Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 78

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 78 (NJ DDR 1980, S. 78); 78 Neue Justiz 2/80 1980 3,10 Dollar. Dies steht jedoch in keinem Verhältnis zu der Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die selbst in offiziellen Prognosen der amerikanischen Regierung für das Jahr 1979 mit 11 Prozent veranschlagt war.® Die ar-beits- und sozialrechtliche Position der Werktätigen ist insgesamt durch eine zunehmende Unsicherheit gekennzeichnet, wie sie zugespitzt im Fehlen fast jeglichen Rechtsschutzes für Arbeitsplätze und in der sozialen Entrechtung eines Heeres von derzeit mehr als 6 Millionen offiziell re-' gistrierten Arbeitslosen (das entspricht etwa 7 Prozent der Gesamtbeschäftigten) zutage tritt. Die Ausnutzung des Arbeitsrechts als Qrdnungs- und Disziplinierungsinstrument gegenüber der Arbeiterklasse stützt sich vor allem auf mehrere gegen die gewerkschaftliche Interessenvertretung gerichtete Gesetze aus den 40er und 50er Jahren sowie auf eine Reihe diese Gesetze zum Teil noch verschärfende Grundsatzentscheidungen von Rundesgerichten. Gerade auf dem Gebiet der Kampf- und Betätigungsrechte der Arbeiterklasse und ihrer Gewerkschaften sind die Kompetenzen des Bundes und die richterliche Ermessensfredheit besonders ausgeprägt. Wie das Oberste Gericht der USA erklärte, „ist das hier anzuwendende Recht Bundesrecht, das die Gerichte beim Fehlen ausdrücklicher Gesetzesvorschriften aus den rechtspolitischen Grundlagen unseres nationalen Arbeitsrechts zu schöpfen haben“.7 Die Anwendung staatlich-rechtlichen Zwangs wirkt eng mit Methoden ökonomischer Erpressung der Werktätigen und der Kollaboration mit rechten Gewerkschaftsführern zusammen. Wie A. A. Popow zu Recht feststellt, „war die gesamte Nachkriegspolitik des Staates, der Unternehmer und der rechten Gewerkschaftsführer darauf gerichtet, die Gewerkschaften ihres kämpferischen Charakters zu berauben und sie zu zwingen, auf den Gebrauch ihrer Rechte zu verzichten“.8 Kontrolle der gewerkschaftlichen Betätigung Der imperialistische Staat ist bestrebt, die Tätigkeit der Gewerkschaften einer möglichst umfassenden Kontrolle zu unterwerfen und ihr eine mit der staatsmonopolistischen Ordnung zu vereinbarende Orientierung zu geben. Besonders deutlich zeigt sich das am Landrum-Griffiin Act von 1959, der die Gewerkschaften verpflichtet, dem Arbedtsministerium über ihre Statuten und Beschlüsse (insbesondere solche, die Streiks und Tarifabschlüsse betreffen), über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und älle größeren Finanzoperationen sowie über ihre leitenden Funktionäre Bericht zu erstatten. Von der Erfüllung dieser Berichtspflicht wird u. a. die zur Erlangung des Tarifrechts der Gewerkschaft erforderliche staatliche Genehmigung abhängig gemacht. Der Arbeitsminister ist z. B. berechtigt, die Wahl leitender Funktionäre durch das zuständige Bundesgericht für unwirksam erklären zu lassen, wenn er der Auffassung ist, daß bei den Wahlen Gesetzesverletzungen begangen worden sind. Neben dem Arbeitsmdnisterium kommt vor allem der vom USA-Präsidenten bestellten Nationalen Arbeitsibehörde (National Labor Relations Board) in dem gegen die Gewerkschaften aufgebauten staatlichen Kontrollmechanismus eine zentrale Stellung zu. Eine ihrer Hauptaufgaben ' besteht darin, alle gewerkschaftlichen Wahlhandlungen im Zusammenhang mit der Führung von Tarif Verhandlungen zu überwachen Die vom Monopolkapital gegenüber den Gewerkschaften verfolgte Politik der Integration in die bestehende Ordnung wird zweifellos nicht unerheblich erleichtert durch organisatorische Probleme und den Einfluß rechter Kräfte in der amerikanischen Gewerkschaftsbewegung. Die' gewerkschaftliche Organisationsstruktur zeichnet sich durch eine große Vielfalt (neben den Industriegewerkschaften gibt es noch zahlreiche Gewerkschaften für bestimmte Berufsgruppen) und eine ausgeprägte Dezentralisation aus. Die Leitung der gewerkschaftlichen Aktivitäten obliegt überwiegend den örtlichen Gewerkschaftsleitungen, während die zentralen Gewerkschaftsorgane hauptsächlich bei größeren gewerkschaftlichen Aktionen, z. B. überregional geführten Tarifauseinandersetzungen und Streiks, wirksam werden. Hinzu kommt, daß die amerikanischen Gewerkschaften mit 27,5 Prozent organisierter Werktätiger den niedrigsten gewerkschaftlichen Organisationsgrad unter allen entwickelten kapitalistischen Ländern aufweisen.9 Die wesentliche Ursache für die relativ geringe und in den letzten Jahren teilweise sogar rückläufige Zahl der Gewerkschaftsmitglieder ist darin zu suchen, daß viele Gewerkschaftsführer besonders der American Federation of Labour/Congress of Industrial Organisations (AFL/CIO) als der mit rund 16 Millionen weitaus mitgliederstärksten Gewerkschaftsorganisation der USA die Politik des Monopolkapitals in maßgeblichen Fragen (z. B. hinsichtlich der ökonomischen Expansion und der gegen die sozialistischen Länder gerichteten „Politik der Stärke“) offen unterstützen und dadurch die Rolle der Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterinteressen diskreditieren. Aktiv wirken solche Gewerkschaftsführer auch bei den regierungsamtlichen Bemühungen um „Befriedung der Arbeitsbeziehungen“ mit, z. B. in der aus je fünf Gewerkschaftsführern und Monopolvertretem sowie einem „Unabhängigen“ bestehenden „Kommission für industriellen Frieden“, die Methoden für die friedliche Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten im Einklang mit dem „öffentlichen Interesse“ erarbeitet und dem USA-Präsidenten entsprechende Vorschläge unterbreiten soll. Die „Allianz der Gewerkschaftsbürokratie mit dem staatsmonopolistischen System“10 hat bisher auch das Zustandekommen eines einheitlichen gewerkschaftlichen Aktionsprogramms verhindert. Dennoch läßt sich sagen, daß der Druck, der von den zu größerer Kampfaktivität entschlossenen Mitgliedern ausgeht, einen gewissen Differenzierungsprozeß innerhalb der gewerkschaftlichen Führungsorgane begünstigt. Reglementierung des Streikrechts Die Art und Weise der staatlichen Reglementierung der gewerkschaftlichen Betätigung und der Kampfbedingungen der Arbeiterklasse wird besonders anhand des Streikrechts als ihres wichtigsten Kampfrechts deutlich. Seine rechtliche Anerkennung erfolgte bereits mit dem National Labor Relations Act von 1935, das den Werktätigen das Recht zuerkennt, „zum Zwecke kollektiver Verhandlungen oder gegenseitiger Hilfe oder Schutzes gemeinschaftlich zu handeln“ (Section 7). Rechtsprechung und Arbeitsrechtslehre in den USA vertreten die Auffassung, daß dadurch lediglich rechtmäßige und friedliche Streiks (legal and peaceful strikes) geschützt sind, wozu man erstens Streiks zur Verbesserung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen (ökonomische Streiks) und zweitens Streiks gegen rechtswidrige Maßnahmen der Unternehmensleitung (unfair labor prac-tices, deshalb als „ULP-strikes“ bezeichnet) rechnet. Dies bedeutet, daß sämtliche anderen Arten von Streiks (z. B. politische Streiks, Solidaritätsstreiks) illegal und damit verboten sind. Illegal sind auch Streiks aller im Staatsdienst Beschäftigten, denen durch Art. 305 des Labor Management Relations Act (Taft-Hartley Act) von 1947 bei Streikteilnahme die sofortige Entlassung und der Verlust sämtlicher auf Grund des Dienstverhältnisses erworbener Rechte angedroht wird. Verbot „wilder Streiks“ Besonders einschneidend für die Kampfpositionen der Werktätigen ist das Verbot sog. wilder Streiks, wozu alle Streiks gerechnet werden, die während der Laufzeit eines Tarifvertrages mit Friedenspflichtklausel (letztere ist in der Regel Bestandteil der Tarifverträge) durchgeführt und von den Gewerkschaften meist nicht offiziell getragen werden, vielmehr überwiegend spontane Aktionen von Werktätigen einzelner Betriebe darstellen. Diese Art des Streiks spielt in den USA infolge der auf Partnerschaft mit den Unter-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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