Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 163

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 163 (NJ DDR 1951, S. 163); punkt des verschärften Klassenkampfes vernachlässigt worden. Die Bearbeitung der Haftsachen macht in allen Ländern noch große Schwierigkeiten. Im Lande Thüringen ist es durch planmäßige Kontrolle dieser Verfahren gelungen, erhebliche Verbesserungen zu erzielen. Die Bearbeitung der Zivilsachen weist noch erhebliche Mängel auf. Auch auf dem Gebiete des Zivilrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit arbeiten die Gegner unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung mit den raffiniertesten Mitteln, wie das der Berichterstatter des Landes Brandenburg an Hand von Beispielen nachweisen konnte. Im Mittelpunkt der Konferenz stand am 1. Tage nach den Berichten der Hauptabteilungsleiter der Länder über ihre Arbeit das Referat des Hauptabteilungsleiters im Ministerium der Justiz, Böhme, über: „Kritische Stellungnahme zur Arbeit der Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik im zweiten Halbjahr 1950.“ Die Analyse der Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften der Deutschen Demokratischen Republik im zweiten Halbjahr 1950, so stellte der Referent fest, zeige eine weiter anhaltende Senkung der Kriminalität, die in erster Linie auf die ständige Verbesserung der Lebenshaltung unserer Bevölkerung durch unseren planmäßigen Wirtschaftsaufbau zurückzuführen sei. Nicht unwesentlich habe dazu aber auch die verbesserte Arbeit der Staatsanwälte und Richter und ihre bessere Zusammenarbeit mit der Volkspolizei, den Organen der Staatlichen Kontrolle und den Volks-kontrollausschüssen sowie die erhöhte Wachsamkeit der werktätigen Bevölkerung beigetragen. Ebenso haben die vorbeugende Tätigkeit der Justizorgane, die öffentliche Berichterstattung, die Justizausspracheabende, die Vorträge der Richter und Staatsanwälte in den volkseigenen Betrieben und auf dem Lande sowie die Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit und am Tatort Einfluß auf das Sinken der Kriminalität gehabt. Der Referent wies dann aber mit Recht darauf hin, daß besonders die Verfahren wegen Verbrechen gegen unsere antifaschistisch- demokratische Ordnung und gegen unseren Wirtschaftsaufbau Veranlassung zur kritischen und selbstkritischen Überprüfung der Arbeit der Justiz geben. Er zeigte an einer Reihe von Beispielen auf, daß die Gerichte noch nicht den besonders gefährlichen Charakter dieser Verbrechen, die die demokratische Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik hemmen sollen, und wie sie vor allem in Ausführung des Bonner Sabotageplans Jacob Kaisers zur Sabotage der Volkswahlen zum 15. Oktober 1950 durchgeführt worden sind, erkannt haben. Er konnte aber auch darauf verweisen, daß es diesen Verbrechern nicht gelungen ist, ihr Ziel zu erreichen. Sowohl Einzelpersonen wie illegale Gruppen, wie die „Zeugen Jehovas“, konnten von der demokratischen Justiz zur Verantwortung gezogen werden. Bei den Wirtschaftsverbrechen zeigte sich, so führte Böhme aus, daß sie zum überwiegenden Teil als Angriffe gegen unsere antifaschistisch - demokratische Ordnung gewertet werden müssen. Der Charakter der Sabotagehandlungen habe sich aber gewandelt. Zur Begehung von Wirtschaftsverbrechen bedienen sich die Gegner unserer Republik jetzt, nachdem im ersten Halbjahr 1950 Sabotagehandlungen vorwiegend von Unternehmern begangen worden seien, die ihre Erzeugnisse und Produktionsmittel nach Westdeutschland und Westberlin verschoben, in steigendem Maße korrupter Elemente, die aus Geldgier, aus Anhänglidi-keit an ihre früheren Herren oder als bewußte Gegner unserer Ordnung handelten. Die Behandlung der Arbeitsschutzsachen gebe, so führte der Referent aus, Anlaß zu Beanstandungen. Die Durchführung dieser Strafverfahren dauere zu lange und die Ergebnisse seien nicht zufriedenstellend. Die Ursache für die Verzögerung müsse oft darin gesucht werden, daß die meisten Arbeitsschutzsachen nicht ohne Mitwirkung eines technischen Sachverständigen erledigt werden könnten; deshalb müsse sich das Gericht, das mit diesen Sachen befaßt sei, in Zukunft an die Landesarbeitsschutzinspektion wenden. die ihre Sachverständigen mit der Anfertigung der Gutachten betraue und so zur Beschleunigung dieser Verfahren sorgen könne. Im Lande Sachsen-Anhalt sind mit diesem Verfahren bereits gute Erfahrungen gemacht worden. Es sei ein Mangel in der Arbeit der Justiz, daß in Arbeitsschutzsachen nur in wenigen Fällen die wirklich Verantwortlichen bestraft würden. In Anbetracht unserer Verpflichtung, den bestmöglichen Arbeitsschutz für die Werktätigen zu schaffen, sei es notwendig, diese Mängel schnell zu überwinden. Daher soll eine Aufklärungskampagne durchgeführt werden, die gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit organisiert werden wird. Es sei zweckmäßig, Justizveranstaltungen mit dem Thema „Arbeitsschutz“ gemeinsam mit den Arbeitsschutzinspektoren in den Betrieben durchzuführen. Dabei sei es Aufgabe der Richter und Staatsanwälte, die Bevölkerung auf die justizpolitische Bedeutung der Arbeitsschutzsachen in unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung im Hinblick auf die Verwirklichung des Fünf jahrplans aufmerksam zu machen und damit die Arbeit der Arbeitsschutzinspektionen zu unterstützen. An zahlreichen Beispielen wies der Referent nach, daß sich die Verwirklichung des Fünfjahrplans im Zeichen eines sich ständig verschärfenden Klassenkampfes vollziehe. Es sei erforderlich, daß jeder Angehörige der Justiz die große Bedeutung des Schutzes unserer volkseigenen Wirtschaft erkenne, gegen die mit Beginn des Fünfjahrplans eine von den imperia-' listischen Kriegstreibern in Westberlin und Westdeutschland gesteuerte systematische Sabotage organisiert wird, die sich besonders deutlich in Buntmetalldiebstählen, in Brandstiftungen und neuerdings vor allem in Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels zeigt. Böhme betonte, daß die Voraussetzung für die notwendige Qualifizierung der Rechtsprechung die Hebung des politischen Bewußtseins und des Fachwissens sei. Die Richter und Staatsanwälte müßten die Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung kennen, da die neuen Gesetze nur im Zusammenhang mit den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in der Deutschen Demokratischen Republik verstanden werden können. Aufgabe der Schulungsabteilung des Ministeriums sei es, jeden Mitarbeiter der Justiz zum systematischen Selbststudium zu erziehen. Der Referent bezog sich auf ein Wort von Frau Benjamin, daß „die Rechtsprechung eine Funktion des Staates ist und wir die Träger dieser Funktion sind“ und schloß mit den Worten: „Die Justiz hat als eine ihrer Funktionen in unserem Staat der Werktätigen zu erfüllen: Die Feinde unseres Aufbaus, wie immer sie sich auch tarnen mögen, erbarmungslos zu vernichten. Das ist unsere Aufgabe“. In der Aussprache zu dem Referat des Hauptabteilungsleiters Böhme berichtete Frau Hilde Neumann über einige Schwerpunkte in der Arbeit der Berliner Justiz und über besondere Schwierigkeiten, die sich aus der Spaltung Berlins für die Justiz des demokratischen Sektors von Berlin ergeben. Frau Hilde Benjamin führte aus, daß trotz aller objektiven Schwierigkeiten, die Frage der Qualität in der Arbeit der Justiz ganz grundsätzlich gestellt werden müsse. Die Entwicklung von der Quantität zur Qualität sei eine Erscheinung, der wir auf allen Gebieten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in der Deutschen Demokratischen Republik begegnen. Nach der quantitativen Verbesserung, d. h. der Verminderung und Aufarbeitung der Rückstände, müsse eine Verbesserung der Rechtsprechung nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Begründung und in der Durchführung der Verfahren erzielt werden. Frau Benjamin nahm ferner zu den Mängeln in der Tatsachenfeststellung der Urteile Stellung und berichtete, daß ein beträchtlicher Teil von unterinstanzlichen Urteilen vom Obersten Gericht aufgehoben und zurückverwiesen werden mußte, weil es darin an den tatsächlichen Feststellungen mangelte, so daß das Oberste Gericht genaue Anweisungen geben mußte, in welcher Richtung die Tatsachenfeststellung hätte getroffen 163;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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