Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 186

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 186 (NJ DDR 1950, S. 186); Zur deutschen Verfassungsentwicklung Von Dr. jur. Karl Schultes, Weimar (Fortsetzung*) III. Die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik und die Verfassung vom 7. Oktober 1949 1. Die Volkskongreßbewegung und der Verfassungsentwurf des Deutschen Volksrats Die fortschrittlichen demokratischen Kräfte in Deutschland haben der dem Potsdamer Abkommen widersprechenden Politik der Westmächte nicht tatenlos zugesehen. Bereits im November 1947 trat in Berlin der Deutsche Volkskongreß zusammen, der aus Delegierten der demokratischen Parteien und Massenorganisationen der sowjetischen Besatzungszone und aus Delegierten Westdeutschlands bestand und entschlossen war, in den Fragen, die Deutschland als Ganzes angehen, und besonders in der Frage des Kampfes um die Herstellung der Einheit Deutschlands, auf einer neuen antifaschistisch-demokratischen Grundlage die Führung zu übernehmen. Auf seiner zweiten Tagung am 18. März 1948, dem 100. Jahrestag der deutschen Revolution von 1848, nahm der Deutsche Volkskongreß die Entschließung über „Die Lehren der März-Revolution“ an, die bereits die Grundgedanken des späteren Verfassungsentwurfs des Deutschen Volksrats enthielt, und wählte den aus 400 Mitgliedern bestehenden Deutschen Volksrat (DVR) als beratendes und beschließendes Organ zwischen den Tagungen des Volkskongresses. Außerdem beschloß er die Durchführung eines Volksbegehrens für einen Volksentscheid über die Einheit Deutschlands. Das Volksbegehren, das in der Zeit vom 23. Mai 1948 bis 13. Juni 1948 durchgeführt wurde, hatte folgenden Wortlaut: „Die Unterzeichneten ersuchen die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und der Französischen Republik, jeden in seiner Besatzungszone und auch in seiner Eigenschaft als Mitglied des Kontrollrats, folgendes Gesetz zu beschließen oder einen Volksentscheid darüber anzuordnen: Gesetz über die Einheit Deutschlands §1 Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik, in der den Ländern ähnliche Rechte zustehen sollen, wie sie die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 enthielt. § 2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.“ 18 775 945 Personen, d. h. 37% oder mehr als ein Drittel aller wahlberechtigten Deutschen, haben sich in die Listen des Volksbegehrens eingezeichnet1). Der Kontrollrat hat das vom Volksbegehren geforderte Gesetz nicht erlassen und auch keinen Volksentscheid angeordnet. Er hatte seine Tätigkeit bereits im März 1948 eingestellt und trat trotz dieses Volksbegehrens und trotz eines besonderen Antrages des DVR vom 7. Juli 1948 nicht wieder zusammen. 5s ist das historische Verdienst des Deutschen Volkskongresses und des DVR, daß sie in ihren Entschließungen immer wieder die demokratische Erneuerung Deutschlands, die Einheit der Nation, den Abschluß eines gerechten Friedensvertrages und den Abzug der Besatzungstruppen gefordert haben. Der Deutsche Volkskongreß war es auch, der in der Verfassungsfrage die Initiative ergriff. Auf der Tagung vom 18. März 1948 beauftragte er den DVR mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs. Der vom DVR eingesetzte Verfassungsausschuß arbeitete daraufhin im Juni und *) vgl. NJ 1950, S. 2, 39, 76. 1) Nach der Weimarer Verfassung Art. 73 Abs. 3 und ebenso nach den me:sten der nach 1945 in Kraft getretenen neuen Landesverfassungen ist ein Volksentscheid herbeizuführen, wenn i/i0 der Stimmberechtigten das Begehren stellt. Zu den Rechtsfragen des Volksbegehrens von 1948 vgl. Schultes in NJ 1948, S. 97. Juli 1948 unter dem Vorsitz von Otto Grotewohl die Richtlinien für die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik aus, die dem DVR bei seiner 4. Tagung am 3. August 1948 zur Beratung Vorgelegen haben2). Nach Annahme dieser Richtlinien beauftragte der DVR den Verfassungsausschuß mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs, dessen erste Fassung auf der 5. Tagung des DVR am 22. Oktober 1948 genehmigt wurde. Die Rede, die Otto Grotewohl auf dieser Tagung zur Begründung des Verfassungsentwurfs hielt, ist für dessen Beurteilung von besonderer Bedeutung3). Bei der Ausarbeitung der Richtlinien und des Verfassungsentwurfs ließ sich der Verfassungsausschuß von den Grundsätzen des Potsdamer Abkommens leiten und zog die Lehren aus der deutschen Verfassungsgeschichte und den Fehlern und Mängeln der Weimarer Verfassung. Außerdem verwertete er den Verfassungsentwurf der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 22. November 1946, in dem zum erstenmal nach 1945 aus der gesamtdeutschen Verfassungsentwicklung die Konsequenzen hinsichtlich der Schaffung einer realen Demokratie gezogen worden sind, und die in den Jahren 1946 und 1947 in Kraft getretenen Länderverfassungen. Im Laufe des Winters 1948/1949 wurde dieser Verfassungsentwurf in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Verwaltungsschulen, Richterlehrgängen, Universitäten und in Versammlungen der politischen Parteien und demokratischen Massenorganisationen zur Diskussion gestellt. Das Ergebnis waren etwa 15 000 Resolutionen und 503 Abänderungsvorschläge. An 52 Artikeln des Entwurfes wurden daraufhin Abänderungen oder Ergänzungen vorgenommen. Die so entstandene zweite Fassung des Entwurfes wurde vom DVR auf seiner 6. Tagung am 19. März 1949 angenommen und dem Deutschen Volkskongreß zur Bestätigung überwiesen. Im Gegensatz zu den vielfachen Eingriffen der westlichen Militärgouverneure in die Arbeiten des Parlamentarischen Rates in Bonn, hat sich die sowjetische Besatzungsmacht in keiner Weise in die Arbeit des Verfassungsausschusses des DVR eingeschaltet. Sie hat weder die Änderung eines einzigen Wortes verlangt, noch auch nur eine Kontrolle über die Arbeiten des Verfassungsausschusses ausgeübt. Sie hat das demokratische Selbstbestimmungsrecht des DVR und der in ihm vereinigten Blockparteien bei der Arbeit an dem Verfassungsentwurf in vollem Umfange respektiert. Am 15. und 16. Mai 1949 fand in der sowjetischen Besatzungszone die Wahl für den Deutschen Volkskongreß statt. Bei einer Beteiligung von 95,2% wurden 66,1% der abgegebenen gültigen Stimmen für die von den Blockparteien aufgestellten Kandidaten abgegeben. In der Sitzung des III. Deutschen Volkskongresses wurde der vom DVR vorgelegte Verfassungsentwurf am 30. Mai 1949 einstimmig angenommen4 *) und der DVR neu gewählt. 2. Die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik Am 23. Mai 1949 war das Bonner Grundgesetz in Kraft getreten. Am gleichen Tage trat nach einer Pause von anderthalb Jahren der Rat der Außenminister in Paris zusammen, um sich, und zwar zum dritten Male, u. a. mit der Deutschland-Frage zu befassen. Auf dieser 2) Vgl. hierzu die vom Kongreßverlag 1948 herausgegebene Schriftenreihe mit den Beiträgen von Polak, Steiniger und Dieckmann, die in NJ 1948 S. 177 ff. besprochen worden sind. 3) Die Rede Grotewohls ist abgedruckt im Informationsdienst des DVR 1. Jahrgang 1948 Nr. 6. Zur ersten Fassung des Verfassungsentwurfes siehe die Ausführungen von Polak und Schultes in NJ 1948 S. 243 ff., 249 ff. und den dort S. 257ff. abgedruckten Wortlaut. 4) Genauer gesagt, wurde der Entwurf mit 2087 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme angenommen. Zur 6. Tagung des DVR s. Informationsdienst 1949 Nr. 1 mit dem Referat von Grotewohl: „Demokratische Verfassung für ganz Deutschland kein Be- satzungsstatut“, in dem G. auf die Veränderungen des Verfassungsentwurfes eingeht. Im Anhang ist der Text der zweiten Fassung abgedruckt. Zu der Tagung des III. Deutschen Volkskongresses am 30. Mai 1949 s. Inf.-Dienst 1949 Nr. 4/5. Im Anhang befindet sich eine Übersicht über die wichtigsten Entschließungen des Deutschen Volkskongresses und des DVR in der Verfassungsfrage. 186;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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