Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 105 (NJ DDR 1951, S. 105); Im Jahre 1941 stellte eine Konferenz in den USA fest, daß ungefähr 45 Millionen Einwohner der USA, des reichsten kapitalistischen Landes der Welt, einen solch erbärmlichen Lohn erhalten, daß sie in den Zustand eines allmählichen Hungertodes gelangen. Es ist daher ein verlogenes Gerede, wenn behauptet wird, daß es in der bürgerlichen Demokratie eine „Freiheit“ und „Gleichheit“ für alle gäbe. Zwischen der Millionenmasse der Ausgebeuteten und der winzigen Gruppe der Ausbeuter kann es keine Freiheit und Gleichheit geben. Lenin charakterisierte im Jahre 1918 die Demokratie in den USA, die von den rechten Führern der Sozialdemokratie als das „gelobte Land der Freiheit“ gepriesen wird, treffend mit folgenden Worten: „Dort ist eine demokratische Republik. Und was ist das? Unverfroren herrscht ein Häuflein nicht von Millionären, sondern von Milliardären. Aber das ganze Volk befindet sich in Sklaverei und Unfreiheit. Wenn die Fabriken, Werke, Banken und alle Reichtümer des Landes den Kapitalisten gehören, und wir daneben in der demokratischen Republik eine Leibeigenschaft von Millionen Werktätigen und hoffnungslose Armut sehen, dann denkt man sich: Wo ist da euere gelobte Freiheit und Brüderlichkeit?“ 23) Es ist ganz klar, daß im Rahmen der bürgerlichen Demokratie, die der Herrschaft der Bourgeoisie angepaßt ist, die politische Herrschaft der Arbeiterklasse nicht errichtet werden kann, daß im Rahmen der bürgerlichen Demokratie die kapitalistischen Verhältnisse nicht beseitigt werden können. Deshalb ist, wie Lenin in „Staat und Revolution“ sagt, die Befreiung der unterdrückten Klasse nicht nur nicht ohne Errichtung der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse, sondern auch nicht ohne Vernichtung des von der herrschenden Klasse geschaffenen Apparates der Staatsgewalt möglich. ■Hier zeigt sich auch der grundlegende Unterschied zwischen der bürgerlichen und der proletarischen Revolution, den Stalin herausgearbeitet hat: „Die bürgerliche Revolution beschränkt sich darauf, die Herrschaft einer Ausbeutergruppe durch die einer anderen Ausbeutergruppe zu ersetzen, und bedarf deshalb nicht der Zertrümmerung der alten Staatsmaschine, während die pro- 23) W. I. Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 23, russisch, S. 201. letarlsche Revolution alle und jede Ausbeutergruppen von der Macht verdrängt und den Führer aller Werktätigen und Ausgebeuteten, die Klasse der Proletarier an die Macht bringt, weshalb sie nicht ohne die Zertrümmerung der alten Staatsmaschine und deren Ersetzung durch eine neue auskommen kann.“ 24) Hierin kommt der grundlegende Unterschied zwischen der proletarischen und bürgerlichen Revolution zum Ausdruck. Diesen Unterschied hat Stalin in genialer Weise in seiner Arbeit „Zu den Fragen des Leninismus“ herausgearbeitet. Stalin hat diesen Unterschied in fünf Hauptpunkten zusammengefaßt, von denen hier einer der entscheidenden besonders hervorgehoben werden soll. Aus dieser Tatsache erklärt sich auch, daß das Verhältnis der proletarischen Revolution zum bürgerlichen Staat zwangsläufig zum Gegenstand des erbitterten Kampfes Lenins und Stalins mit allen Feinden der Arbeiterklasse, unter welcher Maske sie auch auftreten mögen, wird. Die Schärfe, mit der dieser Kampf geführt werden muß, beruht darauf, daß das Verhältnis der proletarischen Revolution zum bürgerlichen Staat die Frage des Seins oder Nichtseins des proletarischen Staates bedeutet. Deshalb ist auch die Frage der Diktatur des Proletariats die Hauptfrage im Marxismus-Leninismus. Daher konzentrieren sich alle Angriffe der rechten Führer der Sozialdemokratie, ob man in der Vergangenheit Kautsky oder in der Gegenwart Laski nimmt, gerade gegen diese Hauptfrage im Marxismus-Leninismus. Durch ihre Behauptung z. B., daß die einfache Mehrheit in einem sog. demokratischen Staat zur Herrschaft des Proletariats führt, verschleiern sie die grundlegende Tatsache, daß es keine Demokratie an sich gibt. Es gibt entweder eine proletarische Demokratie, die die Interessen der Werktätigen zum Ausdruck bringt, oder eine bürgerliche Demokratie, die den Interessen der Kapitalisten angepaßt ist. (Fortsetzung im nächsten Heft) 24) J. W. Stalin, Zu den Fragen des Leninismus in „Fragen des Leninismus“, Verlag für fremdsprachige Literatur, Moskau 1947, S. 140, Das Prinzip der staatlichen Souveränität das wichtigste Prinzip des Völkerrechts Von W. S u j e w , Moskau, Kandidat der Rechtswissenschaft.24 *) Das Prinzip der staatlichen Souveränität ist das wichtigste Prinzip des Völkerrechts und des Staatsrechts. Um das Prinzip der staatlichen Souveränität wird gegenwärtig ein erbitterter Kampf zwischen den beiden Lagern des Völkerrechts, der internationalen Politik und der internationalen Beziehungen geführt. In diesem Kampf stoßen wie in einem Brennpunkt die beiden diametral entgegengesetzten politischen Linien des Kampfes auf der internationalen Arena zusammen, des Kampfes der Kräfte der Reaktion und des Krieges einerseits und der Kräfte der Demokratie und des Friedens andererseits. Das Lager des Imperialismus und der Reaktion mit den USA an der Spitze tritt als Totengräber der Souveränität der Völker, Nationen und Staaten auf, das Lager des Sozialismus und der Demokratie mit der UdSSR an der Spitze als konsequenter Verteidiger der Souveränität der Völker, Nationen und Staaten. Indem die UdSSR das Souveränitätsprinzip verteidigt, gibt sie ihm gleichzeitig einen qualitativ neuen, im höchsten Grade demokratischen Inhalt. Das Prinzip der staatlichen Souveränität ist ein politisch-juristisches Prinzip und als solches kein unveränderliches, abstraktes, metaphysisches Prinzip, sondern ein realer Begriff des Völkerrechts und desi Staatsrechts, *) Veröffentlicht in „Le droit au Service de la Paix“, Zeitschrift der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, Nr. 2, S. 9 ff. Die Arbeit von Sujew ist bereits durch die Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands an einige Mitglieder der Vereinigung ausgegeben worden. Es wird darauf hingewiesen, daß in der bisher vorliegenden Übersetzung einige Ungenauigkeiten enthalten waren, die sich in der hier abgedruckten Übersetzung nicht mehr befinden. Die Redaktion der bestimmte interstaatliche und innerstaatliche Klassenverhältnisse widerspiegelt und festlegt und sich mit den Veränderungen dieser Verhältnisse unvermeidlich ändert. Darin zeigt sich eben die Lebenskraft des Souveränitätsprinzips. Die Souveränität entstand gleichzeitig mit dem Entstehen des Staates und des Rechts und ist im Verlaufe der ganzen Geschichte der Existenz des Staates und des Rechts ein Attribut der Staatsmacht. Vom Wesen und von der Form der Souveränität der Sklaverei über das feudale und bürgerliche zum sozialistischen Wesen und zur sozialistischen Form der Souveränität das ist der historische, dialektische Entwicklungsweg der Souveränität. Die Souveränität des Staates gibt diesem die größten Möglichkeiten für seine innere Entwicklung. Deshalb verteidigen die Staaten von altersher hartnäckig ihre Unabhängigkeit gegen jegliche Anschläge von Aggressoren- Was die Idee der Souveränität als Prinzip des staatlichen und Völkerrechts anbetrifft, so ist diese viel später entstanden, und zwar in der Periode, als sich der Absolutismus entwickelte und zentralisierte Staaten entstanden. Der Begriff „souverän“ (von den lateinischen Worten „supremus“, „superior“) bedeutet wörtlich „allerhöchster“, „höherer“. Im Gebrauch für die Staatsmacht bedeutet er: „oberster“, „unabhängiger“. In Rußland ist die Idee der Souveränität früher als in anderen Staaten entstanden und war in dem Begriff Selbstherrschaft der Moskauer Herrscher verkörpert, der deren Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Oberhoheit bedeutete. Die Lehre von der Selbst- 105;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 105 (NJ DDR 1951, S. 105) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 105 (NJ DDR 1951, S. 105)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Durch zielgerichtete Werbungen unter Mitgliedern der westlich orientierten Musikgruppen und ihrer Anhängerschaft ist eine ständige operative Kontrolle zu sichern. Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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