Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 99 (NJ DDR 1980, S. 99); Neue Justiz 3/80 99 tionsmitteln und der sozialistischen Planwirtschaft kann das Recht auf einen Arbeitsplatz entsprechend der Qualifikation wie für alle Bürger so auch für Absolventen der Einrichtungen der höheren Bildung gewährleistet werden. Beim Übergang der Absolventen in die berufliche Tätigkeit wirken Hochschulen, Betriebe, Institutionen und staatliche Organe eng zusammen. Auf diese Weise können persönliche Belange der Absolventen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in hohem Maße in Übereinstimmung gebracht werden. Es gehört zu den Vorzügen unserer sozialistischen Gesellschaft, daß sie keine arbeitslosen Akademiker hervorbringt, sondern die sozialistische Gesellschaft mit der Verwirklichung des gleichen Rechts auf Bildung auch für die Absolventen das Recht auf angemessene und fachgerechte Arbeit garantiert. . Weitere bildungspolitische Grundsätze, die für eine Verwirklichung des Rechts auf Bildung und für die Hochschulbildung große Bedeutung besitzen, sind der staatliche Charakter der Universitäten, Hochschulen und Fachschulen und die Unentgeltlichkeit auch der höheren Bildung für Bürger der DDR. Das Direktstudium an den Einrichtungen der höheren Bildung ist gebührenfrei. Neun von zehn Studenten erhalten Stipendien, die nach sozialen Gesichtspunkten und nach Leistung vergeben werden. Es ist gewährleistet, daß die Studenten ihr Studium frei von materiellen und finanziellen Sorgen absolvieren können. Von den Studenten im Fern- und Abendstudium werden geringe Gebühren bezahlt. Diese Studenten sind berufstätig und erhalten zeitliche und finanzielle Vergünstigungen durch ihre Arbeitsstellen, die rechtlich geregelt sind. Grundsätze sozialistischer Hochschulbildung Die Verwirklichung des Rechts auf Bildung schließt die Sicherung eines hohen Bildungsniveaus ein. Unsere Grundsätze für die Gestaltung der Hochschulbildung sind: Erstens: das Prinzip der Einheit von Ausbildung und Erziehung. Jegliche Wissensaneignung soll aufs engste mit der Ausprägung von Überzeugungen, Haltungen, Charaktereigenschaften verbunden sein, und umgekehrt soll sich die Bewußtheit des Studenten auf die Ergebnisse des Ausbildungsprozesses auswirken. Zweitens: das Prinzip der Einheit von Lehre und Forschung. Hohe Wissenschaftlichkeit des Studiums kann nur mit einem hohen Niveau der Lehre gewährleistet werden, das eigene Forschung der Lehrkräfte und die Einbeziehung der Studenten in die Forschung einschließt. Drittens: das Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis. Die gesellschaftliche Praxis ist der Prüfstein für die Richtigkeit der Theorie, und sie gibt zugleich immer wieder Impulse, wirft neue Probleme auf, die eine theoretische Erforschung und Verallgemeinerung erforderlich machen. Dazu gehört auch die enge Verbindung der Ausbildung der Studenten, mit der Arbeit der Werktätigen in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft, insbesondere der Volkswirtschaft. Durch die zielstrebige Verwirklichung dieser bewährten Prinzipien sozialistischer Hochschulbildung prägt sieh an den Hoch- und Fachschulen immer stärker ein neuer, ein dem Sozialismus gemäßer Stil akademischen Lehrens und Studierens aus. Er ist gekennzeichnet durch die Gemeinschaft der Lehrenden und Studierenden, die von einer gemeinsamen weltanschaulichen Position und gleichen gesellschaftlichen Zielstellungen ausgehen; durch die verantwortungsvolle Rolle des Hochschullehrers bei hoher und noch zunehmender Eigenverantwortlichkeit und wachsender Selbständigkeit der Studenten; durch die gemeinsame Arbeit von Hochschullehrern und Studenten an und mit der Wissenschaft, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und sie gesellschaftlich zu nutzen. Gleichberechtigte Mitwirkung der FDJ Die Freie Deutsche Jugend als politische Organisation der Studenten leistet einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Ausgestaltung des Hochschulwesens der DDR. ■ Sie wirkt als Studentenvertreter in allen Leitungs- und Beratungsgremien gleichberechtigt mit. Das betrifft sowohl den Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen wie die Gesellschaftlichen und Wissenschaftlichen Räte an den Hochschulen und die Räte der Sektionen und Fachschulen. In allen hochschulrechtlichen Bestimmungen ist entsprechend den Prinzipien unserer sozialistischen Jugendpolitik die aktive Mitwirkung und Mitentscheidung zu wichtigen, die Studenten betreffenden Fragen gesetzlich geregelt und verbindlich festgelegt. Das betrifft die Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Ausbildungsdokumenten wie bei der Zulassung zum Studium, beim Absolventeneinsatz und in Prüfungs- und Disziplinarfragen, bei der Vergabe von Leistungs- und Sonderstipendien und bei der Gestaltung des Lebens in den Wohnheimen. Besonders hoch schätzen wir den Beitrag der Freien Deutschen Jugend bei der Gestaltung des Studiums, der Herausbildung einer bewußten Studienmotivation und Studiendisziplin, zu immer besserer Ausschöpfung des Leistungsvermögens durch jeden Studenten und zur Befähigung der Studenten zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, bei der Lösung von gesellschaftlich und volkswirtschaftlich bedeutsamen Themen durch studentische Kollektive im Rahmen studentischer Jugendobjekte, durch wissenschaftliche Studentenkonferenzen und viele andere Formen. Internationale Zusammenarbeit der Hochschulen Unsere Hochschulbeziehungen werden vom Geiste der Völkerverständigung, des Humanismus, des Friedens und der internationalen Solidarität getragen. Aufs engste sind wir verbunden mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern. Mit über 270 Partnern auf vier Erdteilen haben die Hochschulen der DDR Verträge über die Zusammenarbeit in Lehre und Forschung. Unser Land bildet seit 1951 Studenten und Aspiranten aus mehr als 100 Ländern aus. Gegenwärtig studieren in der DDR über 6 000 Ausländer. Wir fühlen uns dem Kampf der progressiven Kräfte in aller Welt um die Verwirklichung des Rechts auf Bildung zutiefst verbunden. Wir haben selbst die Solidarität der Sowjetunion und anderer Bruderländer bei der Ausgestaltung unseres Hochschulwesens gespürt und fühlen uns zutiefst verpflichtet, unseren Freunden unsere Hilfe mit Rat und Tat zuteil werden zu lassen. * * * Doch das Erreichte, gemessen an dem in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren Notwendigen, genügt noch nicht. Deshalb werden wir auf der V. Hochschulkonferenz beraten, wie wir die neue Etappe meistern können. Dazu sind vielfältige Überlegungen anzustellen und Lösungswege zu erarbeiten, wie das Hochschulwesen noch wirksamer zur allseitigen Stärkung und Entwicklung des Sozialismus in unserem Lande beitragen kann. Wir sehen mit der Lösung dieser Aufgaben auch unseren Beitrag für die Stärkung der Kraft und des Einflusses des Sozialismus in der gegenwärtigen internationalen Auseinandersetzung zwischen den Kräften des Friedens, der Demokratie, der nationalen Unabhängigkeit und des sozialen Fortschritts und denen des Imperialismus und Neokolonialismus. Wir veröffentlichen mit diesem Beitrag Auszüge aus einer Rede des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR, die er am 12. Januar 1980 auf dem fünftägigen Weltstudentenforum zum Thema „Bildung ein Recht, kein Privileg“ in Weimar gehalten hat. D;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 99 (NJ DDR 1980, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 99 (NJ DDR 1980, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Damit kann grundsätzlich jede Person, auf freiwilliger Grundlage, durch Mitarbeiter Staatssicherheit zu allen für Staatssicherheit bedeutsamen Prägen einer Befragung unterzogen werden.

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