Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 567 (NJ DDR 1980, S. 567); Neue Justiz 12/80 567 zu sichern. Dabei werden die Kreisgerichte vor allem durch die planmäßige und koordinierende Tätigkeit der Beiräte unterstützt. Unterschiedlich an den einzelnen Gerichten ist der unmittelbare Kontakt zu den Schiedskommissionsvorsitzenden. Das Kreisgericht Meißen ist für die in seinem Bereich tätigen Schiedskommissionen von dem vor Jahren praktizierten Betreuersystem abgekommen und mehr zu Konsultationen mit Richtern im Einzelfall übergegangen. Dagegen wird in Görlitz (insbesondere nach der Umbildung der früheren zwei Kreisgerichte in e i n Gericht für den Stadt-und Landkreis im April 1979) die Verbindung vor allem zu den neu gebildeten Schiedskommissionen und zu den neu gewählten Schiedskommissionsvorsitzenden über einen als Betreuer eingesetzten Richter ständig aufrechterhalten. Als entscheidend für die Entwicklung der Fähigkeiten und Initiativen der Schiedskommissionsmitglieder wird deren Schulung angesehen. Die Kreisgerichte bemühen sich hierzu, die Schulungsthemen interessant und für die Tätigkeit der Schiedskommissionen verwertbar auszugestalten. Neben den Ergebnissen aus der gerichtlichen Überprüfung der Beschlüsse der Schiedskommissionen wird nicht nur das zentrale Schulungsmaterial verwendet; Mitarbeiter anderer Organe und Einrichtungen, wie z. B. Staatsanwälte, Angehörige der Verkehrspolizei, Mitarbeiter der Sozialversicherung, erläutern sachkundig die mit der Tätigkeit gesellschaftlicher Gerichte im Zusammenhang stehenden speziellen Probleme und beantworten Fragen. Das Kreisgericht Meißen hatte z. B. für 1980 eine Themenreihe zum Mietrecht, aber auch zur verfahrensmäßigen Arbeitsweise der Schiedskommissionen (u. a. die Protokollierung in Aussprachen und Beratungen) vorgesehen. Um die Richter mit den Aufgaben und Erfordernissen der Anleitung der Schiedskommissionen vertraut zu machen, wird in regelmäßigen Abständen darüber auch in Dienstbesprechungen des Kreisgerichts beraten. Daraus ergeben sich häufig wichtige Schlußfolgerungen für die weitere Gestaltung der Schulungen, des Arbeitsprogramms des Beirats und für die Tätigkeit der Betreuer bzw. für den Inhalt von Konsultationen der Schiedskommissionsvorsitzenden bei Richtern. Weitere Erhöhung der Wirksamkeit der Schiedskommissionen durch verantwortungsbewußte Arbeit Staatssekretär Dr. H. Kern bekräftigte die hohe gesellschaftliche Wertschätzung, die die gesellschaftlichen Gerichte mit ihrer Tätigkeit von Anfang an erreicht haben. Ihr Wirken sei beispielgebend für die Verwirklichung des in Art. 21 der Verfassung garantierten Grundrechts der Bürger, „das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten“. Die Konferenz habe die im Bezirk Dresden erreichten beachtlichen Fortschritte in der Arbeit der Schiedskommissionen und bei deren Anleitung anschaulich widergespiegelt. Diese Einschätzung treffe dank der Bemühungen aller Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter und der Mitglieder der Schiedskommissionen sowie der für ihre Anleitung und Unterstützung verantwortlichen Organe auf die gesellschaftlichen Gerichte insgesamt in der DDR zu. Sie haben sich zum festen, unverzichtbaren Bestandteil sozialistischer Rechtspflege entwik-kelt. Bei den Wahlen im Jahre 1979 sei auch im Hinblick auf die Größe der Zuständigkeitsbereiche der Schiedskommissionen besonderes Augenmerk darauf gelenkt worden, daß die Schiedskommissionen ihre Tätigkeit in engem Kontakt mit den Bürgern, in Kenntnis der örtlichen Probleme sowie der jeweiligen Wohn- und Lebensbedingungen ausüben können. Die Wirksamkeit der Schiedskommissionen erfordere eine effektive und wechselseitige Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie das habe der Erfahrungsaustausch während der Konferenz besonders deutlich gezeigt mit den Ausschüssen der Nationalen Front. Die Maßnahmen zur Unterstützung und Anleitung der Schiedskommissionen wertete Staatssekretär Dr. Kern als eine wichtige politische Aufgabe. Der Beirat habe zur Unterstützung und Koordinierung der Tätigkeit der Schiedskommissionen eine kontinuierliche, planmäßige und abrechenbare Arbeit zu leisten. Das setze aber auch voraus, daß alle in diesem Gremium vertretenen Organe ihre gesetzliche Verantwortung gegenüber der Schiedskommission wahrnehmen. Notwendig sei auch eine stärkere Zusammenarbeit der Direktoren der Kreisgerichte mit den Vorsitzenden der Schiedskommissionen und ihren Stellvertretern, um die aktuellen Probleme aus ihrer Tätigkeit gründlich zu beraten und zu klären. In den Schulungen sei die jeweilige Thematik praxisbezogen zu behandeln und auf eine möglichst umfassende Teilnahme der Schiedskommissionsmitglieder zu achten. Die Schulungen sollten regelmäßig jährlich mindestens zweimal stattfinden. Außerdem seien vierteljährlich Erfahrungsaustausche mit den Schiedskommissionsvorsitzenden und ihren Stellvertretern durchzuführen. Jedes Kreisgericht habe auch die Einsprüche gegen Entscheidungen und die Vollstreckbarkeitserklärungen noch besser für die Anleitung zu nutzen. Das setze natür- lich die fristgemäße Bearbeitung solcher Verfahren sowie sachlich und rechtlich richtige, verständlich formulierte Entscheidungen der Kreisgerichte voraus. Die sich daraus eventuell ergebenden Hinweise zur Rechtsanwendung, die allgemein für die Tätigkeit der Schiedskommissionen von Bedeutung sind, seien in geeigneter Weise allen Schieds-kommissionsmitgliedem zur Kenntnis zu geben. In den Kreisen, in denen in Gemeindeverbänden oder in großen städtischen Bereichen jeweils nur eine Schiedskommission besteht, sei zu prüfen, ob sich wegen der großen Ausdehnung der Bereiche Probleme für die Leitung dieser Schiedskommissionen und für die Gewährleistung der Rechte der Bürger ergeben. Ist das der Fall, dann sollten die Zuständigkeitsbereiche durch die Bildung weiterer selbständiger Schiedskommissionen verändert werden. Zur künftigen Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte legte Dr. Kern abschließend dar, daß an diesem Auftrag des IX. Parteitages seit 1977 planmäßig gearbeitet werde.3 Die Entwürfe der neuen rechtlichen Regelungen gehen davon aus, die staatsrechtliche Stellung der gesellschaftlichen Gerichte und alle grundsätzlichen Bestimmungen in einem Gesetz zu erfassen. Die vorgesehenen Neuregelungen über die Arbeitsweise der gesellschaftlichen Gerichte seien insbesondere darauf gerichtet, die erzieherische Ausstrahlungskraft der Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen bei der Herausbildung und Festigung sozialistischen Bewußtseins weiter zu stärken. Daher seien in diesen Entwürfen die gesellschaftlichen;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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