Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 560

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 560 (NJ DDR 1980, S. 560); 560 Neue Justiz 12/80 Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen; Realisierung des Produktions- bzw. Leistungsprofils entsprechend dem Bevölkerungsbedarf; Gewährleistung von qualitätsgerechter Arbeit; Einhaltung der Verträge; zweckmäßiger Materialeinsatz; Kostenentwicklung. Aus dieser Aufgabenstellung wird deutlich, daß dieses Aktiv nicht nur Preiskontrollen durchführt, sondern daß es insgesamt auf die Einhaltung der Gesetzlichkeit Einfluß nimmt. Außer diesen Selbstkontrollaktivs der PGH bestehen im Bezirk Halle 175 Selbstkontrollgruppen, die im Rahmen der Berufsgruppen gebildet und von den Vorständen der Kreisgeschäftsstellen der Handwerkskammer berufen werden. Hier arbeiten rund 700 private Handwerker mit. Neben der Kontrolle auf dem Gebiet der Qualität und der Preise gehört auch die Einhaltung der Hygienebestimmungen sowie der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes zu ihren Aufgaben. Jährlich führen die Selbstkontrollaktivs und Selbstkontrollgruppen etwa 2 300 Einsätze durch und werten ihre Prüfungsergebnisse in PGH-Vorstandssitzungen bzw. in Berufsgruppenversammlungen und vor den Vorständen der Kreisgeschäftsstellen aus. Diese wirksame Eigenkontrolle des Handwerks soll in erster Linie Rechtsverletzungen und mangelhafter Arbeit Vorbeugen. Sie erstreckt sich besonders auch auf solche Handwerker, die ihre Betriebe erst neu eröffnet haben und die mangels langjähriger Erfahrungen der besonderen Anleitung und Kontrolle bedürfen. Für die weitere Verbesserung der Arbeit dieser Selbstkontrollorgane gilt es, die Richtlinie der Handwerkskammer über ihre Tätigkeit voll auszuschöpfen, nicht einseitig nur die Preise zu kontrollieren, sondern mehr als bisher die betrieblichen Dokumente (Bilanzen, Analysen, Ergebnisse des Leistungsvergleichs) und die amtlichen Kontroll-berichte der staatlichen Organe als Arbeitsinstrumente zu nutzen und die besten Mitglieder der PGH bzw. aus Berufsgruppen für die Tätigkeit in den Selbstkontrollorganen zu gewinnen. GERHARD GATTERMANN, Vorsitzender der Handwerkskammer des Bezirks Halle HELMUT NEITZSCH, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Halle Gewährleistung der sozialistischen Arbeitsdisziplin wichtiges Anliegen der Betriebe und Arbeitskollektive Das zur Fortsetzung der Politik der Hauptaufgabe erforderliche höhere Leistungswachstum stellt an die Arbeit aller Bereiche, Betriebe und Arbeitskollektive höhere Anforderungen. In diesem Zusammenhang gewinnen die Umsicht und Initiative der Werktätigen bei der Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben, die Einstellung zur Arbeit und die strikte Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin zunehmend an Bedeutung (§ 80 Abs. 1 AGB).l Das gewachsene Wirtschaftspotential und der hohe Ausstattungsgrad der Arbeitsplätze mit Grundfonds erfordern zwingend, überall Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu gewährleisten, Verluste zu vermeiden sowie konsequent den Kampf zur Überwindung von Mängeln und zur Aufdeckung von Reserven zu führen.2 Gegenwärtig spiegelt sich das in dem von den Gewerkschaften organisierten sozialistischen Wettbewerb in Vorbereitung des X. Parteitages der SED wider. In den Arbeitskollektiven sind offene und ehrliche Auseinandersetzungen über die noch ungenutzten Möglichkeiten zur raschen Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur effektiveren Auslastung der Arbeitszeit und der Grund- fonds, zum sparsamsten Einsatz von Energie, Material und Rohstoffen sowie zur Senkung der Selbstkosten zu führen.3 Die Gewerkschaftsfunktionäre insbesondere die ehrenamtlichen Gruppenfunktionäre leisten zu diesem Zweck in den Betrieben eine umfangreiche politisch-erzieherische Arbeit. Sie mobilisieren die Arbeitskollektive zu neuen Initiativen und fördern die Festigung solcher Denk- und Verhaltensweisen, damit überall Ordnung, Disziplin und Sicherheit gewährleistet wird und auftretende Mängel nicht geduldet werden. Arbeitsrecht als Mittel zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit In diesem Zusammenhang kommt der Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts große Bedeutung zu. Die bewußte Anwendung arbeitsrechtlicher Regelungen ist sowohl Voraussetzung für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, zugleich aber auch eine wichtige Bedingung und ein wirksames Mittel zu ihrer besseren Durchsetzung. Ordnung, Disziplin und Sicherheit können nicht ohne die Einhaltung der Arbeitspflichten und die bewußte Wahrnehmung der Rechte durch alle Werktätigen sowie die Wahrnehmung der Verantwortung, Aufgaben und Befugnisse der Leiter gewährleistet werden. Das erfordert, das Arbeitsrecht insgesamt als Mittel zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu nutzen und insbesondere die Bestimmungen des AGB über die betrieblichen Aufgaben zur Gestaltung der materiellen Bedingungen (§§ 18 ff., 71 ff. AGB), über die umfassenden gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechte im Betrieb (§§ 22 ff. AGB) und die rechtlich geregelten Reaktionen auf Pflichtverletzungen (§§ 252 ff. AGB) konsequent zu verwirklichen. Untersuchungen der letzten Zeit haben gezeigt, daß viele Werktätige die genaue inhaltliche Bestimmung der Arbeitsaufgaben und die Festlegung ihrer Verantwortungsbereiche (§ 73 Abs. 2 AGB), verbunden mit einer eindeutigen Ausgestaltung der Weisungsbefugnis im Betrieb (vgl. § 82 Abs. 1 AGB) als eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Betrieb sowie für ein effektives Arbeiten betrachten. Die Praxis beweist, daß überall dort, wo diese Faktoren beachtet und verwirklicht werden, die Mitarbeiter ihre Verantwortung besser wahrnehmen und das kameradschaftliche, kollektive Zusammenwirken, verbunden mit guter Arbeitsorganisation und Arbeitsdisziplin, besser ausgeprägt ist. Das schlägt sich letzten Endes in hohen ökonomischen Ergebnissen nieder. Als ein wichtiges arbeitsrechtlich gestaltetes Leitungsinstrument erweist sich die betriebliche Arbeitsordnung (§§ 91 f. AGB). Sie übt einen wirkungsvollen Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitsorganisation und die Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin aus. Voraussetzung dafür ist allerdings, die inhaltlichen Anforderungen des AGB gut in der Arbeitsordnung zu erfassen, diese allen Werktätigen zugänglich zu machen und ihre Durchsetzung in der täglichen Arbeit zu kontrollieren. Das betrifft insbesondere auch die Ausgestaltung des Weisungsrechts (§§ 82 f. AGB) und anderer Befugnisse der Leiter, insbesondere der Brigadiere und Schichtführer. Kampf der Arbeitskollektive um Ordnung, Disziplin und Sicherheit Klare Festlegungen der Aufgabenbereiche, der Weisungsbefugnis, aber auch zur sorgfältigen Auswertung von Hinweisen, Vorschlägen und Kritiken der Werktätigen wurden z. B. im Betrieb Methanol/Paraffine (M/P) des Kombinats VEB Leuna Werke „Walter Ulbricht“ getroffen. Der sozialistische Wettbewerb wird hier in abrechenbarer und lebendiger Form durch die Arbeitskollektive unter Einschluß der Forderungen zu vorbildlicher Ordnung, Disziplin und;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Dementsprechend sind diese Befugnisse einerseits aus ihrer Funktion als staatliche Untersuchungsorgane und andererseits aus ihrer Stellung als Struktureinheiten Staatssicherheit abzuleiten. Als staatliche Untersuchungsorqane sind die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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