Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 11 (NJ DDR 1951, S. 11); ! Hatte sich schon bei der Diskussion in der UN gezeigt, daß die Wortführer der imperialistischen Staaten an einem wirklichen und ehrlichen Kampf gegen die Kriegsbrandstifter, die ja ihre Auftraggeber waren, nicht interessiert waren, daß sie im Gegenteil alles daran setzten, um die Wahrheit zu verhüllen und das zum Kriege drängende Verhalten der Imperialisten zu verschleiern, so wurde das in der Folgezeit durch die tatsächliche Entwicklung noch mehr offenbar. Es liegt nicht im Rahmen des hier zu behandelnden Themas, im einzelnen auf die ständigen Bemühungen der Sowjetunion hinzu weisen, in der UN zu positiven Beschlüssen über die Rüstungsbeschränkung sowie über das Verbot der Atomwaffen und der anderen hauptsächlichen Waffengattungen der Massenzerstörung zu gelangen, also über das Schicksal des vierten Punktes des Antrages der Sowjetdelegation auf der zweiten Vollversammlung der UN zu berichten. Es kann hierzu auf den in diesem Heft veröffentlichten Artikel von Kröger über das bedeutungsvolle Referat verwiesen werden, das der Generalsekretär der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, Professor Dr. M u s z k a t, auf der Deutschen Juristentagung 1950 gehalten hat. Es ist aber erforderlich, darauf hinzuweisen, daß die neue große Kraft im Kampf um den Frieden, die Weltfriedensbewegung, die Bemühungen um die Durchsetzung dieser von der Sowjetdelegation erhobenen Forderungen zu ihrem ersten großen konkreten Ziel gemacht hat. Auf der dritten Tagung des ständigen Komitees des Friedenskongresses, die vom 15. bis 19. März 1950 in Stockholm stattfand, wurde der bekannte und in der Zwischenzeit zur Grundlage einer von hunderten von Millionen Menschen getragenen kämpferischen Bewegung für den Frieden gewordene Aufruf über das Verbot der Atomwaffe beschlossen, dessen Wortlaut seiner großen Bedeutung wegen an dieser Stelle noch einmal festgehalten werden soll: „Wir fordern, daß die Atomwaffe als Waffe der Aggression und der massenhaften Vernichtung von Menschen vorbehaltlos verboten und daß ei e strenge internationale Kontrolle über die Einhaltung dieses Beschlusses eingesetzt wird. Wir werden diejenige Regierung als Kriegsverbrecherin ansehen, die als erste die Atomwaffe gegen irgendein Laud in Einsatz bringt. Wir fordern alle Menschen der Welt, die guten Willens sind, auf, diesen Aufruf zu unterzeichnen." Dieser Aufruf über das Verbot der Atomwaffe ist in der Zwischenzeit von 600 Millionen Menschen in aller Welt unterzeichnet worden, von all den Menschen, die zu der gewaltigen Massenbewegung gehören, von der G. M. Malenkow bereits am 6. November 1949 auf der Festsitzung des Moskauer Sowjets anläßlich des 32. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution folgendes sagen konnte: „Die Geschichte kannte bisher keine Massenbewegung von der Art wie die durch das internationale Lager der Friedensanhänger vereinigten Bewegung . Immer lauter erheben sich die Stimmen zur Verteidigung des Friedens. Immer breiter entfaltet sich die mächtige Bewegung der Volksmassen gegen die Aggressoren und Kriegsbrandstifter, für die nationale Unabhängigkeit und friedliche Zusammenarbeit der Völker . Die mächtige Bewegung der Friedensanhänger zeigt, daß die Völker eine Kraft sind, die den Aggressoren Zügel anzulegen vermag. “3) Diese gewaltige Weltfriedensbewegung hat sich nach dem großen Erfolg, den die Unterschriftensammlung für das Verbot der Atomwaffe gebracht hatte, weitere unmittelbare Ziele gesetzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß die auf der zweiten Tagung der Vollversammlung der UN angenommene Resolution, die die Propaganda für einen Krieg verurteilte und die Festigung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten forderte, die imperialistischen Kriegstreiber, die Brandstifter eines neuen Krieges, nicht von ihrem verbrecherischen Wege abgebracht hat. Es hat sich im Gegenteil gezeigt, daß die mit der Hetze gegen die Sowjetunion, die volksdemokratischen Länder und die Deutsche Demokratische Republik untrennbar verbundene Kriegshetze immer aggressivere Formen angenommen hat. Die Ereignisse in Korea haben außerdem bewiesen, daß die imperialistischen Kräfte sich nicht scheuen, sogar unter Mißbrauch der Organisation der Vereinten Nationen zur militärischen Aggression überzugehen. Mit welchen Mitteln die Agitation der imperialistischen Kriegstreiber arbeitet und welches Ausmaß sie bereits angenommen hat, mag an einigen Beispielen dargetan werden: Der Marineminister der USA Matthews erklärte in einer Rundfunkansprache, die USA müßten sofort „den Präventivkrieg“ gegen die Sowjetunion beginnen, um zu „Initiatoren des Aggressionskrieges“ zu werden, was den USA den „populären Titel der ersten Aggressoren im Kampf für den Frieden“ einbringen würde. Kurze Zeit nach dieser Rundfunkansprache mußte der militärische Beobachter der Agentur Associated Press, Fey, in einem Kommentar zugeben, daß das Gerede über einen „Präventivkrieg“ gegen die Sowjetunion in den regierenden Kreisen der USA ein beispielloses Ausmaß erreicht habe. Die englischen Kriegshetzer stehen ihren Vorbildern in den USA nicht viel nach, wie ein Artikel des ehemaligen englischen Kriegsministers Duff Cooper beweist, der am 15. August 1950 in der englischen Zeitung „Daily Mail“ schrieb: „Wir haben das Gerede von einem gentleman-agreement über die Vernichtung der Atomwaffe satt.“ Es kann auch nicht zweifelhaft sein, was Mr. Dulles meinte, als er am 16. Mai 1950 in einer Rede in New York erklärte: „Wir brauchen keine internationalen Komitees mehr, wo man sich nur mit Reden abgibt, keine Komitees, die neue Hindernisse auf dem Wege zum Handeln darstellen.“ Wenn man eine solche Äußerung eines der leitenden Politiker der USA liest, so nimmt es nicht wunder, daß in der in Washington erscheinenden Zeitung „Times Herald“ über den von den Imperialisten erstrebten neuen Krieg folgendes geschrieben werden konnte: „Wir werden Flugzeuge in 40 C00 Fuß Höhe mit Atom-, Brand- und Bakterienbomben sowie mit xrinitrototuol hinüberschicken, um Kinder in der Wiege, Großmütter bei dem Gebet und Arbeiter bei der Arbeit zu töten.“ Und im gleichen Tone sprach der Rektor der Universität Tampa im S.aate Florida, Nance, der erklärte: „Ich bin der Ansicht, wir müssen Kriegsvorbereitungen treit'en und uns dabei an das Gesetz der Dscmn.gel halten. Jeder maß die Kunst des j,öte s erlernen . Bei der Wahl der Vernichtungsmethoden oder Waffen dürfen keinerlei Beschränkungen gelten. Ich würde die Führung eines Bakterienkrieges, den Einsatz von Giftgasen, von Atom- und Wasserstoffbomben sowie Weltraumraketen befürworten. Ich würde mich nicht für Vorsichtsmaßnahmen gegenüber Lazaretten, Schulen, Kirchen oder Gruppen der Zivilbevölkerung einsetzen.“ Die Zahl derartiger Äußerungen könnte vermehrt werden. Wo ihre Quelle liegt, wird deutlich, wenn man eine in ihrer rücksichtslosen Offenheit kaum noch zu überbietende und die Situation des imperialistischen Lagers schlaglichtariig beleuchtende Äußerung des Blattes der amerikanischen Finanzleute „United States News“ hinzunimmt, die lautet: „Wenn der Frieden wirklich gesichert wird, dann geht alles aus den Fugen.“4 S.) Angesichts dieser gefahrvollen Entwicklung und des Erfolges, den der Stockholmer Appell und die durch ihn mobilisierte Unterschriftensammlung für das Verbot der Atomwaffe gehabt hatte, angesichts des weiteren Umstandes, daß die Vereinten Nationen zwar eine Entschließung gefaßt, diese Entschließung aber schon ihres wesentlichen Gehaltes beraubt und sie nicht durchgeführt haben, war es nur zu begrüßen, daß die Weltfriedensbewegung die Forderungen, die seinerzeit in der Vollversammlung der UN erhoben worden waren, jetzt zu ihren Forderungen machte. Die Anregung hierzu ging von der zweiten Unionskonferenz der Friedensanhänger aus, die vom 16. bis 18. Oktober 1950 in Moskau stattfand. Diese Konferenz erteilte, „dem Willen des gesamten Sowjetvolkes Ausdruck verleihend“, den So-wjetdelegierten zum II. Weltfriedenskongreß einen Auftrag, der unter Ziffer 5 dahin ging, „das strikteste Verbot der Propaganda eines neuen Krieges zu verlangen und 4) vgl. zu diesen verschiedenen Äußerungen „Neue Zeit" 1950 Heft 14, Beilage S. 12; Heft 45, Beilage S. 17; Heft 47, Beilage S. 10 und Heft 48 S. 23. 11 3) „Neue Welt" 1949 Nr. 22 S. 11/12.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 11 (NJ DDR 1951, S. 11) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 11 (NJ DDR 1951, S. 11)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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