Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 146

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 146 (NJ DDR 1951, S. 146); ihnen entsprechenden politischen, juristischen und anderen Institutionen. Jede Basis hat ihren eigenen, ihr gemäßen Überbau. Die Basis der Feudalordnung hat ihren Überbau, ihre politischen, juristischen und sonstigen Anschauungen und die ihnen gemäßen Institutionen, die kapitalistische Basis hat ihren Überbau, die sozialistische den ihrigen. Ändert sich die Basis und wird sie liquidiert, so ändert sich anschließend ihr Überbau und wird liquidiert; entsteht eine neue Basis, so entsteht danach auch der ihr gemäße Überbau .5) Ferner: Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Form anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen. Anders kann es auch gar nicht sein. Der Überbau wird ja eben dazu von der Basis errichtet, damit er dieser dient, damit er ihr aktiv hilft, feste Form anzunehmen und sich zu konsolidieren, aktiv für die Beseitigung der alten, sich überlebenden Basis samt ihrem alten Überbau zu kämpfen. Der Überbau braucht nur diese ihm zukommende Rolle aufzugeben, der Überbau braucht nur überzugehen von der Position der aktiven Verteidigung seiner Basis auf die Position einer indifferenten Einstellung zu ihr, auf die Position einer undifferenzierten Einstellung zu den Klassen, und er büßt sein qualitatives Wesen ein und hört auf, Überbau zu sein.“6) Aus diesen grundsätzlichen Beziehungen zwischen Basis und Überbau folgt für die Funktion des Hechts in unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung, also vor allem für die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik, seine aktive, seine Basis verteidigende und ihr helfende Rolle, seine Aufgabe, der „alten Basis den Rest zu geben und sie zu beseitigen“. Es folgt daraus, daß das Recht wie jeder andere Teil des Überbaus eben dieses sein qualitatives Wesen einbüßen würde, wenn es übergehen würde „von der Position der aktiven Verteidigung seiner Basis auf die Position einer indifferenten Einstellung zu ihr, auf die Position einer undifferenzierten Einstellung zu den Klassen“. Das Recht der antifaschistisch-demokratischen Ordnung würde seinen Charakter einbüßen, wenn sein Inhalt oder seine Anwendung von irgendeiner „Neutralitätstheorie“ beeinflußt würde, die nicht zwischen den antifaschistisch-demokratischen Kräften in unserer Ordnung, den kämpferischen Demokraten und den zu schützenden und zu entwickelnden Institutionen unserer Demokratie einerseits und ihren Feinden, den Agenten der Imperialisten und den institutioneilen Resten der alten imperialistischen Gesellschaftsordnung andererseits unterscheiden will. Unser Recht hat also eine ganz eindeutige Kampfaufgabe für die Interessen der werktätigen Massen in der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, für die Förderung des gesellschaftlichen Fortschritts, eine Kampfaufgabe, die sich aus seinem Charakter als Recht der Deutschen Demokratischen Republik ergibt. Und gerade die klare inhaltliche Bestimmung dieses Charakters unseres Rechts, der auch seine Rolle im Kampf der gesellschaftlichen Kräfte festlegt, war neben dem Hinweis auf diese aktive Rolle in der angeführten Forderung Wilhelm Piecks ein weiteres Verdienst des III. Parteitags der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. In dem Bericht des Parteivorstandes an den Parteitag heißt es: „Ihrem materiellen Inhalt nach sind unsere Gesetze nichts anderes als der mit staatlicher Autorität versehene Wille der Werktätigen!“ * 1 7) 5) Sonderbeilage zur „Einheit", Heft 8/1950, S. 3. °) ebenda S. 4. 1) „Bericht des Parteivorstandes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den III. Parteitag“, Dietz-Verlag, Berlin 1950, S. 54. In dieser Feststellung wurde die marxistisch-leninistische Rechtstheorie auf unsere Ordnung angewandt, die schon im Kommunistischen Manifest von Marx und Engels begründet wurde durch ihre bekannte Definition des Rechts der bürgerlichen Gesellschaft als des „zum Gesetz erhobenen Willens“ der Bourgeoisie, „dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen“ dieser Klasse8 *). Daß die dem gesellschaftlichen Überbau stets eigene aktive, fördernde Haltung zu seiner Basis eine ganz besondere Bedeutung gewinnt beim Übergang von der Ausbeutergesellschaft zu einer nicht mehr durch die Ausbeutung charakterisierten gesellschaftlichen Ordnung, war von Stalin schon in seiner Schrift „Zu den Fragen des Leninismus“ (1926) an Hand seiner Untersuchung über die Unterschiede zwischen der bürgerlichen und der proletarischen Revolution herausgearbeitet worden). Schon dort war die besondere Rolle des Staatsapparates für den Aufbau einer sozialistischen Ökonomik wissenschaftlich begründet worden, was dann zu der Schlußfolgerung führte, daß der sozialistische Staat neben der Unterdrückungsfunktion gegen die Feinde der Werktätigen auch eine wirtschaftlichorganisatorische und eine kulturell-erzieherische Funktion habe. Wenn wir auch heute in der Deutschen Demokratischen Republik noch weit entfernt von einer sozialistischen Ordnung sind, so gilt doch diese besonders aktive Rolle des Staates und die besondere Wichtigkeit der zuletzt erwähnten Funktionen des Staates und damit natürlich auch des Rechts als seines Produktes für die Schaffung neuer, nicht mehr kapitalistischer gesellschaftlicher Verhältnisse auch für unsere Situation. Denn die ökonomische Basis der anti-faschistisch-demokratischen Ordnung kann auch erst nach dem Übergang der entscheidenden Machtpositionen in die Hände der Werktätigen, nach der Entmachtung der Monopolisten und Junker feste Form annehmen und sich konsolidieren. Es ist klar, daß unter solchen Bedingungen der aktiven Rolle des Überbaus und damit auch des Rechtes eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß. Hierauf mit allem dieser Notwendigkeit entsprechenden Nachdruck hingewiesen zu haben, ist ein gar nicht zu überschätzender Beitrag des III. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zu allen Fragen der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis. Aus diesen grundsätzlichen wissenschaftlichen Feststellungen des III. Parteitages zum Recht der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, zum Inhalt der demokratischen Gesetzlichkeit ergibt sich eine erste ebenso grundsätzliche Aufgabe der demokratischen Rechtswissenschaft. Wenn unsere Rechtswissenschaft ihrer Aufgabe als Wissenschaft gerecht werden und ihre gesellschaftliche Funktion erfüllen will, so muß sie vor allem das Recht in seiner gesellschaftlichen Bedingtheit, als Teil des gesellschaftlichen Überbaus und in seiner aktiven Rolle gegenüber der Basis erfassen, darstellen und erläutern. Nur so kann sie ein wahres Bild von den Funktionen des Rechts in jeder Gesellschaft entwickeln und die konkreten Rechtsinstitute der einzelnen Gesellschaften und Staaten in ihrem lebendigen gesellschaftlichen Wirken verstehen und darstellen. Nur so kann sie z. B. den Rechtsformalismus der bürgerlichen Gesellschaft und solche unwissenschaftlichen Thesen wie die Behauptung, daß der Zweck des Rechts in ihm selbst ruhe10 *), als eine der Methoden zur Verschleierung des Grundzwecks allen Rechts kapitalistischer Gesellschaften, nämlich der Sicherung der kapitalistischen Ausbeutung und der Unterdrückung der werktätigen Massen, entlarven; und nur auf diese Weise kann die Rechtswissenschaft den werktätigen Massen in ihrem Befreiungskampf helfen. Nur so kann die Rechtswissenschaft aber andererseits auch den Menschen in unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung bewußt machen, welches wichtige Instrument in unserem heutigen Kampf um Frieden, demokratische Einheit Deutschlands und gesellschaftlichen Fortschritt das Recht ist. Nur auf diese Weise kann sie diese Menschen davon überzeugen, daß dieses 8) Marx und Engels, Das Kommunistische Manifest, Berlin 1949, Dietz-Verlag, S. 27. °) „Fragen des Leninismus“, Moskau 1947, S. 140 f. 10) Hallstein, „Wiederherstellung des Privatrechts“, Heidel- berg 1946. 146;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 146 (NJ DDR 1951, S. 146) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 146 (NJ DDR 1951, S. 146)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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