staatsaufbau der Kommune zusammengefaßt: „Den korrupten und verfaulten Parlamentarismus der bürgerlichen Gesellschaft ersetzt die Kommune durch Körperschaften, in denen die Freiheit des Urteils und der Beratung nicht in Betrug ausartet, denn da müssen die Parlamentarier selbst arbeiten, selbst ihre Gesetze ausführen, selbst kontrollieren, was bei der Durchführung herauskommt, selbst unmittelbar vor ihren Wählern die Verantwortung tragen. Die Vertretungskörperschaften bleiben, aber der Parlamentarismus als besonderes System, als Trennung der gesetzgebenden von der vollziehenden,Tätigkeit, als Vorzugsstellung für Abgeordnete, besteht hier nicht. Ohne Vertretungskörperschaften können wir uns eine Demokratie nicht denken, auch die proletarische Demokratie nicht; ohne Parlamentarismus können und müssen wir sie uns denken, soll die Kritik an der bürgerlichen Gesellschaft für uns nicht ein leeres Gerede sein " 27) Die Pariser Kommune stützte sich in ihrer Tätigkeit auf die Arbeiter, die Arbeitervereinigungen und revolutionären Clubs. Die Pariser Arbeiterinnen gaben der Pariser Kommune ihre besondere Unterstützung. Die Pariser Kommune war daher im wesentlichen, wie Marx sagte, eine Arbeiterregierung. Die Pariser Kommune war vom ersten Tage ihrer Existenz an gezwungen, sich in einem erbitterten Kampfe gegen das konterrevolutionäre Versailles zu verteidigen. Aber die Pariser Kommune verstand noch nicht die elementare Regel, die vor allem Lenin 26) K. Marx, Der Bürgerkrieg in Frankreich, a. a. O., S. 69. 27) w. X. Lenin, „Staat und Revolution“, a. a. O. S. 193 f. 166;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 166 (NJ DDR 1951, S. 166) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 166 (NJ DDR 1951, S. 166)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genutzt werden, obwohl die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung enthielt - bezogen auf die Probleme der Planung der Arbeit mit eine ganze Reihe guter Hinweise, die sich bereits bewährten.

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