Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 98 (NJ DDR 1980, S. 98); 98 Neue Justiz 3/80 Wirklichkeit in der DDR: Bildung - ein Recht, kein Privileg Prof. HANS-JOACHIM BÖHME, Minister für Hoch- und Fachschulwesen Die Deutsche Demokratische Republik hat vom ersten Tage ihres Bestehens im Jahre 1949 an eine konsequente Politik der Friedenssicherung, des friedlichen Zusammenlebens mit -allen Völkern und des sozialen Fortschritts für alle ihre Bürger verfolgt. Die Erziehung im Geiste und zur Verteidigung des Friedens, die Erziehung zum proletarischen Internationalismus und zur antiimperialistischen Solidarität sowie gleiche Bedingungen und Chancen zum Erwerb von Bildung für alle sind Wesensmerkmale unserer sozialistischen Gesellschaft, unseres sozialistischen Bildungssystems. Zu den grundlegenden Problemen beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft gehört das Wechselverhältnis zwischen den revolutionären Umgestaltungen in der gesamten Gesellschaft und der Entwicklung eines fortschrittlichen Hochschulwesens und der Wissenschaft. Ein Grundelement sozialistischen Lebens Die sozialistische Gesellschaft braucht Wissenschaft und höhere Bildung; sie werden zu erstrangigen Faktoren der Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen. „Vom höheren Niveau der Bildung, der für menschliches Schöpfertum unentbehrlichen Voraussetzungen an Kenntnis und Erkenntnis sprechen wir als einem Grundelement sozialistischen Lebens“, hob Genosse Erich Honecker auf dem IX. Parteitag der SED für die entwickelte sozialistische Gesellschaft programmatisch hervor. Damit setzt die Partei der Arbeiterklasse kontinuierlich und konsequent die Bildungspolitik fort, die sie vom Anbeginn des Neuaufbaus unseres Landes, von 1945 an zielstrebig verwirklicht hat. Sie folgte damit den wegweisenden Erfahrungen der Sowjetunion und den Erkenntnissen der revolutionären deutschen Arbeiterbewegung. Die Brechung des Bildungsprivilegs und die Verwirklichung des Rechts auf Bildung gehören zu cten Grundpositionen der Politik der SED und unseres sozialistischen Staates. Den Angehörigen der Arbeiterklasse und der Bauernschaft, den Kindern der Werktätigen wurde der Zugang zur Hochschulbildung eröffnet und materiell gesichert. Im kapitalistischen Deutschland kamen weniger als fünf Prozent der Studenten aus Arbeiter- und Bauernfamilien. Mit einem Anteil von Studenten im Direktstudium aus Arbeiter- und Bauernfamilien von 55 Prozent an Universitäten und Hochschulen und von 59 Prozent an Fachschulen entspricht die soziale Zusammensetzung der Studenten in der DDR bereits seit Mitte der fünfziger Jahre im wesentlichen der Sozialstruktur der Bevölkerung. An den Universitäten und Hochschulen sind 48 Prozent und an den Fachschulen 59 Prozent der Studenten Frauen und Mädchen. Selbst in mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studienrichtungen an Universitäten konnte ein Anteil weiblicher Studenten von über 30 Prozent erreicht werden. Bürger sorbischer Nationalität einer nationalen Minderheit in der DDR besitzen gleiche Bildungsmöglichkeiten, ihnen stehen sorbische Schulen zur Verfügung, in denen sie bis zur Hochschulreife geführt werden. Wachsender Bedarf an Hoch- und Fachschulkadern Schnell stieg die Zahl der Studenten, weil der Bedarf der Gesellschaft an sozialistischen Fachleuten mit Hoch- und Fachschulbildung rasch stieg. Das Fern- und Abendstu- dium wurde aufgebaut. Studierten 1951 bereits 31 500 Studenten an den Universitäten und Hochschulen, so waren es 1961 111 400; heute sind es rund 129 000. Gegenüber den 13 größtenteils schwer zerstörten Universitäten und Hochschulen, die in den Jahren 1945/46 wieder in Gang gesetzt wurden, verfügen wir heute in unserem Lande über ein differenziertes Netz von sieben Universitäten und 46 Hochschulen sowie 233 Fachschulen, davon 92 Ingenieurschulen und Agraringenieurschulen. Die Sicherung des Rechts auf Bildung in unserem Lande schließt natürlich die Verpflichtung des Staates ein, die Wahrnehmung dieses Rechts durch jeden Bürger immer umfassender auszugestalten entsprechend den gewachsenen Bedingungen und Möglichkeiten, die der Sozialismus bietet, und den zugleich größer werdenden Anforderungen an Bildung und Bewußtheit. Dank der zielstrebigen Wissenschafts- und Bildungspolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands verfügt unser Land heute über ein starkes Potential hochqualifizierter wissenschaftlicher Kader, das ein immer größeres Gewicht für den weiteren sozialen und wissenschaftlich-technischen Fortschritt gewinnt. Ende 1978 aitieiteten in der sozialistischen Volkswirtschaft und in den anderen gesellschaftlichen Bereichen 1318 000 Hoch- und Fachschulkader das sind 178 je 1 000 Berufstätige. Von ihnen wurden mehr als 95 Prozent in den Jahren nach 1945 ausgebildet. In jedem Jahr nehmen rund 23 Prozent des durchschnittlichen alterstypischen Jahrgangs der Jugendlichen ein Direktstudium auf. Zusätzlich beginnen jährlich etwa 23 000 Werktätige ein Fern- oder Abendstudium an einer Hoch- oder Fachschule, das sie ohne Unterbrechung ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren. Das entspricht dem verfassungsmäßig garantierten gleichen Recht auf, Bildung für jeden Bürger, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seinem Geschlecht, seiner Vermögenslage sowie seiner sozialen Herkunft und Stellung. Die Vielfalt der Möglichkeiten zum Erwerb der Hochschulreife sichert allen Bürgern die volle Wahrnehmung des Rechts auf Bildung. Während die Mehrzahl der Studienbewerber nach Abschluß der lOklassigen polytechnischen Oberschule entweder über eine zweijährige Ausbildung in der erweiterten polytechnischen Oberschule oder über eine dreijährige Berufsausbildung mit Abitur die Hochschulreife erwerben, können junge Facharbeiter über einjährige Vorbereitungslehrgänge oder Kurse an den Volkshochschulen die Hochschulreife erwerben. Darüber hinaus bieten Fern- und Abendstudium jungen Werktätigen günstige Möglichkeiten zum Erwerb eines Hochschulabschlusses beziehungsweise Fachschulabschlusses, die zu einem späteren Zeitpunkt an einer akademischen Ausbildung ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit interessiert sind. Recht auf Arbeit garantiert Unsere sozialistische Hochschulpolitik basiert auf der Verwirklichung des Rechts auf Arbeit. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik garantiert, jedem Bürger das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Dank des gesellschaftlichen Eigentums an den Produk-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 98 (NJ DDR 1980, S. 98) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 98 (NJ DDR 1980, S. 98)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Staatssicherheit gestattet werden.

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