Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 8 (NJ DDR 1980, S. 8); 8 Neue Justiz 1/80 Wirksamer Schutz des Volkseigentums - ein Grundanliegen der neuen Hauptbuchhalterverordnung Dozent Dr. GÜNTHER TENNER und Dr. ERNST WITTKOPF, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Die VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters in den volkseigenen Kombinaten und volkseigenen Betrieben Hauptbuch halterVO - vom 7. Juni 1979 (GBl. I Nr. 18 S. 156) regelt den Aufgabenkreis jener innerbetrieblich-staatlichen Kontrollinstanz1 neu, die in der Wirtschaftspraxis, im Leitungs- und Kontrollsystem des Reproduktionsprozesses eine große Rolle spielt.2 Mit dieser gesetzgeberischen Maßnahme wurde die bisher von den Hauptbuchhaltern zum Nutzen unseres Volks Vermögens geleistete Arbeit gewürdigt und die Richtigkeit des mit der aufgehobenen Haupt-buchhalterVO vom 20. Januar 1971 (GBl. II Nr. 18 S. 137) eingeschlagenen Weges zum Einsatz eines staatlichen Kon-trollbeauftragten in den juristisch selbständigen Wirtschaftseinheiten bestätigt. Zugleich bestärkt die Verordnung alle Hauptbuchhalter darin, ihre verantwortungsvolle Funktion konsequent wahrzunehmen, und drückt hohe Erwartungen in ihre künftige Tätigkeit aus. Die gesellschaftliche Verantwortung der Hauptbuchhalter Einheit von Wirtschafts- und Rechtskontrolle Ein Vergleich mit der HauptbuchhaiterVO von 1971 läßt drei Hauptmotive für die Neufassung erkennen: Erstens ging es darum, dem Prozeß der Kombinatsbildung auch hinsichtlich der Regelung der Rechte und Pflichten der Hauptbuchhalter der Kombinate Rechnung zu tragen und diese Rechte und Pflichten nach Gegenstand, Umfang und Schwerpunkten entsprechend den gegenwärtigen und künftigeh Anforderungen an die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft präziser zu bestimmen. Zweitens war es in Auswertung der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Wirtschaftspraxis notwendig, die Stellung des Hauptbuchhalters zu stärken, die gesetzlichen Garantien für die Ausübung seiner verantwortungsvollen Tätigkeit vor allem zur vollen Wahrnahme seiner Kontrollfunktion wirksamer auszugestalten und ihm solche rechtlichen Möglichkeiten einzuräumen, deren er zur Erfüllung seiner Aufgaben bedarf. Drittens zielt die Neuregelung darauf ab, die innerbetrieblich-staatliche Kontrolle zur konsequenten Durchsetzung der gesamtgesellschaftlichen Interessen des sozialistischen Staates gegen unberechtigte zweigspezifische und betriebliche, aber auch gegen unberechtigte kollektive und individuelle Interessen zu intensivieren, in welchem Gewände sie auch immer auftreten mögen. Die Ausgangspositionen und Zielrichtungen der neuen Verordnung begründen einen höhen Anspruch an die Tätigkeit des Hauptbuchhalters. Bereits in der Überschrift und in der Präambel der VO kommt eindringlich der höhe wirtschaftspolitische Auftrag, die gesellschaftliche Verantwortung des Hauptbuchhalters zum Ausdruck. Sie charakterisieren seine außerordentliche und spezifische Stellung, die er im Reproduktionsprozeß einnimmt, und sind zugleich Ausdruck des Vertrauens, das ihm der sozialistische Staat entgegenbringt. Der wirtschaftspolitische Auftrag, der dem Hauptbuchhalter erteilt wird, besteht vor allem darin, seine auf höchste Effektivität und Qualität der Produktion gerichtete Kontrollaufgabe auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und der gesetzlichen Bestimmungen der DDR durchzuführen und sich dabei in erster Linie von den gesamtgesellschaftlichen Interessen des Staates leiten zu lassen (§3). Damit sind seinen Kontroll-vollmachten und seinen Kontrollpfliditen unverrückbare Maßstäbe gesetzt. Sein wirtschaftspolitischer Auftrag lautet also konzentriert ausgedrückt: auf höhere Effektivität gerichtete Wirtschafts- und Rechtskontrolle.3 Die Stellung des Hauptbuchhalters im Leitungs- und Kontrollsystem des Reproduktionsprozesses Die Stellung des Hauptbuchhalters im Reproduktionsprozeß ist inhaltlich durch die Einheit von Wirtschafts- und Rechtskontrolle bestimmt. Dieser inhaltlichen Bestimmung seiner Aufgaben entspricht auch die besondere staatsrechtliche Stellung des Hauptbuchhalters im Leitungs- und Kontrollsystem unserer Volkswirtschaft. Der Hauptbuchhalter übt seine Kontrollfunktion, seine Kontrollvollmach-ten und Kontrollpflichten im Aufträge der Regierung der DDR aus (§5 Abs. 1). Er ist ermächtigt, als Regierungsbeauftragter zu handeln, und auch gesetzlich verpflichtet, dieses Recht ausgehend von der wirtschaftspolitischen Orientierung der Partei der Arbeiterklasse, von der im Plan fixierten Zielstellung und den jeweils gesetzlich vorgegebenen Maßstäben konsequent für die effektivste Kontrolle und für die Realisierung der sich aus den Kontrollen ergebenden Schlußfolgerungen zu nutzen. Leitungsmäßig ist der Hauptbuchhalter dem Generaldirektor des Kombinats (§ 9 Abs. 1) bzw. dem Direktor des VEB (§ 13 Abs. 1) unmittelbar unterstellt. Er ist also zugleich auch Kontrollbeauftragter dieser Leitungsfunktionäre (§5 Abs. 1). Diese Regelung war mitunter in der Praxis umstritten. Sie hat sich jedoch prinzipiell in der Vergangenheit bewährt. Die Festlegung in der VO resultiert aus der Verantwortung des Generaldirektors bzw. des Direktors für die Leitung des gesamten Reproduktionsprozesses der jeweiligen Wirtschaftseinheit in seiner ganzen Komplexität, aus dem Prinzip der Einzelleitung und der damit verbundenen Entscheidungsgewalt; aus der Erkenntnis, daß jede Leitung die Kontrolle einschließt (§ 5 Abs. 1 Satz 2), ihrer zur wirksamen Ausübung der Entscheidungsgewalt bedarf und nicht aus dem Leitungssystem herausgelöst werden kann; aus der Tatsache, daß die Leitung entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus nach denselben einheitlichen Grundsätzen und Maßstäben vorzugehen hat4, wie sie vom Hauptbuchhalter in der Kontrolle zugrunde zu legen sind. Gerade diese Gemeinsamkeiten, die die auf die Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Aufgaben und der sozialistischen Gesetzlichkeit gerichtete Tätigkeit prägen, kennzeichnen das Verhältnis von Leitungs- und Entscheidungsverantwortung des Generaldirektors bzw. Betriebsdirektors und der. eigenständigen Kontrollverantwortung des Hauptbuchhalters. In der Präambel der HauptbuchhalterVO werden diese Gemeinsamkeiten zu Recht betont; zugleich wird aber bewußt auf die eigenständige und hohe persönliche Verantwortung des Hauptbuchhalters hingewiesen. Das Unterstellungsverhältnis zwischen Generaldirektor bzw. Betriebsdirektor und Hauptbuchhalter entsprechend dem Prinzip der Einzelleitung und der damit verbundenen Entscheidungsgewalt schließt zwar generell die Weisungsbefugnis gegenüber dem Hauptbuchhalter ein; diese Weisungsbefugnis findet jedoch dort ihre Grenzen, wo die Befolgung einer Weisung gegen gesellschaftliche Interessen, gegen ökonomische Erfordernisse und wirtschaftliche Vernunft, gegen Recht und Gesetzlichkeit verstößt. Die staatsrechtliche Stellung des Hauptbuchhalters ist in erster Linie durch den ihm von der Regierung der DDR erteilten Arbeits- und Kont'rollauftrag gekennzeichnet. Sie ist jedoch auch charakterisiert durch die rechtlichen Garantien für die verantwortungsbewußte Wahrnahme seiner Kontrollfunktion (§§ 2, 9 Abs. 2 und 3) und durch die rechtlichen Mittel, die ihm für die konsequente Erfüllung seines gesellschaftlich fixierten Kontrollauftrags zu Gebote stehen: so die Erteilung von Auflagen (§7 Abs. 3), Versagung der Bilanzbestätigung (§ 8 Abs. 3), das Auskunfts-, Einsichts- und Anforderungsrecht (§ 10 Abs. 1) sowie die Informations- und Forderungspflicht (§ 11 Abs. 1).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 8 (NJ DDR 1980, S. 8) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 8 (NJ DDR 1980, S. 8)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen die vom Feind vorgetragenen Angriffe auf die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtet ist. Die Bekämpfung umfaßt die Gesamtheit des Vorgehens des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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