Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 67 (NJ DDR 1980, S. 67); Neue Justiz 2/80 67 Unser aktuelles Interview Beiräte für Schiedskommissionen fördern die Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte In die derzeitig laufende Diskussion zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte (siehe NJ 1979, Heft 1, S. 25 f., und NJ 1980, Heft 1, S. 11 f.) ordnen sich sinnvoll Arbeitsergebnisse der Heirate für die Schiedskommissionen ein. Dr. Gerhard Steffens führte dazu mit dem Direktor des Bezirksgerichts Dresden, Genossen Dr. Gerhard Körner, das folgende Gespräch. Im Jahre 1979 fanden die Wahlen der Mitglieder zu den Schiedskommissionen statt. Wie wird gewährleistet, daß die Beschlüsse dieser gesellschaftlichen Gerichte hohe , Wirksamkeit erlangen und daß vor allem die Rechtsanwendung einheitlich ist? * 4 In den 395 Schiedskommissionen unseres Bezirks leisten 4 214 Mitglieder eine gute Arbeit zur Erziehung und Selbsterziehung der Bürger sowie zur Festigung der Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, besonders in den Wohngebieten. Sie genießen in der Bevölkerung hohe Autorität. Das beruht vor allem auf ihrem politischen Engagement, einer hohen Einsatzbereitschaft und vielfältigen Aktivitäten zur Erläuterung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Voraussetzung dafür sind solide Rechtskenntnisse jedes einzelnen Mitglieds. Das wiederum erfordert Maßnahmen zur ständigen Schulung und Qualifizierung dieser ehrenamtlichen Kräfte, wofür die Kreisgerichte gemäß § 63 SchKO die Verantwortung tragen. Die Kreisgerichte im Bezirk Dresden kommen ihrer Pflicht dazu in vielfältiger Weise nach, so z. B. durch regelmäßige Schulungen, durch unmittelbare und differenzierte Anleitung eingesetzter Betreuer, durch unverzügliche Auswertung von verallgemeinerungswerten gerichtlichen Entscheidungen und von Beschlüssen der Schiedskommissionen, deren Ergebnisse anregend bzw. verallgemeinemswert erscheinen. Aufgabe des Bezirksgerichts ist es, die Kreisgerichte hierbei anzuleiten, zu kontrollieren und die Erfolge der Besten zu verallgemeinern. So zu arbeiten ergibt sich für uns erneut-in Auswertung der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, um die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts zu erhöhen. Eine wichtige Erfahrung für uns ist dabei, daß dieser Leitungsprozeß nicht vom Schreibtisch aus erfolgen kann, sondern das Studium der Lage operativ an Ort und Stelle erfordert, um daraus Schlußfolgerungen zu ziehen. Von besonderer Bedeutung für die Gewährleistung wirksamer und einheitlicher Entscheidungen aller gesellschaftlichen Gerichte sind die Beiräte für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Kreisgerichte (§ 63 Abs. 3 SchKO) und beim Präsidium des Bezirksgerichts (§ 64 Abs. 2 SchKO). Für uns gilt die Erkenntnis: Von einer planmäßigen, kritischen Arbeit der Schiedskommissionsbeiräte hängt weitgehend das Niveau der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte und aller zur Zusammenarbeit mit ihnen und zu ihrer Unterstützung verpflichteten Organe ab. Am 19. Dezember 1979 hat so z. B. das Präsidium des Bezirksgerichts Dresden gemeinsam mit dem SchK-Beirat die Arbeitsaufgaben für das Jahr 1980 beraten. Womit befaßte sich die Beiratssitzung am 19. Dezember 1979 und worin sehen Sie den Wert dieser Beratung? Gegenstand der Beratung war die Einschätzung der Arbeitsweise der Schiedskommissionen und ihrer Entscheidungen seit der Neuwahl im vergangenen Jahr, die Zusammenarbeit der Kreisgerichte mit den Schiedskommissionen und der Arbeitsplan für das Jahr 1980. Drei Direktoren von Kreisgerichten hatten über die Arbeit ihres Beirates und über die Tätigkeit der Schiedskommissionen in ihrem Verantwortungsbereich zu berichten. Diese Methode der Berichterstattung aus mehreren Kreisen hat sich für die Erlangung eines Überblicks bewährt. Die Auswahl der Berichterstatter erfolgt planmäßig bzw. auch nach aktuellen Anlässen. In der Aussprache ging es insbesondere um den Austausch von Erfahrungen darüber, wie die Wirksamkeit der Schiedskommissionen zu erhöhen ist und wie vor allem auch durch verbesserte Leitungstätigkeit dazu weitere Voraussetzungen geschaffen werden können. So berichtete beispielsweise der Direktor des Kreisgerichts Dresden-Land über Erfahrungen mit einer Dokumentation zur Arbeit der Schiedskommissionen. Diese Dokumentation bietet ständig einen aktuellen Überblick und erleichtert die Entscheidung, wo, zu welcher Zeit und zu welcher Frage Hilfe oder Anleitung einsetzen sollte. Die Dokumentation umfaßt die Namen aller Mitglieder der einzelnen Schiedskommissionen, die Beratungs-bzw. Sprechtage, Zeit und Ort der Beratungen, den Nachweis des Schulungsbesuchs der Mitglieder, Angaben über Berichte vor der Volksvertretung und vor dem Beirat, Eingaben, die die jeweilige Schiedskommission betreffen, und evtl, besondere Vorkommnisse. Unser Schiedskommissionsbeirat würdigte diese bewährte Arbeitsweise, und ich verallgemeinerte sie inzwischen für alle Kreisgerichte des Bezirks. ' Natürlich ist es auch Aufgabe des Beirates, auf Mängel zu reagieren. So war der Direktor eines Kreisgerichts zu kritisieren, weil er zugelassen hatte, daß einige Richter ihre Betreuerfunktion gegenüber Schiedskommissionen unzureichend wahmahmen. In einem anderen Fall haben wir im Ergebnis unserer Beratung einen Stadtbezirksbürgermeister von Dresden in einem Schreiben mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß schnellstens die gesetzlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Arbeitsweise aller Kommissionen in seinem Bereich (§ 65 SchKO) geschaffen werden. Die Diskussion verdeutlichte aber auch, daß die Zeit herangereift ist, die Rechte dieser gesellschaftlichen Gerichte zu erweitern, wie das im Programm der SED auf dem IX. Parteitag als Auftrag formuliert wurde. Insbesondere sehen wir entsprechend der veränderten gesellschaft-. liehen Situation, der' Autorität und der erarbeiteten gesellschaftlichen Position der Schiedskommissionen die Möglichkeit, solche gesetzlichen Regelungen zu schaffen, die ihre Wirksamkeit noch weiter erhöhen. Dazu sollten u. a. offiziell die Maßnahmen zur Vorbeugung durch Empfehlungen und deren Kontrolle und. zur Führung von Aussprachen gehören. Die Zuständigkeit der Schiedskommissionen sollte ebenfalls erweitert und durch die Neugestaltung der möglichen Erziehungsmaßnahmen verstärkt werden, so z. B. durch die Aufnahme der Verpflichtung zur Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit bei bestimmten einfachen Strafsachen, bei Eigentumsverfehlungen und Ordnungswidrigkeiten. Zu-prüfen wäre auch, ob in einfachen zivilrechtlichen Streitigkeiten allein auf Antrag eines Beteiligten zu entscheiden ist, ob die Vollstreckbarkeit aus Beschlüssen der Schiedskommissionen zur Vornahme, Duldung und Unterlassung einer Hand-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 67 (NJ DDR 1980, S. 67) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 67 (NJ DDR 1980, S. 67)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft und tätig sind und zur Durchführung operativer Aufgaben im Sinne dieser Richtlinie in der Deutschen Demokratischen Republik oder im Operationsgebiet eingesetzt werden.

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