Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 18

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 18 (NJ DDR 1950, S. 18); 1. Richtige Wertfestsetzung. Armenrecht nur in seltenen Fällen. 2. Bei Anberaumung des vorbereitenden Termins evtl. Zeugen laden. 3. Nach ergebnislosem Sühneversuch die Nebenan-sprüche durch Vergleich regeln. Ruhig sich Zeit lassen und auf die wirtschaftlichen Folgen nach der Scheidung eingehen. Beispiele nennen! 4. Wenn Nebenansprüche geregelt, nur bei streitigen Anträgen eingehende Beweisaufnahme, sonst Vernehmung der Parteien nach § 619 ZPO. 5. Nach Urteilsverkündung die Parteien befragen, ob sie das Urteil annehmen und auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichten. 6. Bei Rechtsmittelverzicht nur kurze Urteilsbegrün- Amtsrichter Kulinski, Wismar Wettbewerb auf dem Gebiete der öffentlichen Jnstizveransfaltungen Der in Nr. 11 der „Neuen Justiz“ angekündigte Wettbewerb hat der Durchführung der öffentlichen Justizveranstaltungen einen neuen Auftrieb gegeben. Zwar war schon im Anschluß an die Juristenkonferenz vom 25. und 26. November 1948 in Berlin eine regelmäßige Abhaltung der früher mehr oder weniger sporadisch durchgeführten öffentlichen Justizveranstaltungen allgemein bei den Gerichten eingeführt worden, und die Presse hat oft genug über solche Veranstaltungen und ihren Eindruck bei der Bevölkerung berichtet. Seit dem Beginn des Wettbewerbs jedoch ist eine ganz besonders intensive Tätigkeit auf diesem Gebiete festzu-stellen. Nicht nur d i e Richter, Staats- und Amtsanwälte, die sich bis dahin schon als besonders aktiv auch auf dem Gebiete der Justizveranstaltungen erwiesen hatten, traten wieder hervor. Vielmehr beteiligten sich jetzt gerade auch solche Justizangehörige, die bisher eine gewisse Gleichgültigkeit hinsichtlich der Durchführung von Justizveranstaltungen gezeigt hatten, mit großem Eifer. Sie haben die Bedeutung der Justizveranstaltungen eingesehen und erkannt, daß die Probleme der Justiz eine besonders wirksame Resonanz bei der Bevölkerung gerade auf diesen Veranstaltungen finden. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Bestrafung von Wirtschaftsverbrechern, Fragen des Strafmaßes, die Probleme des Strafvollzuges, die Bedeutung des Laienrichtertums und die Rechte und Pflichten der Schöffen, § 218 StGB und soziale Indikation, Familien-, Erb- und Eherecht, Todeserklärungen, die neue Stellung der Frau nach den Bestimmungen der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und die Aufhebung überholter, mit der Gleichberechtigung der Frau nicht zu vereinbarender gesetzlicher Bestimmungen das ist eine kleine Auslese der zahlreichen dort behandelten Fragen. So überrascht die Feststellung nicht, daß für die Durchführung der öffentlichen Justizveranstaltungen ein wirkliches Bedürfnis besteht und daß der Wettbewerb auf allgemeines Interesse nicht nur in den Kreisen der Justiz, sondern auch in den Kreisen der Bevölkerung und der Massenorganisationen gestoßen ist. Da aber Kollektivveranstaltungen der öffentliche Justizausspracheabend und die öffentliche Berichterstattung ihrem Charakter entsprechend natürlich nur in größeren, etwa zwei Monate betragenden Zeitabständen durchgeführt werden können, wendet sich das Interesse der Wettbewerbsteilnehmer bei der Ausschau nach Betätigungsmöglichkeiten im Rahmen des Wettbewerbs in starkem Maße den nach den Wettbewerbsbedingungen in Gestalt von Vorträgen durchzuführenden Einzelleistungen zu. Volkseigene Betriebe, die verschiedensten Werke der Schwer- und Grundstoffindustrie, der Elektroindustrie, Textil- und Zuckerfabriken, Brauereien, Eisenbahn usw., ferner die volkseigenen Güter, Bauernversammlungen, Veranstaltungen der Verwaltungen und der Massenorganisationen werden von den Wettbewerbsteilnehmern ausgewählt, um dort durch aufklärende und vorbeugende Tätigkeit der Begehung strafbarer Handlungen entgegenzuwirken. Mit wahrem Feuereifer nahm ein Oberstaatsanwalt die Tatsache der zunehmenden Buntmetalldiebstähle, die in zahlreichen Fällen Angriffe auf Volkseigentum darstellen, zum Anlaß, um unter anderem auch auf dem Wege der Justizveranstaltungen die Bevölkerung über den der Gesellschaft durch die gewissenlosen Buntmetalldiebstähle erwachsenden ungeheuren Schaden aufzuklären, sie zur Mitwirkung bei der Aufdeckung der Diebstähle aufzufordern und durch Hinweis auf die Strafbestimmungen vor der Begehung weiterer Diebstähle zu warnen. Der Erfüllung des B Ablieferungssolls diente der vor einer Bauernversamm- lung gehaltene Vortrag jenes Staatsanwaltes, der auf I die Ablieferungsrückstände eines Dorfes aufmerksam geworden war und mit seinem Vortrag und der sich anschließenden Diskussion eine eine fast 90%ige Nachlieferung der Rückstände in kurzer Zeit erreichte. So halten Richter, Staats- und Amtsanwälte Ausschau nach jeder Gelegenheit, die die Durchführung einer Justizveranstaltung erfordert. j Es ist aber nicht so, daß Justizveranstaltungen in unangemessen hoher Zahl lediglich im Hinblick auf die ausgesetzten Preise durchgeführt werden. Vielmehr verhindert hinsichtlich der Kollektiweranstaltungen die Aufstellung von Wettbewerbsplänen, die auch den Wettbewerbskommissionen bei den einzelnen Ministerien zugeleitet werden, ferner hinsichtlich der Einzelveranstaltungen die Abstimmung im jeweiligen Gerichtsbezirk über den Gerichtsvorstand ein Überschneiden der Veranstaltungen und ihrer Interessengebiete. Auf den den Wettbewerb vorbereitenden Juristentagungen wurde vereinzelt die Befürchtung geäußert, die eigentliche Berufsarbeit könnte infolge der Justizveranstaltungen vernachläßigt werden. Dieses Bedenken ist aber bei sachgemäßer Durchführung der Veranstaltungen, die ja auch außerhalb der Dienstzeit stattfinden, unbegründet und auch durch die Praxis widerlegt. In den Fällen, in denen ein Richter durch ein besonders umfangreiches Dezernat und im Interesse der Vermeidung größerer Rückstände verhindert ist, die Veranstaltung selbst durchzuführen, wird ein anderer, weniger arbeitsbelasteter Richter des betreffenden Bezirks eingesetzt werden, wie es praktisch in einem Falle geschehen ist, in dem die Bevölkerung eines Ortes in Brandenburg den Wunsch auf baldige Durchführung einer weiteren Justizveranstaltung an eine Richterin herantrug. Wie festgestellt werden konnte, verwenden die ein- H zelnen Gerichte seit der Einleitung des Wettbewerbs erheblich mehr Mühe auf die Vorbereitung und fe Durchführung der Justizveranstaltungen als bisher. Als ein Erfolg der schon geleisteten Arbeit ist es zu I werten, daß die Zahl der Zuhörer im allgemeinen fj größer geworden ist und daß die Diskussionen teil- i weise ein recht beachtliches Niveau haben. Eine Übersicht über den Stand des Wettbewerbs in dem gesamten Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik kann noch nicht gewonnen werden. Hierzu ist es erforderlich, daß die Wettbewerbsteilnehmer dem zuständigen Ministerium nicht nur die Justizveranstaltungen rechtzeitig anzeigen, sondern ihm sowohl die eigenen als auch die Berichte der Massenorganisationen über die durchgeführten Veranstaltungen unverzüglich und auf dem schnellsten Wege zugehen lassen. j Besonders erfreulich ist es, daß auch die Berliner Justizbehörden mit Unterstützung des Demokratischen Magistrats von Groß-Berlin bis zum 15. März 1950 einen Wettbewerb in der Abhaltung öffentlicher Justizveranstaltungen durchführen. Wie bei den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik ist der Anlaß zur Durchführung dieses Wettbewerbs auch hier ■ die Erkenntnis, daß den Justizveranstaltungen für die p Herstellung einer engen Verbindung zwischen Bevölkerung und Justiz ebenso wie für die Senkung der Kriminalität und Erhöhung der Rechtssicherheit durch vorbeugende Aufklärung eine hohe Bedeutung zukommt. Julie Ganske ■ Hauptreferent im Ministerium der Justiz 18;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 18 (NJ DDR 1950, S. 18) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 18 (NJ DDR 1950, S. 18)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X