Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 73 (NJ DDR 1980, S. 73); Neue Justiz 2/80 73 Aus anderen sozialistischen Ländern Die Erziehung der künftigen Juristen zur kommunistischen Bewußtheit Prof. Dr. A. KOBLIKOW Im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über die weitere Verbesserung der ideologischen und politisch-erzieherischen Arbeit“ vom 12. April 1979 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, besonders die Arbeit mit der studentischen Jugend zu beleben, sie konkreter, interessanter und überzeugender zu gestalten. Das Aufdecken des Klassencharakters des Rechts und seiner sozialen Rolle, die Aufgaben, die durch die normative Regulierung der gesellschaftlichen Verhältnisse gelöst werden, die Bewertung der Rechtsinstitute und Normen vom konsequenten Klassenstandpunkt aus müssen den Inhalt des Lehrprozesses bestimmen. Das Recht ist ein Gebiet scharfen ideologischen Kampfes. Unter den heutigen Bedingungen bilden die Fragen des Staates, der Gesetzlichkeit, der Demokratie und der Persönlichkeitsrechte eine Arena des Kampfes der beiden Gesellschaftssysteme. Deshalb ist es eine der wichtigsten Aufgaben, mit der ideologisch-erzieherischen Arbeit den Studenten zu helfen, die ganze Heuchelei der bourgeoisen Lügenpropaganda zu erkennen. Die Verfassung der UdSSR und die Lebensweise bieten unwiderlegbare, gewichtige Argumente in der Auseinandersetzung mit unseren ideologischen Gegnern. Im Grundgesetz des Landes wurden die sozialökonomischen und politischen Rechte und Freiheiten der Bürger und die konkreten Garantien zur Verwirklichung dieser Rechte und Freiheiten breiter, klarer und vollständiger als irgendwo und irgendwann fixiert. Das Studium des Rechts durch die künftigen Juristen eröffnet die Möglichkeit, eine feste Überzeugung von der Fortschrittlichkeit und dem Demokratismus der Sowjetordnung, der Humanität seines Rechts und seiner Rechtsordnung herauszubilden. Gleichzeitig ermöglicht dieses Studium, das gegen das Volk gerichtete Wesen des bürgerlichen Rechts, die Zerstörung der Gesetzlichkeit in der Periode des Imperialismus darzulegen und die heuchlerischen Konzeptionen der Apologeten der bürgerlichen Ordnung, einschließlich - ihrer Ausfälle gegen die sozialistische Ordnung und ihre Rechtsordnung, zu, entlarven. Die Erziehung der Studenten zum parteimäßigen und klassenmäßigen Herangehen an alle Rechtsfragen, zur Fähigkeit, diese Prinzipien aktiv zu verteidigen und in der Praxis umzusetzen, ist eine grundlegende Aufgabe aller Lehrkräfte. Dazu muß jede Lektion, jedes Seminar und jede praktische Übung beitragen. Im Prozeß des Studiums der Rechtswissenschaften ist es notwendig, das Vermögen zu entwickeln, durch überzeugende Argumentation den bürgerlichen Staat und sein Recht zu kritisieren und die Angriffe auf das sozialistische Recht und die sozialistische Rechtsordnung zu entlarven. In dieser Beziehung müssen natürlich die Lehrveranstaltungen als Muster dienen. Von diesem Standpunkt aus ist es notwendig, einige Lehrpläne, Programme und den Inhalt der Lehrliteratur aufmerksamer zu betrachten. Wird dem Studium des bürgerlichen Staates und Rechts, der Entlarvung ihres reaktionären Wesens in den Grenzen der Lehrfachdisziplinen nicht der notwendige Platz eingeräumt, kann im Eifer, den Studenten zu eng verstandene berufliche Fertigkeiten beizubringen, infolge einer übermäßigen Spezialisierung die Lösung wesentlicher ideologischer, weltanschaulicher Aufgaben verlorengehen. Der Erfolg 'bei der Herausbildung der kommunistischen Weltanschauung der künftigen Juristen hängt vom Grad der Aneignung der kommunistischen Lehre ab. Lenin warnte vor Versuchen, sich den Kommunismus auf der Grundlage fertiger Schlußfolgerungen und des Auswendiglernens kommunistischer Losungen anzueignen. Sich an die Jugend wendend, sagte er, daß es notwendig sei, anstelle der alten Lehre uns die ganze Summe menschlicher Kenntnisse anzueignen, und zwar so anzueignen, daß der Kommunismus bei euch nicht etwas Angelerntes ist, sondern etwas, was ihr selber durchdacht habt, die Summe der Schlußfolgerungen, die vom Standpunkt der modernen Bildung unerläßlich sind“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 31, Berlin 1966, S. 278). Nur dann, wenn man breite historische, soziologische und normative Kenntnisse besitzt, bildet sich auf der Basis einer breiten politischen und rechtlichen Bil-'dung eine wirklich feste Überzeugung von der Rechtmäßigkeit, der Wahrheit der kommunistischen Lehre über den Staat, das Recht, die Demokratie und die Menschenrechte, wächst die Bereitschaft, sie aktiv zu verteidigen. Das jetzt gültige System der Ausbildung von Juristen mit breitem Profil trägt im ganzen dazu bei, im Lehrprozeß die Ideen der tiefen wissenschaftlichen Erkenntnis des Sowjetrechts zu realisieren. Jedoch bedürfen die Lehrpläne, Programme wie auch der Lehrprozeß, der Charakter der Forderungen an die Auszubildenden, der Umfang, der Inhalt und das Niveau ihrer Kenntnisse in vielem der Vervollkommnung in Richtung der Erhöhung der Wissenschaftlichkeit der Kenntnisse und Verbreiterung des Wissens der jungen Spezialisten. Eine der effektivsten Arten der Herausbildung der kommunistischen Weltanschauung auf der Grundlage des Studiums der Rechtswissenschaften ist die Einführung eines problemreichen Unterrichts in die Lehre. Bei einer problemreichen Ausbildung kann der Studierende sich nicht auf das Auswendiglernen fertiger Schlußfolgerungen beschränken, sondern er kommt zu wahrhaften Kenntnissen im Ergebnis seiner aktiven erkennenden Tätigkeit, die von dem Dozenten geleitet wird. In der Bereitschaft des Studierenden liegt es, in entsprechender Weise zu wirken, das heißt, bewußt, prinzipiell und beharrlich die sozialistische Gesetzlichkeit in der Praxis zu verteidigen. Die Propagierung des Sowjetrechts, die Teilnahme an der Rechtserziehung der Werktätigen ist bekanntlich Berufspflicht jedes sowjetischen Juristen. Völlig natürlich ist es daher, von einer juristischen Hochschule zu erwarten, daß sie die künftigen Spezialisten mit genügenden Kenntnissen und einigen Fertigkeiten für die rechtserzieherische Tätigkeit ausrüstet. Aber aus dem Inhalt der Lehrpläne der juristischen Hochschulen ergibt sich, daß die Ausbildung auf diesem Gebiet noch unzureichend ist. Die Grundlagen der Rechtserziehung werden an den Hochschulen nicht als einheitliche Lehidisziplin gelehrt, sondern die Studierenden erhalten nur einzelne, isolierte Kenntnisse auf diesem Gebiet bei der Aneignung einiger juristischer Wissenschaften (Kriminologie, Strafprozeß, Gerichtsrede). Es scheint, daß die Notwendigkeit herangereift ist, den künftigen Juristen die Grundlagen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda zu vermitteln. Die Fragen der Ausbildung zur erfolgreichen Erfüllung ihrer Pflichten auf dem Gebiet der Rechtspropaganda erfordern eine radikalere Entscheidung. Die Erziehung der Juristen zu kommunistischer Bewußtheit setzt die Entwicklung einer tiefen Achtung gegenüber dem Gesetz, die Entwicklung der Erkenntnis seines hohen sozialen Wertes und die Bereitschaft voraus, konsequent und beharrlich die Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verteidigen. Das Problem der Rechtserziehung der Jura-Studenten, wie auch anderer künftiger Spezialisten, kann mit der Gewährleistung von Rechts-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 73 (NJ DDR 1980, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 73 (NJ DDR 1980, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Die Sicherung von Transporten Verhafteter.

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