Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 95

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 95 (NJ DDR 1980, S. 95); Neue Justiz 2/80 95 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts §§ 2, 3, 5, 6, 8, 9 der AO Aber die Zulässigkeit, Vergütung und Kontrolle von zusätzlicher Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen vom 25. August 1975 (GBl. I Nr. 35 S. 632); § 13 Abs. 3 der Kassenordnung des Staatshaushaltes vom 1. Juli 1974 (GBl. I Nr. 36 S. 341). Zur Pflicht der örtlichen Räte, Aufträge zur Leistung zusätzlicher Arbeit an Bürger gründlich vorzubereiten, mit ihnen exakt zu vereinbaren sowie die durchgeführten Leistungen und die dafür gezahlten Vergütungen kontroll-fähig zu erfassen und auszuweisen. Protest des Staatsanwalts der Stadt Erfurt vom 25. September 1979 - 111 - 1077 - 78. In dem Strafverfahren gegen den Brigadeleiter H.,. seinen Stellvertreter Ha. und den ehemaligen Mitarbeiter beim Rat des Stadtbezirks E. wegen Betrugs zum Nachteil sozialistischen Eigentums wurde als begünstigende Bedingung der Straftaten festgestellt, daß der örtliche Rat als Auftraggeber von der Brigade Baumaßnahmen in zusätzlicher Arbeit durchführen ließ, ohne Art, Umfang und Zeitaufwand zu vereinbaren, die erforderlichen Baumaterialien zur Verfügung zu stellen, die Arbeiten anzuleiten, zu kontrollieren und die Abrechnung der Leistungen gründlich zu prüfen. Es entstand ein Schaden in Höhe von 146 558 M. Gemäß §31 Abs. 1 StAG legte der Staatsanwalt der Stadt beim Rat des Stadtbezirks Protest ein. Atts der Begründung: Zu den Rechtsvorschriften, die einen großen Einfluß auf die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere im Wohnbereich, und auf die Förderung der Bürgerinitiative haben, gehört die AO über die Zulässigkeit, Vergütung und Kontrolle von zusätzlicher Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen vom 25. August 1975 (GBl. I Nr. 35 S. 632). Viele Werktätige leisten auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmung über die Erfüllung ihrer Aufgaben im Betrieb hinaus unter der Anleitung der staatlichen Organe, Betriebe und Einrichtungen einen weiteren persönlichen Beitrag zur Gestaltung des sozialistischen Lebens in den Städten und Gemeinden. Diese Aktivitäten genießen hohe gesellschaftliche Wertschätzung. Jede Verletzung der AO vom 25. August 1975 kann sich hemmend auf die Verwirklichung ihres Anliegens auswirken und die Begehung von Straftaten begünstigen. In der Vereinbarung über den Bau und den Ausbau des Objektes M., die der Rat mit H. abschloß, wurde festgelegt, daß die Vergütung für die Leistungen der Brigademitglieder auf der Grundlage der Stundenverrechnungs-sätze, der Nachweisführung über geleistete Stunden und der Namen der Beteiligten mit Unterschriftsleistung der Endempfänger erfolgt. Entgegen § 5 Abs. 1 der AO vom 25. August 1975 wurden Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen und der dafür erforderliche Zeitaufwand nicht vereinbart. Das führte dazu, daß H. den Um- und Ausbau überwiegend nach eigenem Ermessen durchführte und dem Rat einen Arbeitszeitaufwand in Rechnung stellte, der in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stand. Ebenso wurde es H. unter Verletzung der §§ 3 und 5 Abs. 2 der AO überlassen, das Baumaterial zu besorgen, und ihm die Befugnis eingeräumt bzw. es stillschweigend geduldet, daß er die benötigten Produktionsmittel selbst beschafft. Diese Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch den Rat nutzte H. im Zusammenwirken mit Ha. zur persönlichen Bereicherung aus und führte zur Begehung weiterer Straftaten. Zum einen erwarben sie einen Teil des erforderlichen Baumaterials im Einzelhandel zu Lasten des Bevölkerungskontingents. Zum anderen veranlaßten sie andere Werktätige, Baumaterial in ihren Betrieben zu entwenden sowie Transportmittel ihrer Betriebe ohne Genehmigung zu nutzen und H. zur Verfügung zu stellen. Die Betreffenden wurden dafür durch H. und Ha. „entschädigt“. Sie erhielten z. B. für Lkw-Fahrten nach E. bis zu 400 M. Diese „Auslagen“ verrechnete H. mit weiterem Gewinn für sich u. a über fingierte Arbeitsstunden und Bauleistungen gegenüber dem Rat Durch diese Manipulationen verbuchte der Rat Materialkosten in Höhe von 91 882,90 M, obwohl nach den Gutachten des Sachverständigen nur ein tatsächlicher Materialverbrauch von insgesamt 30 380 M vorliegt. Soweit H. und Ha. Material aus dem Bevölkerungskontingent zur Verwendung im Objekt M. erwarben und gegenüber dem Rat abrechneten, verstießen die verantwortlichen Mitarbeiter des Rates gegen die Kassenordnung des Staatshaushaltes vom l.Juli 1974 (GBl. I Nr. 36 S. 341). Nach § 13 Abs. 3 dieser Ordnung hat der Leiter des staatlichen Organs oder der von ihm Beauftragte zu sichern, daß die Lieferungen und Leistungen ordnungsgemäß überwacht und abgenommen werden und dabei insbesondere festgestellt wird, ob sie dem Auftrag entsprechend quali-täts-, Sortiments-, preis- und termingerecht ausgeführt wurden oder Reklamationen erforderlich sind. Diese Rechtspflicht wurde überwiegend nicht erfüllt So wurden in mindestens 19 Fällen „Quittungen“ über Materialeinkäufe in Höhe von insgesamt 11 741 41 M von H. durch die verantwortlichen Mitarbeiter des Rates entgegengenommen und zur Zahlung angewiesen, auf denen der Aussteller nicht erkennbar war und die keine Aussage über Menge, Gewicht etc. beinhalteten. In keinem Fall erfolgte eine Prüfung des tatsächlichen Materialeingangs und der Verwendung im Objekt. Diese und weitere Verletzungen der Kassenordnung (wird ausgeführt) ermöglichten es H. und Ha. im Zusammenwirken mit E., der die sachliche Richtigkeit der Zahlungen wider besseres Wissen bescheinigte, nicht erbrachte Bauleistungen und Arbeitsstunden und nicht existierende Brigademitglieder mit Arbeitsstunden abzurechnen und sich dadurch persönlich zu bereichern. Zu dem erheblichen materiellen Schaden hat weiterhin die Verletzung der §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 2 der Anordnung vom 25. August 1975 beigetragen. Entgegen diesen Bestimmungen wurde die Vergütung ohne vorherige Abnahme der Arbeiten durch den Auftraggeber und auch nicht von ihm direkt an die einzelnen Brigademitglieder ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte grundsätzlich an H. oder E. Vom Rat wurde es rechtswidrig unterlassen, die Mitglieder der Brigade namentlich zu erfassen und die von jedem einzelnen geleisteten Stunden sowie die dafür gezahlten Vergütungen kontrollfähig auszuweisen. Bei strikter Einhaltung der §§ 8, 9 der AO hätte die Manipulierung mit Strohmännern wie auch eine doppelte Abrechnung von Arbeitsstunden von Brigademitgliedern zu Lasten mehrerer Objekte für dieselben Arbeitstage festgestellt und verhindert werden können. Die unterlassene Abnahme der abgerechneten Leistungen ermöglichte gleichzeitig eine nicht qualitätsgerechte Ausführung der Arbeiten (wird ausgeführt). Das sind zugleich Auswirkungen der unterlassenen Einsetzung eines Bauleiters. Obwohl § 6 Abs. 1 und 2 der AO vom 25. August 1975 dem Auftraggeber die Rechtspflicht zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes auferlegt und den Einsatz eines Bauleiters fordert, wenn die Durchführung zusätzlicher Arbeit besondere Fachkenntnisse voraussetzt, wurde diese Pflicht während der gesamten Bauzeit am Objekt M. negiert. Schließlich stellt die für den erfolgten Um- und Aus-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 95 (NJ DDR 1980, S. 95) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 95 (NJ DDR 1980, S. 95)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit ist vor allem die Aufgabe der mittleren leitenden Kader, der operativen Mitarbeiter sowie der Auswerter. Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung.

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