Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 192

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 192 (NJ DDR 1950, S. 192); ( stand“ haben soll, kann nicht angeordnet werden. Sie muß vom Volke selbst erkämpft und erstritten werden, sie muß der Hauptinhalt des nationalen Kampfes sein. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik und die Gründung dieser Republik in der Tat Wendepunkte in der deutschen Geschichte und Verfassungsentwicklung sind. Die Frage, welche Gestalt die Verfassung Gesamtdeutschlands eines Tages haben wird, ist zunächst keine Verfassungsfrage, sondern eine Frage, die im politischen Kampf um Deutschland ent- schieden werden wird. Für den Ausgang dieses Kampfes wird es wesentlich darauf ankommen, die Grundlagen und Errungenschaften der Deutschen Demokratischen Republik weiter zu sichern und zu festigen. Entscheidend aber wird es sein, daß die Werktätigen in ganz Deutschland, daß die geeinte Arbeiterklasse im Bunde mit den Bauern, den Gewerbetreibenden und der fortschrittlichen Intelligenz in einer geschlossenen nationalen Front den Kampf aufnehmen, um jenes Ziel zu erreichen, das die fortschrittlichen Deutschen von jeher erstrebten: die demokratische Erneuerung Deutschlands in einer unteilbaren demokratischen Republik! Die Rechtsanwaltschaft in der Sowjetunion Von Dr. Karl K ohn, Staatsanwalt bei der Obersten Staatsanwaltschaft Um die Stellung der Rechtsanwaltschaft in der Sowjetunion richtig verstehen zu können, muß man davon aus*-gehen, daß die Sowjetunion ein sozialistischer Staat der Arbeiter, Bauern und der werktätigen Intelligenz ist, ein Staat ohne antagonistische Klassen und Klassengegensätze. Nach dem Sieg der Oktoberrevolution sagte Lenin in seinem Bericht vor den Vertretern des Leningrader Sowjets: „Vor allem liegt die Bedeutung dieses Umsturzes darin, daß wir eine sowjetische Regierung haben werden, unsere eigenen Machtorgane ohne jede Beteiligung der Bourgeoisie. Die bisher unterdrückten Massen werden die Staatsgewalt bilden. Der alte Staatsapparat wird vollständig zerschlagen werden, und ein neuer wird sich in Gestalt der Sowjetorganisation formen.“ Folgerichtig wurde daher mit dem Dekret Nr. 1, betreffend die Richterschaft, der Rechtsanwaltstand des zaristischen Rußland als ein Bestandteil der zaristischen Justiz aufgehoben. Das Bedürfnis nach Rechtsberatung war jedoch im Volke so stark, daß das Dekret Nr. 2 über die Richterschaft die Organisation eines Kollegiums von Personen vorsah, das sich der rechtsberatenden Tätigkeit widmen sollte. Aber erst im Jahre 1922 entstand gleichzeitig mit der Schaffung der Staatsanwaltschaft die sowjetische Rechtsanwaltschaft unter der Bezeichnung „Kollegium der Verteidiger“. Diese Kollegien, die nach dem Grundsatz der Wählbarkeit und Selbstverwaltung aufgebaut sind, haben, wie alle übrigen staatlichen Organe, die Aufgabe, dem sozialistischen Aufbau zu dienen. Sie sind aber selbständig und von den Gerichtsorganen unabhängig. Die sowjetische Rechtsanwaltschaft hat die Interessen ihrer Klienten mit größter Sorgfalt zu wahren und ist in der Ausübung ihres Berufes nur durch die Interessen des Sowjetstaates beschränkt, die sie mit der gleichen Wachsamkeit und Sorgfalt zu beobachten hat. Den Staat zu vertreten sind die sowjetischen Rechtsanwälte nicht berechtigt; das ist ausschließlich Sache der sowjetischen Staatsanwaltschaft. Eine Teilung der Funktionen in Rechtsberatung und Rechtsvertretung, wie dies z. B. in England der Fall ist (solicitor und barrister), kennt die sowjetische Rechtsanwaltschaft nicht. Da die Sowjetunion ein Förderativ-Staat ist und sich die Gerichtsverhandlungen meist in der Sprache des Gerichtssitzes abwickeln wobei natürlich jeder Sowjetbürger das Recht hat, sich bei allen Behörden seiner Sprache zu bedienen bestehen Rechtsanwaltskollegien bzw. Verteidigerkollegien für bestimmte Gebiete, Gaue, autonome Republiken, kleinere Bundesrepubliken und schließlich für große Städte wie Leningrad und Moskau. Die Kontrolle über die Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft übt das Ministerium der Justiz aus. Dreierlei Qualifikationen berechtigen einen Anwärter, in ein Kollegium von Rechtsanwälten aufgenommen zu werden: 1. die Erlangung des juristischen Doktorgrades einer Universität, 2. die erfolgreiche Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften in Verbindung mit einer einjährigen Praxis als Richter, Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter, 3. eine dreijährige Praxis als Richter, Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter. Die Rechtsanwaltskollegien besitzen einen Vollzugsausschuß; dessen Aufgabe unter anderem in der richtigen Verteilung der Rechtsanwälte besteht. Der Ausschuß muß dabei darauf bedacht sein, daß in allen Siedlungszentren eine angemessene Anzahl von Rechtsanwälten vorhanden ist. In jedem Siedlungszentrum bilden die Rechtsanwälte sogenannte Rechtsanwaltskooperative, die sich aus Spezialisten verschiedener Rechtszweige zusammensetzen. Bis zum Jahre 1939 konnte ein Rechtsanwalt seine Praxis selbständig, d. h. auf eigene Rechnung oder als Teilnehmer an einem Kollektiv ausüben. Seit 1939 muß jeder Rechtsanwalt Mitglied eines Kollektivs sein. Diese Vorschrift entspricht den Wünschen der Rechtsanwaltschaft, die zu der Überzeugung gelangt ist, daß die Ausübung der Praxis im Kollektiv ihren Interessen und den allgemeinen Entwicklungstendenzen der Sowjetunion besser entspricht. Nur für solche Orte, die für ein Kollektiv nicht genügend Arbeitsmöglichkeiten bieten oder in welchen, etwa weil es sich um entlegene Gebiete handelt, überhaupt kein Rechtsanwaltskollegium besteht, gelten Ausnahmen von dieser Regel. Das Rechtsanwaltskollektiv wird von einem Senior geleitet, der vom Vollzugsausschuß des zuständigen Reditsanwaltskollegiums bestellt wird. Hat das Kollektiv 15 oder mehr Mitglieder, so amtiert der Senior als Direktor und widmet sich der Verwaltung des Kollektivs hauptberuflich. In kleineren Kollektiven ist die Tätigkeit des Seniors teils rechtsanwaltlicher, teils administrativer Natur, wobei ihm für die administrative Tätigkeit eine besondere Entlohnung gewährt wird. Es ist eine der Aufgaben des Seniors, die Arbeit im Kollektiv gleichmäßig entsprechend der Fähigkeit und Berufserfahrung der Kollektivmitglieder zu verteilen. Er überwacht auch die Prozeßführung der Kollektivmitglieder sowie deren übrige Tätigkeit und bestimmt die Entlohnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Tarifen. Die Aufnahme der ersten Information erfolgt durch den Senior. Sodann wird der Fall einem Kollegen im Kollektiv übergeben, wobei nach Möglichkeit auf die Wünsche des Klienten Rücksicht genommen wird. Die erste Informationsaufnahme erfolgt unentgeltlich. Später vereinbart der Senior mit dem Klienten die Entlohnung. Die Vereinbarung wird auf einer Kontrollkarte schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Die Rechtsanwälte selbst erhalten keine Entlohnung von der Partei. Jedes Kollektiv hat seinen Kassierer, der sämtliche Geldbeträge in Empfang nimmt. Aus den Einnahmen des Kollektivs werden die Verwaltungsausgaben gedeckt, sodann die Beiträge an das zuständige Rechtsanwaltskollegium abgeführt und schließlich die Ausgaben für die Schulung der Kandidaten bezahlt. Diese Ausgaben dürfen in keinem Fall mehr als 30% der Einkünfte betragen. Die Generalversammlung der Rechtsanwaltskollegien bestimmt regelmäßig die Höhe der Beiträge für alle Kollektive ihres Gebietes. Die übrigen Einnahmen werden in bestimmten Zeitabständen unter die Mitglieder des Kollektivs verteilt, jedoch nicht zu gleichen Teilen, sondern auf der Grundlage einer Übereinkunft, welche die Anteile der Mitglieder nach der Zahl und der Schwierigkeit der von ihnen bearbeiteten Fälle und nach ihrer besonderen Fähigkeit und Berufserfahrung festlegt. 192;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 192 (NJ DDR 1950, S. 192) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 192 (NJ DDR 1950, S. 192)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X