Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 392 (NJ DDR 1950, S. 392); 2. In den Übungen treten jetzt die Hausarbeiten, die bisher vielfach die Arbeitskraft des Studenten übermäßig in Anspruch nahmen, ohne daß sie die Ausbildung der Studenten in gleichem Umfange förderten, an Bedeutung zurück. Für jede Übung wird nunmehr in der Regel eine Hausarbeit als ausreichend angesehen; diese kann zu einer echten Semesterarbeit ausgebaut werden. Im Mittelpunkt der Übungen stehen die Klausuren, die entweder wie bisher üblich mehrstündig oder auch z. T., entsprechend der Erfahrungen der Richterschulen, als Kurzklausuren durchgeführt werden. 3. Auch in den wissenschaftlichen Seminaren beginnt sich der kollektive Arbeitsstil durchzusetzen. So wurden die an der juristischen Fakultät der Universität Berlin durchgeführten öffentlich-rechtlichen Seminare mit der Selbstvorstellung der Studenten über ihre Person, ihren Entwicklungsgang und ihre besonderen Interessen eingeleitet. Es erfolgte dann in diesen Seminaren weiterhin laufend eine kritische Einschätzung der Seminararbeit durch die einzelnen Studenten und eine offene Diskussion über Stärken und Schwächen der einzelnen Seminarleistungen. Das Seminar setzte sich hierbei das Ziel, indirekt die Einschätzung jedes Studenten durch das Kollektiv selbst erarbeiten zu lassen. Hierdurch kann u. a. auch gewährleistet werden, daß die von dem Seminarleiter auszustellenden Scheine über den Besuch der Seminare nicht nur wie bisher eine einfache Teilnahmebestätigung darstellen, sondern Aufschluß über die von jedem Studenten erreichte Entwicklungsstufe geben. Durch diese Voreinschätzungen, die also eine kurze Charakteristik des Studenten enthalten sollen, wird die Prüfungskommission in der ersten juristischen Staatsprüfung sich leichter als bisher ein Bild von der Entwicklung des Studenten verschaffen können. Noch nicht alle Hochschullehrer haben sich mit diesem neuen Typ eines wissenschaftlichen Seminars befreunden können. Es ist jedoch zu hoffen, daß die Arbeitserfolge dieser neuen Seminare auch die bisher in dieser Frage noch abseits stehenden Professoren von dem Wert einer kollektiven Seminararbeit überzeugen werden. Einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des neuen Studienplanes leisten die Studiengruppen der FDJ. Besonders die FDJ-Gruppe der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig hat hier bereits gute Arbeit geleistet. An dieser Fakultät sind die Studenten der unteren Semester zu 100% in der FDJ organisiert, die Studenten der höheren Semester zu 75 bis, 80%. Alle FDJ-Mit-glieder der Fakultät sind semesterweise in Studiengruppen eingeteilt. Diese Studiengruppen haben durch seminaristisches Studium und Anleitung zum Selbststudium der grundlegenden Werke der Gesellschaftswissenschaften gerade in der Zeit des Überganges vom alten zum neuen Studienplan entscheidend zur Umbildung des Bewußtseins der Studenten der Leipziger Juristischen Fakultät beigetragen. In Zukunft wird neben dieser wichtigen Aufgabe die Erarbeitung der gesellschaftlichen Grundlagen der einzelnen Rechtsgebiete einen wichtigen Bestandteil der Studiengruppenarbeit bilden. Die Studenten werden dann auch in den Colloquien auf Grund ihres fundierten Wissens noch intensiver als bisher mitarbeiten können. Neben den Fragen der inhaltlichen Umgestaltung der Vorlesungen und der Verbesserung der Lehrmethodik steht im Vordergrund der Arbeit an der Durchführung des neuen Studienplanes für die juristischen Fakultäten die Besetzung der Fakultäten mit qualifizierten Hochschullehrern und die Heranbildung eines fortschrittlichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese Aufgabe konnte bis jetzt noch nicht zufriedenstellend gelöst werden. Zwar hat sich der größte Teil der Hochschullehrer der juristischen Fakultäten für die Arbeit an der Realisierung des neuen Studienplanes zur Verfügung gestellt und setzt sich in zunehmendem Maße für diese Aufgabe ein. Diese Kräfte reichen jedoch zur vollen Durchführung der Vorlesungen, Übungen und Seminare an allen juristischen Fakultäten entsprechend den Grundprinzipien und den hohen Anforderungen des neuen Studienplans noch nicht aus. Es muß daher eine noch stärkere Heranziehung von Praktikern aus Justiz und Verwaltung zu Lehraufträgen erstrebt werden. Gute Perspektiven würde hier auch ein intensiver Austausch von Dozenten der Universitäten und Richterschulen eröffnen. Es wird Aufgabe des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik sein, sich mit den hier noch nicht genutzten Möglichkeiten eingehend zu befassen und eine Koordinierung des Einsatzes aller befähigten Dozenten der Rechtswissenschaft zu erreichen. Entscheidend für den personellen Aufbau der juristischen Fakultäten der Deutschen Demokratischen Republik ist jedoch die Ausbildung eines sowohl politisch wie fachlich qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese Aufgabe muß von den den wissenschaftlichen Nachwuchs in Berlin und Leipzig ausbildenden Hochschullehrern in ihrer ganzen Bedeutsamkeit erkannt werden. Wir haben gute und entwicklungsfähige Kräfte im wissenschaftlichen Nachwuchs der juristischen Fakultäten Berlin und Leipzig. Es gilt jetzt, sie sowohl von den Hochschullehrern als auch von der Verwaltung her in jeder Weise zu fördern, damit aus ihnen die Hochschullehrer herangebildet werden, die zusammen mit den bewährten Professoren die Entwicklung unserer juristischen Fakultäten zu qualifizierten Lehr- und Forschungsstätten der fortschrittlichen Rechtswissenschaft vorantreiben. Der neue juristische Studienplan ist als der erste Schritt auf dem Wege zu einer grundlegenden Reform des Studiums an den juristischen Fakultäten anzusehen. Dieser Studienplan hat sich im ersten Jahre seiner Durchführung bewährt. Es wird sich zwar vielleicht als erforderlich erweisen, in absehbarer Zeit einige Änderungen am Studienplan vorzunehmen, wie z. B. die Aufgliederung einiger sehr umfangreicher Vorlesungen oder die schärfere und eindeutigere Formulierung einiger Vorlesungsbezeichnungen. Wahrscheinlich wird auch die Gestaltung des juristischen Studiums im Rahmen einer allgemeinen Intensivierung des Studiums an den Universitäten, die insbesondere vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Walter Ulbricht auf dem III. Parteitag der SED im Rahmen seines grundlegenden Referats über den Fünfjahrplan gefordert wurde, .durch eine bessere Ausnutzung des Studienjahres und durch Abhaltung von vereinfachten jährlichen Zwischenprüfungen im Interesse einer besseren Leistungskontrolle gewisse Änderungen erfahren. Alle Grundprinzipien des neuen Studienplans (Aufbau des Studiums der Rechtswissenschaft auf dem Studium der Gesellschaftswissenschaft, Notwendigkeit der Darstellung der Rechtsnormen von den ökonomischen Grundlagen her, Einführung der Colloquien und der Repetitorien und die sonstigen Richtlinien zur Verbesserung der Lehrmethodik) werden aber beizubehalten sein. Ich bin bereit, den Frieden zu verteidigen! 392 Schwur der Jugend Berlins unter dem Ehrenbanner des Weltbundes der Demokratischen Jugend;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 392 (NJ DDR 1950, S. 392) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 392 (NJ DDR 1950, S. 392)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von in ät beizutragen. Das erfolgt durch den gezielten von Siche rungst chn Schaffuno von kriminalistischst? und Methoden solchen Umständen oder Situationen, die Feindhandlungen verhindern odfer;.

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