Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 150 (NJ DDR 1951, S. 150); Grundsätzliches zur Methode und zum Inhalt der Rechtsprechung Von Hilde Benjamin, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung bringen wir nachstehend das Referat, das Frau Benjamin auf der ersten Arbeitstagung des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik mit den Oberlandesgerichtspräsidenten und Richtern der Oberlandesgerichte am 2. und 3. März 1951 gehalten hat, über die auf S. 156 ff. dieses Heftes berichtet wird. Die Redaktion Als Aufgabe und Sinn meiner Ausführungen möchte ich es bezeichnen, Rechenschaft zu geben darüber, wie wir die Aufgabe der Rechtsprechung bisher gelöst haben und wie wir damit meine ich die Richter sowohl des Obersten Gerichts wie der Oberlandesgerichte sie in Zukunft besser lösen können und müssen. Wir können feststellen, daß von der Kritik, die. vor drei oder vier Jahren, auch noch vor zwei Jahren, an den Urteilen der Gerichte geübt wurde, ein nicht unbeträchtlicher Teil verstummt ist. Wir können feststellen, daß die Ergebnisse unserer Rechtsprechung richtiger, das heißt bei Strafsachen richtiger im Ergebnis, im Strafmaß, und in Zivilsachen richtiger in der Entscheidung sind. Wenn wir jedoch weiter fragen: Wie sind diese Ergebnisse zustande gekommen? dann verbindet sich diese Frage mit der weiteren: Wie sind diese Entscheidungen begründet? Dabei beschränken sich meine Beobachtungen vor allem auf die Rechtsprechung der Obergerichte. Eine Kritik der Rechtsprechung der unteren Gerichte würde vor allem die ungenügende Tatsachenfeststellung behandeln müssen, ein Thema, üb'er das es sich einmal besonders zu sprechen verlohnte. Wenn wir aber über unsere Urteile sprechen, über Revisions- und Kassationsurteile, dann müssen wir eines feststellen: Sie tragen überwiegend p r a k t i -zistischen Charakter. Es fehlt ihnen an der richtigen theoretischen Grundlage. Wir Richter bezeichnen uns oft mit einem gewissen Stolz als Praktiker. Es ist aber kein Grund, darauf stolz zu sein, wenn man ein Nur-Praktiker ist, der glaubt, in der praktischen Arbeit ohne Beherrschung der Theorie auskommen zu können. Ohne Beherrschung welcher Theorie? Als Richter der obersten Gerichte müssen wir uns über unsere besondere Aufgabe klar sein: Wir sind Richter der Deutschen Demokratischen Republik. Und als Grundlage für alle die Ausführungen, bei denen ich auf das Wesen, den Inhalt unseres Staates zu sprechen komme, möchte ich vorausstellen, was dazu in der Entschließung des III. Parteitages der SED gesagt wurde: „Zum ersten Ma’e in der Geschichte Deutschlands wurde ein deutscher Staat geschaffen, in dem die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehat. Während früher die Arbeiterklasse als der zahlenmäßig stärkste und als der fortschrittlichste Teil des deutschen Volkes rechtlos zur Seite gestoßen .wurde, übt sie heute im Bunde mit anderen werktätigen Schichten in der Deutschen Demokratischen Republik den entscheidenden Einfluß aus.“ „Das grundlegende Merkmal der politischen und ökonomischen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik besteht darin,. daß die kapitalistischen Monopole und das Junkertum ein für allemal beseitigt worden sind. Damit sind zugleich die Wurzeln des Faschismus ausgerottet worden, der die offene terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und militaristischen Elemente des Finanzkapita's darstellt. Durch diese grundlegende Umwälzung wurde der Weg zur Rückkehr des Imperialismus und Faschismus endgültig versperrt. Darum bezeichnen wir unsere Ordnung als antifaschistisch-demokratische Ordnung.“!) Ist die Rechtsprechung eine Form der Verwirklichung der Staatsgewalt, so sind wir als Richter Träger dieser Aufgabe, und wir haben an der Ausgestaltung aller Gebiete unseres Staates entscheidend mitzuarbeiten: bei dem Schutz gegen seine Gegner, bei der Lösung seiner wirtschafts - organisatorischen Aufgaben und auch bei der Lösung von Aufgaben auf dem kulturerzieherischen Gebiet alles Funktionen, die auch i) Beschlüsse und Dokumente des III. Parteitages der SED, Berlin 1950, S. 33, 35. unser Staat bereits entwickelt. Wir müssen uns bewußt sein, daß in der Rechtsprechung in entscheidendem Maße die Rolle des Überbaus zum Ausdruck kommt, aktiv fördernd auf die Gestaltung der ökonomischen Verhältnisse einzuwirken. Welche Gebiete der Theorie wir beherrschen müssen, ist schon oft gesagt worden; ich beschränke mich mit der Aufzählung. Es ist das einmal das Gebiet der Lehre vom Staat und vom Recht im allgemeinen; es ist das Gebiet der politischen Ökonomie, und zwar nicht nur ihrer theoretischen Lehre, sondern der laufenden Beobachtung der Entwicklung unserer Wirtschaft; es ist genaue Beobachtung der in unseren Gesetzen zum Ausdruck kommenden Ziele unseres Staates, und dies alles muß zusammengehalten werden durch die Beherrschung der fortschrittlichen Theorie des Marxismus-Leninismus im ganzen. Noch nicht so oft gesagt wurde aber, daß wir dieses allgemeine theoretische Wissen unmittelbar handhaben müssen in der Praxis des Rechts, daß wir es unmittelbar anwenden müssen sowohl auf die Rechtswissenschaft wie auf unsere „Fälle“, das heißt auf die Erscheinungen unseres gesellschaftlichen Lebens, über die wir als Richter zu urteilen haben. Und da müssen wir feststellen, daß unsere Rechtswissenschaft seit 1945 nur sehr kleine Schritte vorwärts gemacht hat, daß wir auf den verschiedenen Gebieten eine ungleichmäßige, auf manchen nur eine ganz geringe Entwicklung haben. Es wird unsere Aufgabe sein, der Rechtswissenschaft durch unsere Arbeit, durch unsere Entscheidungen, Material und Grundlage für ihre Arbeit zu geben. Stalin verlangt vom fortschrittlichen Wissenschaftler, daß er „nicht bloß Spezialist auf dem von ihm bevorzugten wissenschaftlichen Geb et sein soll, er muß zugleich auch ein politisch und gesellschaftlich aktiver Mensch sein, der sich für das Schicksal seines Landes lebhaft interessiert, der in den Entwicklungsgesetzen der Gesellschaft bewandert ist, der es versteht, von diesen Gesetzen Gebrauch zu machen und bestrebt ist, aktiver Teilnehmer an der politischen Leitung des Landes zu sein".2) Das gilt in ganz besonderer Linie auch für uns, als die Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis, und darüberhinaus als Träger einer Praxis, die unmittelbare Aufgaben des Staates verwirklicht. Dabei müssen wir uns weiter dessen bewußt sein, daß wir mit unserer Arbeit zugleich eine entscheidende Arbeit für die Tätigkeit der unteren Gerichte leisten. Es ist ein ungesunder Zustand, wenn in der Qualität der Rechtsprechung zwischen den oberen und den unteren Gerichten ein so weiter Abstand besteht, wie er jetzt bisweilen schon offenbar wird. Ich möchte versuchen, darzulegen, in welchem Umfange es uns bereits gelungen ist, bewußt dieser unserer Aufgabe in der Rechtsprechung nachzukommen, und darzulegen, wo sich wenigstens Ansätze dazu zeigen. Dabei stütze ich mich überwiegend auf Beispiele aus der Rechtsprechung des Obersten Gerichts und werde nur vereinzelte Beispiele von Urteilen anderer Gerichte heranziehen. I Bei der Betrachtung des Inhalts unserer Rechtsprechung will ich versuchen, sie zu gliedern nach den einzelnen Funktionen unseres Staates, denen sie dient, und ich möchte dann weiter versuchen, zu analysieren, welche Ansätze zu einer Weiterentwicklung des Rechts sich in einzelnen Urteilen schon zeigen. Im Vordergrund steht mit weitem Vorsprung die Funktion unseres Staates, unsere neue Ordnung gegen ihre Gegner zu schützen. Fritz Lange hat recht, wenn er vor etwa einem Jahr sagte: „Die richtige Erkenntnis, daß fast alle kriminellen Verbrechen, die in der Deutschen Demokratischen Republik begangen werden, Waffen im Arsenal der imperialistischen Kriegstreiber sind, ist uns eigentlich erst in letzter Zeit gekommen“3). 2) Stalin, Fragen des Leninismus, Moskau 1947, S. 719. 3) Staatliche Kontrolle Volkskontrolle, Schriftenreihe der Deutschen Demokratischen Republik, Nr. 2, 1950, S. 57. 150;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 150 (NJ DDR 1951, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 150 (NJ DDR 1951, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die Einarbeitung neueingestellter Angehöriger Staatssicherheit - Einarbeitungsordnung -. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der wird gefordert, daß eine parallele Anwendung des Gesetzes zur nur dann gestattet ist, wenn es zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig ist. Im Ermittlungsverfahren sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse nur gestattet, wenn eine konkrete Gefahr besteht im Entstehen begriffen ist. Nur die im Einzelfall tatsächlich gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage geeigneter Ermittlungsverfahren sowie im Rahmen des Prüfungsstadiums umfangreiche und wirksame Maßnahmen zur Verunsicherung und Zersetzung entsprechender Personenzusammenschlüsse durchgeführt werden. Es ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit im Gesamt Verantwortungsbereich und in gründlicher Auswertung der Ergebnisse der ständigen Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den geplant und realisiert wird.

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