Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 238

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 238 (NJ DDR 1950, S. 238); timation gesprochen. Ihr Beitritt ist dann aus ver-fassungs-, staats- und völkerrechtlichen Gründen null und nichtig. Hat sie aber als Organ der Besatzungsmächte und unter ultimativer Wahl zwischen Demontage und Ruhrpolitik gehandelt, dann hat sie eben nur mit einer für die innerstaatliche Wirkung unbeachtlichen Vollmacht der Besatzungsmacht gehandelt. Das Ruhrstatut bleibt dann trotz des Beitritts der Regierung Adenauer nur ein von der Besatzungsmacht gesetztes und juristisch als Okkupationsrecht zu begreifendes Edikt mit allen Folgen der temporären Geltung und der völkerrechtlichen Anfechtbarkeit. Aus solch obskurer Vieldeutigkeit der Bonner Regierungsgewalten bricht immer stärker die Erkenntnis durch: im Bonner Separatstaat waltet die Macht der anonymen Kräfte. Angesichts einer äußerlich so selbstherrlichen, tatsächlich aber von fremden und unkontrollierbaren Interessen gelenkten Regierungsform muß man sich die Frage vorlegen, ob ein derart abhängiges Gebilde überhaupt noch den Namen einer Demokratie verdient, wenn in ihm schon die parlamentarische Gewalt keine Möglichkeit mehr hat, an der tatsächlichen Schicksalsgestaltung mitzuwirken und eine verhängnisvolle Entwicklung aufzuhalten. Fragen des Völkerrechts und der internationalen Politik Bemerkungen za einem Buch von A. J. Wyschinski Von A. Anissimow Kandidat der juristischen Wissenschaften In der UdSSR ist das Buch „Fragen des Völkerrechts und der internationalen Politik“, ein Werk des sowjetischen Außenministers und Akademiemitgliedes A. J. Wyschinski erschienen, das 40 der wichtigsten Reden und Ansprachen Wyschinskis enthält, die er auf internationalen Konferenzen, Tagungen der Vollversammlung der UN, auf Pressekonferenzen und Kundgebungen in den Jahren 1946 und 1947 hielt. Zum Unterschied von der bürgerlichen Völkerrechtswissenschaft, die in Studierzimmern entsteht und in Universitätssälen verkündet wird, bildet sich die sowjetische Völkerrechtswissenschaft im unmittelbaren Kampf an den runden Tischen der internationalen Konferenzen und Sitzungen der UN-Organe. Der bürgerliche Jurist kann, wenn er in der wissenschaftlichen Forschung mehr oder weniger „objektiv“ sein will, auf seine Fragen in den Worten und Taten der Leiter der auswärtigen Vertretung seines Staates keine Antwort finden, denn diese Generalstäbler, Parteiführer und Beamten denken nicht daran, das Völkerrecht weiter zu entwickeln, weil es für sie nur ein Hindernis auf dem Wege zur Verwirklichung der Aufträge ist, die sie für ihre Auftraggeber durchführen müssen. Der „Gewerkschaftler“ Bevin oder der Anwalt für Finanz-und Bankangelegenheiten Acheson schaffen nicht nur kein Völkerrecht, sondern zerstören es, weil das zu ihren dienstlichen Pflichten gegenüber ihren Auftraggebern gehört. Die Sowjetdiplomatie ist eine wissenschaftliche Diplomatie, wie sie es bei den Diplomaten des kapitalistischen Business niemals sein kann. Die sowjetische Diplomatie ist eine prinzipielle und konsequente Diplomatie, wie es die Konjunktur-Diplomatie der bürgerlichen Länder niemals sein kann, da diese sich ausschließlich von den „Erfolgsaussichten“ des Augenblicks leiten läßt. Der Treue zum gegebenen Wort und der unbedingten Einhaltung aller Verpflichtungen, diesen charakteristischen Zügen der Sowjetdiplomatie, stehen Treubruch, Verlogenheit, diplomatische Ränke, Drohungen, Intrigen und andere Kniffe der bourgeoisen Diplomatie gegenüber. Das ist das Grundsätzliche, was aus dem Buch Wyschinskis zu entnehmen ist. In diesem Buch werden die brennendsten Probleme des derzeitigen Völkerrechts angeschnitten, analysiert und gelöst, wie z. B. der völkerrechtswidrige „Marshallplan“, das Verbot der Atomwaffe, die Einschränkung der Rüstungen, das internationale Gericht im System der UN, die Kritik der monistischen Doktrin des Völkerrechts, Fragen der Beziehungen zwischen Recht und Politik, das Problem der Aktivierung der Völkerrechtspropaganda und der Entlarvung der Verbrecher am Völkerrecht. Ein bedeutender Platz wird in dem Buch dem Prinzip der Einstimmigkeit der Großmächte eingeräumt. Diesem Prinzip der internationalen Zusammenarbeit der Nationen nach dem Kriege sind allein 85 Seiten des Buches gewidmet. Als glänzender Verfechter dieses entscheidenden Prinzips des Völkerrechts von heute hat Wyschinski die große Bedeutung dieser Basis des Friedens und der Sicherheit der Völker aufgedeckt. Wie bekannt, mußte Wyschinski, als seinerzeit ein wahrer Feldzug gegen dieses Prinzip begonnen wurde, einen harten Kampf um dessen Erhaltung als Eckpfeiler der internationalen Zusammenarbeit führen. Wyschinski sagt in seinem Buch: Der Kampf um das Einstimmigkeits- prinzip der Großmächte ist gerecht, da das Prinzip gerecht ist“ und bringt eine genaue Darstellung der Geschichte des Entstehens und der Bestätigung dieses Prinzips im derzeitigen Völkerrecht. Wie ein roter Faden durchzieht das ganze Werk die Verteidigung des Prinzips der Unantastbarkeit der Verträge (pacta sunt servanda) durch die sowjetische Diplomatie als der unentbehrlichen Grundlage des Völkerrechts. Während die bürgerlichen Juristen die Verletzung des Völkerrechts bejahen, falls es die egoistischen, ehrgeizigen Interessen der imperialistischen Kreise verlangen, und sich mit der tendenziösen Propaganda des Prinzips der „clausula rebus sic stantibus“ befassen, nach welcher der Vertrag im Falle veränderter Umstände einseitig gelöst werden kann, kämpft die sowjetische Wissenschaft, wie es das Buch von Wyschinski zeigt, ständig für die Einhaltung der internationalen Abkommen. Das Prinzip „pacta sunt servanda“, das erstmalig vor 1500 Jahren im Jahre 438 verkündet und von der bürgerlichen Wissenschaft übernommen wurde, hat in der sowjetischen Völkerrechtswissenschaft heute seinen wahren Vertreter gefunden. Der Kampf der sowjetischen Diplomatie für die Verteidigung dieses Prinzips verfolgt das Ziel, dem Völkerrecht eine feste Grundlage zu verschaffen. Vom Vorhandensein dieser beiden Richtungen, der Richtung des „pacta sunt servanda“ und der Richtung der „clausula rebus sic stantibus“ im Völkerrecht und in der internationalen Politik, kann man sich in den Stenogrammen aller internationalen Konferenzen der letzten Jahre überzeugen. Nehmen wir z. B. die Pariser Tagung des Außenministerrates über die deutsche und österreichische Frage. Wie oft wurde dort wiederholt: „Ich will keine Rückkehr zu 1945“ (Acheson); „da sich die Lage in Deutschland ändert, müssen auch die Abkommen nichtig sein“ (Schumann); „die Umstände haben sich geändert“ (Bevin)! usw. usw. In seiner Kritik an den drei Außenministern und insbesondere an Schuman erklärte Wyschinski am 8. Juli 1949: „Wenn man der Ansicht Schumans folgt, so würde sich ergeben, daß die Verletzung der internationalen Verpflichtungen von 1945 einen Schritt vorwärts und die Forderung nach Erfüllung dieser Verpflichtungen einen Rückschritt bedeuten.“ Zuvor sagte Wyschinski in seinen Ausführungen am 1. Juni 1949: „Man kann nicht ein internationales Abkommen auf eine Weise ausnützen, bei der man den für eine Seite vorteilhaften Teil anerkennt und den unvorteilhaften Teil ablehnt. Ein Abkommen ist ein Abkommen. Es ist ein internationaler Akt, den man als ein Ganzes nehmen muß und nicht zerteilen darf.“ Die Methode der „Klausulisten“ ist sehr einfach. Zunächst ändern sie mit Vorbedacht und widerrechtlich die Bedingungen und danach schreien sie über „veränderte“ Bedingungen. So sieht ihre Methode aus, die A. J. Wyschinski in seinem Buch entlarvt. 238;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 238 (NJ DDR 1950, S. 238) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 238 (NJ DDR 1950, S. 238)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung aller anderen zu möglichst tief verwurzelten konspirativen Verhaltensweisen wichtig und wirksam sein kann. Die praktische Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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