Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 12

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 12 (NJ DDR 1951, S. 12); zu fordern, daß die an einer solchen Propaganda Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden.“5) Diesem Auftrag entsprechend schlug der sowjetische Schriftsteller Ilja Ehrenburg als Sprecher der sowjetischen Delegation dem in Warschau in der Zeit vom 16. bis 22. November 1950 tagenden II. Weltfriedenskongreß vor, „einen Beschluß folgenden Inhalts zu fassen“: „In Anbetracht dessen, 1. daß die in einigen Ländern betriebene Kriegspropaganda eine außerordentliche Gefahr für die friedliche Zusammenarbeit der Völker heraufbeschwört, 2. daß die Kriegspropaganda deshalb ein äußerst schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, fordert der II. Weltfriedenskongreß die Parlamente aller Länder auf, ein Sondergesetz, ein „Gesetz zum Schutz des Friedens“ zu erlassen, das die Kriegspropaganda in jeder beliebigen Form sei es mündlich, schriftlich, in Presse, Rundfunk oder Film strafrechtlich verfolgt. Zugleich wendet sich der Kongreß an die Parlamente aller Länder und fordert sie auf, im Interesse einer Festigung des Friedens zu garantieren, daß die jungen Generationen im Geiste der Zusammenarbeit mit anderen Völkern und der Achtung für andere Rassen und Nationen erzogen werden. “6) Dieser Antrag wurde von dem II. Weltfriedenskongreß angenommen, und sein Inhalt fand Eingang sowohl in das von dem Kongreß beschlossene Manifest an die Völker der Welt wie auch in den Appell an die Organisation der Vereinten Nationen. In dem Manifest, das mit den Worten beginnt: „Ein Krieg bedroht die Menschheit“ und mit den Worten endet „mögen die Regierungen in gleicher Weise handeln und der Frieden wird gerettet sein“, heißt es zu diesem Punkt: „Erzwingen wir die Annahme von Gesetzen, die die Kriegspropaganda ahnden. Laßt uns den Abgeordneten unserer Parlamente, unseren Regierungen und der Organisation der Vereinten Nationen unsere vom II. Weltfriedenskongreß ausgearbeiteten Vorschläge zum Schutze des Friedens unterbreiten.“ In dem Appell an die UN, der dieser nach dem zweiten imperialistischen Weltkrieg geschaffenen Organisation der Vereinten Nationen mahnend zuruft, daß die Völker der Welt große Hoffnungen auf sie gesetzt hätten und daß die größte dieser Hoffnungen die auf Frieden sei, wird unter Ziffer 5 ausgeführt: „Wir sind der Auffassung, daß die Propaganda für einen neuen Krieg eine außerordentliche Gefahr für die friedliche Zusammenarbeit der Völker heraufbeschwört und eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Wir wenden uns an die Parlamente aller Länder mit der Aufforderung, ein Gesetz zum Schutze des Friedens anzunehmen, das strafrechtliche Verfolgung von Propaganda für einen neuen Krieg vorsieht, ganz gleich, in welcher Form sie durchgeführt wird.“ Dieser Appell ist der Organisation der Vereinten Nationen zugegangen. Von dieser Organisation, deren wichtigste Aufgabe die Erhaltung des Friedens in der Welt ist, wurde daraufhin nichts veranlaßt. In den Ländern aber, in denen die Kriegstreiber keinen Einfluß mehr haben, weil die werktätigen und friedliebenden Menschen die Staatsmacht in ihre Hände genommen haben, sind in der Zwischenzeit entsprechende Gesetze angenommen worden. Es gibt bereits Gesetze zum Schutze des Friedens in den Volksdemokratien Ungarn, Tschechoslowakei, Polen und Albanien. In den anderen fortschrittlichen Staaten werden die entsprechenden Gesetze in Kürze ergehen. Daß die Deutsche Demokratische Republik, soweit ersichtlich, als zweites Land dem Appell des II. Weltfriedenskongresses nachgekommen ist und daß die Volkskammer bereits am 15. Dezember 1950 ein Gesetz zum Schutze des Friedens erlassen hat, ist als Beweis dafür zu werten, daß in der Deutschen Demokratischen Republik Klarheit darüber besteht, welche Verantwortung gerade dem deutschen Volke für die Erhaltung des Weltfriedens obliegt. Gerade deshalb aber muß dieses Gesetz als ein Mittel des Kampfes gegen den Krieg und für den Frieden mit aller verantwortungsbewußten Konsequenz und Strenge angewendet werden, getragen von den aus den Verlautbarungen des II. Weltfriedenskongresses in die Präambel des Gesetzes übernommenen Worten, daß die Kriegspropaganda, unter welchen Formen auch immer sie sich vollziehen möge, 5) „Neue Zeit“ 1947 Heft 50, Beilage S. 3. 6) „Neue Zeit“ 1948 Heft 50, Beilage S. 25. eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. II Auf der Sitzung des Politischen Ausschusses der UN-Vollversammlung, die Mitte November 1949 stattfand, war der Sowjetunion von dem kanadischen Vertreter Martin entgegengehalten worden, die Sowjetregierung, die Regierungen der Länder der Volksdemokratie und die Kommunisten überhaupt könnten ernsthaft keinen Kampf gegen den Krieg und für den Frieden führen, weil sie angeblich die Ansicht vertreten, daß der Krieg unausbleiblich sei7). Der Vertreter Kanadas nahm damit eine Argumentation auf, die der Sowjetregierung schon häufiger entgegengehalten worden war. Insbesondere hatte der Vertreter Großbritanniens, Austin, auf der Pariser 3. Tagung der Vollversammlung der UN ebenso wie Martin unter Berufung auf angeblich dieser Ansicht entsprechende Zitate aus der marxistischen Literatur erklärt, die Sowjetunion habe es auf die Zerstörung der kapitalistischen Staaten abgesehen, da sie den Krieg für unvermeidlich halte und deshalb nicht friedlichen Zielen zustrebe; hieraus sei der Schluß zu ziehen, daß alle auf Festigung des Friedens gerichteten Vorschläge der Sowjetunion heuchlerisch und unaufrichtig seien8). Diese Angriffe gaben dem Vertreter der Sowjetunion in der Vollversammlung der UN, Wyschinski, Gelegenheit, in seiner Rede vom 16. November 1949 auf diese Einwände grundsätzlich einzugehen9). Er legte dar, daß nach der Lehre des Marxismus-Leninismus die Gesellschaft sich im Einklang mit den ihr innewohnenden Gesetzen entwickelt, daß sie deren Wirkung unterworfen ist, daß die kapitalistische Gesellschaft eigene Entwicklungsgesetze besitzt und daß Begleiterscheinungen des Kapitalismus Krieg, Krisen und Arbeitslosigkeit sind, Begleiterscheinungen des Systems, das auf der Ausbeutung menschlicher Arbeit, auf der Ausbeutung der einen Gesellschaftsklasse durch die andere auf gebaut ist10). Er wies des weiteren darauf hin, daß aus dieser Erkenntnis nicht die Folgerung zu ziehen sei, den Menschen bleibe nichts zu tun übrig, als sich blind den Auswirkungen dieser Entwicklungsgesetze der menschlichen Gesellschaft zu unterwerfen, vielmehr habe der Mensch und damit auch die Gesellschaft die Fähigkeit, die gesellschaftlichen Beziehungen zu organisieren und durch ihre organisatorische Tätigkeit den Entwicklungsweg der Gesellschaft zu beeinflussen. Geschieht das im Einklang mit den gesellschaftlichen Entwicklungsgesetzen, so hat die Tätigkeit fortschrittlichen Charakter; entspricht sie nicht den Entwicklungsgesetzen, so hält sie die Entwicklung der Gesellschaft auf und spielt eine reaktionäre Rolle. Deshalb sagte Wyschinski: „Menschen, Gesellschaftsklassen spielen daher eine gewaltige Rolle, und das bedeutet, daß die Tätigkeit der Menschen, die fähig sind, die gesellschaftlichen Beziehungen zu regeln, eine gewaltige Rolle spielt. Diese Aufgabe wird erfüllt durch die Innen- und Außenpolitik des einen oder andern Staates.“1!) Diese grundsätzlichen theoretischen Ausführungen gaben Wyschinski dann Gelegenheit, darzulegen, daß die Aufgabe der Außenpolitik des sowjetischen Staates darin bestehe, „solche gesellschaftlichen Gebrechen wie den Krieg einzudämmen oder überhaupt zu beseitigen durch Organisierung von Maßnahmen, die geeignet sind, dieser Aufgabe gerecht zu werden.“12) In diesem Sinne hatte Lenin bereits im Jahre 1919 auf dem VII. Allrussischen Kongreß den Vorschlag gemacht, eine Resolution anzunehmen, in der es hieß: „Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik will mit allen Völkern in Frieden leben und ihre ganze Kraft dem inneren Aufbau zuwenden, um die Produktion, das Transportwesen und die öffentliche Verwaltung auf dem Boden des Sowjetsystems zu organisieren, was bisher zuerst durch das Joch des deutschen Imperialismus und dann durch die Intervention durch die Entente und die Hungerblockade verhindert wurde.‘üS) 7) vgl. „Neue Zeit" 1949, Heft 48, Beilage S. 37. 8) Ebenda S. 38. 8) Die Rede ist abgedruckt in der Beilage zur „Neuen Zeit" 1949, Heft 48 auf S. 27 ff. !0) a. a. O. S. 38. U) a. a. O. S. 39. !2) Ebenda. !3) zitiert nach „Neue Zeit“ 1950, Heft 16, S. 8. 12;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 12 (NJ DDR 1951, S. 12) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 12 (NJ DDR 1951, S. 12)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X