Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 211

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 211 (NJ DDR 1950, S. 211); geklagten, weil sie von dem Recht ihrer Verteidigung Gebrauch machten, zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt. Ich kann es mir bei dieser Gelegenheit nicht versagen, die deutschen Freunde jenes Monopol-Amerikas, die Tränen um die armen Angeklagten in Dessau, die Handlanger jener Kriegs-vorbereiter, vergossen haben, zu fragen, ob sie sich nicht lieber einmal um die Prozeßführung im Musterlande der Demokratie kümmern wollen? Ich sprach eingangs von der Internationale der Antifaschisten in der Zeit des Hitlerfaschismus. Jetzt hat sich eine neue, noch breitere, nach Millionen zählende Internationale gebildet: die Internationale der Friedenskämpfer.“ Frau Benjamin stellte fest, daß wir als Deutsche gleichberechtigt in dieser Internationale stehen und wir auch schon wieder mit dem Gewicht unserer Stimme rechnen können. Daraus müsse jeder fortschrittliche Deutsche seine Pflicht zum aktiven Einsatz im Kampf um den Frieden erkennen. Mit einem Gruß an Eugene Dennis und seine Mitkämpfer, die der größte Feind des Friedens, der amerikanische Monopolkapitalismus, am unmittelbarsten bedroht, beendete Frau Benjamin ihre Ansprache. Nach Frau Benjamin sprach der 2. Sekretär des Landesverbandes der SED, Ernst Hoffmann, der gegen die Unterdrückung wahrer Freiheit in Westberlin und Westdeutschland durch die Amerikaner protestierte, die gegen freie und demokratische Wahlen in ganz Berlin, gegen die Aufhebung des Besatzungsstatuts, gegen die Aufhebung der Sektorengrenzen und den Abzug der Besatzungsmächte seien. Ernst Hoffmann erklärte gegenüber den Kriegstreibern, daß das Friedenslager von dem mächtigsten Lande der Welt, der Sowjetunion, angeführt werde. An der internationalen Solidarität der Arbeiter und werktäügen Bauern würden die Pläne der USA-Im- perialisten zerschellen. „Wir haben für Eugene Dennis zu kämpfen: einer für alle und alle für einen! Nichts wird die Friedenskämpfer in Westberlin hindern können; jede Unterschrift für die Ächtung der Atomwaffe ist zugleich eine Waffe für die Befreiung Eugene Dennis und aller anderen Friedenskämpfer in den USA.“ In leidenschaftlichen Worten forderte Arnold Zweig Freiheit für Eugene Dennis, Freiheit für die Führer der Kommunistischen Partei der Vereinigten Staaten, Freiheit für die eingekerkerten amerikanischen Schriftsteller und Künstler, Freiheit für die amerikanischen Neger und Freiheit für alle Friedensfreunde der Vereinigten Staaten. Als letzter Redner sprach Prof. Eisler, der in seinen Ausführungen davon sprach, daß die amerikanischen Kriegshetzer nichts als Haß, Abscheu und Verachtung verdienten, während unsere Achtung und unsere Freundschaft den amerikanischen Friedensfreunden um Eugene Dennis gelte, mit denen wir in Freundschaft und Frieden leben wollen. Er be-zeichnete die USA-Justiz als eine Justiz der Reichen gegen die Armen, der Truste gegen die Werktätigen. Und wenn heute die Handlanger des amerikanischen Imperialismus in Westdeutschland auf den Befehl Me Cloys warten, die Kommunistische Partei, die Partei Max Reimanns, zu verbieten, so sollten sich die Amerikaner daran erinnern, wie es den Unterdrückern fremder Völker ergangen iSt, wenn sie es nicht rechtzeitig verstanden, die Völker in Frieden zu lassen. Dr. Melsheimer verlas im Anschluß an die Reden die Erklärung des amerikanischen Schriftstellers Howard Fast zur Verurteilung der „Zehn von Hollywood“ und eine Resolution, in der gegen die empörende Verfolgung der amerikanischen Friedenskämpfer schärfster Protest erhoben wird. Rechtsprechung I. Entscheidungen des Obersten Gerichts Mit dem Abdruck der nachstehenden Entscheidungen beginnt die „Neue Justiz“ mit der Veröffentlichung der Urteile des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, das entsprechend dem Artikel 126 der Verfassung durch das Gesetz vom 7. Dezember 1949 errichtet worden ist und am 24. März 1950 seine rechtsprechende Tätigkeit aufgenommen hat. Die „Neue Justiz“ begrüßt es, daß ihr hiermit Gelegenheit gegeben wird, zum erstenmal nach 1945 höchstrichterliche Entscheidungen zu veröffentlichen, die formelle Geltung für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik haben, zugleich aber den sachlichen Anspruch erheben, zur Richtschnur für eine fortschrittliche demokratische Rechtsprechung in ganz Deutschland zu werden. Dieser Anspruch ist deshalb begründet, weil es sich bei dem Obersten Gericht zum erstenmal in der deutschen Geschichte um ein höchstes Gericht handelt, das nicht den Interessen einer kleinen Minderheit der Besitzenden dient, sondern es sich zur Aufgabe macht, seine Rechtsprechung im Interesse aller Werktätigen in ganz Deutschland auszuüben. Die Redaktion Zivilrecht §§ 249, 250, 251, 242 BGB. Schadensersatz: Naturalersatz durch Leistung gleichartiger oder gleichwertiger Gegenstände. Berechnung des Schadensersatzes bei Zugrundelegung von HO-Preisen. OG, Urt. vom 19. April 1950 1 Zz. 4/50. Aus den Gründen: Der Kläger hatte dem Verklagten im Juli 1945 sechs Autoräder mit kompletter Bereifung zur Aufbewahrung übergeben. Der Verklagte war in einem Kaufhaus als Verwalter angestellt und verwahrte die Räder in einem Keller des Kaufhauses. Am 1. November 1945 wurde er entlassen. Nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils hat er noch im Sommer 1946 mehrfach dem Kläger gegenüber erklärt, er brauche sich um die Reifen keine Sorge zu machen, sie seien gut aufgehoben. Als der Kläger im Herbst 1946 die Reifen zurückforderte, waren sie nicht mehr vor- handen. Es konnte nicht festgestellt werden, wo sie verblieben waren und wer sie weggeschafft hatte. Das Landgericht hat deshalb unter Bejahung der Schadensersatzpflicht den Verklagten verurteilt, an den Kläger 2000 DM Schadenersatz zu zahlen, mit der Begründung, der von dem Kläger geforderte Betrag sei mindestens erforderlich und gerechtfertigt, um den Schaden des Klägers nur einigermaßen auszugleichen. Die Stopppreise von 1944 seien nach der Einrichtung der HO auf Grund der neueren Rechtsprechung für die Schadensberechnung nicht mehr ohne weiteres anwendbar. Der Kassationsantrag des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik richtet sich nur gegen die Höhe des im Urteil festgestellten und vom Kläger geforderten Betrages von 2000 DM und gegen die rechtliche Begründung des Urteils in diesem Punkte. Daraus folgt, daß der Senat nicht nachzuprüfen hat, ob das Klagebegehren dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Auch das Landgericht wird bei seiner erneuten Verhandlung davon auszugehen haben, daß der Grund des Schadensersatzanspruches rechtskräftig feststeht. Dem Kassationsantrage war der Erfolg nicht zu versagen. Der Angriff gegen die Höhe des Klaganspruches berechtigt und verpflichtet den Senat auch zur Überprüfung des Urteilsspruches hinsichtlich der gewählten Schadensersatzart. Obwohl der frühere Kläger in erster Linie Naturalersatz und nur hilfsweise Geldersatz beantragt hat, hat das Landgericht ausschließlich zu Geldersatz verurteilt und dies damit begründet, daß infolge der Unmöglichkeit, heute Ersatzreifen zu beschaffen, nicht auf Lieferung von Ersatzreifen erkannt werden könne, also nur der Schadensersatz in Geld bleibe. Nun ist zwar richtig, daß der Verklagte die ihm übergebenen Reifen nicht zurückgeben kann. Seine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung ist jedoch rechtskräftig festgestellt. Der Schadensersatzanspruch richtet sich grundsätzlich auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution § 249 BGB). Dieser Grundsatz hat unter den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen eine besondere Bedeutung, da bei dem noch immer bestehenden Mangel an Wirtschaftsgütern ein Geldersatz den Schadensersatzberechtigten oft nicht vollkommen schadlos stellen wird. Aus dem Grundsatz des § 249 BGB in Verbindung mit § 242 BGB muß man den Schuldner für verpflichtet erachten, an Stelle einer vernichteten oder sonst nicht wieder zu beschaffenden Sache eine gleichartige oder gleichwertige Sache zu 211;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 211 (NJ DDR 1950, S. 211) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 211 (NJ DDR 1950, S. 211)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die größten Schwächen in der der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und der Klärung der präge. Wer ist war? insgesamt bestehen. In die pläne der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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