Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 126 (NJ DDR 1951, S. 126); Unterhaltsrückstände in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfolgt ist, rechtfertigt sich dieses Verfahren nach Art. 6 der Verordnung vom 4. Dezember 1943. Durch diese Maßnahmen ist die Zahl der Erinnerungen gegen die Beschlüsse wesentlich zurückgegangen. II Zu den Pfändungen von älteren Untenhaltsrück-ständen, insbesondere solcher, die während der Kriegsgefangenschaft des Schuldners entstanden sind, ist noch zu berücksichtigen, daß zahlreiche Schuldner die Arbeit niedergelegt haben, weil sie nicht einsehen, daß sie zur Nachzahlung dieser Rückstände verpflichtet sind. Das Vollstreckungsgericht in Dresden hat in vielen Fällen die Zwangsvollstreckung für die Zeit der Gefangenschaft ausgesetzt, wobei es sich in den ersten Jahren nach dem Zusammenbruch auf das frü- here Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnützung von Vollstreckungsmöglichkeiten, später nach Aufhebung des Gesetzes auf Art. 6 der Verordnung vom 4. Dezember 1943 gestützt hat. Diese Beschlüsse wurden aber vom Landgericht aufgehoben und die Schuldner auf den Weg der Klage verwiesen. Eine Klage, die darauf gerichtet war, die Zwangsvollstreckung wegen dieser Beträge für unzulässig zu erklären, hat aber bisher noch niemals Erfolg gehabt. Es sollten sich einmal fortschrittliche Richter finden, die einer solchen Klage stattgeben. Die Jugendämter warten nur auf eine solche Entscheidung und würden sich mit ihr einverstanden erklären. Solange aber eine Entscheidung in dieser Richtung nicht ergangen ist, müssen die Unterhaltsrückstände beigetrieben werden. Rechtspfleger Schlicke, Dresden Nachrichten Die demokratische Justiz zum Volkskammerappell Der Redaktion der „Neuen Justiz“ sind zahlreiche Erklärungen von Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik zugegangen, in denen diese den Appell der Volkskammer vom 30. Januar 1951 an den Bonner Bundesrat begrüßt haben. Die Bestrebungen aller patriotischen Deutschen zur Aufnahme des gesamtdeutschen Gesprächs würden unterstützt werden, wenn sich auch die Gerichte Westdeutschlands zu entsprechenden Erklärungen entschließen würden. Von den insgesamt 172 Resolutionen, die bisher eingegangen sind, bringen wir nur einige zum Abdruck: ' 1. Oberstes Gericht und Oberste Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik Zutiefst überzeugt von der dringenden Notwendigkeit, den Frieden der Welt zu sichern und die Einheit unseres Vaterlandes zu schaffen, begrüßen die Mitarbeiter des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik den von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik an den Bundestag der Bundesrepublik Deutschlands gerichteten Appell vom 30. Januar 1951- Die Bildung des von der Volkskammer vorgeschlagenen Konstituierenden Rates ist zu einer Lebensfrage Deutschlands geworden, zu deren Lösung jeder Deutsche verpflichtet ist- Die Einigung über die im Volkskammerappell aufgezählten acht Punkte bildet die geeignete Grundlage für eine gesamtdeutsche Verständigung. Für das Wohl aller Deutschen in Ost und West ist es dringend erforderlich, daß dieser Appell an alle, die guten Willens sind, nicht ungehört verhallt. Möge jeder sich der Verantwortung bewußt sein, die ihm durch diesen Ruf auferlegt ist, dann wird er seinen Zweck, das Leben und die friedliche Existenz des deutschen Volkes zu sichern, erfüllen- Insbesondere begrüßen wir, die wir kn Dienste des Rechts stehen, den Vorschlag, Verhandlungen aufzunehmen über ein in ganz Deutschland geltendes Gesetz zum Schutze des Friedens, das allen Freunden friedlichen Aufbaues die Gewähr für eine gesicherte und glückliche Zukunft bietet. 2- Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft Dessau Die Belegschaft der Dessauer Justizbehörden hat am 1. Februar 1951 in einer Betriebsversammlung des Amtsgerichts, des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft nach einem Referat des Kollegen Wegener über die Regierungserklärung Otto Grotewohls zur Bildung eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates und über die acht Punkte des Appells der Volkskammer diskutiert. Die Diskussion ergab eine volle Zustimmung zum Volkskammerappell. Es wurde jedoch bemerkt, daß eine Zustimmung allein nicht das Zustandekommen der Einheit garantiert, vielmehr müßten wir uns verpflichten, alles zu tun, was in unseren Kräften steht, um dem Appell den erforderlichen Nachdruck zu verleihen. Dies kam im Endergebnis dadurch zum Ausdruck, daß sich die gesamte Belegschaft verpflichtete, in der Weise am Zustandekommen der Einheit Deutschlands mitzuhelfen, daß jeder den Wortlaut der Regierungserklärung Otto Grotewohls und des Appells der Volkskammer an eine Anschrift im Westen schickt. Das Betriebs-Friedenskomitee will darüber hinaus Anstrengungen machen, mit Gerichten im Westen in Briefverkehr zu treten, um .mit diesen über Einheit und Frieden zu diskutieren. 3. Amtsgericht Guben Der Volkskammerappell an den Bundestag ist von der Belegschaft des Amtsgerichts Guben von ganzem Herzen begrüßt worden. Die Vorschläge der Volkskammer sind getragen von dem hohen Verantwortungsbewußtsein für das künftige Geschick Gesamtdeutschlands und geben Zeugnis von dem Friedenswillen unserer Bevölkerung. Die Volkskammer hat sich mit Recht durch die ablehnende Haltung des Bundeskanzlers Adenauer auf den Brief des Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik Grotewohl nicht entmutigen lassen, um ein gemeinsames Gespräch zwischen den Vertretern des durch die Schuld der Westmächte und der Bonner Regierung getrennten deutschen Volkes herbeizuführen, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes, die alle Deutschen ohne Unterschied der Parteien ersehnen. Die acht Punkte des Volkskammerappells sind für jeden Vaterlands- und friedliebenden Deutschen als Verhandlungsgrundlage zu billigen- Die ablehnende Haltung des Bundeskanzlers Adenauer zur Frage eines gesamtdeutschen Gesprächs muß aufs schärfste verurteilt werden. Sie beweist, daß er nicht die Interessen des deutschen Volkes, sondern seiner ausländischen Auftraggeber vertritt. Wir verlangen von der Volkskammer, daß sie auch in Zukunft im Bewußtsein ihrer Verantwortung für das gesamtdeutsche Schicksal in ihren Bemühungen für das Zustandekommen eines gesamtdeutschen Gesprächs nicht nachläßt. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Mierendorff 75 Jahre Der Präsident des Oberlandesgerichts Schwerin, Dr. Joachim Mierendorff, der am 8. März 1951 seinen 75. Geburtstag beging, studierte in Rostock und Berlin und war seit 1905 als Rechtsanwalt in Rostock tätig. Im Jahre 1919 in den Vorstand der Reehtsanwaltskammer Rostock gewählt, .wurde er bald darauf deren Voritzender. Nach 1933 mußte er als aufrechter Demokrat aus allen Ehrenämtern ausscheiden; alle öffentlichen Mandate .wurden ihm entzogen. Nach dem Zusammenbruch des Nazismus stellte sich Dr. Mierendorff sofort der Justiz des Landes Mecklenburg zuil Verfügung. Im September 1945 wurde er zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Schwerin ernannt. Am 11. Dezember 1947 wählte ihn der Landtag des Landes Mecklenburg zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Schwerin. Um den Aufbau der Justiz und deren Entwicklung im fortschrittlichen Sinne hat sich Dr. Mierendorff große Verdienste erworben. m;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 126 (NJ DDR 1951, S. 126) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 126 (NJ DDR 1951, S. 126)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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