Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 245

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 245 (NJ DDR 1950, S. 245); Partner erhält mit dem Vertragsformular eine Empfehlung, im Rahmen des auf ihn entfallenden Kontingentanteils in einem bestimmten Land einen Vertrag mit einem beliebigen privaten Betrieb abzuschließen. Beim Abschluß des Vertrages verpflichtet sich, der private Betrieb zur Lieferung an den Vertragspartner. Die Waren, deren er zu der entsprechenden Produktion bedarf, müssen nach Art und Umfang im Rahmen des Kontingentanteiles des Auftraggebers liegen, der diese Waren nicht selbst liefert, sondern nur über seinen Kontingentanteil verfügt, woraufhin sie der private Betrieb vom zuständigen Handelsorgan erhält. In den Kontingenten, die für den Abschluß solcher Verträge mit den privaten Betrieben insgesamt im Rahmen jedes Landes bestimmt werden, ist der Mindestumfang festgelegt, in dem derartige Verträge abzuschließen sind. Er ergibt sich aus den Kontrollziffern, die in den bestätigten Produktionsplänen der Länder vorgesehen sind. Die Verträge selbst enthalten die Menge und die Sortimente der zu liefernden Waren, die Lieferungsbedingungen, die Mengen und Arten der dazu erforderlichen Rohstoffe sowie die Preise der Fertigprodukte. Weiterhin haben die Vertragskontore die Aufgabe, die Verträge zu prüfen und zu registrieren. Hier zeigt sich die zweite Besonderheit dieser Verträge: sie werden erst nach Prüfung und Registrierung durch die staatlichen Vertragskontore wirksam11). Auf diese Weise wird die Einbeziehung der privaten Betriebe in die Planung kontrolliert. Dieser 'Besonderheit trägt der Name dieser Verträge Rechnung. Sie heißen direkte, geprüfte und registrierte Verträge. (Direkte, weil hier die Verbindung unmittelbar zwischen dem Empfänger der Ware, dem volkseigenen Betrieb oder der gleichgestellten Unternehmung und dem privaten Lieferer hergestellt wird und nicht mehr wie vorher mittelbar durch Produktionsauflagen usw. der staatlichen Planungsstellen.) Der direkte, geprüfte und registrierte Vertrag dient als Grundlage für die Zuteilung der Materialmengen an die privaten Betriebe, die ihrerseits ohne besondere Freigabe und ohne Auslieferungsplan zur Lieferung an ihre Auftraggeber berechtigt sind12). Der Vertrag als Instrument der mittelbaren Planung bewährte sich in der Praxis als eine geeignete Rechtsform und entwickelte sich weiter. Bereits in der Anordnung über die Förderung der Initiative des Handwerks, zur Entwicklung der Friedenswirtschaft und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern vom 10. Juli 194913) wurde eine entwickelte Form geschaffen. Auch hier ist zunächst angeordnet, daß die Beziehungen zwischen den Ein- und Verkaufsgenossenschaften des Handwerks sowie den handwerklichen Betrieben einerseits und den volkseigenen und SAG-Betrieben sowie Genossenschaften, Handelsorganisationen und MAS andererseits durch Verträge über die Zulieferung, Erzeugung und Lieferung von Waren zu regeln sind. Als handwerkliche Betriebe gelten dabei Betriebe, die außer Lehrlingen nicht mehr als 10 Personen beschäftigen. Soweit die handwerklichen Betriebe Zulieferungsarbeit für die volkseigene Wirtschaft leisten, unterliegen diese Verträge nicht der Registrierung und Prüfung durch die staatlichen Vertragskontore. Die Materialien, die zur Herstellung der zu liefernden Waren erforderlich sind, werden von den volkseigenen Vertragspartnern aus den Kontingenten für ihre eigene Produktion bereitgestellt. Soweit handwerkliche Betriebe nicht oder nicht ausschließlich als Zulieferer für die volkseigene Industrie arbeiten, werden direkte, geprüfte und registrierte Verträge abgeschlossen. Darüber hinaus werden den Betrieben, besonders des reparierenden Handwerks, durch die zuständigen Ämter in den Kreisen Rohstoff-kontingente zur Verfügung gestellt, um den Bedarf der Bevölkerung und der Wirtschaft an handwerklichen Leistungen zur Durchführung von Reparaturen zu befriedigen. Die Besonderheit der Registrierung und Prüfung der Verträge durch die staatlichen Vertragskontore ist bei 11) Ziff. 6 der 1. DurehfBest. 12) Ziff. 5 der 2. DurehfBest. iS) ZVOB1. S. 463. den erstgenannten Verträgen des Handwerks somit nicht mehr vorhanden. Die Planung und die Kontrolle der Durchführung erfolgen über die Kontingente der volkseigenen Betriebe, die diesen von ihrer Vereinigung die ihrerseits die Zuweisungen von der zuständigen Hauptabteilung des Ministeriums für Industrie, als dem Kontingentträger, erhalten zugewiesen und im Rahmen der Zuweisung von den zuständigen Handelsorganen geliefert oder vermittelt werden. Geblieben ist aber das besondere und notwendige Merkmal des Vertrages als Instrument der mittelbaren Planung, daß der eine Partner ein volkseigener oder gleichgestellter Betrieb oder eine entsprechende Organisation sein muß, damit über und durch sie die Planung und ihre Kontrolle erfolgen kann, die durch entsprechende Berichterstattungspflichten an die zentralen Planungsstellen zu ergänzen sind. Lediglich formal betrachtet werden diese Verträge durch die sich ergänzenden Willenserklärungen der Vertragspartner, also wie die Verträge des kapitalistischen Rechts, wirksam. Dem gesellschaftlichen Inhalt nach bestehen hier jedoch grundlegende Unterschiede, die sowohl für die Einzelheiten des Zustandekommens wie für die Abwicklung und die Durchsetzung des Vereinbarten wichtig werden. Die neuen Verträge sind Formen der Realisierung des Volkswirtschaftsplanes. Der konkrete Planzweck ist der oberste Gesichtspunkt für ihre Gestaltung, ihre Abwicklung und ihre Beendigung. Die erforderlichen Willenserklärungen der Beteiligten haben rechtsgeschäftlichen Charakter. Jedoch sind sie Rechtsgeschäfte nicht deswegen, weil der rechtliche Erfolg nach Maßgabe der Gesetze eintritt, weil er gewollt ist wobei diese Formel „nach Maßgabe der Gesetze“ lediglich eine Verschleierung der Klasseninteressen des Kapitals bedeutet , sondern es sind Rechtsgeschäfte im Sinne des Planungsrechts, weil die Willenserklärungen der Beteiligten die erforderliche Konkretisierung des Planzweckes sind, die nur rechtswirksam sind, soweit sie mit dem Planzweck im Einklang stehen. Nur vom gesellschaftlichen, ökonomischen Inhalt her erschließt sich der Sinn und die Begrenzung dieser Rechtsform. Ein wichtiger Bereich mittelbarer Planung ist die landwirtschaftliche Planung. Auch hier hat sich der Vertrag als ein geeignetes Instrument erwiesen und findet in ständig wachsendem Umfang Verwendung. An die Stelle des Anbaubescheides und des Ablieferungsbescheides für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb sind Anbau- und Ablieferungsverträge, zum Teil auch kombinierte Formen, getreten. Die Vertragspartner, durch die hier die Durchführung der Planung gesichert wird,, sind die Vereinigungen volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe, gegenüber denen die Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse des Ministeriums für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik das Weisungs- und Aufsichtsrecht ausübt14), die Vereinigungen der volkseigenen Betriebe der Lebensmittelindustrie, die der Hauptabteilung Lebensmittelindustrie und Fischwirtschaft des Ministeriums für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik unterstehen, und Genossenschaften. So besagt die Verordnung über die Erfassung von Faserlein und Hanf sowie den Aufkauf von Ölleinstroh der Ernte 1950 vom 27. Mai 195015), daß die Erfassungsbetriebe mit den Anbauern von Faserlein und Hanf Ablieferungsverträge über die tatsächlichen Anbauflächen abzuschließen haben16). Gemäß der ersten hierzu erlassenen Durchführungsbestimmung sind die Erfassungsbetriebe die Bastfaser-Aufwertungsbetriebe und Erfassungsstellen der WEAB oder die mit dieser Vereinigung vertraglich gebundenen Betriebe. Die Erfassungsbetriebe sind die Kontrahenten bei dem Vertragsabschluß mit den Anbauern. Der Vertrag ist außer von den Kontrahenten auch noch von dem Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde der Anbauer zu unterschreiben. Diese Verträge dienen der Realisierung der gesetzlichen Ablieferungsverpflichtung. 14) AO über die Errichtung von zwei Vereinigungen volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse v. 29. März 1949 (ZVOB1. S. 244) und 1. DurehfBest. v. 2. Mai 1950 (GBl. S. 377). 15) GBl. S. 333. 10) a. a. 0. § 1. 245;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 245 (NJ DDR 1950, S. 245) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 245 (NJ DDR 1950, S. 245)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die Aktivitäten von Einrichtungen oder Personen des Auslandes aufzuklären, die von diesen zum Zwecke der Einflußnahme auf derartige Zusammenschlüsse unternommen werden.

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