Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 333 (NJ DDR 1950, S. 333); Das bedeutet jedoch nicht, daß diese Unterscheidung im Recht der antifaschistisch-demokratischen Ordnung völlig belanglos geworden ist. Der Verbrauch des einzelnen Konsumenten und der Austauschakt zwischen der Verkaufsstelle des Einzelhandels und dem Konsumenten liegen außerhalb der Planung. Die ständige Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung ist wirtschaftlich der oberste Gesichtspunkt aller Planung. Die Abgabe der hergestellten Produkte an den Verbraucher gehört jedoch nicht zur Planung. Für diese Austauschbeziehungen gilt also weiterhin ebenso ziviles Recht wie für die rechtliche Gestaltung der Beziehungen zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern. Das gleiche güt für die Rechtsnachfolge in das Vermögen eines Verstorbenen, wobei zu beachten ist, daß für die breiten Massen der Werktätigen das Vermögen im wesentlichen aus Konsumtionsgütern besteht. Die differenzierte und komplizierte Gestaltung des kapitalistischen Erbrechts war erforderlich, weil es die Rechtsnachfolge in die Stellung des Eigentümers der Produktionsmittel regelte. Wenn diese Volkseigentum sind, entfällt die Notwendigkeit einer erbrechtlichen Regelung. Der Inhaltswandel darf also trotz der Beibehaltung der Terminologie, die sich im Kapitalismus entwickelte, nicht übersehen werden. Daneben gibt es Gebiete des Rechts, für die der Ausdruck öffentliches Recht noch verwendbar ist. Es sind Gebiete der staatlichen Tätigkeit, die nicht zur Planung gehören: die innere Verwaltung, die Justiz, die Volksbildung. Es besteht zwischen diesem öffentlichen Recht und dem Planungsrecht ein enger Zusammenhang, denn in beiden Bereichen handelt es sich um Tätigkeiten, in denen sich der Staatswille der antifaschistisch-demokratischen Ordnung unmittelbar äußert. Überschneidungen lassen sich hier nicht vermeiden; bereits im Staatsaufbau ist dieses evident. Soweit der Plan auch kulturelle Zielsetzungen einschließt, wie sie im Plan für das Gesundheitswesen, der kulturellen Entwicklung, im Plan für Wissenschaft und Forschung im einzelnen enthalten sind, greifen öffentliches Recht und Planungsrecht auf dem Gebiet der Volksbildung ineinander. Entsprechendes gilt für die rechtlichen Gestaltungen des dem Innenministerium eingegliederten Amtes zum Schutz des Volkseigentums. Wichtiger als diese Überschneidungen ist der Inhaltswandel des öffentlichen Rechts der antifaschistisch-demokratischen Ordnung: es ist nicht mehr der den werktätigen Massen fremde Wille der Minderheit der Ausbeuter, sondern die Äußerung ihres gemeinsamen Willens. Es ist ihr Recht. Als Ergebnis ist somit festzustellen, daß in der Gliederung des Rechts der antifaschistisch-demokratischen Ordnung neben öffentlichem und privatem Recht noch das gesondert zu erfassende Planungsrecht erscheint, daß somit die auf Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise entwickelten Begriffe für die Gliederung der Rechtsnormen nicht völlig aufgelöst sind, jedoch auf Grund der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse einen entscheidenden Wandel ihrer Bedeutung und ihrer konkreten Gestaltung erfahren haben und erfahren werden. Der Fünfjahrplan ist der große Plan des Kampfes um die Gestaltung eines friedlichen, fortschrittlichen Deutschland, in dem nach Beseitigung der Kriegsfolgen das Lebensniveau des Volkes das Lebensniveau im imperialistischen Deutschland bedeutend übertreffen wird. Walter Ulbricht auf dem III. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands Wesen und Wirkungen der Kassation in Zivilsachen Von Wilhelm, Heinrich, Oberrichter beim Obersten Gericht I. Für die Anwendung der Kassationsvorschriften des Gesetzes vom 8. Dezember 1949 in Zivilsachen kommt es darauf an, ob die jeweils in Rede stehende gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluß) nach den einschlägigen Verfahrensgesetzen der formellen Rechtskraft fähig ist. Das ist der Fall, wenn die Entscheidung entweder einer selbständigen Anfechtung unterliegt oder für unanfechtbar erklärt worden ist. Mithin sind kassationsfähig auch Zwischenurteile nach §§ 275 und 304, nicht dagegen die nach § 313 ZPO etwa erlassenen Zwischenurteile. Einer besonderen Prüfung bedarf die Kassationsmöglichkeit sogenannter Gestaltungsurteile, unter denen die Ehescheidungsurteile für die gerichtliche Praxis eine besonders hervorragende Rolle spielen. Unverkennbar ist die Kassation eines im Ehestreit ergangenen Urteils, mag es nun die Ehe geschieden oder den Klageantrag auf Ehescheidung abgewiesen haben, unter Umständen geeignet, eine unter den Ehepartnern vielleicht schon eingetretene Befriedung zu gefährden. Auch die Folgen der gemäß § 20 des Ehegesetzes vom 20. Februar 1946 eintretenden Nichtigkeit einer inzwischen von dem einen oder dem anderen oder gar von beiden Ehegatten mit einem anderen Partner eingegangenen neuen Ehe im Falle der rechtskräftigen Aufhebung eines die erste Ehe scheidenden Urteils sollen nicht außer Acht gelassen werden. Alle diese Bedenken aber vermögen doch nichts daran zu ändern, daß durchaus Fälle denkbar sind, in denen das öffentliche Interesse an der Beseitigung eines gröblich fehlerhaften, z. B. die Rechtseinheit gefährdenden oder gar von nazistischen Gedankengängen beeinflußten Urteils den angeführten Nachteilen, die für die Beteiligten ein-treten können, auch in Ehescheidungsprozessen voranzustellen ist. Das Gesetz vom 8. Dezember 1949 enthält im übrigen eine ausreichende Garantie dafür, daß in jedem etwa vorkommenden Kollisionsfalle das persönliche Interesse der Beteiligten gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Kassation gewissenhaft abgewogen wird, da ja zur Einreichung von Kassationsanträgen ausschließlich der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik berufen ist. Main kann also für Gestaltungsurteile, besonders auch für Ehescheidungsurteile, keine Ausnahme von der Kassationsfähigkeit feststellen. Das gleiche gilt, da das Gesetz auch insoweit keine Ausnahme zuläßt, von allen der formellen Rechtskraft fähigen Beschlüssen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; auch sie können beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 des Gesetzes vom 8. Dezember 1949 einem Kassationsverfahren unterworfen werden. 333;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 333 (NJ DDR 1950, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 333 (NJ DDR 1950, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische Hirkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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