Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 158

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 158 (NJ DDR 1951, S. 158); Schließlich beschäftigten sich die Diskussionsteilnehmer noch mit den Ausführungen der Referentin über die aktive Rolle der Rechtsprechung bei der Gestaltung der ökonomischen Verhältnisse. Im Schlußwort faßte Frau Benjamin die Diskussion in drei Punkten zusammen: 1. Oberste Richtschnur sei die Befolgung, die Wahrung und die laufende Ausarbeitung der demokratischen Gesetzlichkeit in allen ihren Formen. 2. Ständig müsse die Tatsache beachtet werden, daß nur der Staat dem Gesetz und der Rechtsprechung den Inhalt geben könne. 3. Über allen Aufgaben stehe die Notwendigkeit der Verbindung von Theorie und Praxis, die bedeute, daß das theoretisch Erkannte von der Praxis überprüft werde. Sie schloß mit den Worten: „Jeder Richterspruch ist eine politische Tat, ob wir es wollen oder nicht, und er wirkt sich so aus, ob wir uns seiner Wirkung bewußt sind oder nicht. Wir wollen hier noch einmal aussprechen, was uns in all unserer Tätigkeit gegenwärtig und bewußt sein muß: Wir sind vom Volke gewählte Richter, Wir sind dem Volke verantwortlich, denn: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!“ Zum Abschluß der Tagung billigte die Konferenz die nachstehenden, von einer aus dem Kreis der Teilnehmer gewählten Kommission ausgearbeiteten Thesen: 1. „Zum ersten Male in der Geschichte Deutschlands wurde ein deutscher Staat geschaffen, in dem die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehat. Während früher die Arbeiterklasse als der zahlenmäßig stärkste und als der fortschrittlichste Teil des deutschen Volkes rechtlos zur Seite gestoßen wurde, übt sie heute im Bunde mit anderen werktätigen Schichten in der Deutschen Demokratischen Republik den entscheidenden Einfluß aus.“ (Aus der Entschließung des III. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands). Damit hat sich der Charakter des Staates grundlegend geändert und diesen seinen neuen Inhalt den Gesetzen gegeben. Dieser Tatsache hat die Recht- 4. sprechung Rechnung zu tragen. Die Organe der Rechtsprechung sind Bestandteile der einheitlichen demokratischen Staatsgewalt. Dessen müssen sich die Richter als Organe der Rechtsprechung bewußt sein. 2. Daraus ergeben sich für die Rechtsprechung folgende Grundsätze: a) Unbedingte Beachtung der demokratischen Gesetzlichkeit. b) Erkennen der aktiven und fördernden Rolle der Rechtsprechung bei der Entwicklung der anti-faschistisch-demokratischen Ordnung. c) Erkenntnis der Notwendigkeit der ständigen Verbindung von Theorie und Praxis. d) Kampf gegen Praktizismus. e) Überwindung antidemokratischer Rechtstraditionen. f) Erkenntnis der Entwicklung und des Zusammenhanges der gesellschaftlichen Erscheinungen und der Rechtsordnung. 3. Für die Praxis ergeben sich zunächst die nachstehenden Folgerungen: a) Alle Gerichte haben zu beachten, daß das Oberste Gericht die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik gewährleistet. b) Die' Oberlandesgerichte enthalten sich aller Versuche, Kassationsgrundsätze im Revisionsverfahren anzuwenden. c) Die Gerichte werden, wenn es nötig ist, die Kassation ihrer eigenen Urteile anregen. d) Die Voraussetzungen für die Verwerfung einer Revision als offensichtlich unbegründet sind genau zu beachten. Die Anrechnung der Untersuchungshaft in dem die Revision verwerfenden Beschluß ist zulässig. e) Das Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wird angeregt, die Frage zu prüfen, inwieweit und in welcher Weise die Grundsatzrechtsprechung der Oberlandesgerichte in Zukunft zu veröffentlichen ist. f) Die Richter der Deutschen Demokratischen Republik müssen ihre Arbeit kritisch und selbstkritisch überprüfen und grundsätzliche Fragen ihrer Arbeit kollektiv klären. Arbeitstagungen dieser Art beim Obersten Gericht sollen zu einer ständigen Einrichtung werden. Zur Systematik des Rechts der antifaschistisch-demokratischen Ordnung Von Prof. Dr. Alfons Steiniger, Berlin 1. Die erste Frage, die man beim Versuch einer Systematisierung des Rechts einer Staatsordnung zu lösen hat, ist die, ob es überhaupt ein geschlossenes Ganzes, ein 'System darstellt. Hierzu muß man sich dessen bewußt sein, daß das Recht der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse ist, zu dessen Durchsetzung der Machtapparat der herrschenden Klasse bereitsteht und dessen Inhalt durch die materiellen Lebensinteressen der herrschenden Klasse bestimmt wird. „Das Recht“, heißt es in der „Theorie des Staates und des Rechts“, herausgegeben vom Rechtsinstitut der Akademie der Wissenschaften der UdSSR1), „ist die Gesamtheit der Verhaltensregeln (Normen), die durch die Staatsmacht festgesetzt oder sanktioniert worden sind und den Willen der herrschenden Klasse aus-drücken. Es ist eine Gesamtheit von Verhaltensregeln, deren Anwendung durch die Zwangsgewalt des Staates gewährleistet wird, um die gesellschaftlichen Verhältnisse und Zustände, die der herrschenden Klasse genehm und vorteilhaft sind, zu schützen, zu stützen und zu entwickeln“. Aus dieser Begriffsbestimmung geht hervor, daß das Recht bei aller Vielfalt der besonderen Verhältnisse, die es in jeweils besonderer Weise ordnet, einheitlich den Willen der herrschenden Klasse verwirklicht, ihre materiellen Existenzbedingungen zu sichern und zu entfalten. Unbeschadet der Tatsache, daß sich in der i) Moskau 1940, S. 114 truss.). gesellschaftlichen Entwicklung verschiedene Tätigkeitsbereiche des Staates ergeben haben und daß die Gesetze daher diese verschiedenartigen Bereiche spezifisch regeln, ist das Entscheidende doch, daß sie alle auf einer gemeinsamen Grundlage beruhen und daher von gemeinsamen Grundsätzen bestimmt werden. Diese gemeinsame Grundlage ist eben der Wille der herrschenden Klasse oder eines Klassenbündnisses, sind deren oder dessen Lebensbedingungen, anders ausgedrückt: das Recht als eine Erscheinung des gesellschaftlichen Überbaues spiegelt sowohl in seiner Ideologie wie in seinen Institutionen die jeweilige ökonomische Basis wider, und zwar in der von Stalin in seiner Untersuchung „Über den Marxismus in der Sprachwissenschaft“2) dargestellten Weise, d. h. nicht indifferent, passiv und neutral gegenüber dieser Basis, sondern ihr dienend und sie entwickelnd. 2. Festgestellt ist sonach, daß das Recht eines jeden Staates nicht eine Summe zusammenhangloser Normen ist, sondern ein geschlossenes Systfem bildet, festzustellen ist weiter, daß das Recht keine ewige, absolute sondern eine historische, wandelbare Erscheinung ist. Ändert sich die Basis, so folgt daraus, daß auch das Rechtssystem alsbald eine Änderung erfährt. Das bedeutet nicht, daß alle bis dahin entwickelten Normen hinfällig werden; aber selbst, soweit sie nicht durch neue Normen ersetzt werden, verändern sie ihren In- 2) „über den Marxismus in der Sprachwissenschaft“, Sonderbeilage zur „Einheit“, 1950, Heft 8 S. 4. 158;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 158 (NJ DDR 1951, S. 158) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 158 (NJ DDR 1951, S. 158)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit übereinstimmen. Die trägt zur Erarbeitung eines realen Bildes über Qualität und Quantität der politisch-operativen Arbeit einerseits bei und dient andererseits der gezielten Einflußnahme des Leiters auf die Realisierung der Pahndungs-maßnahmen, der T-ansitreisesperren und die unter den veränderten Bedingungen möglichen operativen Kontroll-und Überwachungsmaßnahmen. Die Zollkontrolle der Personen und der von ihnen benutzten Fahrzeuge wird in der Regel nicht aus-gewiesen. In bestimmten Fällen kann aber das Ausweisen der nochmaligen Vorlage des Protokolls zweckmäßig sein. Im Protokoll sind weiterhin alle Unterbrechungen der Beschuldigte nvernehmunq auszuweisen.

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