Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 485

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 485 (NJ DDR 1950, S. 485); Rechtsnormen solche Formulierungen, die für die arbeitenden Massen in ihrer politischen Zielsetzung deutlich und scharf, klar und verständlich sind. Es ist selbstverständlich, daß die aus der alten Gesetzgebung rezipierten Rechtsnormen diese Funktionen nicht erfüllen können. Daher ist es notwendig, auch solche alten Rechtsnormen zu ändern, deren wir uns, praktisch gesehen, bedienen können, die jedoch im Hinblick auf die erzieherischen Ziele und Aufgaben unseres Rechts durch neue Vorschriften ersetzt werden müssen, die für die Masse einen deutlichen und verständlichen Ausdruck haben. Die alten Rechtsnormen müssen also mit der Zeit verchwinden. A. Wyschinski stellt in diesem Zusammenhang folgende Frage: „Wenn nun also unmittelbar am anderen Morgen nach der Eroberung der Macht durch das Proletariat dieses gezwungen ist, im gewissen Grade sich der alten Rechte und der alten Rechtsnormen zu bedienen, weil keine anderen vorhanden sind, bedeutet das dann, daß es auch so nach einem Jahr, nach fünf, zehn, fünfzehn Jahren sein wird? Nein, das bedeutet es nicht.“*) Wir sind uns dessen bewußt, daß die Lösung der Probleme der Gesetzgebung nicht in Anlehnung an die Untersuchung des positiven Rechts als eines Gebildes, das umzuarbeiten ist, erfolgen kann. Die sowjetischen Gelehrten haben mit Recht dargetan, daß die Arbeiten zur Abänderung des positiven Rechts auf den Ergebnissen theoretischer Untersuchungen zu fußen haben, die ihrerseits von der Untersuchung der gesellschaftlichen Verhältnisse, ihrer Entwicklung, ihrer Dynamik ausgehen müssen.“ Lernell behandelt dann kurz die Kodifikation des Zivilrechts, die als Ausgangspunkt nicht eine Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse nahm, sondern das geltende Zivilrecht, das entsprechend den drei ehemaligen Okkupationszonen verschiedene Bestimmungen enthielt und im wesentlichen in einer Unifikation dieser drei verschiedenen Rechtsgebilde bestand. Dieser Arbeit stellte er die rechtsschöpferischen Arbeiten auf dem Gebiet des Strafrechts gegenüber, die nicht ein Ergebnis der Untersuchung des positiven Rechts ) a. a. O. S. S3 waren, sondern aus den konkreten gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen hervorgegangen sind. Und er fuhr fort: „Aber auch der Erlaß von Vorschriften, die aus dem praktischen, konkreten Bedürfnis heraus entstehen, erfordert eine theoretische Analyse. Hierbei ist zu untersuchen, in welcher Richtung sich diese Bedürfnisse in der Zukunft gestalten werden, wie sich die weiteren gesellschaftlichen Verhältnisse, die den Erlaß dieser Vorschriften verursacht haben, entfalten werden, wie sich die Funktionen des volksdemokratischen Staates und insbesondere die wirtschaftlichorganisatorischen Funktionen entwickeln werden. Andernfalls sind die Vorschriften ad hoc, ohne Perspektive geschaffen und in der Praxis schwer anwendbar. Man kann daher zu dem Ergebnis kommen, daß zwar die bei uns noch verbindlichen alten Gesetzesvorschriften nicht zu einer Minderung der Bedeutung und der Rolle unseres Rechtssystems, unseres Rechts, führen können, daß aber die Zunahme der Autorität unseres Rechts, die wachsende Autorität unserer Juristen von ernsten, auf marxistischen Grundsätzen fußenden Kodifikations- und legislatorischen Akten abhängt, von der auf diese Weise durchgeführten Beseitigung des Ballastes der alten Normen.“ Abschließend zitiert Lernell noch einmal Wyschinski, der zur Bedeutung des Rechts und der Justiz folgendes ausführt: „Wie die Erfahrung der sozialistischen Revolution der UdSSR beweist, handelt die Diktatur des Proletariats durch rechtliche Mittel mit Hilfe der Gerichte, der Prozeßregeln und der Prozeßordnungen. Das Proletariat braucht Gerichte und Gesetze.“ Und weiter: „Die Geschichte beweist, daß im Sozialismus sich das Recht auf eine immer höhere Entwicklungsstufe hebt. Nur in der sozialistischen Gesellschaft erhält das Recht einen festen Grund für seine Entwicklung. Nicht die Epoche des Imperialismus, sondern die Epoche des Sozialismus ist die vorteilhafteste für die Entwicklung des Rechts, für die Entwicklung der Gesetzlichkeit, für den Triumph des Rechts und den Triumph der Gesetzlichkeit.“ 10J io) a. a. O. Was ist wissenschaftlicher Sozialismus ohne Arbeiterbewegung? Ein Kompaß, der, macht man von ihm keinen Gebrauch, nur verrosten kann, und dann müßte er über Bord geworfen werden. Was ist die Arbeiterbewegung ohne Sozialismus? Ein Schiff ohne Kompaß, das auch so am anderen Ufer landen wird, das jedoch, wenn es einen Kompaß hat, das Ufer bedeutend schneller erreichen und weniger Gefahren ausgesetzt sein würde. Vereinigt beides und ihr erhaltet ein prächtiges Schiff, das direkt nach dem anderen Ufer steuert und den Hafen unbeschädigt erreicht. J. W. Stalin (Werke Bd. 1, S. 88) 485;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 485 (NJ DDR 1950, S. 485) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 485 (NJ DDR 1950, S. 485)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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