Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 10 (NJ DDR 1951, S. 10); bewegungen auf die Staaten' zwingt diese zunehmend zur ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung der Existenz derartigen Völkerrechts. Auch ein Truman mußte sich der allgemeinen Rechtsüberzeugung vom verbrecherischen Charakter der Anwendung der Atomwaffe beugen. Ein anderes Beispiel für die Realisierung solcher Rechtsüberzeugungen sind die Gesetze zum Schutze des Friedens, die gerade jetzt in allen Staaten erlassen werden, in denen die werktätigen Massen schon die Politik bestimmen. In diesen Gesetzen findet eine die ganze zivilisierte Menschheit umfassende und damit auch völkerrechtliche Überzeugung ihren Ausdruck. Daran ändert der noch vorhandene Widerstand einiger Regierungen gegen solche Gesetze nichts. 3. Die dritte große Aufgabe der deutschen Völkerrechtswissenschaft muß die bewußte Lehre und Handhabung des Völkerrechts unter den angeführten Gesichtspunkten sein. Dazu gehört vor allem der Kampf gegen den gerade in der Jugend heute sehr verbreiteten Völkerrechtsnihilismus und die bewußte und kämpferische Darstellung des Völkerrechts als einer Waffe gegen Imperialismus und Aggression und eines Mittels zur Sicherung des friedlichen Zusammenlebens der Staaten. Für die deutschen Völkerrechtler wird es dabei vor allem darauf ankommen, in ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit besonders jenen völkerrechtlichen Fragen das Hauptaugenmerk zu widmen, die für den Kampf um die demokratische Einheit Deutschlands als einen Teil des Kampfes um den Frieden von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören die Probleme der staatlichen Souveränität, des Interventionsverbotes, des Selbstbestim-mungsxechts der Nationen, des Grundsatzes der Einhaltung der Verträge usw. Diese Aufgaben wird die deutsche Völkerrechtswissenschaft aber nur erfüllen können, wenn sie sehr bewußt bei der Völkerrechtswissenschaft der Sowjetunion und der volksdemokratischen Staaten in die Schule geht, die uns auch auf diesem Gebiet wie auf allen Wissensgebieten entsprechend ihrer gesellschaftlichen Fort-geschrittenheit weit vorausgeeilt sind. Nur bei bescheidener und dankbarer Ausnutzung und Anerkennung dieser Hilfe wird es uns gelingen, den Anschluß an den internationalen Stand der Wissenschaft zu erreichen und damit auch in Deutschland der Rechtswissenschaft den Platz und die Achtung zu verschaffen, die sie verdient, wenn sie als Teilgebiet der modernen fortgeschrittenen Gesellschaftswissenschaft betrieben und damit ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts in der Welt wird. Unser besonderer Dank aber gebührt in diesem Zusammenhang noch einmal unserem polnischen Freund, Prof. Dr. Muszkat, der uns mit seinem Vortrag zur deutschen Juristentagung 1950 wertvolle Hilfe auf diesem Wege geleistet hat. Die Freundschaft mit der Sowjetunion hilft uns den Frieden zu sichern, die nationale Einheit Deutschlands zu erkämpfen, den wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau unserer Republik zu vollbringen. Sie sichert die nationale Existenz und eine friedliche Zukunlt unseres deutschen Volkes. Wilhelm Pieck in seiner Botsiiafi an den 3. Kongreß der Gesellschuft für Lleutsch-Sou: jetische Fieundschaft Das Gesetz zum Schutze des Friedens Von Wolfgang Weiß, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz I Am 18. September 1947 hielt der damalige stellvertretende Außenminister der UdSSR A. Wyschinski in der Vollversammlung der UN eine Rede, die in den Ausführungen gipfelte, „die UdSSR halte es für unaufschiebbar, daß die Organisation der Vereinten Nationen Maßnahmen gegen die in einigen Ländern und hauptsächlich in den USA betriebene Propaganda eines neuen Krieges ergreife.“ Zu diesem Zweck brachte Wyschinski als Sprecher der Sow je. delegation einen Antrag der Sowjetunion über Maßnahmen gegen die Propaganda und die Brandstifter eines neuen Krieges ein, mit dem er der Vollversammlung der Vereinten Nationen folgende Entschließung vorschlug: „1. Die Vereinten Nationen verurteilen die verbrecherische Propaganda für einen neuen Krieg, die von reaktionären Kreisen in einer Reihe von Ländern insbesondere in den Vereinigten Staaten, der Türkei und Griechenland durch Verbreitung aller möglichen Einflüsterungen durch Radio, Presse, Film und öffentliche Erklärungen betrieben wird und die eine offene Aufforderung zum Angriff gegen friedliebende demokratische Länder enthält. 2. Die Vereinten Nationen betrachten die Duldung oder gar Unterstützung einer solchen Propaganda zu einem neuen Krieg, aus dem sich unvermeidlich ein dritter Weltkrieg entwickeln würde, als Verletzung der von den Mitgliedern der Vereinten Nationen übernommenen Pflichten. Die Charta der Vereinten Nationen fordert ’die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen unter den Nationen auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker sowie die Ergreifung von weiteren geeigneten Maßnahmen zur Festigung des allgemeinen Friedens. Die Charta verlangt ferner von den Mitgliedsstaaten, daß der internationale Friede, die Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.’ 3. Die Vereinten Nationen erachten es für notwendig, den Regierungen aller Länder bei Strafe nahezulegen, Kriegspropaganda jeglicher Art zu verbieten und Maßnahmen zur Verhütung und Niederhaltung der Kriegspropaganda als einer sozialgefährlichen Tätigkeit, welche die lebenswichtigen Interessen und das Wohlergehen der friedliebenden Nationen bedroht, zu ergreifen. 4. Die Vereinten Nationen bestätigen erneut die Notwendigkeit, so bald wie möglich den Beschluß der Vollversammlung vom 14. Dezember 1946 über die Rüstungsbeschränkung sowie ihren Beschluß vom 24. Januar 1946 über den Ausschluß der Atomwaffen ur.d aller anderen hauptsächlichen Waffengattungen der Massenzerstörung in die Tat umzusetzen. Sie sind der Ansicht, daß die Verwirklichung dieser Beschlüsse den Interessen aller friedliebenden Nationen entgegenkommt und der schwerste Schlag für die Propaganda und die Hetzer eines neuen Krieges sein würdet).“ Auf Grund dieses Antrages wurde auf der zweiten Tagung der Vollversammlung der UN ein Beschluß angenommen, über dessen Zustandekommen und Inhalt Molotowin seiner Rede auf der Festsitzung des Moskauer Sowjets am 8. November 1948 anläßlich des 31. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution folgendes ausführte: „Nach allen möglichen Vorbehalten und Einschränkungen, die in unseren Entwurf eingefügt wurden, faßte die Organisation der Vereinten Nationen einen entsprechenden Beschluß. Man hat die Resolution der Vollversammlung so eifrig ausgelaugt und so sorgfältig gereinigt, daß in ihr die Brandstifter eines neuen Krieges mit keinem einzigen Wort erwähnt werden. Nur die Überschrift dieser Resolution erinnert noch daran, daß sie sieh gegen die Brandstifter eines neuen Krieges richtet. Nichtsdestoweniger besitzt auch diese Resolution in den Augen aller ehrlichen Anhänger der internationalen Sicherheit eine positive Bedeutung, insofern in ihr jede Form der Propaganda verurteilt wird, die das Ziel verfolgt oder imstande ist, eine Gefahr für den Frieden, eine Friedensverletzung oder einen Aggressionsakt herbeizuführen oder zu beschleunigen.’) 1 2 1) „Neue Welt" 1947 Nr. 18, S. 24. 2) w. M. M o 1 0 t o w , „Fragen der Außenpolitik' S. 633. 10;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 10 (NJ DDR 1951, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 10 (NJ DDR 1951, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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