Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 162

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 162 (NJ DDR 1951, S. 162); aussetzung und Grundlage des speziellen Rechtsstudiums, in dem er seine beständige Konkretisierung Und Verifizierung findet. Zum Beleg mag diese Untersuchung selbst herangezogen werden, die entsprechend den Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus das Recht als eine Erscheinung des Überbaus über der Basis der Gesellschaft in der gegebenen Etappe ihrer Entwicklung erklärt. Dieser Hinweis führt zugleich zu der weiteren Feststellung, daß ohne Kenntnis der konkreten ökonomischen Basis eine Gesellschaftsformation und demgemäß auch das in ihr bestehende Recht nicht verstanden werden kann. Für den wissenschaftlichen Unterricht ergibt sich daraus die Notwendigkeit, vor dem Studium der speziellen Zweige der Rechtswissenschaft die Grundlehren der politischen Ökonomie zu vermitteln. Der dialektische und historische Materialismus lehrt gleichzeitig, daß die Rechtswissenschaft nicht verstanden werden kann ohne das Studium der historischen Entwicklung der Gesellschaft, ihrer jeweiligen Basis und der dieser dienenden Ideologien und Institutionen. Da das Recht ein Produkt des Staates ist, wird der Jurist hierbei seine besondere Aufmerksamkeit der Geschichte der Institutionen und Ideologien des Staates und des Rechts zuzuwenden haben. Hierbei wird er erkennen, daß alle Erscheinungen des Rechts bestimmt werden durch den Staatstypus, der seinerseits durch die in der jeweiligen Gesellschaft herrschenden Klassen gekennzeichnet ist. Hieraus wiederum ergibt sich die grundlegende Bedeutung der Staats- und Rechtstheorie für das gesamte juristische Studium. Zeigt sich somit, daß ohne Beherrschung des Marxismus-Leninismus und damit der politischen Ökonomie, der Geschichte sowie der Theorie des Staates und des Rechts eine Beherrschung irgendeiner konkreten Materie des Rechts nicht möglich ist, so verbietet sich damit zugleich die Aufnahme solcher Gebiete, wie „Rechtsphilosophie“ oder „Rechtsgeschichte“, in das System unseres Rechts; denn es hieße die Grundsätze der Wissenschaft preisgeben, wollte man annehmen, daß das Recht seine eigene Geschichte und seine eigene Philosophie habe, wie dies die bürgerlichen Ideologen behaupten. Arbeitstagung des Ministeriums der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik Die kritische und selbstkritische Analyse der Arbeit der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik im zweiten Halbjahr 1950 und deren der Sicherung der erfolgreichen Durchführung des Fünfjahrplans dienende Auswertung war Gegenstand der Arbeitstagung des Ministeriums der Justiz mit dem Minister des Landes Thüringen, den Hauptabteilungsleitern der Länder, den Oberlandesgerichtspräsidenten, den Generalstaatsanwälten und den Leitern der Abteilung Rechtsprechung der Länder, die am 9. und 10. März 1951 im Ministerium der Justiz in Berlin stattfand. Als Gäste dieser Justiztagung konnte der Minister der Justiz, Max F e c h n e r , den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Obersten Gerichts, den Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik, Vertreter der Berliner Justiz, den Dekan der juristischen Fakultät der Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ sowie Vertreter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei, der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, des Amtes zum Schutze des Volkseigentums und des Amtes zur Kontrolle des Warenverkehrs begrüßen. Der Minister wies in seiner Ansprache zur Eröffnung der Arbeitstagung darauf hin, daß die Justiz sich durch ihre erfolgreiche Tätigkeit das Vertrauen der Bevölkerung in hohem Maße erworben habe, daß die Ergebnisse der Rechtsprechung besser geworden seien und daß die Justiz im allgemeinen ihre Funktion richtig erkenne, eine feste Stütze des demokratischen Staates zu sein. Die Analyse der Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften zeige aber Mängel sowohl in den Arbeitsmethoden als auch in der Rechtsprechung. Es gehe darum, auch in der Justiz die Forderung Walter Ulbrichts nach Verbesserung der Arbeit der Staatsverwaltung zu erfüllen, die dieser in seinem grundlegenden Referat auf der Konferenz von Staatsfunktionären in der Deutschen Verwaltungsakademie gestellt hat. Auch in der Justiz müsse der schärfste Kampf gegen den Bürokratismus geführt, müssen neue kollektive Arbeitsmethoden entwickelt, müsse der Kritik, den Beschwerden sowie den Vorschlägen aus der Bevölkerung mehr Beachtung geschenkt werden; vor allem aber sei die Steigerung des demokratischen Bewußtseins der Angestellten und ihre fachliche Qualifizierung notwendig. Der Minister stellte die Forderung auf, Kritik und Selbstkritik zum schöpferischen und vorantreibenden Element auch in der Justiz zu entwickeln. Auf der Tagung berichteten zunächst die Hauptabteilungsleiter der Länder über ihre Arbeit. Sie stellten sämtlich fest, daß die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften noch nicht befriedigend sei, was sich vor allem in dem Ansteigen der Rückstände zeige. Unbefriedigend sei auch die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten. In den Ländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg sind zur Prüfung der Arbeitsorganisation und der Praxis der Verwaltungsarbeit Brigaden aufgestellt worden, um die Voraussetzungen für eine bessere Kollektivarbeit zu schaffen. So wurden im Lande Sachsen von der Brigade nach umfangreichen Vorarbeiten neue Struktur- und Stellenpläne entwickelt, nach denen die Besetzung der Gerichte der tatsächlich von diesen zu leistenden Arbeit entspricht. Zur Qualifizierung der Richter und Staatsanwälte sind nach dem Bericht des Referenten des Landes Sachsen eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen worden, die im folgenden angeführt seien: 1. monatlicher Bericht von der Revisionstätigkeit durch den zuständigen Referenten, 2. Erfahrungsaustausch über Einzelfragen der Rechtspflege, 3. systematische Zusammenstellung der Rechtsprechung der Obergerichte (vor allem des Obersten Gerichts), 4. Dispositionen der wichtigsten Gesetze, 5. vierteljährliche Arbeitspläne. Im Lande Sachsen wurde die systematische Förderung der weiblichen und jüngeren Kräfte zur weiteren Verbesserung der Justizarbeit durch konkrete Maßnahmen in Angriff genommen. Fünfzig Frauen der unteren Tarifgruppen sind zu Rechtspfiegern und Sachbearbeitern ausgebildet worden. Besondere Schwierigkeiten bestehen im Land Thüringen bei der Beseitigung der Grundbuchrückstände, die durch die Umschreibungen auf das Reichsgrundbuchblatt, die dort kurz vor dem Kriege abgebrochen wurden, entstanden sind. Zur Erledigung dieser Rückstände sind zunächst zwei Arbeitskollektive eingesetzt worden, die auf fünf erhöht werden sollen. Für das Land Mecklenburg seien, so führte die Referentin aus, Brandsachen ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit. Trotz des Rückganges dieser Delikte, die auf die Verbesserung der Arbeit, insbesondere auf die aufklärende Tätigkeit der Staatsanwälte und Polizeiorgane zurückgeführt werden könne, dürfe hier keine Vernachlässigung der Wachsamkeit eintreten. Notwendig sei die Verbesserung der Arbeit der Brandstaatsanwälte. Im Lande Mecklenburg sind die Vergehen gegen die Ablieferungspflicht im zweiten Halbjahr 1950 erheblich angestiegen. Die Art und Weise, wie hier an die Bearbeitung dieser gegen die Versorgung der werktätigen Bevölkerung gerichteten Delikte herangegangen worden ist, zeigt ernsthafte Mängel bei den verantwortlichen Stellen und vor allem in der Justiz. Die Beurteilung dieser Straftaten ist vom politischen Stand- 162;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 162 (NJ DDR 1951, S. 162) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 162 (NJ DDR 1951, S. 162)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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