Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 164 (NJ DDR 1950, S. 164); wirtschaftspolitischer Art Stellung nehmen, Literatur und sonstiges geistiges Rüstzeug, insbesondere die Zeitschrift „Le droit au service de la paix“ studieren und, verbreiten und mit den ausländischen Sektionen der Internationalen Vereinigung immer engere Verbindung aufzunehmen. In jedem Gericht, in jeder Justizbehörde, bei jeder Juristenzusammenkunft wird künftig ein Vertreter der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands, ein vom Vertrauen seiner Organisation getragener fortschrittlicher Jurist auftreten, für ihre Ziele werben und ihr Programm verwirklichen helfen, das Programm der progressiven Rechtsgestaltung, des Kampfes um die Rechtseinheit Deutschlands, um Frieden und Fortschritt in der Welt.“ Auf der Grundlage dieses Programmes erfolgte im ersten Vierteljahr 1950 die organisatorische Gestaltung der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands im Gebiete der Deutschen Demokratischen Republik. Justizminister Max Fechner, gleichzeitig Vorsitzender der Vereinigung, gab in drei großen Juristenveranstaltungen der Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg und Sachsen einen zusammenfassenden Bericht über den Verlauf des 4. Internationalen Juristen-Kon-gresses in Rom, an dem er selbst mit Professor Dr. Baumgarten und Frau Landgerichtspräsident Hilde Neumann teilgenommen hatte. Er trug damit entscheidend zur Gründung der einzelnen Landesverbände bei und faßte seine Betrachtungen u. a. in folgenden Formulierungen zusammen: „Zwischen den auf dem 4. Kongreß der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen gefaßten Beschlüssen und den von mir dargelegten Maßnahmen, die sich aus der konkreten Situation in unserem Lande ergeben, besteht ein tiefer, ursächlicher Zusammenhang. Denn die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik reihen sich in die Weltfront des Friedens und der Demokratie ein, indem sie den Kampf mit führen für die Unabhängigkeit der Völker, für ihre souveränen Rechte und ihre demokratischen Freiheiten, für die Achtung des Rechts in den internationalen Beziehungen und vor allem durch die Errichtung eines festen und dauerhaften Friedens auf der Grundlage der Freundschaft der Völker, wie in dem Bemühen, im eigenen Lande mit daran zu arbeiten, die Voraussetzungen für ein friedliches, demokratisches und einheitliches Deutschland zu schaffen. Die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik wollen und müssen den Weg zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands ebnen helfen, den Weg, den das deutsche Volk unter den Fahnen der Nationalen Front seit der Bildung der Deutschen Demokratischen Republik entschlossen und des Sieges gewiß beschritten hat. Die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik müssen zu entschiedenen Kämpfern in der Front des Friedens werden. Sie werden ihren Kollegen in allen Ländern beweisen, daß sie, beseelt von den hohen Prinzipien der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen, aktive Mitkämpfer in der großen, weltbewegenden Front des Friedens, der Demokratie und des Fortschritts sind.“ Inzwischen sind in allen Ländern der Deutschen Demokratischen Republik Landesverbände und Landesvorstände konstituiert worden. Die demokratische Öffentlichkeit wurde anläßlich der Gründungsveranstaltungen von ihren Zielen und ihrer Verbundenheit mit den gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit, insbesondere mit dem Kampfe um die Erhaltung des Friedens, durch große Kundgebungen im Rahmen der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands unterrichtet. Die demokratischen Juristen Deutschlands können nunmehr, gestützt auf eine festgefügte Organisation, die vor ihnen stehenden umfangreichen Arbeiten und Aufgaben mit verstärkter Kraft durchführen. Im Vordergründe steht die Aufgabe, mit Hilfe der fortschrittlichen Juristen im Westen unseres Vaterlandes die reaktionäre, von Nazi-Richtern in Westdeutschland betriebene Justiz zu entlarven, die mit Freisprüchen, wie denen Hedlers und zum zweiten Male! Veit Harlans, Freibriefe für Antisemitismus und Militarismus ausstellt und damit den Frieden bedroht. Ebenso wichtig ist aber die Mitwirkung an der Arbeit der Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik zum Schutze und zur Sicherung ihrer antifaschistisch-demokratischen Ordnung. Welche wesentliche Funktion die Organe der Justiz hierbei auszuüben haben, hat der Prozeß gegen Herwegen, Brundert und ihre Komplicen vor dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik gezeigt. Die Tätigkeit der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands wird entscheidend gefördert und beeinflußt durch ihre Zugehörigkeit zu einer internationalen Organisation. Dies kam, nach dem Kongreß von Rom, erneut und mit aller Deutlichkeit auf der Ratstagung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen zum Ausdruck, die vom 13. bis 16. April 1950 in Budapest stattfand. Hier berieten, gastfreundschaftlich und warmherzig aufgenommen und betreut von den Repräsentanten der ungarischen Volksdemokratie, in ernster, gewissenhafter Arbeit Vertreter von 17 Nationen die besten Möglichkeiten des Einsatzes im Kampf um den Frieden. Juristen der Sowjetunion, der Volksdemokratien, der Volksrepublik China und der Deutschen Demokratischen Republik bekannten sich mit Juristen Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens, Österreichs, Italiens, der Schweiz und der kolonialen Völker eindeutig zu dem Appell des ständigen Komitees der Weltfriedensbewegung von Stockholm. Sie gaben diesem Appell zusätzliche rechtliche Grundlagen, die in engerer Beratung einer Kommission, bestehend u. a. aus dem Vorsitzenden der Vereinigung, dem bekannten Kronanwalt Dr. N. Pritt, dem Generalsekretär Rechtsanwalt Joe Nordman, dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtes der UdSSR E. Zeidin, folgende Formulierung fand: Aufruf an die Juristen der ganzen Welt Der Rat der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen macht sich den Aufruf des ständigen Komitees des Weltfriedenskongresses über das Verbot der Atomwaffe vorbehaltlos zu eigen. Er erklärt, dfß die Regierung, die als erste diese Waffe verwenden sollte, die Vorschriften des internationalen Rechts verletzen würde. Wer ein so ungeheuerliches Verbrechen beginge oder sich daran beteiligen würde, müßte gemäß den vom Internationalen Militärgericht von Nürnberg angewendeten und den von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bestätigten Vorschriften bestraft werden. Artikel 6 b des Nürnberger Statuts bezeichnet als Tatbestand des Kriegsverbrechens „den Mord an der Zivilbevölkerung, die grundlose Zerstörung von Städten und Dörfern oder die militärisch nicht gerechtfertigte Verwüstung“. Artikel 6e des genannten Statuts erklärt die Ausrottung der Zivilbevölkerung vor dem Kriege oder während desselben als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach dem Kriege 1939H5 sind zum erstenmal die Urheber der in den vorstehenden Bestimmungen umschriebenen Verbrechen abgeurteilt worden. Elf leitende Personen der Naziregierung und -Verwaltung sind gehängt worden. Auf sie wurden die Bestimmungen des Artikels 7 des Statuts angewendet, nach denen „die Stellung der Angeklagten, sei es als Staatschef, sei es als hohe Beamte, weder als Rechtfertigung, noch als Strafmilderungsgrund anzusehen ist.“ Diese Vorschriften des internationalen Rechts sind nach wir vor in Kraft. Es ist klar, daß sie auf die Verwendung der Atomwaffe anzuwenden sind. Denn die Atomwaffe ist eine Waffe der Massenzerstörung und dient ausschließlich zur Ausrottung der Zivilbevölkerung. Demgemäß wären Staatschefs, Regierungsmitglieder oder militärische Führer, welche als erste den Befehl zur Verwendung der Atomwaffe gäben, persönlich dafür verantwortlich und hätten für ihre Verbrechen zu büßen. Außerdem würde gemäß den Nürnberger Vorschriften jedweder Teilnehmer an der Vorberei- 164;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Staatssicherheit gestattet werden.

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