Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 308

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 308 (NJ DDR 1950, S. 308); setzten Gebiete der Sowjetunion, wobei hauptsächlich die Herstellung von Kriegsgeräten durch die Askania-AG und die Elin-Schorch-Werke in Aussicht genommen war. So zeigt die DCGG überdies noch alle Merkmale eines Konzerns mit unmittelbarer kriegsverbrecherischer Tätigkeit. Nach allem Gesagten gehörte sie zu den Monopolvereinigungen, die nach Punkt 12 des Potsdamer Abkommens zu vernichten waren, und fiel unter den Befehl Nr. 124. Nachdem die nach Befehl Nr. 124 beschlagnahmten Vermögenswerte den Ländern übergeben worden waren, wurde auch in der damaligen Provinz Sachsen, dem heutigen Land Sachsen-Anhalt, die Überführung der sequestrierten Unternehmen und Betriebe in das Eigentum der öffentlichen Hand durch die Verordnung der damaligen Provinzialverwaltung vom 30. Juli 1946 angeordnet. Es ist ein zutreffender Ausdruck des Sinnes der Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, besonders auch seines Punktes 12, wenn es im Vorspruch dieser Verordnung heißt, daß eine Reihe wirtschaftlicher Objekte „im Interesse einer wahrhaft sozialen, dem Weltfrieden dienenden Wirtschaftsordnung“ in das Eigentum der Provinz Sachsen übergeführt werden. Nach § 1 Abs. 1 dieser Verordnung wurden die auf Grund des Befehls Nr. 124 und anderer Befehle sequestrierten und der Provinz Sachsen zugesprochenen wirtschaftlichen Objekte zugunsten der Provinz ohne Entschädigungsleistung enteignet. Bekräftigt wurde diese Verordnung in der Folge noch durch die Verfassung der Provinz Sachsen-Anhalt vom 10. Januar 1947, laut welcher Art. 73 alle privaten Monopolorganisationen, wie Kartelle, Syndikate, Trusts und gleichartige Monopolorganisationen verboten sind, und Art. 74 die Veräußerung von Grundstücken und Produktionsstätten, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, der Zustimmung der zuständigen Volksvertretung bedarf. Ist bereits durch Inhalt und Sinn des Punktes 12 des Potsdamer Abkommens begründet, daß die Vernichtung von Monopolvereinigungen die Vernichtung der Rechtspersönlichkeit in sich schließt, daher die Enteignung sich nicht nur auf einzelne Objekte beschränken kann, sondern auf das jeweilige wirtschaftliche Unternehmen als solches und als Ganzes sich erstrecken muß, so ist überdies in § 1 der in Rede stehenden Verordnung vom 30. Juli 1946 noch ausdrücklich hervorgehoben, daß sich die Enteignung im besonderen auch auf die den enteigneten wirtschaftlichen Unternehmen gehörigen Rechte und sonstigen Vermögenswerte bezieht; dadurch wurde klargestellt, daß alle der betroffenen Monopolvereinigung gehörenden Vermögenswerte, einschließlich Beteiligungen, welcher Art immer, in das Eigentum der Provinz Sachsen überführt waren. Dies steht auch im Einklang mit der Instruktion zum Befehl Nr. 124, der die Bedeutung einer gesetzlichen Bestimmung zukommt und in der im Punkt 1 angeordnet wird, daß der Sequestration unterliegen: a) alle Immobilien , e) beliebige Dokumente, die ein Eigentumsrecht oder Forderungen auf Vermögen (Kaufbriefe, Pfandbriefe usw.) beweisen, f) Papiere (Aktien, Obligationen, Coupons, Zertifikate usw.); wobei noch der Punkt d) den beabsichtigten Umfang der Sequestration dadurch besonders kennzeichnet, daß er als der Sequestration unterliegend auch Rechte auf Industrieeigentum (Patente, Warenzeichen, Fabrikmarken) anführt. Die DCGG war als Monopolvereinigung sowohl auf Grund des Befehls Nr. 124, als auch auf Grund der Verordnung vom 30. Juli 1946 zunächst als sequestriert und später als enteignet anzusehen. Sie gehörte wohl zu den von der sowjetischen Militärverwaltung aufgelösten Gesellschaften und Vereinigungen, als auch zu dem Kreise juristischer Personen, die von der sowjetischen Militärverwaltung als sequestriert bezeichnet worden waren. Sie war zu vernichten, und es bestimmte sich danach der Umfang der Enteignung nach allem Vorgesagten. Zur Einleitung der Enteignung wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Bereits mit Verfügung vom 5. und 11. Dezember 1945 des Präsidenten der Provinz Sachsen „Unterabteilung Sicherung der Wirtschaft“ wurden die früheren Aufsichtsratsmitglieder der DCGG abberufen und ein neuer Aufsichtsrat eingesetzt. Zur Verwirklichung des Befehls Nr. 124 wurde mit Anord- nung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 14. Januar 1946 Nr. 49 die DCGG „in die unmittelbare Aufsicht und ausschließliche Verfügungsgewalt des Landes Sachsen-Anhalt“ übernommen, eine Maßnahme, die, wie auch der Sachverständige Selbmann angab, die Bedeutung der Sequestrierung hatte. Durch den „Anhang zur Verfügungsgewalt“ Nr. 49 vom 14. Februar 1946 wurde sodann der bisherige DCGG-Vorstand zur treuhänderischen Verwaltung der DCGG unter dem gleichzeitigen Verlangen auf Abberufung des bisherigen Aufsichtsrates berufen. In diesem „Anhänge“ wurde ausgedrückt, daß der Vorstand als Treuhänder mit sofortiger Wirkung nicht mehr befugt sei, auf Grund von Organverträgen oder allgemeinen konzernmäßigen Verpflichtungen Auskünfte zu erteilen oder Weisungen entgegenzunehmen, wozu in einem Nachtrage erläutert wurde, daß die Erteilung von Auskünften an die Hauptverwaltung der DCGG in Dessau oder die Entgegennahme von Weisungen derselben insoweit nicht berührt werde, als sie für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendig seien, und daß weiter klargestellt wurde, daß der Konzemverkehr Ost-West/West-Ost grundsätzlich verboten ist. Die Vorstandsmitglieder wurden aufgefordert, ihre persönliche Bereitschaft zur Mitarbeit auf Grund dieser Anordnung zu erklären. Diese Erklärung wurde am 25. Februar 1946 abgegeben. Die mit Anordnung des Präsidenten vom 5. Dezember 1945 berufenen neuen Aufsichtsratsmitglieder behielten zwar ihre Funktion weiter; ihre Stellung war aber von nun an durch den Inhalt und Sinn der Verfügungen vom 14. Januar und 14. Februar 1946 bestimmt. Der Weg von der Sequestrierung zur entschädigungslosen Enteignung im einzelnen war folgender: am 23. September 1946 bestätigte die zuständige Provinzialkommission den am 7. Juni 1946 gefaßten Beschluß der örtlichen Kommission auf Enteignung der DCGG. Am 10. Oktober 1946 wurde der DCGG durch den Oberbürgermeister der Stadt Dessau der vom 1. September 1946 datierte Enteignungsbescheid zugestellt. Von seiten der Regierung wurde ein Bescheid gleichen Inhalts der DCGG am 13. Dezember 1946 zugestellt. Die Tochtergesellschaften, an welche gleichlautende Verfügungen mit Anordnung der Verfügungsgewalt im Februar 1946 ergangen waren, erhielten schon im September 1946 einen entsprechenden Enteignungsbescheid. Am 25. Februar 1947 wurde der durch die Regierungsverordnung der Provinz Sachsen mit Wirkung vom 30. Juli 1946 enteigneten DCGG die formale Enteignungsurkunde mit Datum vom 30. September 1946 zugestellt. Nachdem die DCGG gegen diesen Bescheid am 8. März 1947 einen letzten Einspruch eingelegt hatte, wurde dieser wie auch Einsprüche ihrer Tochtergesellschaften durch Erlaß des Wirtschaftsministeriums von Sachsen-Anhalt vom 29. April 1947 verworfen. Damit war die Enteignung der DCGG endgültig rechtskräftig geworden. Aus der Anordnung der Verfügungsgewalt ergab sich für die Angeklagten, soweit sie bis dahin Mitglieder des Vorstandes der DCGG waren die Angeklagten Meth-fessel und Müller , daß sie nicht mehr Vorstandsmitglieder im Sinne des Aktienrechts, sondern treuhänderische Verwalter des unter „Verfügungsgewalt“ gestellten DCGG-Konzerns, Treuhänder der Provinz Sachsen, geworden waren. Die Mitglieder des Aufsichtsrates die Angeklagten Herwegen, Kaatz und Scharf , die von der Provinzialregierung eingesetzt waren, hatten die Aufsicht und Kontrolle über die treuhänderisch eingesetzten ehemaligen Vorstandsmitglieder zu führen. Alle diese Angeklagten hatten ausschließlich das Interesse der damaligen Provinzialverwaltung und der Provinz Sachsen zu wahren. Jede Verpflichtung ehemaligen Aktionären gegenüber war in Wegfall gekommen. Ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen der Provinzialverwaltung und denen des Konzerns konnte nicht Platz greifen. Als Treuhänder bzw. Aufsichtsorgane der Regierung über die Treuhänder hatten sie die ausschließliche Verpflichtung, bis zur Enteignung die Geschäfte und den Betrieb der DCGG in den Grenzen normaler Geschäftsführung und im ausschließlichen Interesse der Provinz Sachsen zu führen. Sie hatten sich jeder Verfügung zu enthalten, die geeignet war, dem Befehl Nr. 124, dem Potsdamer Abkommen und der 308;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 308 (NJ DDR 1950, S. 308) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 308 (NJ DDR 1950, S. 308)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen der Beweisführung, insbesondere aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren.

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