Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 560

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 560 (NJ DDR 1980, S. 560); 560 Neue Justiz 12/80 Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen; Realisierung des Produktions- bzw. Leistungsprofils entsprechend dem Bevölkerungsbedarf; Gewährleistung von qualitätsgerechter Arbeit; Einhaltung der Verträge; zweckmäßiger Materialeinsatz; Kostenentwicklung. Aus dieser Aufgabenstellung wird deutlich, daß dieses Aktiv nicht nur Preiskontrollen durchführt, sondern daß es insgesamt auf die Einhaltung der Gesetzlichkeit Einfluß nimmt. Außer diesen Selbstkontrollaktivs der PGH bestehen im Bezirk Halle 175 Selbstkontrollgruppen, die im Rahmen der Berufsgruppen gebildet und von den Vorständen der Kreisgeschäftsstellen der Handwerkskammer berufen werden. Hier arbeiten rund 700 private Handwerker mit. Neben der Kontrolle auf dem Gebiet der Qualität und der Preise gehört auch die Einhaltung der Hygienebestimmungen sowie der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes zu ihren Aufgaben. Jährlich führen die Selbstkontrollaktivs und Selbstkontrollgruppen etwa 2 300 Einsätze durch und werten ihre Prüfungsergebnisse in PGH-Vorstandssitzungen bzw. in Berufsgruppenversammlungen und vor den Vorständen der Kreisgeschäftsstellen aus. Diese wirksame Eigenkontrolle des Handwerks soll in erster Linie Rechtsverletzungen und mangelhafter Arbeit Vorbeugen. Sie erstreckt sich besonders auch auf solche Handwerker, die ihre Betriebe erst neu eröffnet haben und die mangels langjähriger Erfahrungen der besonderen Anleitung und Kontrolle bedürfen. Für die weitere Verbesserung der Arbeit dieser Selbstkontrollorgane gilt es, die Richtlinie der Handwerkskammer über ihre Tätigkeit voll auszuschöpfen, nicht einseitig nur die Preise zu kontrollieren, sondern mehr als bisher die betrieblichen Dokumente (Bilanzen, Analysen, Ergebnisse des Leistungsvergleichs) und die amtlichen Kontroll-berichte der staatlichen Organe als Arbeitsinstrumente zu nutzen und die besten Mitglieder der PGH bzw. aus Berufsgruppen für die Tätigkeit in den Selbstkontrollorganen zu gewinnen. GERHARD GATTERMANN, Vorsitzender der Handwerkskammer des Bezirks Halle HELMUT NEITZSCH, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Halle Gewährleistung der sozialistischen Arbeitsdisziplin wichtiges Anliegen der Betriebe und Arbeitskollektive Das zur Fortsetzung der Politik der Hauptaufgabe erforderliche höhere Leistungswachstum stellt an die Arbeit aller Bereiche, Betriebe und Arbeitskollektive höhere Anforderungen. In diesem Zusammenhang gewinnen die Umsicht und Initiative der Werktätigen bei der Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben, die Einstellung zur Arbeit und die strikte Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin zunehmend an Bedeutung (§ 80 Abs. 1 AGB).l Das gewachsene Wirtschaftspotential und der hohe Ausstattungsgrad der Arbeitsplätze mit Grundfonds erfordern zwingend, überall Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu gewährleisten, Verluste zu vermeiden sowie konsequent den Kampf zur Überwindung von Mängeln und zur Aufdeckung von Reserven zu führen.2 Gegenwärtig spiegelt sich das in dem von den Gewerkschaften organisierten sozialistischen Wettbewerb in Vorbereitung des X. Parteitages der SED wider. In den Arbeitskollektiven sind offene und ehrliche Auseinandersetzungen über die noch ungenutzten Möglichkeiten zur raschen Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur effektiveren Auslastung der Arbeitszeit und der Grund- fonds, zum sparsamsten Einsatz von Energie, Material und Rohstoffen sowie zur Senkung der Selbstkosten zu führen.3 Die Gewerkschaftsfunktionäre insbesondere die ehrenamtlichen Gruppenfunktionäre leisten zu diesem Zweck in den Betrieben eine umfangreiche politisch-erzieherische Arbeit. Sie mobilisieren die Arbeitskollektive zu neuen Initiativen und fördern die Festigung solcher Denk- und Verhaltensweisen, damit überall Ordnung, Disziplin und Sicherheit gewährleistet wird und auftretende Mängel nicht geduldet werden. Arbeitsrecht als Mittel zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit In diesem Zusammenhang kommt der Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts große Bedeutung zu. Die bewußte Anwendung arbeitsrechtlicher Regelungen ist sowohl Voraussetzung für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, zugleich aber auch eine wichtige Bedingung und ein wirksames Mittel zu ihrer besseren Durchsetzung. Ordnung, Disziplin und Sicherheit können nicht ohne die Einhaltung der Arbeitspflichten und die bewußte Wahrnehmung der Rechte durch alle Werktätigen sowie die Wahrnehmung der Verantwortung, Aufgaben und Befugnisse der Leiter gewährleistet werden. Das erfordert, das Arbeitsrecht insgesamt als Mittel zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu nutzen und insbesondere die Bestimmungen des AGB über die betrieblichen Aufgaben zur Gestaltung der materiellen Bedingungen (§§ 18 ff., 71 ff. AGB), über die umfassenden gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechte im Betrieb (§§ 22 ff. AGB) und die rechtlich geregelten Reaktionen auf Pflichtverletzungen (§§ 252 ff. AGB) konsequent zu verwirklichen. Untersuchungen der letzten Zeit haben gezeigt, daß viele Werktätige die genaue inhaltliche Bestimmung der Arbeitsaufgaben und die Festlegung ihrer Verantwortungsbereiche (§ 73 Abs. 2 AGB), verbunden mit einer eindeutigen Ausgestaltung der Weisungsbefugnis im Betrieb (vgl. § 82 Abs. 1 AGB) als eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Betrieb sowie für ein effektives Arbeiten betrachten. Die Praxis beweist, daß überall dort, wo diese Faktoren beachtet und verwirklicht werden, die Mitarbeiter ihre Verantwortung besser wahrnehmen und das kameradschaftliche, kollektive Zusammenwirken, verbunden mit guter Arbeitsorganisation und Arbeitsdisziplin, besser ausgeprägt ist. Das schlägt sich letzten Endes in hohen ökonomischen Ergebnissen nieder. Als ein wichtiges arbeitsrechtlich gestaltetes Leitungsinstrument erweist sich die betriebliche Arbeitsordnung (§§ 91 f. AGB). Sie übt einen wirkungsvollen Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitsorganisation und die Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin aus. Voraussetzung dafür ist allerdings, die inhaltlichen Anforderungen des AGB gut in der Arbeitsordnung zu erfassen, diese allen Werktätigen zugänglich zu machen und ihre Durchsetzung in der täglichen Arbeit zu kontrollieren. Das betrifft insbesondere auch die Ausgestaltung des Weisungsrechts (§§ 82 f. AGB) und anderer Befugnisse der Leiter, insbesondere der Brigadiere und Schichtführer. Kampf der Arbeitskollektive um Ordnung, Disziplin und Sicherheit Klare Festlegungen der Aufgabenbereiche, der Weisungsbefugnis, aber auch zur sorgfältigen Auswertung von Hinweisen, Vorschlägen und Kritiken der Werktätigen wurden z. B. im Betrieb Methanol/Paraffine (M/P) des Kombinats VEB Leuna Werke „Walter Ulbricht“ getroffen. Der sozialistische Wettbewerb wird hier in abrechenbarer und lebendiger Form durch die Arbeitskollektive unter Einschluß der Forderungen zu vorbildlicher Ordnung, Disziplin und;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kontrollen der aufsichtsführenden Staatsanwälte haben zu der Entscheidung geführt, die Verpflegungsnorm für Verhaftete und Strafgefangene nicht mehr an die Grundsätze der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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