Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 390 (NJ DDR 1950, S. 390); daß Staatsanwälte und Rechtsanwälte sich zunächst an der nach meiner Auflassung sehr schnell durchführbaren Fortbildung der Richter beteiligen. Ich schließe außerdem aus meiner Betrachtung die Lehrgänge in Forst-Zinna aus. Sie werden weiter wertvoll für eine qualifizierte Fortbildung der Juristen sein, insbesondere wenn bei ihrer Entwicklung die juristische Seite der Ausbildung mehr betont wird. Die Teilnehmer an diesen Lehrgängen werden gleichsam Kristallisationspunkte der Fortbildung sein. Der Fernunterricht ist noch zu wenig vorbereitet. Es hieße kostbare Zeit verlieren, wollten wir auf seinen Beginn warten. Zu den Vorschlägen, die ich machen möchte, ist noch etwas vorweg zu sagen: Die Zeit des Improvisierens ist überwunden. Wir brauchen nicht mehr in der unbedingt kürzesten Zeit ein Ziel zu erreichen. Es darf uns nicht absehrecken, wenn wir für eine bestimmte Aufgabe ein halbes Jahr, ein Jahr oder noch länger brauchen. Für meine Vorschläge knüpfe ich dem Inhalt nach an die Arbeit an, die das Oberste Gericht zur Weiterbildung seiner Richter bisher geleistet hat, und der Form nach an die bisher üblichen monatlichen Veranstaltungen in den Landgerichtsbezirken. Die Richter des Obersten Gerichts waren sich von Anfang an darüber klar, daß sie ihrer Aufgabe nur bei intensiver Fortbildung gerecht werden können. Es wurde deshalb der Sonnabend sitzungsfrei gelassen und zum wissenschaftlichen Arbeitstag bestimmt. Wir begannen, noch bevor die ersten Sitzungen stattgefunden hatten, mit der systematischen Klärung der Frage der Kassation, die ja zunächst das Hauptarbeitsgebiet darstellt. Wir behandelten die rechtssystematische und historische Stellung der Kassation (auch im ausländischen Recht), anschließend die bisherigen Erfahrungen mit der Kassation im Strafrecht und die Probleme der neu geschaffenen Kassation in Zivilsachen. Es ergab sich weiter, daß die als notwendig erkannte Verarbeitung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nur dann, sinnvoll ist, wenn sie, soweit grundsätzlich wichtig, gemeinsam auf Grund des Vortrages des zuständigen Senats diskutiert wird. Vor allem aber erkannten wir, daß unsere eigenen Urteile laufend selbstkritisch besprochen werden müssen. Am Schluß des ersten Halbjahres konnten wir feststellen, daß wir nach dieser Methode folgende Themen behandelt hatten: 1. Besprechung der Urteile der Oberlandesgerichte; 2. Besprechung der Urteile des Obersten Gerichts; 3. Behandlung aktueller Themen und Rechtsfragen, z„ B. des Gesetzes zum Schutz des innerdeutschen Handels, des Patentgesetzes, der Anklage und des Verfahrens im Dessauer Prozeß usw. Als Mangel ergab sich' daß diesem Programm die systematische und gründliche Behandlung geschlossener Komplexe fehlte und daß auch wir vor allem nichts Grundsätzliches getan hatten, um unsere gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse zu vertiefen. Deshalb haben wir für die nächste Zeit ein Programm auf-gestellt, dem eine andere Methode zugrundeliegt. An jedem dritten Sonnabend findet eine Vorlesung über ein größeres geschlossenes Gebiet statt. Als erstes ist eine Vorlesungsreihe von Professor Kröger, dem Dekan der Juristischen Fakultät der Deutschen Verwaltungs-Akademie, über „Das Wesen des Staates und des Rechtes“ vorgesehen. Sie ist auf etwa sechs Sonnabende berechnet und wird jeweils zwei bis drei Stunden Vorlesung mit anschließender Konsultation umfassen. Sie wird zugleich die Grundlage für ein systematisches Selbststudium geben. Daran anschließend soll auf ähnliche Weise ein Gebiet der Wirtschaftsplanung in politischer, ökonomischer und juristischer Beziehung behandelt werden. Die jeweils zwischen diesen Vorlesungen liegenden beiden Sonnabende sind der Besprechung von Urteilen und aktuellen Themen Vorbehalten. Diese Methode kann m. E. für die Fortbildungsarbeit bei allen Gerichten zur Anwendung gelangen. Dabei muß mit besonderem Nachdruck (darauf verwiesen werden, daß neben der Lehre von Staat und Recht die politische Ökonomie in genau der gleichen Weise behandelt werden muß und daß alle Richter sich dem Studium gerade dieser Materie widmen müssen. Denn ohne grundsätzliche ökonomische Kenntnisse wird uns eine fortschrittliche Rechtsprechung, insbesondere im Zivilrecht, kaum gelingen. Die Anpassung der Arbeitsformen der unteren Gerichte an die des Obersten Gerichts denke ich mir folgendermaßen4): Die bisherigen monatlichen Tagungen bei den Landgerichten finden jede dritte Woche statt. Sie haben am Vormittag die theoretische Vorlesung mit Konsultation zum Gegenstand. Der Nachmittag ist aktuellen Rechtsfragen und wirtschaftspolitischen Fragen etwa mit den bisherigen Themen gewidmet. Lehrer für die Vorlesungen dürften in allen Orten, in denen es Universitäten oder sonstige Hochschulen gibt insbesondere kommen auch die Dozenten der Gesellschaftskunde der Riehterschulen und größerer Volkshochschulen in Betracht für eine alle drei Wochen stattfindende Vorlesung zu finden sein. Sind die Lehrer keine Juristen, so wird die Anwendung des vorgetragenen Stoffes auf Fragen des Rechts in der anschließenden Konsultation durch Absolventen der Lehrgänge in Forst-Zinna möglich sein, von denen einige überhaupt dem Dozenten assistieren könnten. Für diese Tagungen ließe sich ziemlich schnell ein Lehrprogramm entwickeln. An den übrigen Sonnabenden werden auf den einzelnen Gerichten Fragen der Praxis erörtert. Insbesondere sollte dies an Hand eigener Urteile, vor allem solcher, die von den oberen Gerichten aufgehoben sind, geschehen. Auch sind dabei die Entscheidungen des Obersten Gerichts zu behandeln. Höchstwahrscheinlich hätte sich bei manchem Gericht kaum eine, z. T. höchst bedenkliche Rechtsprechung, vor allem auf dem Gebiet des Zivilrechts, entwickelt, wenn die ersten derartigen Entscheidungen der Kritik aller Richter des Gerichts unterzogen worden wären. Um diese Arbeitsmethode fruchtbar zu gestalten, ist es allerdings auf der einen Seite nötig, daß sich die Leiter der Land- und Amtsgerichte nicht nur auf Verwaltungsgeschäfte beschränken, sondern zumindest einen Überblick über die Rechtsprechung ihrer Gerichte besitzen und daß es auf der anderen Seite keine Empfindlichkeit gegenüber kameradschaftlicher Kritik gibt. Dabei sind wir der Ansicht, daß es der richterlichen Unabhängigkeit keinen Schaden tut, wenn ein Richter eine schwierige Rechtsfrage, über die er demnächst zu entscheiden hat, zur Diskussion stellt. Mit dieser Teilung der Fortbildung wird ein einheitliches Ziel erreicht werden: allmähliche Beherrschung der gesellschaftswissenschaftlichen Grundlehre durch alle Richter vereint mit Verbesserung ihres praktischen Könnens ohne die Gefahr des reinen Praktizismus und des Positivismuis, An den theoretischen Vorlesungen werden sich zunächst auch die Staatsanwälte und Rechtsanwälte beteiligen. Die Teilnahme aller Mitglieder der Oberlandesgerichte kann wohl als selbstverständlich angesehen werden. Die Ausbildung der Referendare dürfte durch diese Art der Fortbildung eine entscheidende Förderung erhalten. Schließlich scheinen mir hier für unsere Vereinigung Demokratischer Juristen Aufgaben zu entstehen, die den Aufgaben ähnlich sind, die sich die Sektion Volkspolens der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen in vorbildlicher und begeisternder Weise auf ihrem Kongreß im Juni dieses Jahres gestellt hat.5) Im Rahmen der Ortsgruppen der Vereinigung können die in der theoretischen Vorlesung behandelten Themen systematisch durchgearfoeitet und ausgeweitet werden. Jede Ortsgruppe kann dann zum Mittelpunkt der Weiterbildung unserer Juristen werden. Es scheint uns, daß alle objektiven Voraussetzungen für 'die Durchführung dieser Vorschläge gegeben sind. Notwendig erscheint nur die Überwindung einiger noch vorhandener oder neu gewachsener und schon wieder lieb gewordener Vorstellungen alter und neuer Richter, um auch für die Justiz eine lebendige Atmosphäre des Lernens zu schaffen. 4) Auf der Konferenz der Generalstaatsanwälte der Länder, die am 29. September 1950 bei dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik stattfand, wurde berichtet, daß auf einigen Gerichten und bei einigen Staatsanwaltschaften schon Ansätze zu einer ähnlichen Gestaltung der Fortbildung gemacht .wurden. 5) NJ 1950, S. 232. 390;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 390 (NJ DDR 1950, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 390 (NJ DDR 1950, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Manuskript - Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Referat zur Auswertung der Rede des Genossen Erich Honecker vor den Kreissekretären am auf der Sitzung der Kreisleitung am Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Inhaftiertenvorführung. Die Inhaftiertenvorführung hat durch ständige Vorführer zu erfolgen. Als Vorführer sind durch die Leiter der Abteilungen solche Angehörigen einzusetzen, die über Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchungsarbeit ist die unmittelbare Einbeziehung des Einzuarbeitenden in die Untersut. Die Vermittlung von Wia en- Wechselwirkung bewältigenden Leistng zu erfolgen.

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